SSW, KWS, Alkohol und Personenkontrolle 2 - nun habe ich schon wieder eine Frage

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 10.101 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2008 um 20:09) ist von Phex V.

  • Zitat

    Original von rencor

    Der KWS wurde aber nicht dazu eingefuehrt die Regentage zu verringern sondern die Straftaten mit SSWs.

    :laugh: Diesen Wortwechsel muss ich mir irgendwo festhalten. Zu köstlich. *lol*

    Zitat

    Ausserdem hab ich mal erleben müssen, wie ein angesoffener Idiot wildwichsend mit seiner SSW Pyros über die Strasse verteilt hat.


    Und wenn der das gemacht hat, ist es ein absolutes Hundepfui und der Typ gehört sofort eingesperrt. Darüber sind wir uns wohl einig.

    NUR, der hier geschilderte Fall hat nichts aber auch garnichts mit Betrunkenen Leuten zu tun die eine Straftat begehen.

    Es geht hier nur um das Dabeihaben der SSW ansich. Und da find ich es absolut übertrieben wenn einem mit 0,8 Promille unterstellt wird daß man sofort zum wilden Rambo wird nur weil man eine SSW einstecken hat.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Fuxe
    Und was das Führen von Waffen im allgemeinen betrifft, gilt für mich persönlich ebenfalls die 0,0 Grenze.


    Steht auch in jedem Handbuch, das mit einer Schreckschusswaffe mitgeliefert wird. Wer angetrunken mit einer Schreckschusswaffe "erwischt" wird, muss halt mit Ärger rechnen. Deswegen einfach mal an die Spielregeln halten.

    Aber da ihr euch ja sonst an alle Gesetze haltet, wie zu Silvester mit einer SSW nicht einen Fuß auf öffentlichen Boden setzen und solange die Pyros auf eurem Gründstück bleiben, könnt ihr ruhig zur Flasche greifen wenn ihr eure SSW führt.

    Beschwert euch dann aber nicht, wenn es Ärger mit der Staatsmacht gibt. Denn die entscheidet.

    Einmal editiert, zuletzt von mistermister (21. September 2008 um 18:20)

  • Zitat

    Der nette Herr in grün kann mich zwar dazu auffordern, folge leisten muss ich dem aber nicht wenn kein konkreter Verdacht gegen mich vorliegt. Und die Mülltonnen die da zufällig rumstanden reichen nicht.

    Das ist falsch, Kentucky. Der BGH hat bestimmt, dass ein Durchsuchungsbeschluss gegen einen Nichtverdächtigen voraussetzt, dass hinreichend individualisierte und konkretisierte Beweismittel gesucht werden und dass diese der nichtverdächtigen Person vorher bekannt gegeben werden:

    "Wir werden sie jetzt auf Waffen durchsuchen."

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von Kentucky

    Es geht hier nur um das Dabeihaben der SSW ansich. Und da find ich es absolut übertrieben wenn einem mit 0,8 Promille unterstellt wird daß man sofort zum wilden Rambo wird nur weil man eine SSW einstecken hat.

    Es ist Dein gutes Recht, Deine Meinung zu äussern und ich respektiere selbstverständlich Deine Auusage .

    Nur trifft in diesem Fall jemand anders die Entscheidung und wenn eben dieser Jemand der Auffassung ist, dass die Eignung und Zuverlässigkeit zum Führen der SSW nicht gegeben ist, dann ist der KWS erstmal futsch.

    So sieht´s aus.

    Zitat

    Original von Kentucky

    Und wenn der das gemacht hat, ist es ein absolutes Hundepfui und der Typ gehört sofort eingesperrt. Darüber sind wir uns wohl einig.

    Nee,, das wurde ganz unbürokratisch gelöst:
    Ein paar auf die Nuss und das Schiesseisen abgenommen, bis er wieder nüchtern war.... :))

    Einmal editiert, zuletzt von Fuxe (21. September 2008 um 22:21)

  • Oder so..... *lol*

    Natürlich spiegelt das Geschriebene nur meine Meinung zu dem Thema.
    Die Realität wird sein daß einem die Staatsmacht unterstellt, man wäre nicht geeignet eine SSW zu führen bzw. einen KWS zu besitzen.
    Nun kann man Glück haben und die zuständige Instanz sieht es nicht so, man kann aber auch Pech haben und der KWS wird widerrufen.

    Ich persönlich find den Kleinen Witz Schein ja an sich schon überflüssig, aber bitte, jetzt haben wir ihn und müssen uns vorerst damit abfinden.

    "Die Republik wurde verraten und Count Merkel befindet sich auf der Flucht."

    Ok ok, hab grad Episode 2 gesehen. ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • So, endlich mal den Sachbearbeiter erreicht...morgen Vormittag darf ich meine Waffe wieder abholen, mal sehn ob der noch was sagt. Ich meld mich dann wieder..

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Eben abgeholt, alles wieder bekommen, meinen KWS darf ich auch behalten. Ich soll mich nur nicht mehr mit Alkohol daran wagen :new16:

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Noch mal zum Mitschreiben:

    Du hast Deine SSW beim für Waffenangelegenheiten zuständigen Sachbearbeiter abgeholt, nicht bei der Polizei?

    Hat er sich bezüglich des Alkoholkonsums etwas genauer geäußert?
    War das eher ein Augenzwinkern, im Sinne von "lassen sie sich von den Grünen nicht wieder anhalten, wenn sie was getrunken haben"
    oder war das eher ein nachhaltiges "beim nächsten Mal ist der Lappen (KWS) weg"?


    mfg, Bolle

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Noch mal zum Mitschreiben:

    Du hast Deine SSW beim für Waffenangelegenheiten zuständigen Sachbearbeiter abgeholt, nicht bei der Polizei?
    lle

    Wäre das denn so besonders?

    Ich kenne auch eine Polizeistation, da sitzt im EG die "Wache", und die für Waffenangelegenheiten zuständigen SB's (die auch den KWS ausstellen) sitzen ne Etage drüber.

    Würde mich net wundern wenn der Streifenpolizist die Waffe mit dem Hinweis auf den Alkohol an den SB übergeben hat.

    ...kleiner Dienstweg quasi. :nuts:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Bei der Polizei von einem Kommissar der eben die Sachen bearbeitet. Also nicht in der Verwaltung. Mit dieser wurde nur Ruecksprache gehalten.

    Es war ein "wenn du nochmal auffaellig bist mit Alkohol ist der KWS weg". Werd ich mich dann auch dran halten.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Wenn man eine Waffe führt, muß man im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten sein. Unter Alkoholeinfluß, auch kleiner Mengen, ändert sich die Wahrnehmung und Reaktionsgeschwindigkeit nachhaltig. Das ist bewiesen und nicht durch Lamentieren wegzureden.

    Daher ist im Umkehrschluß eine Null-Promillegrenze beim Führen von Waffen eine Voraussetzung zum legalen Führen.
    Wer meint, in der Öffentlichkeit alkoholisiert unterwegs sein zu müssen, muss sich von einem nüchternen Begleiter beschützen lassen oder auf seinen Selbstschutz verzichten. So sieht die rechtliche Lage aus, wenn man alle Gesichtspunkte betrachtet hat und mit den Gesetzen dazu quergelesen hat.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Daher ist im Umkehrschluß eine Null-Promillegrenze beim Führen von Waffen eine Voraussetzung zum legalen Führen.
    [...] So sieht die rechtliche Lage aus, wenn man alle Gesichtspunkte betrachtet hat und mit den Gesetzen dazu quergelesen hat.

    Tja, und da sehen wir mal wieder die "sinnvollen" (Waffen-) Gesetze der BRD. Seehr gut gemeint, aber in der Realität komplett unsinnig.

    Ich greife noch einmal die Argumente auf: Wer muss sich Tagsüber beim Einkaufen schon besonders schützen? Im Gegensatz dazu ist der Parkplatz einer Großdisco direkt Wildwest-Terrain und der nächtliche Heimweg durch Problemviertel wie das Schwimmen durchs Haifischbecken :ngrins: ...

    Ich denke, dass es hier einfach sehr viele verantwortungsbewusste Schützen bzw SSW-Sammler gibt, die ihren guten Ruf in der Sicht der Polizei nicht durch einen "Partygänger" ruiniert haben möchten und ihn deswegen so verteufeln... Im Prinzip ja nicht böse gemeint ... aber:

    Die SSW ist eine Waffe im Strafrechtlichen Sinne, das Pfefferspray ist ein Abwehrmittel. Damit kann aber auch "wildwichsend" ;) ziemlich viel übles Zeug angerichtet werden. Es kann übermäßiger Alkoholkonsum auch schnell jegliche Situation zum Eskalieren bringen.
    Wenn man die Kommentare von manchen Beamten über die Verteidigung mit SSW sieht, müssen die einen sehr schlechten Eindruck von dieser Art Verteidigung haben - uneffizient, schlechte Reichweite, gefährliches Drohpotenzial. DAS ist ein Argument, warum so schnell ein SSW-führender Bürger verdächtigt wird. Dass eine SSW im Prinzip keine "Scharfe", sondern eigentlich eine kleine Böller-Maschine ist, wird von seite des Staates und - wie ich sehe, auch hier, ja kaum bedacht.

    Letztendlich will ich keine Straftaten oder Leichtsinnigkeiten schönreden, sondern auf die Verhältnismäßigkeit appellieren. Mit der Meinung über SSW ist es halt, wie mit einem schwarz lackierten Einhandmesser: Böse, Combat, Waffe. Genau das und der hohe Preis des KWS war auch mein Argument, so etwas nicht zu führen. Wer es dennoch tut, muss sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein, selbst wenn er darauf achtet, sich nicht "vollaufen zu lassen" und sich den Beamten gegenüber vernünftig und kooperativ zeigt.

    Wer mit der veränderung der "geistigen Fähigkeiten" selbst unter gemäßigtem Alkoholeinfluss argumentiert, kann gleich jegliche Verteidigung in einer solchen Situation vergessen, das ist wohl wahr...

    MfG, Mike.

    2 Mal editiert, zuletzt von crassmike (25. September 2008 um 01:08)

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Wenn man eine Waffe führt, muß man im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten sein. Unter Alkoholeinfluß, auch kleiner Mengen, ändert sich die Wahrnehmung und Reaktionsgeschwindigkeit nachhaltig.

    Wobei das nicht zum Nachteil sein muss. Eine Person, die von Natur aus sehr ängstlich, schreckhaft und hyperaktiv-flink ist, stände es vielleicht besser, wenn sie unter dem Einfluss einer sedierenden Droge steht, die sie etwas ruhiger, beflissener und träger macht. Alles eine Frage der Psyche und Hirnchemie, denn die sind niemals bei allen gleich, egal wie viel Promille hiervon oder Microgramm pro Milliliter davon.

    Ich bin ja dafür, dass bei Kontrollen nur auf der Stelle ein wissenschaftlich fundierter Test auf Urteils- und Reaktionsfähigkeit gemacht wird - was derjenige dann intus hat, ist egal, solange er das Kriterium erfüllt.

    Zu sagen jeder Normalbekloppte darf das und das aber ab x Promille oder wenn Abbauprodukt der Droge sowieso nachgewiesen wird, ist Schluss mit lustig - das passt doch nicht in dieses Jahrhundert.

    Z.B. wäre mir jemand, der noch gestern erst einen Joint geraucht und vorhin etwas Bier getrunken und dazu gerade eine kleine Line Koks gezogen hat und extrem konzentriert und langsamer fährt, weil er Angst hat, aufzufallen, lieber, als jemand der völlig nüchtern sich mit der Einstellung der Beste Fahrer überhaupt zu sein hinters Lenkrad setzt und dann munter drauflos am oberen Tempolimit rücksichtslos herumkurvt.

    "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte, drum gab er ihm den kühnen Mut, den Zorn der freien Rede, dass er bestände bis aufs Blut, bis in den Tod die Fehde." Ernst Moritz Arndt

  • Wie schonmal gesagt, wer unter Alkoholeinfluss eine Waffe (keine Böllermaschine) führen möchte, kann dies gerne tun.
    Das Ergebnis ist uns jetzt aber bekannt. Die lieben Beamten sehen es nunmal nicht gerne, wenn Alkohol und Waffen zusammentreffen. Auch wenn es "harmlose" 0,8 Promille sind.

    Ich stimme Vogelspinne und auch den Handbüchern der Schreckschusswaffen zu. Finger weg von Alkohol und Drogen vor und während des Umgangs mit ihnen. Somit entkommt man den Ärger am wirkungsvollsten.

    Zum Vergleich mit der Böllermaschine möchte ich sagen, dass ein Pfefferspray keine explodierenden Kartuschen enthält, die einen heißen Gasstrahl unter hohem Druck freisetzen, der unter Umständen Verbrennungen hervorrufen kann und wenn es ganz übel wird, auch tötliche Verletzungen.

    Wenn ihr meint, euch antrinken zu müssen und dann eine Waffe führt, braucht ihr euch gar nicht wundern, wenn es Ärger mit der Polizei gibt. Es gibt andere Mittel sich zu verteidigen, wenn es auf eine Party oder in eine Disco geht. Man geht dort sicherlich nicht alleine hin. Und man wird bestimmt auch einen Abholdienst von der Disco organisieren können, damit man erst gar nicht in die "Viertel" gerät.
    Manchmal zweifele ich an den Menschenverstand von einigen. Es gibt zig Möglichkeiten auch ohne Waffe zur Disco zu kommen und auch wieder nach Hause. Deutschland ist nicht der wilde Westen.

    Alkohol die Volksdroge, eh? Ohne geht schon gar nicht mehr.*lol*


    Zitat

    Original von Broadhead
    Z.B. wäre mir jemand, der noch gestern erst einen Joint geraucht und vorhin etwas Bier getrunken und dazu gerade eine kleine Line Koks gezogen hat und extrem konzentriert und langsamer fährt, weil er Angst hat, aufzufallen, lieber, als jemand der völlig nüchtern sich mit der Einstellung der Beste Fahrer überhaupt zu sein hinters Lenkrad setzt und dann munter drauflos am oberen Tempolimit rücksichtslos herumkurvt.


    Wenn ihr so gegen das Führen ohne Alkohol argumentiert, braucht ihr euch gar nicht wundern, wenn früher oder später etwas passiert, und sicherlich nicht im positiven Sinne... :new16:
    Und die Person möchte mal sehen, die nach einem Joint, Koks und Alkohol noch vollkommen bei Besinnung ist. Über solche Thesen kann ich nur lachen... :laugh:

    Was passiert, wenn man in Verbindung von Alkohol und Waffe geschnappt wird, kennen wir jetzt von rencor.

    9 Mal editiert, zuletzt von mistermister (25. September 2008 um 05:42)

  • also ich sprech jetz mal von mir

    mir is das auch schon passiert


    ich entleere meine taschen nur auf tatverdacht

    ich weise darauf hin dass eich eine geladene schusswaffe mit mir führe und bitte den beamten den waffenschein einzusehen

    bei beschlagnahmung (kam schon drei mal vor ) lege ich protest ein

    sollte ein alkoholtest verlangt werden verlange ich einen bluttest
    unter berücksichtigung meiner leberwerte und eines attestes meines arztes

    dienstausweise werden von mir immer abgeschrieben
    sollte mir das verweigert werden möchte ich mit dem ranghächsten mitarbeiter der wachstelle sprechen der zu dieser uhrzeit zu sprechen ist

    sollte beschlagnahmt werden verlange ich auf jeden fall ein beschlagnahmungsprotokoll


    das dauert dann hin und wieder seine guten 2 stunden

    :D

    danach sind se oft angepisst und ziehen verärgert ab

    Nicht die geladen und entsicherte Waffe am Hosenbund ist gefährlich, sondern die Böse Absicht des Trägers.

  • rencor:
    Na, dann herzlichen Glückwunsch, dass Du mit einem blauen Auge davon gekommen bist!
    :laola:


    Einerseits gut für Dich, dass Du so glimpflich davo ngekommen bist, andererseits auch ein kleiner Schock für uns "SSW-tragenden Gelegenheitstrinker".
    :(

    Wie kann es sein, dass einem Jäger zwar die Fahrerlaubnis, nicht aber die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wird, wenn er nach einem Ansitz stramm von der Kanzel und ins Auto steigt?
    Gleichzeitig einem KWS-Inhaber verkündet wird, bei erneutem Alkoholkonsum + SSW ist der KWS weg?


    Zitat

    Original von crassmike
    Wenn man die Kommentare von manchen Beamten über die Verteidigung mit SSW sieht, müssen die einen sehr schlechten Eindruck von dieser Art Verteidigung haben - uneffizient, schlechte Reichweite, gefährliches Drohpotenzial. DAS ist ein Argument, warum so schnell ein SSW-führender Bürger verdächtigt wird. Dass eine SSW im Prinzip keine "Scharfe", sondern eigentlich eine kleine Böller-Maschine ist, wird von seite des Staates und - wie ich sehe, auch hier, ja kaum bedacht.

    Da stimme ich Dir zu 100% zu! Mit dem Messer, dem Spray kann man sternhagel voll durch die Straßen kriechen und bekommt kein Problem; nach einem Bierchen mit SSW ist die waffenrechtliche Erlaubnis futsch?
    Leider stimmt es auch, dass SSWs bei der Polizei nicht gerne gesehen sind. Ja, sogar verteufelt werden, und behauptet wird, sie würden die Situationen nur eskalieren lassen und SSW-Träger würde es förmlich darauf anlegen, das Ding einzusetzen...
    :evil:

    Wenn ich an einem schönen Sommerabend nicht mal mehr ein Alster trinken darf, ohne Gefahr zu laufen, dass der KWS weg ist - ja wofür brauche ich den Dreckslappen dann noch?
    :confused:

    Also nichts mehr trinken und abends nur noch Streife laufen oder was? Tolle Wurst!

    Zitat

    Original von Broadhead
    Zu sagen jeder Normalbekloppte darf das und das aber ab x Promille oder wenn Abbauprodukt der Droge sowieso nachgewiesen wird, ist Schluss mit lustig - das passt doch nicht in dieses Jahrhundert.

    Z.B. wäre mir jemand, der noch gestern erst einen Joint geraucht und vorhin etwas Bier getrunken und dazu gerade eine kleine Line Koks gezogen hat und extrem konzentriert und langsamer fährt, weil er Angst hat, aufzufallen, lieber, als jemand der völlig nüchtern sich mit der Einstellung der Beste Fahrer überhaupt zu sein hinters Lenkrad setzt und dann munter drauflos am oberen Tempolimit rücksichtslos herumkurvt.

    Diese Ansicht kann ich nun GAR NICHT! teilen!
    Mir reichen schon die ganzen Rentner und Hausfrauen, die spätestens am Samstag durch die City "cruisen". Da brauche ich nicht noch Alkies und Junkies, die erst im Zweifelsfalle beweisen müssen, dass sie im Stande wären, ein Auto richtig zu lenken.


    Zitat

    Original von mistermister
    Es gibt andere Mittel sich zu verteidigen, wenn es auf eine Party oder in eine Disco geht.

    Warum nur tauchen in den SSW-Threads immer die Leute auf, die was gegen SSWs haben?
    Ich mische ja auch nicht FT-Bereich mit und stänkere darum, dass eine BerettaCx4 Storm viel geiler ist, als ein Walther Dominator; bzw. dass man kein Hightech-Luftgewehr braucht, um Spaß zu haben.
    :new16:


    mfg, Bolle

  • bolle: ich glaube, mistermister hat nichts gegen ssw zur verteidigung. nur dagegen, dass sie unter alkoholeinfluss geführt werden.

    [provokationsmodus]

    das ist jetzt für mich als jemand, die nichts trinkt, leicht zu sagen, aber ich wäre sogar dafür:

    wer eine waffenrechtliche erlaubnis innehat, den kws zB, sollte beim umgang mit der waffe absolut null alkohol im blut haben. sicher, bei manchem macht 0,8 noch nix gefährlich. bei anderen ist dafür bei 0,5 schon eine erhebliche einschränkung des denkvermögens da. wer sich aufm nachhauseweg von einer veranstaltung, wo er trinken will, verteidigen möchte, muss halt das spray nehmen. das hat keine 450 atmosphären druck.

    ich würde weiterhin sogar soweit gehen, dass leute mit waffenrechtlicher erlaubnis irgendeiner colleur NIE über 0,5 promille haben dürfen sollten. was wenn sie unter dem drogeneinfluss erst auf die beschwipste idee kommen, die waffe rauszuholen und unfug damit zu stiften. wenns vor ein paar jahrzehnten weniger leute gegeben hätte, die angetrunken mit ssw gewisse dinge angestellt haben, ich bin sicher, unsere laufsperren wären jetzt weiter hinten als 3mm vor der mündung...

    [/provokationsmodus]

    o
    L_
    OL
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  • Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Warum nur tauchen in den SSW-Threads immer die Leute auf, die was gegen SSWs haben?


    Ich weiß nicht was mit einigen hier los ist. Versteht ihr das Geschriebene nicht, oder lest ihr einfach die Beiträge ohne Sinn und Verstand durch?

    Wegen meiner könnt ihr eure Schreckschusswaffen sonstwohin spazieren führen. Das geht mich doch nichts an und dagegen habe ich auch absolut nichts. Ich versuche euch nur zu sagen, dass sich Alkohol in Verbindung mit Waffen nicht verträgt, egal wie viel jemand trinkt. Bei einer Kontrolle wird es nur Ärger geben.

    Was passieren kann, hat uns doch rencor gezeigt. Wenn ihr schon die Möglichkeiten dazu besitzt, dann geht doch auch verdammt nochmal verantwortungsbewusst damit um. Immer diese leichtsinnigen Aktionen, die nur mehr Ärger verursachen als nötig.

    3 Mal editiert, zuletzt von mistermister (25. September 2008 um 16:47)

  • Zitat

    ich würde weiterhin sogar soweit gehen, dass leute mit waffenrechtlicher erlaubnis irgendeiner colleur NIE über 0,5 promille haben dürfen sollten.


    Na toll, dann muss ich mich jetzt entscheiden ob ich eine WBK haben will oder ab und zu mal 3 Bier?

    Dat iss jetzt nich dein Ernst. Wenns soweit kommt, hat Deutschland schlagartig nur noch halb soviele Einwohner.
    Die sind dann ein für allemal wech, inklusive mir.

    Dann kann mich Deutschland nämlich mal. :n17:

    Hoffentlich gehst du nie in die Politik ;)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • keine angst, hab ich nicht vor :D

    wie gesagt, für mich als eine absolut-null-trinkerin sehr leicht zu sagen.

    ich würde auch einen kompletten alkoholverbot begrüßen. :n17:

    o
    L_
    OL
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