Zwei PTB auf einem 1911

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.230 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Februar 2008 um 18:58) ist von germi.

  • Moin,

    mal ne Frage: Wenn ich ein Reck 1911 Griffstück mit der PTB 532 und einen Umraex Schlitten mit der PTB 774 habe und das zusammensetze, ist das legal? Die beiden PTB Zeichen sind direkt übereinnander.
    Also geschossen habe ich noch nicht, mir ist die Muni seit Sylvester ausgegangen, aber zusammenbauen, Schlitten bewegen und so funzt ohne Probleme.

    WARUM ich das tue? Ganz einfach. Ich hab das zufällig da und n kompletter Colt ist doch viel schöner als zwei Einzeltteile ;)

    Bin ich damit rechtlich auf sicherem Boden oder sollte ich das ganz schnell wieder demontieren?

    MfG
    Bert

    Auf meiner Couch schläft das haarige Unheil!!!
    Bert Gummer: Alternativmediziner, Okkultist und Waffensammler aus Leidenschaft :n13:

  • Hallo

    Ich würde sagen, dass es Rechtlich doch bedenklich ist da du ja so gesehen Waffenrelevante Teile miteinander kombonierst die so im Originalen nicht zusammen gehören was die 2 PTB-Nummern ja auch zeigen da jede Waffe für sich im Amt beschossen und so technisch abgenommen wurde jedoch nicht deine Kombination. Ich würde sagen demontiere es schnell wieder.

    Falls ich hier Schwachsinn geschrieben habe bitte ich um Aufklärung damit ich meinen Post überarbeiten kann.

  • Hm.. stehen denn die PTB Nummern für die Teile auf denen sie sind oder für die Kombinationen aus allen Teilen die gemeinsam die Waffe bilden, abgesehen von den nicht waffenrelevanten?
    Also Griff + Schlitten = PTB?
    Die Logik sacht eher das letztere, leider, aber mal sehen, vielleicht weis ja jemand mehr....

    Ich habs erstmal wieder demontiert.. :cry:

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    2 Mal editiert, zuletzt von Bert_Gummer (20. Februar 2008 um 10:51)

  • Auch wenn jetzt wieder jemand ankommt, und mir mangelnde Fachkenntnis unterstellen will ( :ngrins: :(
    Legal ist es nicht, verschiedene PTB-Nummern in einer Waffe zu kombinieren!

    EDIT: Im Grund ist das eigentlich nicht schlimm, aber weil die Waffe nur in dieser Zusammenstellung geprüft wurde, ist es dann mit verschiedenen Nummern so, als ob man eine ungeprüfte Waffe besitzt... Deutsches Recht :new16:

    jaja, so ist das...

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi (20. Februar 2008 um 11:01)

  • Zitat

    Original von Bert_Gummer

    Hm.. hab geahnt daß irgendwas mal wieder zum kotzen sein wird... :evil:

    Das ist weder was zum Kotzen, noch hat es unbedingt was mit deutschem Recht zu tun. Es ist schlicht und ergreifend nicht erlaubt. Auch in anderen Ländern darfst du nicht einfach Waffenteile kombinieren, die unterschiedliche Zulassung- oder Beschußzeichen haben...

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (20. Februar 2008 um 11:19)

  • Na is ja ok......
    Ich habs ja zerlegt und muss mich dann halt noch mal nach dem Reckschlitten und nem Umarex Griffstück umsehen..

    Hat den Vorteil daß ich dann zwei 1911er habe ;D

    Oh man, das doch alles nervig....

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  • Naja, angenommen du hast nen Audi und baust da in Eigenarbeit nen BMW Motor ein. Ob das der TÜV erlaubt ist ja auch fraglich, auch wenn's funktioniert.

  • Aber ich weis schon was du meinst..... Trotzdem war der Vergleich schlecht gewählt, bei Motoren macht das keine Probleme.
    Wäre halt nur schön gewesen, schliesslich sind die Griffstücke bis auf ein winziges Detail und die Laufsperre identisch wenn ich mich nicht verguckt habe und deshalb bietet sich das eben an.
    Muss mal ganz ehrlich sagen wenn ich nach dem zusammensetzen nicht gesehen hätte daß die beiden PTB Zeichen direkt übereinander sind dann hätte ich mir nicht mal Gedanken gemacht.

    Wenn Reck das PTB Zeichen wie Umarex auf dem Schlitten angebracht hätte, dann würde man es, wenn man nicht zufällig Vielposter in dem Forum ist und sich mit den DIngern genau auskennt nicht mal sehen oder auch nur erahnen.

    Was ich damit sagen will, ich verstehe die Aufregeung deswegen nicht ganz..... Was nicht bedeutet daß ich den Rat des Forums ignoriere.
    Wenns mir egal wäre, dann hätte ich die Frage nicht gestellt ;)

    Also danke noch mal....

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    Einmal editiert, zuletzt von Bert_Gummer (20. Februar 2008 um 15:18)

  • Zitat

    Original von Bert_Gummer
    ....Trotzdem war der Vergleich schlecht gewählt, bei Motoren macht das keine Probleme.....

    ...dann bau´ mal einfach mal so ´nen anderen Motor ein. Viel Spaß beim nächsten TÜV. *lol*

  • Zitat

    Original von Derringer

    Das ist weder was zum Kotzen, noch hat es unbedingt was mit deutschem Recht zu tun. Es ist schlicht und ergreifend nicht erlaubt.

    Mag zwar kein rein deutsches Problem sein, trotzdem ist es zum - ääääääähhhh - übergeben.

    Zumindest was den konkreten Fall hier angeht. Ein ähnliches Problem hatte ich mal mit ner Reck/Perfekta G5.

    Gesezte sind schön und gut. Man MUSS sich auch daran halten.

    Deshalb gut finden muss man die noch lange nicht! Das bekanntlich auch nicht jedes Gesetz Sinn macht, sollte hinlänglich bekannt sein, ohne da näher drauf eingehen zu wollen. :crazy2:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (20. Februar 2008 um 15:58)

  • Jaja, macht nur weiter so - kein Wunder, dass bald alle SSW verboten werden. Ich seh's
    schon kommen ;)

    Frau Penelope Jutekraut, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

    "Sülz laber blubber bla bla bla ... ich darf Sie ferner an den Fall Bert_Gummer erinnern,
    in dem der Genannte ein Griffstück und einen Schlitten mit unterschiedlicher
    PTB zusammengeführt hat. (Ein entsetztes Raunen geht durch den Saal). Daher sind wir
    für die totale Abschaffung aller ... laber laber lamentier sülz ..."

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

  • Zitat

    Original von GhostOfWar
    kannste mal ein Foto von der zusammengebauten 1911 machen würd mich interessieren... :crazy2:

    nanana.
    dann müsste er sie ja wieder zusammen bauen.... :))

  • Die Frage ist doch am Ende: was ist ein waffenrelevantes Teil? Klar, dass das Griffstück inkl. Lauf und Kartuschenlager dazu zählt. Aber ist der Schlitten auch ein relevantes Teil oder nicht? Wenn nicht, sollte es egal sein, ob der Schlitten auch eine PTB-Nummer trägt und man dürfte die auch entfernen, weil das "relevante" Griffstück ja bereits mit dem Zulassungszeichen versehen ist. Mal gespannt, wie Ihr das seht......

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von flens69
    Die Frage ist doch am Ende: was ist ein waffenrelevantes Teil? Klar, dass das Griffstück inkl. Lauf und Kartuschenlager dazu zählt. Aber ist der Schlitten auch ein relevantes Teil oder nicht? Wenn nicht, sollte es egal sein, ob der Schlitten auch eine PTB-Nummer trägt und man dürfte die auch entfernen, weil das "relevante" Griffstück ja bereits mit dem Zulassungszeichen versehen ist. Mal gespannt, wie Ihr das seht......


    Sachkundetechnisch wäre das in Ordnung, denn das für eine SSW wichtige Zeichen wäre ja drauf.

    Allerdings, rechtlich wohl eine Grauzone.

  • Tja flens, das ist die große Frage.

    Ich sehe das im Extremfall so, dass es sich bei zwei verschiedenen PTB-Zulassungen
    im Endeffekt um zwei verschiedene Waffen handelt. Die eine hat rein zulassungstechnisch
    nichts mehr mit der anderen zu tun (auch wenn die Teile zusammenpassen).

    Daher bedarf es zumindest einer Waffenherstellungslizenz, um das legal machen zu
    dürfen. Der Threadstarter würde deswegen nicht gleich füsiliert werden, aber im
    Ernstfall könnte man ihm das evtl. zu seinem Nachteil auslegen. Daher würde ich es
    ganz einfach nicht riskieren.

    Gruß,
    hyperdeath

    EDIT: Da eine SSW ja waffenrechtlich einer Schusswaffe gleichgestellt ist, sollte in
    diesem Fall auch der Schlitten, der ja den Verschluss darstellt, durchaus ein relevantes
    Teil sein.

    FWR #30425
    4mmM20 Kurzwaffen - die braucht der Mensch :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von hyperdeath (20. Februar 2008 um 17:16)

  • Zitat

    Original von flens69
    Die Frage ist doch am Ende: was ist ein waffenrelevantes Teil? Klar, dass das Griffstück inkl. Lauf und Kartuschenlager dazu zählt. Aber ist der Schlitten auch ein relevantes Teil oder nicht? Wenn nicht, sollte es egal sein, ob der Schlitten auch eine PTB-Nummer trägt und man dürfte die auch entfernen, weil das "relevante" Griffstück ja bereits mit dem Zulassungszeichen versehen ist. Mal gespannt, wie Ihr das seht......

    Der Schlitten ist der Verschluss der Waffe, und somit leider auch ein relevantes Bauteil.

    Und einen Reck Government würde ich nicht unbedingt mit einem Umarex-Schlitten versehen, alleine schon weil es von zwei unterschiedlichen Herstellern ist. Wenn Umarex dir nen PTB 764-Schlitten auf die PTB 613 P88 setzt sieht das wohl wieder anders aus. Das haben die ja bei mir schon gemacht, deswegen hat meine P88 zwei Seriennummern, weil neuerdings ist die Seriennummer bei der P88 auf dem Schlitten und nicht mehr auf dem Griffstück.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo ,
    ich vestehe die Aufregung nicht , die PTB bedeutet das es sich um ein geprüftes Teil für die Waffe
    handelt .
    Deshalb darf das Teil an eine Waffe des gleichen Typ verbaut werden .

    Gruß
    michel

    nur Geduld und Ruhe:p::schiess1: