aktuelles zu waffengesetz

Es gibt 546 Antworten in diesem Thema, welches 87.378 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 10:12) ist von gilmore.

  • Zitat

    Original von Ritztec
    ...meine Herren, meine Herren :direx:
    Kleine Frage am Rande: D.h. also, ich fahre immer am weekend auf meine Hütte in meinem Wald... und habe natürlich auch dann div. Werkzeug u. Messer mit.
    U.a., ein KM2000 (BW-Messer, mit. Scheide u. fester Klinge) zum "werkeln". Außerdem ein kleines Eickhorn Rescue-Messer (...sonst liegt es eigentlich immer im Auto, oder habs auch beim wandern dabei), und noch ein Böker Klappmesser mit feststellbarer Klinge von unter 12cm... :confused2:

    Sollte normalerweise unter "berechtigte Interesse" fallen, doch 100 %tig würde ich mich nicht darauf verlassen.

    Gruß
    Beowolf

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Das ist das eigentlich schlimme daran: der Gesetzestext lässt viel zu viel Spielraum zur Interpetation und ob ein Einzelfall erlaubt ist oder nicht liegt dann leider im subjektiven Ermessen der Vollzugsbeamten. :confused2:

    Wenn ich mit dem Kuchenmesser die Straße überquere weil der Nachbar feiert - der eine Polizist mag noch beim Gedanken mich aufzuhalten lachen, der andere Beamte mit dessen Ex-Frau ich 'ne Affäre hatte (oder dem die Farbe meiner Schnürsenkel nicht gefällt) könnte dann aber die Situation schon ganz anders einschätzen. Solch ein Raum für Willkür gehört nicht in Gesetze, da wäre meiner Meinung nach selbst ein ausnahmsloses Totalverbot noch besser.

  • Zitat

    Original von Beowolf
    Sollte normalerweise unter "berechtigte Interesse" fallen, doch 100 %tig würde ich mich nicht darauf verlassen.

    Das Problem ist u.a. auch, dass nicht eindeutig definiert ist, was alles unter "berechtigtes Interesse" fallen kann bzw. was nicht unter "berechtigtes Interesse" fällt.

    D.h. es gibt Rechtsunsicherheit und über das Vorhandensein eines "berechtigten Interesses" entscheiden andere im Nachhinein ("unproblematisch" sind imo nur die ganz eindeutigen Dinge, wie z.B. Jagdausübung). Das öffnet der Willkür Tür und Tor

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (25. Februar 2008 um 10:14)

  • Zitat

    Original von Rewets
    Das ist das eigentlich schlimme daran: der Gesetzestext lässt viel zu viel Spielraum zur Interpetation und ob ein Einzelfall erlaubt ist oder nicht liegt dann leider im subjektiven Ermessen der Vollzugsbeamten. :confused2:

    das ist ja gerade das wo ich am meisten angst vor habe. man kann das alles dahin ziehn wie ein kaugummi und wenn der gesetzgeber erstmal anfängt weiter zu reglementieren ist die birne geschält. das ist erst der anfang, jede wette.

    Ratet mal was ich am Gürtel habe.....

    LP 300 XT - HW 35 - FWB 300

  • Ich hoffe dass es auch diesmal zumindest eine Entscheidung ähnlich dieser geben wird:

    Ansonsten befürchte ich dass das neue WaffG mehr Leben kosten als retten wird.

  • Zitat

    Original von Rewets
    Das ist das eigentlich schlimme daran: der Gesetzestext lässt viel zu viel Spielraum zur Interpetation und ob ein Einzelfall erlaubt ist oder nicht liegt dann leider im subjektiven Ermessen der Vollzugsbeamten. :confused2:

    Die letzte Entscheidung hat immer noch ein Richter zu treffen. Von daher bleibt erst mal abzuwarten wie das ganze nach dem 1.4. umgesetzt wird - ich rechne damit das es eine Klagewelle geben wird.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Trotz allem berechtigten Ärger bitte ich zu beachten, daß alle Spekulationen bislang auf dem kombinierten Inhalt von Waffengesetz -alt-, PDF Innenausschuß 13.2. und Änderungen Innenausschuß 20.2. beruhen - es gibt bislang noch keinen Gesamttext, woraus die tatsächlichen Formulieren ersichtlich wären.

    Des weiteren wird es wie bei allen anderen Gesetzen und dem bisherigen Waffengesetz auch sein, daß es parallel eine "Allgemeine Waffenverordnung" gibt, die die erste Detailfragen-Ebene beantwortet (hoffentlich) und die ebenfalls Gesetzeskraft besitzt. Dann folgen möglichst bald und nicht wieder erst vier Jahre später die Verwaltungsvorschriften, sozusagen die Bedienungsanleitung für die Behörden. Erst aus der Kombination dieser drei Werke lassen sich Einzelfragen schlüssig klären.

    Abschließend ein ebenso wichtiger Hinweis, nicht daß sich nachher jemand beschwert:

    Wir hier im Forum können und dürfen nach geltendem Recht gar keine Rechtsberatung im Einzelfall übernehmen, auch Rechtsanwälte (die durchaus unter den Usern sind) können das unter einem anonymen Nick nicht tun. Insoweit bitte beachten, daß sich niemand z.B. zu einem Kauf oder aber Verkauf eines anscheinend verbotenen oder erlaubnispflichtigen Gegenstand entschließt und dann damit argumentiert "das haben die aber in CO2AIR so gesagt!" - nix ist, alles unverbindliche Laienauskünfte, sorry.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    ......Abschließend ein ebenso wichtiger Hinweis, nicht daß sich nachher jemand beschwert:

    Wir hier im Forum können und dürfen nach geltendem Recht gar keine Rechtsberatung im Einzelfall übernehmen, auch Rechtsanwälte (die durchaus unter den Usern sind) können das unter einem anonymen Nick nicht tun. Insoweit bitte beachten, daß sich niemand z.B. zu einem Kauf oder aber Verkauf eines anscheinend verbotenen oder erlaubnispflichtigen Gegenstand entschließt und dann damit argumentiert "das haben die aber in CO2AIR so gesagt!" - nix ist, alles unverbindliche Laienauskünfte, sorry.

    Ulrich
    Das müßte eigentlich jedem klar sein, daß hier nicht rechtsverbindlich geantwortet werden kann. Und wenn das CO2Air-Forum auch noch so schön und kompetent ist, eine Aussage daraus wird einen Sachbearbeiter einer Waffeerlaubnisbehörde wenig interessieren....

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (25. Februar 2008 um 11:42)

  • Zitat

    Originally posted by Ulrich Eichstädt
    Trotz allem berechtigten Ärger bitte ich zu beachten, daß alle Spekulationen bislang auf dem kombinierten Inhalt von Waffengesetz -alt-, PDF Innenausschuß 13.2. und Änderungen Innenausschuß 20.2. beruhen - es gibt bislang noch keinen Gesamttext, woraus die tatsächlichen Formulieren ersichtlich wären.

    Des weiteren wird es wie bei allen anderen Gesetzen und dem bisherigen Waffengesetz auch sein, daß es parallel eine "Allgemeine Waffenverordnung" gibt, die die erste Detailfragen-Ebene beantwortet (hoffentlich) und die ebenfalls Gesetzeskraft besitzt. Dann folgen möglichst bald und nicht wieder erst vier Jahre später die Verwaltungsvorschriften, sozusagen die Bedienungsanleitung für die Behörden. Erst aus der Kombination dieser drei Werke lassen sich Einzelfragen schlüssig klären.

    Abschließend ein ebenso wichtiger Hinweis, nicht daß sich nachher jemand beschwert:

    Wir hier im Forum können und dürfen nach geltendem Recht gar keine Rechtsberatung im Einzelfall übernehmen, auch Rechtsanwälte (die durchaus unter den Usern sind) können das unter einem anonymen Nick nicht tun. Insoweit bitte beachten, daß sich niemand z.B. zu einem Kauf oder aber Verkauf eines anscheinend verbotenen oder erlaubnispflichtigen Gegenstand entschließt und dann damit argumentiert "das haben die aber in CO2AIR so gesagt!" - nix ist, alles unverbindliche Laienauskünfte, sorry.

    Grundsätzlich werden Gesetze ja für (oder gegen ??? ) die Bürger gemacht. Es liegt
    außerdem in der Bringschuld der Bürger, sich über diese Gesetze zu informieren und
    sich darauf basierend über seine Handlungen, Tätigkeiten usw. im Klaren zu sein. Da
    das Chaos in den Gesetzestexten für einen Bürger kaum noch zu durchdringen oder auch
    nachzuvollziehen ist, ist es nicht verwunderlich, dass sich die Bürger aus der Not
    heraus, wie wir es gerade tun, in Foren austauschen. Klar, im Endeffekt entscheidet
    der Richter über einen bestimmte Fall, es ist aber doch nur lobenswert, dass sich
    die Leute darüber austauschen, ob eine bestimmte Handlung JETZT noch legal ist. Sie
    wollen JETZT wissen, ob sie eigentlich in den Knast gehören und nicht erst in 4
    Jahren, wenn irgend eine Verwaltungsvorschrift noch zusätzlich zu dem Chaos dazu kommt.
    Daher sehe ich das jetzt hier mal auf keinen Fall als eine Rechtsberatung, sondern
    als "Brainstorming" darüber, was passieren könnte. Das kann eine Entscheidung, sich
    z.B. ein bestimmtes Messer zuzulegen oder sich in die Investition für eine LEP zu
    versteigen, schon beeinflussen und wenn es nur so ist, dass man es eben, wie es sich in einer
    freien Diskussion herausgestellt hat, vorsichtshalber erst mal nicht macht.

    Gruß,
    hyperdeath

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Zitat

    Original von sunix
    Im Gesetzentwurf steht nämlich, dass das Führverbot

    a) Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

    ]

    Also Schlagstöcke, Tonfas & Co. sind auch betroffen...
    Ich kriege das gerade erst mit, weil ich mich schon zu sehr wegen den Einhandmessern aufgeregt habe...

    Man sieht doch worauf alles hinausläuft.
    Die "Guten" werden wehrlos gemacht, damit wir den Staat um mehr Sicherheitsmaßnahmen anbetteln.
    Sicherheit vor denen, die sich nicht an die Gesetze halten...

    Ich glaub mein Magengeschwür........... :kotz:

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • Tja, habt ihr schon bemerkt: Das neue Waffengesetz ist nichtmal inkraft und die Verwaltungsvorschriften und Verordnungen dazu noch nichtmal in der Mache, da gibt´s plötzlich bei einem ganz bestimmten und bekannten Auktionshaus LEP´s im Überfluss....

  • Zitat

    Böker:
    Die Gesetzesänderung greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus "legalen Gründen" eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den so genannten sozial-adäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern, Jägern, Motorradfahrern, Mountainbikern, Messersammlern etc. der Fall ist. Selbst der normale, private Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sein.
    Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu haben.

    Klar, die wollen doch nur ihren Umsatz absichern.
    Immerhin kann man nicht in die Köpfe der Leute sehen.
    Dann wird man nämlich nurnoch nach Vorurteilen behandelt:
    Beispiel: "Klar, dass der Kanacke mit seinem Messer keinen Döner schneiden wollte..."

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

    2 Mal editiert, zuletzt von psykokev (25. Februar 2008 um 13:38)

  • !.) Ist hier jemand technisch versiert, was den Umbau eines Spydercos Endura mit Loch angeht? Man müßte das Loch doch eigentlich irgendwie verschließen können, indem man es "zulötet" oder verschweißt.
    Wird es damit zu einem erlaubten "Führungsmesser"?


    2.) Auf Böker. de wird also "geklärt":
    "Es ist verboten
    * Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

    Dies gilt nicht
    * für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
    * sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."


    Die weiteren Erläuterungen enthalten für mich viel Deutungsspielraum.

    Wie wird jetzt im Alltag konkret entschieden, wann genau ein "berechtigtes Interesse" vorliegt?

    Es wird der Mountainbiker erwähnt.
    Wenn ich also auf einem Moutainbike unterwegs bin und dabei ein Einhandmesser in der Hosentasche "führe", ist dies dann gesetztlich erlaubt?
    Habe ich ein berechtigtes Interesse, wenn ich damit technisch am Rad herumpfriemeln will. Wer entscheidet das?

    Mir scheint, daß wir uns auf eine endlose Debatte von Führungs- und Interessensituationsanalysen einstellen können, mit einem schwer durchschaubaren Regelwerk.
    Bei der Stellungnahme von Böker klingt es sehr nach Beschwichtigung im Sinne von "alles halb so wild" und weniger nach rechtsverbindlicher Orientierungshilfe.

    Zusammenfassend denke ich, daß das Gesetz den gewalttätigen Nichtleistungsträger bevorzugt, dafür den Leistungsträger diskriminiert.

    Einen Sozialhilfeempfänger mit Migrationshintergrund wird ein verhängtes Ordnungsgeld sicherlich wenig jucken, da er es in der Regel nicht zahlen wird.

    Für einen arbeitenden Durchschnittsbürger hingegen, kann dies finanziell schon sehr schmerzhaft werden.

    Dieses Gesetz führt damit faktisch zu einer Entwaffnung der gesetzestreuen Normalbevölkerung, die sich nicht mehr angemessen in Notwehrsituationen verteidigen wird können.

    3 Mal editiert, zuletzt von Messing (25. Februar 2008 um 13:55)

  • Zitat

    Original von Baller-Bolle

    Hier: http://www.boker.de/index.php?c=1015

    Ja, schön.
    Nur hilft das im konkreten Falle sehr wenig. Denn da ist es erstmal egal, wie Körting das Gesetz versteht, oder wie es Frau Stokar versteht, sondern da kann ich im besten Falle darauf hoffen, dass der Polizist gute Laune hat, und es so zu verstehen geneigt ist, wie Herr Körting oder Frau Stokar. Denn der Polizist wird mir im Falle eines Falles das Messer "aus der Tasche ziehen", nicht einer von den beiden Berliner Brainbeuteln.:n17:

    Vielleicht sollte ich diese Stellungnahme (und die Antworten von Ms.Stokar auf abgeordnetenwatch) ausdrucken, damit ich sie im Bedarfsfalle den Ordnungshütern "vor den Latz knallen" kann.
    Ich kann mir denken, dass auch Polizisten ab und zu gerne im Dienst was zu lachen hätten.

    Zudem ist's ja wunderbar, wenn die Bökerleute sich mit Körting treffen, und hernach verlauten lassen, so schlimm wird es schon nicht werden - nur bringen tut das nichts. Ansonsten war von Böker über die letzte Zeit ja eher wenig zu vernehmen. Kann nur hoffen, sie haben Hintergrundarbeit geleistet, und leisten diese immer noch.

    Wobei...
    die Ausnahme des Sports...
    ich häng mir einfach alle meine Messer, groß, klein, klapp oder fest, an Gürtel, Hose und Jacke, und wenn mich dann ein Ordnungshüter angeht, und meint, ich dürfe diese Messer nicht dabeihaben, muss ich nur antworten: Doch ist nämlich Sport - Alltagsorientiertes Ausdauertraining unter erschwerten Gewichtsbedingungen!:crazy2:

    "Aus einem verkniffenen Arsch kommt kein fröhlicher Furz" (M.Luther)

    Einmal editiert, zuletzt von rohrkrepierer (25. Februar 2008 um 13:55)

  • Zitat

    Böker:
    Die Gesetzesänderung greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus "legalen Gründen" eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den so genannten sozial-adäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern, Jägern, Motorradfahrern, Mountainbikern, Messersammlern etc. der Fall ist. Selbst der normale, private Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sein.
    Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu haben.

    Das ist ja zum Wände hoch gehen! Es ist schon seit Jahren Gang und Gäbe, dass z.B. Messer oder was Beamte bei Kontrollen situationsbedingt sonst noch als "die öffentliche Ordnung gefährdend" einstufen vorübergehend mit der Begründung "Gefahrenabwehr" eingezogen werden dürfen. Das Gilt für Pfeffersprays, Handschuhe... und selbstverständlich auch alle Freien Waffen!

    Die sind dann auch erstmal weg und müssen anderntags von einen Polizeiabschnitt abgeholt werden. Also existierte längst eine Handhabe zum unmittelbaren "Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung" von geführten Gegenständen. Warum das nicht ausreicht, wo Beamte jederzeit Personenkontrollen druchführen dürfen, wenn ihnen danach ist oder sie einen Verdacht habe, dass jemand etwas im Schilde führt, ist mir schleierhaft.

  • Zitat

    Original von stahlnetz
    Warum das nicht ausreicht, wo Beamte jederzeit Personenkontrollen druchführen dürfen, wenn ihnen danach ist oder sie einen Verdacht habe, dass jemand etwas im Schilde führt, ist mir schleierhaft.

    Vorrübergehende Beschlagnahme = unbezahlter Papierkram für die Polizei
    Beschlagnahmung nach neuem Recht = bezahlter Papierkram + neue, zusätzliche Daseinsberechtigung für ein paar ansonsten überflüssige aber unkündbare Hansel in der Bußgeldstelle

    Von diesen Seiteneffekten mal abgesehen ist der ganze Spass ums Waffengesetz doch sowieso ausschließlich Wählerstimmengeheische ohne reale Sinnhaftigkeit.

  • Zitat

    Original von Derringer
    Tja, habt ihr schon bemerkt: Das neue Waffengesetz ist nichtmal inkraft und die Verwaltungsvorschriften und Verordnungen dazu noch nichtmal in der Mache, da gibt´s plötzlich bei einem ganz bestimmten und bekannten Auktionshaus LEP´s im Überfluss....


    BITTE LÖSCHEN, DOPPELT POST!

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

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    Mitglied im VdW und der FESAC

    Einmal editiert, zuletzt von harryumpf (25. Februar 2008 um 15:32)