Knalldiabolo aus Russland

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 28.711 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Mai 2022 um 21:36) ist von Paramags.

  • Hallo ich weiß das Thema is schon lange her und ich bin auch neu hier
    Habe vor kurzen angefangen Videos über Luftgewehre und Zubehör zu drehen
    Habe diese dias vor einigen tagen gekauft und muss sagen das ich überrascht bin ...
    Die knallen ganz ordentlich und fliegen auch recht gut wenn man bedenkt das die nicht zum target schießen oder ähnliches gemacht sind
    Die dinger fetzen echt :rolleyes: hier mein testvideo drüber
    Knalldiabolo Test 4,5mm - https://www.youtube.com/watch?v=hNKsYt…be_gdata_player

  • so als spaß zwischendurch mal ganz witzig. ich steh aber nicht auf plaste abrieb im lauf. hab da mal ein anderes vid gesehen,da kannste wenigstens blei nutzen.
    https://www.youtube.com/watch?v=j_46IC_1sEE

    sowas ist hier natürlich....*wie sollte es auch anders sein ;^) *...streng verboten.


    um mal was richtig schön knallen zu lassen brauchts aber keine unerlaubten dinge. zu sylvester mache ich das hier zb sehr gerne. um führverbot und kws brauche ich mir an sylvester jedenfalls keine gedanken mehr machen :-P. .

    http://www.youtube.com/watch?v=zKg2PbmsxzA


    gruss

  • Sehr interessantes Thema, da ich auch vor kurzem auf diese Knalldiabolos gestoßen bin. Und ja, ich weiß, dass der Thread schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat. :D

    Meiner Auffassung nach sind diese Diabolos und Deutschland völlig legal, nur der gewerbliche Handel damit ist verboten, einfach weil die kein CE-Zeichen haben und sich keiner die Mühe macht, die ordentlich hier einzuführen und prüfen zu lassen. Das CE-Zeichen ist für den Endverbraucher aber nicht von Belang.

    Warum ich das denke? Nun, die Argumente mit BAM oder SprengG sind schlicht falsch. Schonmal ein BAM-Prüfsiegel auf Platzpatronen für SSW gesehen? Nein? Weil Munition das nicht braucht und auch nicht unter die Passage aus dem SprengG fällt. Wer jetzt sagt, Diabolos sind keine Munition, der hat Recht! Aber bei den Knalldiabolos sieht das anders aus. Zitat aus dem Waffengesetz:

    Das Zutreffende ist fett. Für Munition gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Waffe, für dessen Verwendung sie bestimmt ist. Damit sind die Knalldiabolos frei ab 18, wie eben die Druckluftwaffen (bis 7,5J) auch.

    Natürlich ist das MEINE Interpretation und ich kann damit falsch liegen. Sehe aber nicht, wo da ein Fehler sein sollte. Der reine Besitz wäre allerdings ohnehin nicht verboten, selbst wenn doch die anderen Gesetze gelten würden.

    Einmal editiert, zuletzt von Timo W. (19. Mai 2022 um 19:59)

  • Nun schön... Die Kriminalstatistik lebt ja in nicht unerheblichem Maße von Individuen, die sich oftmals für schlauer halten als der Staat, in dem sie wohnen.

    Ich persönlich empfehle grundsätzlich bei dem zu bleiben, was man innerhalb der Grenzen Deutschlands käuflich erwerben kann - und selbst da kann es schon böse Überraschungen geben (siehe Exportfedern).

    Man hat es als Jäger, Sportschütze und Sammler hierzulande ohnehin nicht leicht. Aussichten auf Besserungen sind offenkundig nicht in Sicht - und ich muss das nicht noch dadurch forcieren, daß ich fragwürdiges `Grauzonenmaterial´zu Hause bunkere.

    Also lasse ich von sowas grundsätzlich die unegalen Finger - egal, wer sich was für einen legislativen Wunschtraum zusammenkompositioniert.

    Aber das bleibt ja jedem selbst überlassen - man kann hierzulande auch wählen, wie man sich bei den Behörden unbeliebt macht.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Ich hab keinem geraten, die Dinger zu kaufen oder gar zu verwenden, würde ich selbst auch nicht machen. Die Dinger sind bis auf den Knalleffekt auch nicht weiter interessant. Ist wohl Wunschdenken einiger, dass die stärker sind als normale Diabolos.

    Mir ging es nur darum, aufzuzeigen, dass das fehlende CE-Zeichen der einzige Grund sein dürfte, warum deutsche Händler die nicht im Angebot haben. Das würde dich stören? 99% aller Waren aus China haben ein gefaktes CE-Zeichen. Dann musst du auf verdammt viel verzichten...

    Einmal editiert, zuletzt von Timo W. (19. Mai 2022 um 20:51)

  • Wenn ich mich in Nachbarschaft und Freundeskreis so umsehe... tue ich dies auch.

    Aber ich lebe noch immer.

    Deshalb: Augen auf beim Ballerkauf.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Zunächst mal heißt es Waffenrecht, und das erfüllt es auch.

    Bleibe aber gerne im Thema. Das findest Du in der Überschrift.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Richtig ist dass ein reiner Diabolo nur ein Geschoss ist ABER, das hier ist kein reiner Diabolo

    sondern enthält irgend etwas Pyrotechnisches was den Knalleffekt auslöst. Von daher währ

    ich mal ganz vorsichtig mit der Bekauptung dass die Legal seinmüssten. Es gibt ja neben dem

    Waffengesetz/Waffenrecht auch noch das Sprengstoffgesetz. Was wenn diese Dias darunter

    fallen? Auf der zweiten Seite wurde das auch schon erwähnt und es wird seinen Grund haben

    warum das Thema nun 9 Jahre ruhte.

    Und da die Sachlage weiterhin mehr als unklar scheint ist dieses Thema hier zuende!

    Gruß

    Thomas

  • Paramags 19. Mai 2022 um 21:36

    Hat das Thema geschlossen.