Knalldiabolo aus Russland

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 28.769 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Mai 2022 um 21:36) ist von Paramags.

  • So wie das auf diversen Bildern aussieht ist das Knallpapierzeug drinnen, was auch in Spielzeugrevolvern Anwendung findet (ich weiß nicht wie das heißt, aber irgendwer von euch weiß das sicher?).

    Jedenfalls, wenn es damit wo auftrifft macht es sicher einen Knall ;)

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Irgendwie stell ich mir die Frage ob das wirklich Illegal in D ist!!!!

    Man kann ja auch Dias kaufen und auch Zündhütchen ab 18 Jahren.

    Beides Legale Dinge, und es gibt auch kein Gesetz was besagt das man diese nicht kombinieren darf.

    Gruß BbB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    Irgendwie stell ich mir die Frage ob das wirklich Illegal in D ist!!!!

    Man kann ja auch Dias kaufen und auch Zündhütchen ab 18 Jahren.

    Beides Legale Dinge, und es gibt auch kein Gesetz was besagt das man diese nicht kombinieren darf.

    Gruß BbB

    Ich glaube PTB und BAM sehen das ein klein wenig anders...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • ICH müsste ja einen Knall haben wenn ich diese Dinger in mein Weihrauch oder Walther Lever Action LG stecken würde ... *lol*

    Die Dinger sehen nicht so aus als wären sie sehr präzise und professionell hergestellt worden ... :schiess1:

    Und die Funktionstüchtigkeit der Waffen riskieren wegen eines möglichen kleinen Knalls ... :crazy2:

    NICHTS für mich ... :elkgrin:

    :W::new15: "Wieviel ist schon gewonnen, wenn nur einer aufsteht und Nein sagt". :rot: Berthold Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von alec_k (14. September 2008 um 20:43)

  • Denke die Dinger sind ne ulkige Sache um nen bißchen Effekt beim Plinken mit nem ollen Knicker herzuzaubern. Einfach nur so zum Spass.... HPP haben ja auch keinen grossen Sinn ( ausser den Kasten zu verbeulen). Wenns legal wäre, würd ich mir gerne mal nen Döschen erstehen...

  • Hallo,

    ob es knallt oder nicht ... jedes bisher bekannte Kunststoffgeschoss "schmiert" im Lauf und hinterläßt Plaste-Abrieb, der der Präzision wahrlich nicht förderlich ist. Je stärker das Luftgewehr, umso höher die V-in-Lauf, desto mehr "Plastik-Schmelze" in den Zügen und sonst wo. Das kriegt man nur sehr schwer wieder raus!

    Hab ich zwar schon oft erzählt hier, aber vielleicht passt es gerade wieder.

    Gruß
    Musashi

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    Irgendwie stell ich mir die Frage ob das wirklich Illegal in D ist!!!!

    Wie kannst du es wagen? Hier bei co2air kann jeder alles für illegal erklären, ohne auch nur eine einzige Quellenangabe zu machen, also, schweig, du Narr!!! :huldige:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Ja, das Blockwart-Verhalten in diesem Forum ist wirklich bedenklich.

    Leute, es geht im Moment um die Frage, ob ein bestimmtes Produkt zugelassen ist oder nicht.
    Über Sinn oder Unsinn kann man streiten, sicher ist aber, daß diese Dinger dem einen oder anderen Spaß machen.

    Und es ist in diesem Land noch immer nicht gleich alles illegal, nur weil das im Moment hier nicht verkauft wird.

  • Zitat

    Original von Bierbauch_Baer
    Irgendwie stell ich mir die Frage ob das wirklich Illegal in D ist!!!!

    Man kann ja auch Dias kaufen und auch Zündhütchen ab 18 Jahren.

    Beides Legale Dinge, und es gibt auch kein Gesetz was besagt das man diese nicht kombinieren darf.

    Gruß BbB

    Du kannst auch Vorderlader frei kaufen, genauso wie Chinaböller welche (grottenschlechtes) Schwarzpulver enthalten. Allerdings ist es verboten das Sp in den Vorderlader zu füllen und damit zu schießen.

    Laut WaffG sind Explosivgeschosse für Zivilisten verboten. Von der Größe der Explosivladung steht da nichts.
    Es wird aber (warscheinlich) kein Staatsanwalt Strafantrag stellen, wenn du Zündhütchen aus dem LG verschießt.

    Bei den polendingern dürfte das schon anders aussehen, da diese als Explosivgeschosse hergestellt wurden und so ganz klar unter das KWKG fallen (auch wenns hirnrissig klingt).

  • Ohne Gewähr:
    Meiner Meinung nach sind diese Diabolos in Deutschland völlig legal denn im Waffengesetz steht bei den Verbotenen Gegenständen:
    ...Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz...

    Und bei Diabolos handelt es sich nicht um Patronenmunition mit Geschossen,sondern nur um ein Geschoss!

    Gruß ProNothe

  • Zitat

    Original von Helfred

    Über Sinn oder Unsinn kann man streiten, sicher ist aber, daß diese Dinger dem einen oder anderen Spaß machen.

    Spaß haben? Einzig zulässiger Sinn und Zweck des Schießens ist es einen super Eindruck auf hoplophobe Ignoranten zu machen, um ja nie wieder aus der Defensive herauszukommen.


    Spaß... ja wo sind wir denn hier? :confused2:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Spaß beim Schießen..... selten so gelacht. :crazy2:

    Ich schieße aus Prinzip absolut ohne Spaß.
    Ansonsten könnte man noch den Eindruck kriegen daß ich Freude am töten kleiner runder Papierscheiben habe.
    Und von da ist es ja nur ein winziger Schritt zum Amokschützen der mit einer Lupi bewaffnet durch die Stadt rennt. ;)

    Ich finde die Knalldinger auch überflüssig, will aber niemanden verteufeln der damit schießen will.
    Schutzbrille nicht vergessen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Ohne Gewähr:
    Meiner Meinung nach sind diese Diabolos in Deutschland völlig legal denn im Waffengesetz steht bei den Verbotenen Gegenständen:
    ...Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz...

    Aber: Alles was irgendwie knallt und frei verkäuflich sein soll muß bei der BAM geprüft werden und eine entsprechende Kennzeichnung erhalten.

    Diese wird auf JEDEN Fall bei einem Grauimport aus Polen fehlen, ergo ist sind die Geschosse auch genauso illegal wie die polnischen Böller die manche Leute sich zu Sylvester besorgen :new16:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Zitat

    Original von Vampyr
    Laut WaffG sind Explosivgeschosse für Zivilisten verboten. Von der Größe der Explosivladung steht da nichts.
    Es wird aber (warscheinlich) kein Staatsanwalt Strafantrag stellen, wenn du Zündhütchen aus dem LG verschießt.

    Bei den polendingern dürfte das schon anders aussehen, da diese als Explosivgeschosse hergestellt wurden und so ganz klar unter das KWKG fallen (auch wenns hirnrissig klingt).

    Ja wat denn nu - WaffG oder KWKG? ???


    Zitat

    Original von jnievele
    Aber: Alles was irgendwie knallt und frei verkäuflich sein soll muß bei der BAM geprüft werden und eine entsprechende Kennzeichnung erhalten.

    Wo steht das? ???

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Zitat

    Original von Vampyr
    Bei den polendingern dürfte das schon anders aussehen, da diese als Explosivgeschosse hergestellt wurden und so ganz klar unter das KWKG fallen (auch wenns hirnrissig klingt).


    Ihr immer mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz ... ein Polenböller oder ein Polendiabolo ist keine Kriegswaffe! Er wurde nicht gebaut um militärisch genutzt zu werden. Eine vollautomatischen Glock 18 ist genausowenig eine Kriegswaffe, da sie auch nicht militärisch genutzt wird.

    Nochmal zum Verständniss:
    Kriegswaffe = Kriegswaffenkontrollgesetz
    keine Kriegswaffe= kein KWKG :new16:

  • Zitat

    Original von ZEBO

    Wo steht das? ???

    Im SprengG natürlich, wo sonst?

    "§ 5 Zulassung von pyrotechnischen Gegenständen, sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
    Pyrotechnische Gegenstände, sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör dürfen nur eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung nach von der Bundesanstalt zugelassen worden sind oder durch Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 allgemein zugelassen sind. 2Die Zulassung wird entweder dem Hersteller, seinem in einem Mitgliedstaat ansässigen Bevollmächtigten oder dem Einführer auf Antrag erteilt."

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • So bin wieder da.Musste arbeiten.

    Habe gestern meinen Schwager zum nächsten Laden geschick um die dinger zu holen und zu berichten.Er hat die in seinem Gamo Hunter 440 ausprobiert
    und ??? Es macht puff!!!!! Es waren die billigen mit kunststoff.
    Danach nochmal hin und die für 14€ gekauft.

    Sind aus Blei mit einer roten spitze.(sollen besser sein) (redthunder)
    Wollte am 2.10. hinfahren um die Teile selbst auszuprobieren aber da wir
    hier eine Offroadmeisterschaft haben, geht es nicht.

    Links stell ich (keine) mehr rein. :laugh:

    Wo ein ML verreckt geht ein Chevy Blazer durch!!!!!

  • Zitat

    Original von jnievele


    Im SprengG natürlich, wo sonst?

    "§ 5 [...]

    Sehr schön. Jetzt müssen wir nur noch herausfinden, ob diese Diabolos als pyrotechnische Gegenstände i.S.d. Sprengstoffgesetzes gelten.

    Einschlägig ist hier § 3 I 1 Nr. 2 SprengG:

    Zitat

    Im Sinne dieses Gesetzes [...]
    2. sind pyrotechnische Gegenstände solche Gegenstände, die Vergnügungs- oder technischen Zwecken dienen und in denen explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten sind, die dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung der in diesen enthaltenen Energie Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen zu erzeugen, [...]

    Die Dias sind Gegenstände, in denen explosionsgefährliche Stoffe enthalten sind. Diese dienen einem Vergnügungszweck und sollen Schallwirkungen erzeugen.

    Es sieht also schlecht aus. M.E. braucht man für die Dias in der Tat eine BAM-Abnahme.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper