Noch mal was zum Führverbot (Frage)

Es gibt 111 Antworten in diesem Thema, welches 14.978 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. März 2008 um 15:26) ist von Floppyk.

  • Hat sich soeben erledigt... Springmesser fallen auch unter das Verbot... Prima - weiß jemand, wo ich günstig eine Schrottpresse kaufen kann?? :(

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Es wird eben immer mehr mit "undefinierten Rechtsbegriffen" gearbeitet. Das ist angeblich gewollt, da so jeder Einzelfall individuell und nach dem Rechtsempfinden der Zeit gehandhabt werden kann.

    "Sittenwidrig" ist z.B. auch so ein Begriff. da legen seit Jahrzehnten Gerichte fest was denn nun Sitte ist und was nicht, und das werden sie auch in 100 Jahren noch tun, da sich die Sitten laufend ändern.

    So ist es nun auch mit dem "allgemein anerkannten Zweck". Was heute anerkannt ist kann in 20 Jahren völlig verpönt sein, oder umgekehrt. Das wird in jedem einzelnen Fall neu entschieden.

    Genau genommen hat der Gesetzgeber aber wohl auch keine Chance den "allgemein anerkannten Zweck" zu definieren, ansonsten hätte man mehr Seiten gebraucht als es Papier gibt auf der Welt. Wenn Du schreibst zum Äpfelschälen ist O.K. fragt ja sofort einer nach Birnen, schreibst Du Obst fragt einer was ist wenn er seine Möhre mit dem Messer schrabben will… usw. usf.

    Gefühlsmäßig würde ich aber nicht davon ausgehen das Selbstverteidigung heutzutage keine gute Chance bei der Bewertung durch die Richter hat, und selbst wenn ein Richter es als Zweck anerkennt, muss das der nächste nicht auch tun.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • ach schade....
    ich sehs schon kommen...
    bald werden schnürsenkel verboten, weil die sich prima dazu eignen,
    jemandem zu erdrosseln...... :crazy2:

    MFG kojona :lol:

    Wer das liest, ist der lebende Beweis für die Wirksamkeit dieser freistehenden Werbefläche ! :deal:

  • SCHLUPFLOCH GEFUNDEN!!! :new11:

    Hier http://www.recon-company.com/S_W_Tanto_Boot…200-1131-d.html findet man ein Messer haargenauso wie ICH es mir wünsche:
    1. Klinge bis MAX. 12 cm
    2. KEINE Dolchklinge (nur 1 Schneide, Klingenrücken stumpf)
    3. Scheide mit Schnellverschluß und Clip, Befestigung fast überall möglich
    4. Klingenform TANTO :nuts:

    Was glaubt Ihr - könnte das ein neuer Verkaufsschlager werden? Ich jedenfalls werde mir das Gerät ganz genau ansehen (habs grad mal 15 Auto- bzw. 9 Motorradminuten :n17: zu deren Shop hier in Salzgitter!) und wenn kein Merkmal für das Führverbot zutrifft, investiere ich das Geld. :n1:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
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  • Hallo,

    eine Tantoklinge ist nicht geeignet.
    siehe hier: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes


    6. In Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 werden nach Nr. 2.1.4 die folgenden
    Nummern 2.1.5 bis 2.1.7 eingefügt:
    „2.1.5
    mit feststehender oder feststellbarer Klinge, die eine der folgenden Klingenformen
    aufweist
    2.1.5.1
    symmetrisch zur Spitze verlaufende Klinge mit beidseitigem durchgehenden oder
    bereichsweisen Schliff (Dolchform),
    2.1.5.2
    einschneidige Klinge, bei der die Rückenlinie konkav zur konvex verlaufenden
    Schneidelinie in die Klingenspitze übergeht (Bowieform),
    2.1.5.3
    einschneidige Klinge, bei der Schneide- und/oder Rückenlinie winklig in die
    Klingenspitze übergehen (Tantoform),
    2.1.5.4
    einschneidige Klinge, bei der die zumindest in diesem Bereich ge- oder angeschliffene
    Rückenlinie konvex zur ebenfalls konvex verlaufenden Schneidelinie in die
    Klingenspitze übergeht (Spearpointform),
    2.1.6
    mit feststehender Klinge, sofern die Klinge
    - eine Länge von insgesamt mehr als 12 cm aufweist und
    3 Drucksache 701/07
    - keinen sich über die gesamte Klingenlänge von der Rückenlinie zur Schneidelinie
    verringernden Querschnitt aufweist oder über ein Maß von mehr als 25 % der
    Gesamtklingenlänge unter Reduzierung der Klingenbreite zur Klingenspitze zuläuft,
    2.1.7
    mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist
    oder einhändig feststellbar ist ,“.

    http://www.messermagazin.de/infothek/bunde…1-07.pdf?land=D

    Aber es gibt gewollte uneindeutige Formulierungen

    Voraussichtlich am 14. März wird der Bundesrat das neue Waffengesetz beschließen. Es würde dann am 15. März in Kraft treten.

    Der konkrete Inhalt des Gesetzes in Kürze: Es wird das zugriffsbereite Mitführen (am Gürtel, in der Hosentasche) von

    feststehenden Messern über 12 cm Klingenlänge
    allen Einhandmessern (inkl. Springmessern)
    und allen Messer, die als Waffe gelten (zweischneidige Dolche etc.)
    verboten.

    Es sind allerdings zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Jeder, der ein „berechtigtes Interesse“ daran hat, ein solches Messer zu führen, darf es auch weiterhin. Diese Regelung ist vor allem – aber nicht nur – für Jäger, Angler, Trachtenvereine und alle Personen gedacht, die ihr Messer beruflich nutzen. Es soll ausdrücklich nicht der „sozial adäquate Gebrauch“ solcher Messer beeinträchtigt werden.

    Das heißt für die Praxis, dass man die betroffenen Messer durchaus bei sich tragen kann, man muss nur bei einer Polizeikontrolle eine vernünftig klingende Erklärung parat haben.

    Alle Messer, die nicht unter die Definition des neues Gesetzes fallen, darf man natürlich auch weiterhin ohne Einschränkung führen.

    Es gibt also Hoffnung.

    Bushman

  • Ich will Dir den "Spaß" nicht verderben, aber nun gaaaanz vorbehaltlich, denn irgendwie und irgendwo habe ich gelesen, dass die Tantooklingenform als Kampfmesser und somit als Waffe eingeordnet ist. Dann würde wieder das Führverbot von Hieb- und Stoßwaffen nach Abschnitt.... gelten.
    Aber wie gesagt, gaaaanz unverbindlich von mir. Da lasse ich mich auch gern vom Gegenteil überzeugen.

  • das von dir rausgesuchte Messer steht bei dem shop doch sogar unter der Rubrik "Kampfmesser"... :crazy3:

    EDIT: wobei´s mal abgesehen davon schon nicht schlecht ist.. ^^

    EDIT2: Muaha die seite is geil :))

  • @ Bushman:

    Das ganze Zeug, das Du da zitierst, war ein Versuch des Berliner Innenministeriums, "gefährliche" Messer über die Klingenform zu definieren. Dieser Vorschlag wurde vom Innenausschuss des Bundestages und den nachfolgenden Gremien als unpraktikabel angesehen und zugunsten des allgemeinen Führverbots von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge über 12cm abgelehnt. Das wurde bereits beschlossen und das wird am 01.04.2008 in Kraft treten. Alles andere ist Schnee von gestern.

    Nicht einhändig zu öffnende Messer und Messer mit feststehender Klinge unter 12cm dürfen also auch weiterhin Klingen in Tantoform oder sonstiger Form haben. Lediglich beidseitig geschliffene Dolche dürften als Stoßwaffen unters Führverbot fallen.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Mal so eine Frage und ein offenes Wort:

    Warum muss man denn überhaupt ein Messer bei sich führen? Ich habe noch nie ein Messer unterwegs vermisst und wenn ich eines dabei habe, ist es ein schnuckelig, kleines und normales "Zweihandmesser" als übliches Taschenmesser. Ich schneide damit mal eine Wurst ab, puhle die schlechten Stellen aus einem Apfel oder - was meist vorkommt -mache einen Karton damit auf. Und wenn keiner zu sieht, mache ich meine Fingernägel sauber. Ach ja, neulich habe ich mit dem Messerrücken eine Flasche Bier aufgemacht. An sich vagabundiert das Messer meistens in einer schmutzigem Hose in einem Wäschekorb, weil ich es wieder mal nicht raus genommen habe. Wird das mit gewaschen, ist es auch sauber geworden und nicht schlimm. Verliere ich es - egal, die letzten beiden waren Werbegeschenke.

    Sicherlich kann man darüber philosophieren, dass man mal wieder alte Rechte beschnitten hat. Zu gerne wird mal die USA mit ihren fast völlig freien Waffenrechten genannt. Aber in Wirklichkeit sind wir in Sachen Messer noch eines der liberalsten Länder gewesen. In vielen Ländern herrscht ein völliges Messertrageverbot.
    Brechen wir uns denn wirklich einen Zacken aus der Krone, wenn wir mal nicht versuchen Lücken im Waffenrecht zu finden, um nicht doch noch das eine, spezielle Messer führen zu dürfen?
    Ist denn das so schlimm, wenn wir kein Messer oder wenn unbedingt doch, ein kleines, normales Taschenmesser einstecken?
    Hand auf's Herz. Sind Kampfmesser wirklich praktisch? Ich meine, es sind eher Krampmesser, dessen spezieller Wellenschliff weder gebraucht wird, noch ist er mit Hausmitteln nachschleifbar, noch ist die Klingenlänge ihrer Größe wegen von Vorteil.
    Wozu Tantoklingen? Schneiden sie mein Brötchen schneller in zwei Teile? Kann man damit die Fingernägel sauber machen, ohne sich gleich in die Hand zu schneiden?
    Lassen wir die Hand weiter in Herzgegend. Ist ein - sagen wir mal - allseits bekanntes Schweizer Messer nicht im Alltag viel praktischer? Bei vernünftiger Größe hat man einen Schraubenzieher, Nagelfeile (lacht mal, aber wehe ihr habt euch mal den Nagel eingerissen), kleine Säge und mein Favorit - die Schere.
    Ich will Euch mal eine kleine Geschichte erzählen:
    Ich bin krankheitsbedingt öfters mal im Krankenhaus. Die letzten knapp 2 Jahre waren das genau 160 Tage. Klar außer Handtuch, Unterhosen und Schlafanzug packe ich auch immer mein Schweizer Messer ein. Das ist ein tolles Teil, mit allem was man so braucht. Jeden Tag braucht man so was. Mit dem Frühstücksbesteck ist es unmöglich, ein Brötchen ansehnlich in zwei Hälften zu teilen oder das doch etwas zähe Rinderfilet zu Mittag mal nicht halb zerrissen zu genießen. Am Abend gerne mal ein bisschen Obst. Aber im Krankenhaus wird mit dem Obst nicht zimperlich umgegangen und so sind halt im Apfel immer mehrere unansehnliche Stellen, die ich nun mal raus schneide. Dort habe ich auch die erstklassige Schere zu schätzen gelernt. Diese Schere ist alleine das ganze Messer wert.
    Kurz um, ich habe dieses Messer bestimmt über 20 Jahre, aber wohl nicht im Dauereinsatz, aber es könnte Geschichten erzählen, zu was es nützlich war. Das hat zwar jetzt nichts mit dem Führen zu tun, aber mir ging es um die wirkliche Gebrauchsfähigkeit eines Messers, also den Gebrauchswert.
    Das alles kann kein unhandliches Kampfmesser mit für den Alltag unbrauchbarer Klinge, kein Tantomesser, kein Springmesser.Ein Kampfmesser würde da bestenfalls die Schwester erschrecken, nützlich wäre es kaum - ab in den Mülleimer mit Gefahrenhinweis dran.

    Mich persönlich betrifft diese neue Messerregelung in keinster Weise. Ich bedauere höchstens den Maler oder Teppichleger, der auf dem Nachhauseweg sein Cuttermesser in der Hosentasche hat und Aufgrund eines dummen Zufalls damit in den Mühlen des Gesetzes gelangt.
    Ich habe aber kein Verständnis für denjenigen, der sein 11,9 cm langes Messer im Stiefel hat - weil das ja wohl erlaubt ist, oder ähnliches. Mit gesundem Verstand braucht's das auch nicht. Denn der wirklich ein Messer für seinen Bedarf aussucht, wählt ein gutes Messer, einfach nachzuschleifen, mit Flaschenöffner, vielleicht Korkenzieher und wer bei einer Autopanne mal mit einem Behelfsschraubendreher aushelfen kann, ist der König der Landstraße - garantiert.

    Selbstverteidigung - nun mal ehrlich. Ich doch meistens eingeredet. Ist man ohne entsprechende Ausbildung als "normaler" Bürger wirklich in der Lage, einen Angriff - wohl möglich noch mit Messer - richtig entgegen zu treten? Leute, macht euch doch nichts vor. Das Bedarf richtiges Training. Jedenfalls bin ich noch nie bedroht worden. Na vielleicht wohne ich auch in der falschen Gegend.
    Begebt euch nicht auf die selbe, niedrige Stufe von meist Jugendlichen, die den Gongschlag noch nicht gehört haben. Ich würde es ganz entspannt sehen, wenn die Polizei mal wieder ein Messer bei einer zweifelhaften Person beschlagnahmt.

    Ich gebe zu, die neue Regelung ist unglücklich und wird noch für Verwirrung sorgen. Dennoch fühle ich mich nicht eingeschränkt.

    PS: Wisst Ihr was die Jäger für ein Messer favorisieren?
    Ein Taschenmesser, aber ein spezielles mit vorne stumpfer Aufbrechklinge und einer Säge.
    Das wurde uns auch auf dem Jägerkurs ausdrücklich empfohlen. Und warum?
    Weil es klein, handlich, praktisch und für den allermeisten Zweck völlig ausreichend ist und nicht weil der Gesetzgeber das so fordert. (Mein Kurs war weit vor dieser Novelle)

    Testet euch mal beim nächsten Schaufensterbummel oder beim Waffenhändler. Klammert das geile Aussehen eines Messers aus, wischt Euch den Sabber vom Kiefer und fragt Euch selbst - zu was brauche ich ein Messer und mit welchem komme ich den gedachten Zweck am nächsten.
    Ich will dabei nicht gesagt haben, dass das tolle Rambo XII Messer nicht schick ist und für die Vitrine oder zum zu Hause streicheln toll ist. Kann jeder so machen. Aber es geht um den Zweck des ständigen Führens - zum Gebrauchswert. Achtungsvolle Rettungssanitäter mal ausgenommen, aber die dürfen ohne Probleme das Einhandmesser führen. Andere, begründete Ausnahmen werden sich finden lassen.

  • Also, meine Wahl steht fest, mein bisheriges Einhandmesser wird durch ein Specialist (Welches weiß ich noch net) von Bud Nealy ersetzt. Fand die schon immer gut und die Trageweisen sind vielfältig... Klingenlänge ist auch ok, also was solls...

    MFG

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • @Floppýk:
    Ich kann dir absolut zustimmen, mich betrifft dieses "Führverbot" für Messer auch nur streng bedingt. Für Unterwegs tut´s ein Taschenmesser oder Leatherman, für Jagd und Fischerei hat man quasi eh die Erlaubnis und alles andere ist in meinen Augen genau das, weswegen es das Verbot gibt.
    Das einzige, was mich an dieser Novelle aufregt, ist die Tatsache, daß wieder mal mit der großen Klatsche auf alles gleichzeitig geschlagen wird, ohne sinnvoll zu differenzieren. Ein Taschenmesser mit einhändig zu öffnender Klinge (egal welcher Länge!) wird verboten zu führen, ein festes Messer bis 12 cm bleibt erlaubt (ich verweise mal auf den netten Vergleich hier auf der Startseite). Mal unabhängig von der Klingenform, aber welches Messer hat wohl eher Waffen-Charakter?? Ein Messerchen, eigentlich eher ein Werbegag, das sich in einem Karabinerhaken (Schlüsselanhänger!) befindet und dessen ca 2 (!) cm-Klinge mit einem Finger zu öffnen ist, würde unter das Verbot fallen, mein rasiermesserscharfes Martinii-Finnenmesser bleibt erlaubt :bash:

    Was die Klingenform angeht, so kann man darüber streiten, ich habe schon des öfteren Situationen erlebt, wo beim werkzeugmäßigen Gebrauch eines Messers die Tantoform definitiv die bessere war. Warten wir´s ab, hoffentlich gibt es bald mal irgendwas, was wenigstens halbwegs Licht in diese Sache bringt.

    In diesem Zusammenhang noch eine Frage: Wie ist denn eigentlich ein "Einhandmesser" definiert? Muß es bestimmte techische Merkmale aufweisen (Daumenloch oder -"Knubbel", Federmechanismus....), oder reicht es, wenn man selber in der Lage sein könnte, es mit einer Hand zu öffnen?
    Ich konstruiere mal:
    Ein Polizist zeigt mir in einer Kontrolle, daß er in der Lage ist, mein schweizer Taschenmesser mit einer Hand zu öffnen. Hab ich dann ein Problem?

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Ein Polizist zeigt mir in einer Kontrolle, daß er in der Lage ist, mein schweizer Taschenmesser mit einer Hand zu öffnen. Hab ich dann ein Problem?


    Das kann der Polizist bzw. spätestens der Richter nach Lust und Laune entscheiden.

    [BT]Twinmaster - mein Laster, dafür geb' ich gern den Zaster[/BT]

  • Zitat

    Original von diopter...
    Das kann der Polizist bzw. spätestens der Richter nach Lust und Laune entscheiden.

    Naja, warten wir´s mal ab, was für Verordnungen dazu noch rauskommen. In D ist alles geregelt, und diese Grauzone gilt ja auch für die Polizisten: Wenn ICH in der Lage bin, ein Schweizer Messer mit einer Hand zu öffen, der Polizist aber nicht, dann hab ich gewonnen :) (daß ich ihm meine Fähigkeiten nicht gerade auf die Nase binden werde, ist eh klar).
    Nee ne, da wird sich noch einiges tun.
    Wie ist denn dieser Passus im Gesetz genau formuliert?

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Lassen wir die Hand weiter in Herzgegend. Ist ein - sagen wir mal - allseits bekanntes Schweizer Messer nicht im Alltag viel praktischer?

    Auch nur für Menschen mit 2 gesunden Händen. Die Diskussion hatte ich grade erst im Verein wo die Änderungen ausgehängt wurden. Wir haben einen Unterarmamputierten der mit der IMHO durchaus berechtigten Frage kam, was er denn jetzt bitte als Taschenmesser metnehmen solle. :confused2:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Im Sommer gehen ein Kollege und Ich immer Wandern. 3 Tage mit Gepäck von a nach b Luftlinie (Solange kein Privatgrund etc im Weg ist) Darf ich während dieser Wanderung das Glock Feldmesser führen? Ist das ein allgemein anerkannter Grund?

    ??? ??? ??? ???

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    Wie ist denn dieser Passus im Gesetz genau formuliert?

    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Paddy
    Im Gesetzentwurf wird unter "sozial-adäquate Zwecke" Picknick, Bergsteigen und Gartenpflege aufgeführt.
    Ich schätze mal, Wandern fällt auch darunter.

    Aber genau sind die "allgemein anerkannten Gründe" nirgendwo erfasst, heißt also, falls einen Gesetzeshüter Deine Nase nicht passt, wird das Messer "eingesackt".

    Das ist Willkür und einer meiner vielen Kritikpunkte gegen diese Gesetzesänderung.

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Zitat

    Original von Beowolf

    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)

    Gruß
    Beowolf

    Hm, wieder mal so verd. schwammig formuliert :evil:
    Naja, abwarten. Ich denke mal nicht, daß man mich auf einer Wanderung wg. meines Schweizer Messers (Zivilversion des neuen BW-Taschenmessers) oder meines Winchester-Taschenmessers ankäsen wird. Was anderes wäre es, sowas in der Münchener U-Bahn bei sich zu haben.

    Gruß, RugerBlackhawk

  • im prinzip hat Floppyk ja recht. man kann fast alles mit dem schweizer machen, äpfel schälen, kartons aufschneiden, wurst portionieren und ganz wichtig: bierflaschen öffnen. aber das kann ich mit meinem s&w einhandgürtelclipmesser auch alles, wie gesagt 8,5 cm klinge....
    nun kommen diese vollpfosten in berlin zusammen und sagen das ich das nicht mehr darf, worüber ich gelinde gesagt ein wenig ungehalten bin. ich bab halt nicht gerne meine jeanstaschen vollgestopft (den mädels würd das ja vielleicht noch gefallen) ... aber ich lasse mich nicht von diesen halbaffen in einen topt mit den "hosenscheissergangstas" aus berlin oder sonst wo werfen. anstatt der masse an vernünftigen und verantwortungsvollen bürgern alles zu erschweren sollten die mal versuchen diesen möchtegernganoven vernünftig in den after zu treten, aber da geht den kollegen um herrn lügenbaron tölle doch wieder der selbige.
    an dem zustandekommen dieses gesetzes sieht man doch schon das es den herrschaften garnicht um details geht, die wollen nur was ins rollen bringen was wir wohl kaum noch aufhalten können, jedenfalls nicht mit e-mails, wie man an den antworten von grindel sehen kann. glaubt mal 2009 ist schneller da als ihr denkt und dann geht das gejancke wieder rund...

    hat eigentlich jemand noch was von dem lügenvideo gehört???

    ein mehr als ungehaltener

    thomas

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300