Hallo,
ich bin mir etwas uneins mit einem Bekannten. Er meint, er dürfte an Silvester überall mit seiner Schreckschusspistole (9mm PAK, kleiner Waffenschein vorhanden) schießen und das uneingeschränkt.
Ich bin mir zu 99% sicher, gelesen zu haben, dass das Schießen mit einer Schreckschusspistole - auch an Silvester - außerhalb des eigenen "umfriedeten" Grundstücks einer Schießerlaubnis bedarf - also nicht ohne weiteres erlaubt ist, Silvester hin oder her.
Was ist nun richtig?
MfG
Felix