Schreckschusswaffe an Silvester.. was ist erlaubt?

Es gibt 172 Antworten in diesem Thema, welches 64.755 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2011 um 00:02) ist von MountainGun45LC.

  • Zitat

    Zu Silvester,erst Ballern, dann Waffen weg räumen und erst dann sich selbst einen Ballern


    ^^


    Sicherlich, allein vom gesunden Menschenverstand ist es das richtige Verhalten, sich für eines von beidem zu entscheiden.

    Und prinzipiell ist das beim Führen eines Kraftfahrzeugs ja das Selbe.

    Allerdings gibt es ja eben angesprochene Regelung mit 0,3 Promille (Toleranz nach meinem Wissenstand bis 0,5 Promille auch, wenn es da im Falle eines Unfalls oder Verkehrsbehinderung richtig Ärger geben kann).


    Daher die Frage, ob es eine ähnliche gesetzliche Regelung im Bezug auf Waffen gibt.

    Hatte das schon in der Vergangenheit des Öfteren versucht zu googeln, bin aber nie auf brauchbare Ergebnisse gestoßen, daher bot sich das in diesem Zusammenhang hier sehr gut an. =)

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

  • Ich glaub da sind sich alle besonnenen SSW Besitzer einig

    Alkohol geht einfach mal garnicht wenn man mit einer Waffe hantiert.
    da kann man noch so oft sagen ach ich hab mich unter Kontrolle .... das stimmt einfach nicht.

    Ps. ich trinke grundsätzlich keinen Alkohol ... also nie ...
    Früher war das anders, aber an Sylvester hab ich nur getrunken nachdem alles an Feuerwerk abgeschossen war.
    Dann hab ich mich abgeschossen mit dem Alk .... Pfui bäh nie wieder. :D

    mfg
    4ggi

    Diese Einstellung, immer die Schlappohren hängen zu lassen, muss aufhören.

    Zitat von:
    UWE SEELER

  • Hi Rat,

    Die Situation war sehr angespannt und spätestens als eine Bierflasche auf dem Boden gehauen wurde, um sie als Waffe umzufunktionieren, dachte ich auch daran, was sich in meinem Holster befindet und dass der Bestand eines "Notstandes" gegeben wäre.

    Du willst evtl. Nothilfe leisten, unter Alkoholeinfluss, evtl. gegen andere Angetrunkene und weisst nicht mal genau, wie das heißt? Dann in einem dermaßen komplexen Sachverhalt?

    Gib den "Kleinen Waffenschein" freiwillig ab. Über kurz oder lang wirst Du Dich in Schwierigkeiten bringen. Gelernt hast Du aus der letzten Situation auch nichts. Ehrlich gesagt, weiss ich nicht, ob ich das gut finden soll, dass Du eine Waffe trägst. Sorry, nicht böse sein. Aber so sieht's aus.

    LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Sparky

    Mir scheint, du hast meinen Text nicht aufmerksam genug oder nicht zu Ende gelesen.

    1.) In diesem Fall handelt es sich um einen sog. "Notstand", da ich nicht direkt selbst, sondern ein dritter in Gefahr war.

    2.) Wie bereits beschrieben war ich nicht "stinkbesoffen", sondern hatte zwei, drei Bier getrunken; und war somit sehr wohl in der Lage, die Situation objektiv zu beurteilen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel einzuschätzen (was ja dann auch die Polizei eingesehen hat ;) ).

    3.) Besitze ich meinen KWS bereits seit dem Jahr 2006 und hatte innerhalb dieser 5 Jahre mehrere Kontrollen, bei welchen es nie etwas zu beanstanden gab (BTW: Ich war sogar so ehrlich, und hab -als ich mal zum Tanken nach Polen rüber gefahren bin und mir erst während der Fahrt auffiel, dass man beim Verbringen von Waffen ins europäische Ausland einen sog. "Europäischen Feuerwaffenpass" benötigt- meine Waffe an der Grenze abgegeben, obwohl das wahrscheinlich niemandem aufgefallen wäre)

    4.) Habe ich auch geschrieben, dass ich mein Verhalten seit diesem Vorfall angepasst habe, und meine Waffe, wenn ich Álkohol getrunken habe, entladen im Rucksack TRANSPORTIERE (und das darf ich auch sturzbetrunken)

    und zu guter Letzt:

    5.) Hast du meine eigentliche Frage nach einer gesetzlichen Regelung weder beantwortet, noch angesprochen.

    Aber "danke" - war sehr nett deine auf Halbwissen aufgebaute Meinung zu hören....

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

  • 1.) In diesem Fall handelt es sich um einen sog. "Notstand", da ich nicht direkt selbst, sondern ein dritter in Gefahr war.

    2.) Wie bereits beschrieben war ich nicht "stinkbesoffen", sondern hatte zwei, drei Bier getrunken; und war somit sehr wohl in der Lage, die Situation objektiv zu beurteilen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel einzuschätzen (was ja dann auch die Polizei eingesehen hat ;) ).

    .................... und zu guter Letzt:


    Aber "danke" - war sehr nett deine auf Halbwissen aufgebaute Meinung zu hören....


    Ach ja,

    immer die Sache mit dem "Halbwissen" respektive der vom Alkool geprägten b.w. dominierten Selbsteinschätzung:

    Laut dem Geschehen aus Deiner Schilderung, würde ein guter Rechtsanwalt bei einer eventl. Strafverfolgung eine "Nothilfe" daraus machen! Denn Du hast eine Notwehrhandlung zum Schutze eines Dritten ausgeübt, so wäre die Argumentationskette eines versierten Rechtsanwaltes!

    Ein versierter Staatsanwalt würde allerdings eher eine "provozierte Notwehrhandlung" in Deinem Verhalten sehen. Argumentationskette wäre vermutlich 2 Gruppen treffen zu einer "klärenden, tatkräftigen Auseinandersetzung aufeinander. Durch vorausgegangene Provokationen wird der Angreifer zu seiner Angriffshandlung bewusst und gezielt provoziert, um ihm unter dem vermeintlich rechtfertigenden Argument der Nothilfe körperlich zu schädigen!"

    Also sei froh, dass die Polizeibeamten auf Nothilfe erkannt haben, die dann vorliegt wenn eine Notwehrhandlung nicht primär zur Abwehr eines Angriffes auf das eigene Leben, körperliche Unversehrtheit, die Ehre ...... gegeben ist, sondern die Notwehrhandlung zum Schutze eines Dritten erfolgt. Daraus ergibt sich eine Notwehrhandlung!

    Im Unterschied dazu: "Notstandshandlung" ist so komplex, dass ich nur eine Kurzbeschreibung geben kann: Wenn Beispielsweise gemäss Zivilrecht, ein Erdbeben eintritt, Du zur Rettung ein fremdes Auto aufbrichst um Verletzte abzutransportieren, dann hast Du eine für Dich folgenlose "Notstandshandlung" durchgeführt. Ganz einfach weil ein Notstand vorgelegen ist, und Du unter Abwägung der Rechtsgüter das höherwertige Gut Leben und Gesundheit, über das Rechtsgut des fremden Eigentum gestellt hast!

    ------

    Zum Thema, nur 2 oder 3 Bier: Würde ich bereits nicht mehr, auch nicht an Silvester (im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist es der Executive und der Judicative in der Rechtbewertung b.w. -Auslegung völlig egal, ob Vorfälle am 1. Mai, Silvester oder an Deinem Geburtstag passieren) als mit dem Führen einer SSW vereinbar betrachten.

    Du hast in einem Deiner Beiträge das führen einer Waffe, mit dem führen eines Fahrzeuges hinsichtlich der Promille-Grenze vergleichend angesprochen. Bereits bei einem Promillewert von 0,3 hast Du mit Konsequenzen zu rechnen, wenn Beispielsweise Dein Fahrverhalten Anlass zur Überprüfung gegeben hast - oder noch schlimmer Du einen Unfall verursacht hast!

    Bei Kontrolle durch die Executive, während des führen einer SSW wird in der Regel immer eine begründete Anlass-Kontrolle vorliegen. Besonders bei einer Schlägerei unter Alkoholeinfluss wird die Bewertung eher negativ ausfallen.

    Und 3 Bier innerhalb anzunehmender 3 - 4 Stunden ... das wird mit 0,3 Promille nicht mehr funktionieren. Ich würde deshalb den Ratschlag vieler User hier beherzigen: Höchstens massvoll (Mass bezieht sich hier nicht auf die "Mass Bier", sondern eher auf den geringen Alkoholkonsum :D ) trinken, dann Mitternacht Silvester geniessen ... die Waffe sicher aufbewahren ... und dann stehen (ausser gesundheitlichen Gründen oder einer evtl. darüber erbosten Freundin) 2 oder 3 Bier keine Gründe mehr im Weg!

    Und fast hätte ich es vergessen: Beiträge anderer User kann man gerne diskutieren, ihnen auch argumentativ widersprechen! Aber wenn man weiterhin Antworten erhalten will, sollte man diese Beiträge nicht als "Halbwissen" bezeichnen!
    Das kommt nicht gut, besonders nicht gut, wenn der Antworter recht hat!
    Und nachdem ich die Freude habe, etwas den beruflichen Hintergrund von "Sparky" zu kennen: Was Notwehr, Nothilfe, und Verhalten im polizeilichen Einzeldienst betrifft ...... er kennt sich mehr als gut darin aus! :^)

    Also, in Kurzform: An Silvester einfach die Reihenfolge "schiessen, dann trinken einhalten". Hat den Vorteil, dass man den Spass auch noch ungefiltert mitbekommt.

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (18. November 2011 um 00:51)

  • Okay, bei wiederholtem Lesen meines ersten Posts zu diesem Thema ist mir aufgefallen, dass einiges doch zu undeutlich von mir erklärkt wurde:

    1.) Die "alten Bekannten" kamen mehr oder weniger angelaufen, nachdem sie uns gesehen hatten - die Mädels im Schlepptau (wir waren nur Männers - war ja Herrentag ^^)

    2.) Schlug einer dieser Truppe sofort, nachdem sie vor uns standen seine Bierflsche Mit dem Boden auf den Boden, so dass er den Flaschenhals in der Hand hielt und die entstandenen Zacken drohend auf uns richtete

    (mit den Worten: "Du Penner frisst hier gleich die Flasche, du H**ensohn !" )

    [die von denen ´"mitgebrachten" Mädels drängten sich dazwischen und versuchten beide Parteien auseinander zu halten]

    3.) Bis zum Eintreffen der Polizei war ich der Einzige, der von meiner Waffe wusste, da ich lediglich daran GEDACHT hatte, sie einzusetzen, um meinen Freund zu schützen - gezogen oder gar jemanden damit bedroht habe ich zu keinem Zeitpunkt.

    und 4.) Mag sein, dass auf Grund meiner etwas unklaren Darstellung ein falscher Eindruck erweckt wurde, und ich will Sparky auch sein Wissen in Bezug auf bestimmte Themen nicht absprechen - allerdings scheint er den von mir geschrieben Text nicht richtig gelesen zu haben; darauf bezog sich das mit "Halbwissen". Dennoch ziehe ich meine Aussage auf Grund der von mir eingeräumten Versäumnisse zurück.Und sicher möchte man Antworten erhalten -> sonst kann ich mir die Frage ja gleich klemmen.

    Wenn mir dann allerdings solche Dinge unterstellt werden und es so ausgelegt wird, als würde ich unsachgemäß mit einer Waffe umgehen - sorry, aber auf solche Antworten kann ich dann verzichten....

    P.S.: Und es interssiert auch niemanden, ob irgendwer es nicht gut findet, ob und wann wer eine Waffe führt - entscheindend sind dafür gesetzliche Regelungen und Erlaubnisnachweise (und um diese sollte es eigentlich gehen, nicht um mein angeführtes konkretes Fallbeispiel ;) )

    Gruß

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

    2 Mal editiert, zuletzt von Rat The Tatat (18. November 2011 um 01:51)

  • Wenn mir dann allerdings solche Dinge unterstellt werden und es so ausgelegt wird, als würde ich unsachgemäß mit einer Waffe umgehen - sorry, aber auf solche Antworten kann ich dann verzichten.


    Nun, wenn Du Alkohol trinkst und deine Waffe führst ist das aber der Fall.
    Hast Du dir mal § 5 WaffG durchgelesen ?

    Genau das Risiko besteht unter Alkoholeinfluss.
    Schon der Begriff " bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen " ist schwammig genug um dir einen Strick draus zu drehen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Um mal wieder kurz das Thema aufzugreifen, bzgl. schießen und stören anderer damit:

    Da wir in Deutschland leben wird sich GARANTIERT und IMMER jemand finden, der sich darüber beschwert und den das stört. Selbst wenn du dein eigenes Haus hast, dein komplett eingezäuntes (befriedetes) Grundstück etc. Wenn du auf keinem Aussiedlerhof lebst, und im Umkreis von wenigstens 5 km kein weiterer Mitmensch wohnt, wirds immer Trouble geben, weil, ist ja schießen und hat mit Waffen zu tun.......o weh!

    Komischerweise darf aber jedes A....l.ch in der Nachbarschaft stundenlang seine Garten mit der Kettensäge trimmen u.s.w.

    Wenn das nicht gerade nach 22:00 Uhr passiert, wird dir jeder "Beamte" die Antwort geben, dass du das eben "leider" ertragen musst.

    Wenn du aber um 16:00 Uhr in deinem Garten oder von deinem Balkon mal ein Magazin verballerst und dein Nachbar mal die Grünen anruft, sind die sich sicher nicht zu schade mal vorbei zu kommen.

    Denn: Du machst ja Lärm mit einer Waffe und das ist vermeidbar. Den Wacholder kann der Nachbar aber nur mit dem stumpfen Fichtenmopped in Form bringen. Das geht im 21. Jahrhundert nicht mehr von Hand, mit einer Heckenschere, und ist deshalb unvermeidlicher Lärm, den die Allgemeinheit widerspruchslos akzeptieren muss.

    Das ist doch wieder das perfekte Beispiel für zweierlei Maß im deutschen "Recht".

  • @SemiAuto Ja sowas kennt sicher jeder also ich zumindest. Ich will gar nicht wissen was hier passieren würde wenn ich mal ein Magazin durchjagen würde. Nachbar Nr. 1 (andere Strassenseite) droht mir mit der Polizei nur weil ich ein mal länger im Auto gesessen bin und nen Lied zu Ende gehört hab (16:00 Uhr) und er randaliert den ganzen Tag in seinem Garten mit dem Rasenmäher dann mit dem Heckenschneider.
    Nachbarin Nr. 2 (Nachbarhaus) der Mann zieht in seinem Garten das selbe ab, seine Frau läuft dann aber mit ner Unterschriftenliste (Ja wirklich!) hier durchs Haus weil ich mal ne DVD schau. Bis ihr meine direkte "Wohnungsnachbarin" die Meinung gegeigt hat, dass sie sich nicht so anstellen soll wenn es sie nicht stört wie soll dann die Lautstärke ein Haus weiter angeblich so schlimm sein und wenn es doch mal ein Problem geben solle dann würde sie mal das persönliche Gespräch suchen und nicht mit so ner dämlichen Liste rumdackeln.

    Aber zum Glück haben wir nen Garten der bisschen ausserhalb ist wo eigentlich niemand gestört werden kann, ausserdem ist der Garten direkt hinter nem Schützenverein also könnte der Krach auch von denen kommen ;)

  • Noch mal kurz, bevor sich hier falsche Gedankengänge festsetzen :
    Auch zu Silvester gibt es keine Ausnahmegenehmigung mit der SSW zu schießen.
    Das darf ganzjährig, solange sich keiner gestört fühlt ( und es auf befriedetem Besitztum statt findet )
    Sicher wird an Silvester eher ein Auge zu gedrückt, das hat aber mit SSW nichts zutun ( Feiern werden auch in größeren Maßstäben geduldet )
    Die Ausnahmegenehmigungen, die jedes Jahr in der Presse veröffentlicht werden, betreffen nur das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. Ich meine Klasse BAM PII, Pyro´s sind Klasse BAM PM I.

    So gesehen wird nur etwas mehr Radau geduldet.

    Joachim

    Edit : Hast natürlich recht BAM PM I

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    2 Mal editiert, zuletzt von pupsnase (18. November 2011 um 13:23)

  • @ pupsnase

    Dankeschön ! :^)

    Genau solch eine Antwort hatte ich mir gewünscht - kurz, knapp und auf gesetzliche Regelungen fundiert.

    Vielleicht war es auch mein Fehler, ein konkretes Beispiel anzuführen, was ja dann die ganze Sache so ausarten lassen hat.

    BTW: Ich finde auch, dass einem schnell die in 2.a. formulierte Sache mit "leichtfertig" schnell zum Verhängnis werden kann, da Alkohol ja generell als "enthemmend wirkend" gilt.


    Danke nochmal !

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )