Kleiner Waffenschein bekomm ich ihn?

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 7.606 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. März 2008 um 08:24) ist von Der Entenmann.

  • Leute ihr macht mich richtig neugierig. So werde ich wohl die Tage, wenn ich Zeit hab, morgens zur Ortsverwaltung latschen und so einen KWS beantragen. Da bin ich ja mal gespannt, was mich als unbescholtenen Bürger dort erwartet *lol* ;)

    Gruß
    Heinz

    Einmal editiert, zuletzt von Velotex (6. Januar 2008 um 20:23)

  • Zitat

    Original von Tyrnaud
    Normaler Weise,würde ich sie auch einfach so tragen und drauf scheissen...Früher musste man ja auchnur 18 sein!!! Benutze ich sie dann aber mal,sind 80 Euro fällig und die waffe wird eingezogen
    (Nem Bekannten vor knapp 3 Monaten so passiert- er wollte 2 Idioten dran hindern,seinen Roller zu klauen. Diesen Versuch wollten die 2 dann mit körperlicher Gewallt ahnden...er hatte die Knarre im Schrank und hat sie dann mit vor die Tür genommen!)

    Wenn Du mit 80,- € dabei weg kommst, kannst Du Dich glücklich schätzen ! Schau´ mal, was es für´s unberechtige Führen einer Schreckschußwaffe geben kann: § 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG

    http://www.juraforum.de/gesetze/WaffG/…rschriften.html

  • Wird auf Notwehr/Nothilfe/Notstand erkannt, bleibt ein illegaler Waffenbesitz und ggf. auch ein illegales Führen (kann nach einem BGH Urteil auf die Dauer des Führens bis zum tatsächlichen Eintritt des Notwehrfalls usw. ankommen) straffrei.

    Ist der Notwehrfall bereits eingetreten und man beginnt erst während der Notwehrfall fortdauert mit dem normalerweise illegalen Führen weil man sich von zu Hause seine Waffe holt und schließlich damit von seinem Notwehrrecht Gebrauch macht, wie in dem geschilderten Fall, ist die Lage sonnenklar, das kann nicht strafbar sein.

    Entweder spiegelt diese kurze Darstellung den Fall nicht wahrheitsgemäß wider oder da müssen eine Menge Rechtsorgane versagt haben (Staatsanwalt, Richter, eigener Anwalt).

  • Zitat

    Original von Tyrnaud.....Diesen Versuch wollten die 2 dann mit körperlicher Gewallt ahnden...er hatte die Knarre im Schrank und hat sie dann mit vor die Tür genommen.....)

    Kein Notwehrtatbestand! Wer sich bei einem Angriff hinter eine verschlossene Tür in Sicherheit begibt. Dann wieder, bewaffnet mit einer SSW, auf die Strasse tritt, wehrt keinen gegenwärtigen Angriff mehr ab!
    Bei einem übelgelaunten Staatsanwalt könnte das ganz schnell in einen Angriff mit einer Waffe ausgelegt werden .... 80 Euro sind dafür ein "Schnäppchen"

  • is doch aber wahr oder nich? @ Floppyk..es drin dann ja auch eh nichts tragen tu ich se in der öffentlichkeit eh nich auser zum transpotieren und das is ja erlaubt^^


    Mfg Ferni

    SSW: Reck PP

  • Zitat

    Original von FeRNaNDez
    is doch aber wahr oder nich? @ Floppyk..es drin dann ja auch eh nichts tragen tu ich se in der öffentlichkeit eh nich auser zum transpotieren und das is ja erlaubt^^


    Mfg Ferni


    Transport ist definiert mit dem nicht zugriffsbereiten Transport einer Waffe. Dazu muss sie in einem geschlossenen Behältnis sein. Wenn das dann noch im Kofferraum des Autos und nicht auf dem Sitz liegt, ist man auf der sicheren Seite. Wahrscheinlich streiche ab 1.4. das Wort geschlossen und ersetze durch verschlossen.
    Dann ist es kein Führen mehr und bedarf folglich auch den KWS nicht.
    Innerhalb der eigenen Wohnung/Haus braucht man den KWS auch nicht, weil man darin definitionsgemäß nicht führt.
    Sonst müsste man schon für das Reinigen einer Waffe einen WS haben.

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Innerhalb der eigenen Wohnung/Haus braucht man den KWS auch nicht, weil man darin definitionsgemäß nicht führt.
    Sonst müsste man schon für das Reinigen einer Waffe einen WS haben.

    Nicht ganz richtig, es ist ein erlaubnisfreies Führen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Letztendlich ist das in diesem dann sicher Fall keine Notwehr mehr gewesen...

    ...beim Bund haben wir mal gelernt,das es einen "jedermann Paragrafen " gibt...

    Währe es denn gerechtfertigt gewesen,wenn er dann mit KWS und Knarre wieder raus gegangen währe...? Jeder hat laut diesem Paragrafen das recht sein Eigentum gegen mutwillige Zerstörung und/oder Diebstahl zu verteidigen,wenn ich mich recht erinnere !?

    Ich denke ich hätte in diesem fall genauso gehandelt...Kann doch nicht angehen,das jede Bimmelbirne sich mit Diebstahl und bereicherung am Eigentum Anderer den Lebensunterhalt (oder was auch immer) verdient!

    So wie ich das hier in meiner Gegend einschätze,hätte er reingehen können und die Polizei rufen können...dann währe aber nur noch Schrott übrig geblieben...so sind die hier,die Halbstarken!

    P.S.

    Ich gebe die Dinge hier so wieder,wie sie an mich heran getragen wurden...ob sie nun letztendlich genauso abgelaufen sind,kann ich nicht beurteilen!
    Normalerweise würde ich bei diesem Menschen nicht davon ausgehen,das er mich belügt!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Tyrnaud (6. Januar 2008 um 21:52)

  • Auch Eigentum ist notwehrfähiges Gut. Zudem gibts auch noch den Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht. Wenn die gerade dabei sind mein Eigentum, z.B. Auto zu demolieren, und ich denen sage dass sie dies unterlassen sollen und die mich bedrohen ich aber reingehe und dann mit der Knifte wiederkomme und die sind immer noch dabei den Wagen zu demolieren ist das immer noch rechtlich gedeckt. Wenn die allerdings schon weg sind und ich gehe denen hinterher, nach dem Motto, euch brate ich jetzt noch eines über weil ihr den Wagen demoliert habt, ist das nicht mehr gedeckt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Da es auf dem Parkplatz (solange er nicht auf eigenem Grund und Boden liegt) nicht mehr unter befriedetes Besitztum fällt,müsste man dann aber doch einen KWS haben,oder?

    Egal wie auch immer...ich denke,wenn man in erwägung zieht seine SSW im Notfall auch gegen "Unrecht" egal in welcher Form einzusetzen,sollte man wohl Heute auch besser im Besitz des KWS sein.
    So kann es doch dann gar nicht mehr erst zu diesem "doch recht kniffeligen" Paragrafen hin und her kommen...

    Wer eine SSW besitzt,hat auch die Möglichkeit sie im Notfall zu nutzen und ich glaube das es wohl in bestimmten Situationen dann auch jeder tun wird.

    Jedes Gesetz hat -denke ich- ein für und ein wieder!
    Wobei jeder dieses pro und contra wohl anderen Ansichts und Schwerpunkten unterordnet...was das tragen / führen von SSW angeht haben wir nunmal jetzt diese Gesetze...
    Ob sie etwas zum besseren wenden...Keine Ahnung...,lass ich mal dahingestellt sein.
    Wer mit einer Waffe ,egal welcher Art Mist bauen will,wird es auch tun - und dafür sicher nicht erst eine "behördliche Erlaubniss" einholen !!!

    Gesetze unterwerfen Rechte gewissen Regeln...
    Ich habe Heute wie Früher das recht eine SSW zu führen,Heute brauche ich dazu halt den KWS.
    Daran lässt sich nicht mehr rütteln.
    Die Bestimmungen wer ,wann und zu welchen Bedingungen diesen dann bekommt...kann ich auch nicht mehr ganz nachvollziehen,wenn ich hier lese ,das die Prozedur die ich mitgemacht habe wohl nicht ganz die "übliche" war!

    2 Mal editiert, zuletzt von Tyrnaud (6. Januar 2008 um 23:33)

  • Das ist ja krass. War bei mir nicht so. Hingedackelt, dat Ding "bestellt" einen "Fuffi" gelöhnt und gut. Aber bei Behörden immer so machen wie bei der GEZ und den Zeugen Jehovas, nicht in die Wohnung lassen und sie höflich aber bestimmt auffordern zu gehen :crazy2:

    Meine Waffen: Record Luftpistole Mod. 2 (Erbstück), Walther P88 Compact vernickelt (PTB 764), Anschütz SuperAir 2002, Mauser HSc 90 brüniert (PTB 722), IWG Government vernickelt (PTB 668), HW 94 Teilvernickelt (PTB 855)
    Mitglied im Schützenverein Hungen

  • Zitat

    Original von germi
    Auch Eigentum ist notwehrfähiges Gut.

    Eben. Wenn der Angriff auf den Roller noch andauerte und damit gegenwärtig war, ist das Handeln völlig in Ordnung.
    Auch wenn der Angriff auf das Eigentum beendet war, man aber kurz nach dem man aus dem Haus mit der Waffe raus war, selber von diesen Tätern angegriffen wurde und sich dann mit der Waffe in Notwehr verteidigt hat, bleibt dieser kurze Zeitraum des eigentlich illegalen Führens der Waffe straffrei.

  • So weit ich weiß gibt es einen Unterschied zwischen dem Führungszeugnis und dem Bundeszentralregister. Jugendstrafen werden nach einiger Zeit aus dem Führungszeugnis gelöscht - Chancengleichheit bei Bewerbungen etc. - im BZR bleibt aber absolut alles über dich stehen.
    Das braucht dich aber eigentlich nicht zu interessiern, da du ja bei dieser Sachen mit dem Supermarkt freigesprochen wurdest.

    GLOCK 'N ROLL

  • Hallo Forum,

    ich wollte mal ein Erlebnis das mit gestern Nacht so gegen 0:30 passierte erzählen. Also ich bald 27 Jahre bin mit meiner Freundin auf den Weg Sie nach Hause zu bringen ich bemerkte schon im Rückspiegel das mich ein Auto die ganze Verfolgte (soll es ruhig wenns spaß macht ;) ) naja auf der Landstraße blendete er auf und und schon kam der Schriftzug stopp Polizei.

    Naja ich habe in der Gegend sowieso damit gerechnet, weil die Polizei dort sehr scharf ist und meine Auto dazu auch einläd zur kontrolle ;) aber egal lassen wir das.

    Jedenfalls kamen zwei Polizisten auf uns zu und leuchteten erstmal mit ihrer Maglite ins Auto und wollten den Führerschein und Fahrzeugschein sehen. Der eine war noch etwas Jünger und den Führerschein hatte ich schon hingegeben nur der Fahrzeug liegt genau da wo mein Revolver liegt.

    Hm was machst du jetzt ich sagte den Polizisten dann das hier in den Fach der Fahrzeugschein liegt und auch noch ein geladener Revolver nur das nicht einer gleich seine Waffe zieht ;)

    Er sagte dann ob ich dafür einen Schein hätte ich gab ihn alles hin den Revolver hatten Sie auf kurz angeguckt ob ich den wirklich führen darf und dann durften wir weiterfahren.

    Der Polizist sagte noch gut das ich das gesagt habe das dort ein Revolver liegt sonst hätten wir anders reagiert.

    Ich will nur damit sagen wenn ich kein Schein gehabt hätte wäre ich gleich ne klage wegen verstosses der Waffengesetz gehabt.

    Also lieber ein paar Euro ausgeben und dafür auf der sicheren Seite :)

    Frohe Ostern

  • Zitat

    Original von Arko112

    Also lieber ein paar Euro ausgeben und dafür auf der sicheren Seite :)

    Frohe Ostern


    Auf jeden Fall!

    In Anbetracht der ungleich besseren Bewaffnung der Polizeibeamten hätte ich garantiert nicht anders reagiert.
    Ich hab mir angewöhnt, bei einer Kontrolle erst mal immer die Hände sichtbar am Lenkrad zu lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fuxe (21. März 2008 um 11:26)

  • Zitat

    Original von germi
    Auch Eigentum ist notwehrfähiges Gut.


    Sogar die Ehre ist (auf dem Papier) ein notwehrfähiges Gut. Die Praxis der Urteile sieht allerdings - soweit ich das lesen konnte - zurecht anders aus.

    Wollt ihr die totale Überwachung? Wollt ihr sie, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir sie uns heute überhaupt erst vorstellen können?

  • Man sollte, sobald man eine Waffe in der Öffentlichkeit führt, bei jeglichen Kontrollen sofort darauf hinweisen, daß man das Recht hat, eine Waffe zu führen und dieses Recht im Moment ausübt. Auch sollte man der kontrollierenden Person mitteilen, wo sich die Waffe aktuell befindet und, sofern man sie am Körper trägt, es tunlichst bleiben lassen, eine oder mehrere Hände in diese Richtung zu bewegen. Das hilft Mißverständnisse mit möglicherweise unschönen Folgen zu vermeiden.

    Ansonsten: Deutsche Spreche - schwere Spreche, oder?? Da rollen sich einem ja die Fußnägel hoch ... :wogaga:

    Zitat

    Original von Arko112Ich will nur damit sagen wenn ich kein Schein gehabt hätte wäre ich gleich ne klage wegen verstosses der Waffengesetz gehabt.

    Einmal editiert, zuletzt von pirol430 (27. März 2008 um 00:05)

  • Zitat

    Original von Borath


    Sogar die Ehre ist (auf dem Papier) ein notwehrfähiges Gut. Die Praxis der Urteile sieht allerdings - soweit ich das lesen konnte - zurecht anders aus.

    Sofern es sich um " "Ehren"morde" handelt? :crazy2:

    Ich denke, dass bezieht sich unter anderem darauf, dass man sich gegen Beleidigungen (leichte Ohrfeige ist keine KV sondern Beleidigung) wehren darf.
    Ansonsten dürften wir alle Busengrapschen (ebenfalls Beleidung) und niemand dürfte sich wehren :n17: ;)
    Natürlich (und wie immer) nur im Rahmen des § 32.

  • Zitat

    Originally posted by pirol430Ansonsten: Deutsche Spreche - schwere Spreche, oder?? Da rollen sich einem ja die Fußnägel hoch ... :wogaga:

    Joa, das tun sie schon. Man sollte aber immer bedenken, dass sich die Fussnägel der meisten Fremdsprachler hochrollen, wenn man versucht ihre Sprache zu sprechen^^

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)