Hallo zusammen,
ungeachtet der Frage, ob Selbstverteidigung mit SSW nun sinnvoll oder sinnfrei ist - bitte keine Diskussion darüber - was ist, genau ausgelegt, tatsächlich die "Öffentlichkeit", in der ich mit dem KWS eine SSW führen darf?
(Suchfunktion brachte kein zufriedenstellendes Ergebnis, daran habe ich also gedacht.)
Um das näher zu beschreiben:
Es ist klar, das der Spaziergang im Park in der Regel auf öffentlichem Grund und Boden geschieht. Aber: Darf ich eine SSW auch beispielsweise - natürlich verdeckt - zum Einkaufen, zum Tanken, zum Restaurantbesuch, zum Kinobesuch (Stichwort Veranstaltung) führen? Zwar sind diese Orte der Öffentlichkeit zugänglich, jedoch auch befriedetes Besitztum anderer.
Danke schonmal!