ZitatZu Silvester,erst Ballern, dann Waffen weg räumen und erst dann sich selbst einen Ballern
Sicherlich, allein vom gesunden Menschenverstand ist es das richtige Verhalten, sich für eines von beidem zu entscheiden.
Und prinzipiell ist das beim Führen eines Kraftfahrzeugs ja das Selbe.
Allerdings gibt es ja eben angesprochene Regelung mit 0,3 Promille (Toleranz nach meinem Wissenstand bis 0,5 Promille auch, wenn es da im Falle eines Unfalls oder Verkehrsbehinderung richtig Ärger geben kann).
Daher die Frage, ob es eine ähnliche gesetzliche Regelung im Bezug auf Waffen gibt.
Hatte das schon in der Vergangenheit des Öfteren versucht zu googeln, bin aber nie auf brauchbare Ergebnisse gestoßen, daher bot sich das in diesem Zusammenhang hier sehr gut an. =)