Waffenrecht soll verschärft werden.

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 5.506 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2008 um 09:27) ist von Falke.

  • Ich öffne den Thread wieder, weil es ein paar wenige Neuigkeiten gibt:

    Der 2. (veröffentlichte) Entwurf für ein neues Waffengesetz wurde vom Bundeskabinett (daher die Meldungen gestern) an den Bundestag weitergeleitet.

    siehe Startseite http://www.visier.de, dort auch das PDF zum Download.

    Man hat offenbar vor, weil es ja scheinbar nur um wenige Formulierungsänderungen geht, das Ganze schon Ende November durchzuwinken - sollte die Opposition allerdings eine Debatte fordern, dauert's länger. Das ganze sonst übliche Verfahren mit Ausschüssen usw. soll offenbar der Einfachheit halber umgangen werden...

    Zitat

    Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002, das am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003, die am 1. Dezember 2003 in Kraft getreten sind, haben sich zwar im Wesentlichen bewährt. Es sind aber Anforderungen aus dem internationalen Bereich (VN-Schusswaffenprotokoll, VN-Instrument zum Markieren und Nachverfolgen von Kleinwaffen und leichten Waffen) in innerstaatliches Recht umzusetzen. Zudem sind bei der Auslegung,
    im Vollzug und bei der Erarbeitung untergesetzlicher Ausführungsvorschriften (z.B. dem Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, Bundesrats-Drucksachen 81/06 und 81/1/06) zutage getretene punktuelle Lücken, Schwachstellen und Unklarheiten zu beseitigen.

    Einige Dinge, nach dem ersten Überfliegen, sind (in diesem Entwurfstext, der noch verändert werden kann!!) vom Tisch, etwa die Kennzeichnungspflicht für wesentliche Teile von Altbesitz. Dafür gibbet den Anscheinsparagrafen Begriff der Anscheinswaffen wieder (von mir korrigiert, da irreführend), auch wenn schon in der Einleitung zum Entwurf gesagt wird, daß der Altbesitz ja weiter besteht (nur kein Führen mehr)...

    Starke Änderungen in Anlage 1,
    1.2.2. nimmt zunächst die Saugnapf-"Waffen" aus bis 0,16 Joule raus...

    Nei den Anscheinswaffen hat man sich nicht nehmen lassen, auch die "Anscheins-Pump Guns" aufzunehmen :bash:

    ach, schaut bitte zunächst selbst weiter - 'schmuss jetzt weg...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Dafür gibbet den Anscheinsparagrafen wieder, auch wenn schon in der Einleitung zum Entwurf gesagt wird, daß der Altbesitz ja weiter besteht (nur kein Führen mehr)...


    Zur Vermeidung von unnötigen Diskussionen, die nur Verwirrung stiften, füge ich mal folgende (eigentlich altbekannte) Info etwas expliziter hinzu:

    Man darf sich das nicht so vorstellen, dass hier ein neuer „Anscheinsparagraph“ im Sinne des § 37 WaffG alt eingeführt wird. Vielmehr gibt es eine „Anscheinsdefinition“ (natürlich denkbar unglücklich gewählt, da auch auf Feuerwaffen zutreffend) und ein Verbot des Führens von „Anscheinswaffen“.

    Was ändert sich dadurch unmittelbar: Für den Sportschützen erst einmal nichts. Für die Jäger wird es aber problematisch, weil nach dem Wortlaut der Regelung nicht klar ist, ob das jagdliche Führen weiterhin zulässig ist – die Phrase „Weitergehende Regelungen bleiben unberührt“ ist hier etwas dünn und auslegungsbedürftig. In den bisherigen Entwürfen fand sich nämlich noch ein anderer Wortlaut (afair war im ersten Entwurf das jagdliche Führen explizit vom Verbot ausgenommen, im zweiten Entwurf wurde zumindest noch auf „weitergehende Regelungen nach diesem Gesetz“ rekurriert).

    Ach ja: Spielzeug-Softairs und Waffennachbildungen die den Anscheinsbegriff erfüllen (Anschein einer Kriegswaffe nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz) dürfen nicht mehr geführt werden, klar.

    Ein Verbot zum Erwerb von Anscheinswaffen oder deren Körung zu verbotenen Gegenständen steht aber NICHT im Raum.

    Abgesehen davon halte ich von dem gesamten Anscheinskokolores nur eines: Gar nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (23. November 2007 um 20:48)

  • Was die 0,5J-Grenze für Spielzeugwaffen betrifft, bin ich ein bisschen ratlos:

    Das BMI, das ja für diesen Entwurf verantwortlich zeichnet, hatte doch vor kurzem noch die Gültigkeit des Feststellungsbescheides des BKA unterstrichen -- und jetzt findet sich doch keine Änderung von 0,08J auf 0,5J im Entwurf für die Novelle.

    In dem Feststellungsbescheid hieß es aber doch:

    Zitat


    „Als Spielzeug gelten alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Der Kennzeichnung dieser Erzeugnisse mit dem CE-Kennzeichen kommt eine dahingehende Indizwirkung zu. Auf die europäische Spielzeugrichtlinie... wird verwiesen.

    Die Herabsetzung der Geschossenergie auf 0,08 Joule im Waffenrecht ergibt auf europäischer Ebene Probleme dahingehend, dass Geschossspielzeug, das gemäß den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie... mit einer Bewegungsenergie bis zu 0,5 Joule ordnungsgemäß in den Verkehr
    gebracht wird, unter das Waffengesetz fällt und damit von Kindern unter 14 Jahren nicht benutzt werden darf.

    Durch diese Regelung im Waffenrecht wird für das Inverkehrbringen dieser Produkte ein Handelshemmnis im Sinne des Artikel 4 der Spielzeugrichtlinie aufgebaut.

    Vor dem Hintergrund des dargelegten Widerspruchs zwischen Waffenrecht und europäischem Recht in diesem Punkt wird bis zu einer Angleichung des Waffenrechts die Energiegrenze für Spielzeugwaffen... auf 0,5 Joule festgelegt."

    Inzwischen scheint man da offenbar doch keinen Widerspruch mehr zu sehen.

    Ich komm da nicht mehr ganz mit ...

    Marcus

  • Hallo!

    Ja, das mit den 0,08 Joule ist mir ebenfalls aufgefallen. Tja, dann sind die alten Playmobil-Piratenschiffkanonen in Zukunft wohl doch als Waffen einzustufen... :crazy2: Geradlinigkeit in der Vertretung des eigenen Standpunkts ist wohl anscheinend etwas viel verlangt heutzutage.

    Was mich allerdings sehr beruhigt ist der Satz, daß Salutwaffen aus der Regelung gegen die LEP-Waffen (umgebaute, ehemals scharfe Waffen etc.) explizit herausgelöst wurden. Das läßt mich als Sammler doch wieder ein wenig aufatmen.

    Gruß
    Heiko

  • Jetzt habe ich dieses Pamphlet auch noch gelesen, aber mir fehlt wieder was:

    Wieder werden Umbauten von Originalwaffen (SSW`s wie Busch, CDS, Orion, LEP`s und 4mmM20 usw.) vom Bedürfnis den Originalen gleichgestellt, aus denen sie hergestellt wurden.

    Wieder ist nix geklärt mit Altbesitz, Verwahrungsvorschriften, WKB-Nachtragungen, Total-Verbot???, usw. - au weh, da wird wieder weiter halbherzig, auf Kosten des kleinen Mannes, (der nach dem Gesetzentwurf am Ende kriminell ist) dahingemurkst.

    Oder hat einer zu diesem Thema was in dem "DING" gefunden - ich habe heute davon mal wieder nix gelesen - is ja auch schon SPÄT :cry:.

    Ulli: Prima Kommentar auf der Visier-Homepage zum Thema "Geheimdiplomatie" - ich bin schon sehr lange Mitglied beim "Forum Waffenrecht", aber :)), ......


    Gute Nacht (lieb Vaterland), ich geh jetzt ins Bett

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    2 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (23. November 2007 um 23:57)

  • mann muss nicht unbedingt das 'W` beim Waffg-neufassung weglassen, um zu wissen, auf was das wieder rausläuft.

    Noch mehr bürokratie, noch mehr antäge, noch mehr beamte, wo solls enden :nuts:

    LG Dabbeljay

  • Zitat

    Original von Dabbeljay
    mann muss nicht unbedingt das 'W` beim Waffg-neufassung weglassen, um zu wissen, auf was das wieder rausläuft.

    Noch mehr bürokratie, noch mehr antäge, noch mehr beamte, wo solls enden :nuts:

    LG Dabbeljay


    In mehr Sicherheit.

    ch fordere ein Verbot des führens von vollautomatischen Kriegswaffen für chinesische Triaden, italienische Mafia und organisierte osteuropäische Banden.

    Oder hab ich das im PDF der grunen überlesen...

  • Also das geht nicht. Da würden die Verkaufszahlen der Waffenexporte drunter leiden. Überleg mal ,wenn die da keine Waffen mehr führen dürften dann kaufen die auch weniger.
    Und das ist nicht gut für die Wirtschaft.

    Ich hab jjetzt auf jeden Fall angefangen einen Teil meiner LEPs zu verhökern.
    Jetzt krieg ich wenigstens noch was für.
    Wenn auch nur die geringere Befürchtung eintrifft, nämlich WBK-Pflicht, (und so siehts ja momentan aus) dann ist Essig mit verkaufen.

    Soll sich ein anderer mit den Dingern rumärgern.
    Ich kauf mir für das Geld nen haufen Steine, bei denen wirds hoffentlich noch ne Weile dauern bis sie verboten werden.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • die Schlaumeier von der Generalprävention haben immer noch zwei Sachen vergessen:

    1. Die Leute im Umgang mit sonst freien Waffen einzuschränken, die für ihr Tun und Handeln nicht verantwortlich gemacht werden können, weil sie ja noch minderjährig sind.

    (aber das ist ja nicht gewollt, weil man dann unter dem Sozialaspekt ja alle Jugendlichen besser in diese Problematik mit einbinden kann)

    2. Socken . Ja, richtig: Socken. Jeder Sockenträger ist ein potentieller Totschläger. Nein....nicht wegen dem Geruch. Mit einer Socke mit einem Stein drinne kann man locker einen erschlagen, so wie mit einem Totschläger.

    3. Nur mal zum Beispiel: Wenn das Tragen von Taschenmessern grundsätzlich für alle verboten würde (auch für Erwachsene, die ja für Ihr Handeln voll zur Verantwortung gezogen werden), dann kann zukünftig pauschal jeder Erwachsene verdächtigt werden -z.B. bei einer normalen Verkehrs oder Personenkontrolle- illegal eine Waffe / Messer mitzuführen.
    Hierdurch würde das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen zukünftig willkürlich eingeschränkt werden.

    Dieser faule Zauber wird niemals die Rechte oder die Sicherheit des Einzelnen stärken, sondern lediglich die Rechte der Staatsorgane. Aber die machen ja sowieso schon was se wollen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Falke (17. Februar 2008 um 09:39)