Führen: Was fällt unter "Öffentlichkeit"?

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 6.630 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Mai 2008 um 13:05) ist von White.

  • Hallo zusammen,

    ungeachtet der Frage, ob Selbstverteidigung mit SSW nun sinnvoll oder sinnfrei ist - bitte keine Diskussion darüber - was ist, genau ausgelegt, tatsächlich die "Öffentlichkeit", in der ich mit dem KWS eine SSW führen darf?

    (Suchfunktion brachte kein zufriedenstellendes Ergebnis, daran habe ich also gedacht.)

    Um das näher zu beschreiben:
    Es ist klar, das der Spaziergang im Park in der Regel auf öffentlichem Grund und Boden geschieht. Aber: Darf ich eine SSW auch beispielsweise - natürlich verdeckt - zum Einkaufen, zum Tanken, zum Restaurantbesuch, zum Kinobesuch (Stichwort Veranstaltung) führen? Zwar sind diese Orte der Öffentlichkeit zugänglich, jedoch auch befriedetes Besitztum anderer.

    Danke schonmal!

  • Im Zusammenhang mit dem Führen ist der Begriff öffentlich ohne Belang.

    Man führt, wenn man außerhalb seines Besitztums mit der Waffe ist, oder diese nach den bekannten Regeln transportiert.

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder
    befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis
    umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

  • Zitat

    Original von RCRAJ
    ......
    Aber: Darf ich eine SSW auch beispielsweise - natürlich verdeckt - zum Einkaufen, zum Tanken, zum Restaurantbesuch, zum Kinobesuch (Stichwort Veranstaltung) führen? Zwar sind diese Orte der Öffentlichkeit zugänglich, jedoch auch befriedetes Besitztum anderer.


    Hört sich eher nach einem KWS an.

    Vorausgesetzt Du hast zuvor die Erlaubnisse der Inhaber der privaten Besitztümer eingeholt, bleibt immer noch das Transportproblem:

    Entladen, in verschlossenes Behältnis packen, Munition separat unterbringen, mal eben im Wagen lassen weil Du für einen Zwischenstop keine Führerlaubnis hast geht nicht.

    Stressig, oder ?

    Wie sieht´s eigentlich mit dem Führen mit KWS an nichtöffentlichen Orten ohne Erlaubnis des Hausrechtinhabers aus ?

    (Als gaaanz sachliche Frage, ohne gleich zum Futter für die "Gutmensch"-Schimpfer zu werden.)

    Andreas

  • Wenn das so wäre dürfte ich die SSW ja auch im Auto aufbewahren. "Im Auto" ist für mich privat da das Auto mir gehört. Auch wenn es auf öffentlichem Grund steht, die SSW ist ja im Auto.

    Gruß
    Drummermatze

  • Zitat

    Original von Sgt. Miller
    ???

    Mit dem KWS ist er doch so oder so berechtigt außerhalb des Hauses die Waffe zu führen. Warum Transportproblem???

    :anon: , Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Sorry, hatte mich zu sehr auf die nichtöffentlichen Orte konzentriert.

    Andreas

  • Zitat

    Original von Drummermatze
    Wenn das so wäre dürfte ich die SSW ja auch im Auto aufbewahren. "Im Auto" ist für mich privat da das Auto mir gehört. Auch wenn es auf öffentlichem Grund steht, die SSW ist ja im Auto.

    Das ist sehr weit hergeholt. Dein Auto ist weder ein Ort, noch ein Grundstück ... vergiss es ^^
    Und mal ehrlich: wer mit einer SSW in einem Geschäft rumläuft, mit KWS oder ohne, hat für mich einen ... naja, hat zumindest was nicht gemerkt. An ner Tanke kommt das bestimmt sehr gut ... :(

  • Zitat

    Original von gilmore

    Wie sieht´s eigentlich mit dem Führen mit KWS an nichtöffentlichen Orten ohne Erlaubnis des Hausrechtinhabers aus ?

    Genau das war gemeint! Ich betrete ja beispielsweise beim Einkaufen das Gelände, ohne vorher die Erlaubnis hierzu eingeholt zu haben (wäre auch kompliziert und für den Supermarkt irgendwie mit viel Arbeit verbunden), jedoch wird die Hausordnung, anders als bei der Deutschen Bahn, waffenrechtliche Details kaum beinhalten.

  • Deshalb sollte man in dem Fall, dass die Hausordnung kein eindeutiges Verbot ausspricht, auf keinen Fall von einer Erlaubnis ausgehen. Im Zweifelsfall handelt man sich wenigstens ein Hausverbot ein, und das kann im Lieblingskino oder beim Kaufland um die Ecke schon ein wenig ärgerlich sein.

  • Nu macht euch mal nicht ins Hemd. Natürlich ist es das Recht z.B. des Tankstelleninhabers keine Schreckschusswaffen im Laden haben zu wollen. Aber woher zum Geier soll er denn wissen daß der Kunde sowas in der Jacke hat?

    Wenn du natürlich reingehst, deinen RG99 auf den Tisch knallst und sagst "So, da bin ich", wird er vermutlich allergisch reagieren.

    Es sind bis jetzt keine Metalldetektoren an den Tankstelleneingängen und auch sonst hab ich noch in keinem öffentlichen Gebäude sowas gesehen.

    Also nicht damit rumfuchteln, sondern nicht sichtbar in der Jacke behalten.
    Es wäre ziemlich kontraproduktiv wenn ein SSW-Träger jedesmal wenn er ein Gebäude betritt, seine Waffe irgendwo verstauen müsste. Da kommt dann erst recht Ärger bei raus wenn das jemand sieht.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:


  • seh ich eigentlich auch so.

    wenn ich abends zu nem kumpel laufe und eine ssw dabei habe, kann ich nicht kurz mal in die tanke rein um ne tüte chips und kippen zu kaufen? wäre doch irgendwie schwachsinnig.
    oder man muss von draußen reinrufen, dass die einem das gewünschte zeug vor die tür bringen :crazy2:

    Weihrauch HW40 PCA, Walter P22 (SSW), KJW U.S. M9 (Airsoft), Mossberg M500 (Airsoft)

    Einmal editiert, zuletzt von strikerb (29. Mai 2008 um 15:02)

  • Richtig.

    Es ist ja löblich daß man sich an die Gesetze und Bestimmungen halten will, aber man kann es auch übertreiben.

    Gesittet aufführen, das was man in der Jacke hat nicht rausblitzen lassen, nicht rumprahlen daß man eine Wumme hat und gut ist.

    Öffentliche Veranstaltungen sind von meinem Ratschlag natürlich ausgenommen da es hier eine Straftat ist, wenn man dort damit erwischt wird!


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Drummermatze
    Wenn das so wäre dürfte ich die SSW ja auch im Auto aufbewahren. "Im Auto" ist für mich privat da das Auto mir gehört. Auch wenn es auf öffentlichem Grund steht, die SSW ist ja im Auto.

    Nur so zur info: Seine Überlegung ist richtig, denn eigentlich gilt das eigene Auto wie Privatgelände. Du darfst z.B. nackt autofahren, allerdings hat der liebe Staat uns mal wieder beschi**en und unsere Bürgerrechte zurückgeschnitten, deshalb gibts ohne KWS ärger wenn Du im Auto erwischt wirst.

    Mfg Alex

    ()()
    (°.°)
    (._.)
    Ich bin eine Signatur

    Einmal editiert, zuletzt von Walt(h)er (29. Mai 2008 um 15:54)

  • Und ich dachte ich kann damit überall hin, wenn ich in der Stadt bin,.B: Saturn und so -.-

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • "Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.".

    Während eine Diskothek oder ein Kino keine öffentliche Veranstaltung ist, kann sich beim Oktoberfest oder einer Premier-Vorstellung ggf. etwas anderes ergeben. Ebenso wenn die Diskothek eine bekannte Gruppe auftreten lässt und die Diskothek öffentlich zugänglich macht. Weiterhin sind besonders Jahrmärkte, Stadtfeste, Schützenfeste etc. eine öffentliche Veranstaltung.
    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, schwere Gewaltätigkeiten mit Waffen bei Veranstaltungen auf denen üblicherweise eine höhere Wahrscheinlichkeit für Auseinandersetzungen besteht, zu verhindern. Daher gilt das Waffenverbot auch auf Demonstationen (öffentliche Versammlungen) sowie Aufzügen (und nein, damit sind nicht diese Geräte gemeint, die einen in die nächste Etage befördern :ngrins:).

    In Geschäften und in fremden Wohnungen zB. gilt das Hausrecht oder die Hausordnung. Hier bedarf es aber einer Differenzierung.
    Während in Privatwohnungen das Hausrecht nach gutdünken ausgeübt werden darf und jmd. des Raumes verwiesen wird, weil er eine SSW führt oder weil dem Gegenüber die Nase nicht gefällt, ist egal.

    Anders sieht es in Geschäfträumen aus. Diese sind in der Regel für den allgemeinen Publikumsverkehr gedacht, die Ausübung des Hausrechts ist hier nur in begründeten Fällen möglich. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Diskos, denn hier wird durch eine Einlasskontrolle ja gerade der Wille des Hausherren deutlich, nur bestimmten Menschenzutritt zu gewähren.
    Waffen in der Tankstelle, im Pennymarkt, etc. sind damit wohl kein Problem.

    In öffentlichen Gebäuden gibt es meist eine Hausordnung, in der der Wille des Hausherren (meist die Gemeinde) deutlich wird. Hier müsste dann ein Waffenverbot aufgeführt sein (was ich außer in Schulordnungen noch nie gesehen habe).
    Daher kann die SSW wohl auch an Badeseen und Schwimmbädern, bei Behörden etc. geführt werden.
    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es sich bei öffentlichen Gebäuden um öffentliche Veranstaltungen handelt. Dies kann ich allerdings nicht nachvollziehen.


    [SIZE=7]Es besteht keine Gewähr auf Richtigkeit dieser Angaben. Dies ersetzt keine anwaltliche Beratung.[/SIZE]

  • Zitat

    Nur so zur info: Seine Überlegung ist richtig, denn eigentlich gilt das eigene Auto wie Privatgelände. Du darfst z.B. nackt autofahren, allerdings hat der liebe Staat uns mal wieder beschi**en und unsere Bürgerrechte zurückgeschnitten, deshalb gibts ohne KWS ärger wenn Du im Auto erwischt wirst.

    Ganz ehrlich? Wenn einer auf die Idee kommen würde, OHNE KWS eine SSW ins Auto zu nehmen mit der Begründung "Privatgelände", dann würd ich dem als Polizist nen Vogel zeigen.
    Klar ist das "mein" Auto, aber ich bewege mich doch ganz klar auf öffentlichem Gelände (Stadt, Landstraße etc.) und deshalb kann ich das mit dem Auto schon gut nachvollziehen!


    Ich glaub bis jetzt hat noch keiner klar deffiniert was denn jetzt wirklich alles "Öffentlichkeit" ist und das ist auch teilweise eine echte Grauzone. Leider, wie so vieles in unserem WaffG :new16:


    Ich machs mir da ganz einfach: Wenn ich abends weggehe zu Freunden beispielsweise, nehm ich natürlich keine SSW mit, weil ich 1. mit dem Auto unterwegs bin (ich gehe jetzt mal davon aus, dass keiner seine "Grand Theft Auto" Fähigkeiten an mir auslassen will.) und 2. weiß ich, dass mir bei Freunden nichts passiert.

    Wenn ich allerdings abends spazieren gehe oder im Vorhinein weiß, dass ich evtl. durch eine Gegend gehen muss (muss deshalb, weil Bahnhöfe, Haltestellen leider für manch einen unerbitlich sind zur Fortbewegung), an denen ich weiß, dass mir etwas passieren könnte, nehm ich die SSW mit.

    Für einen Kurzeinkauf bei Saturn verzichte ich auch auf meine SSW, da reicht 1. auch mein Spray und 2. wird man bei uns in Solingen nicht einfach in der Innenstadt zusammengetreten und ausgeraubt und ich weiß, dass jedes Geschäft ein Hausrecht hat. (Da kommt jeder mit ein wenig Grips auch drauf ;))


    Man sollte es einfach SItuationsabhängig machen, wann man seine SSW mitführt.
    Und im Zweifelsfall (Disco etc.) verzichte ich einfach drauf und pack das Spray ein, was ich auch bequem und ohne Rückfragen an der Theke in meiner Jacke abgeben kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt. Miller (29. Mai 2008 um 16:40)

  • Ich finde es auch schwachsinnig, dass das Aufbewahren der SSW im Auto ein Führen sein soll.

    Vielleicht ist dies ja historisch bedingt? Ich stell' mir da den Cowboy mit der Flinte im Sattelholster vor, was ohne jeden Zweifel ein Führen ist. Dies hat man dann 1:1 auf das Auto übertragen und dabei vergessen, dass es sich dabei um ein geschlossenes bzw. je nachdem auch verschlossenes Behältnis handelt.