Waffenrecht soll verschärft werden.

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 5.547 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Februar 2008 um 09:27) ist von Falke.

  • Hallo.

    Gerade las ich den News der Bildzeitung folgende Meldung:

    Zitat


    Mittwoch, 21. November 2007, 21:26 Uhr
    Waffenrecht soll verschärft werden

    Das Führen von Waffenimitationen in der Öffentlichkeit soll verboten sein. Das Bundeskabinett beschloss, das Waffengesetz entsprechend zu verschärfen. Hintergrund ist unter anderem die Warnung der Polizei, dass eine Verwechslungsgefahr mit einer echten, scharfen Waffe besteht. Auch soll das Vererben scharfer Waffen unter strenge Auflagen gestellt werden. Bislang hatte unter anderem das „Erbenprivileg“ gegolten. Danach mussten die Erben von Waffen nicht die strengen Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfüllen.

    Mal sehen, was da noch so alles auf uns zu kommt. Wenn das Waffenrecht erst einmal in der Politik zum Thema wird....

    Gruß.

    sundog

  • Hallo!

    Ich hab´s heute im Radio gehört. Allerdings muß man die Polizei in manchen Fällen verstehen - wenn sie einen "Straftäter" erschießen und sich herausstellt, daß er nur eine Imitation dabeihatte, sind sie am Ende die "Dummen"!

    Allerdings frage ich mich immer, was mit den ganzen "Karnevals-Pistolen" ist (Kinderspielzeug)?! Müssen junge Cowboys beim nächsten Karnevalszug "kastriert" rumlaufen?
    Ich stehe zwar nicht auf Alaaf&Helau, aber ich war ja auch mal jung...

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Maverick14
    Hallo,

    damit sind die unter 0,5Joule Softair gemeint.
    Eine SSW darfst du ja sowieso nur mit dem KWS führen.

    LG

    Alex

    :huldige:

    klar aber wer weiß vieleicht verbieten sie einem noch das man keine ssw mehr mit dem kws in der öffentlichkeit führen darf und dann noch einen schein um sie zuhause zu haben wer weiß :huldige:

  • Beim Erbenprivileg sind wohl die Verriegelungssysteme von Armatrix und Co gemeint.
    Da mich dieses Erbenprivileg bisher zum Glück noch nicht betroffen hat kenne ich mich selbst nicht genau damit aus, denke aber das die bisherige Vorgehensweise, die Waffen ohne Munition und OHNE irgenwelche Verriegelungen zu übertragen wunderbar funktioniert hat.
    Wenn nun der künftige Erbe Flausen im Kopf hat wird ihn auch die Verriegelung nicht lange aufhalten- er hat ja alle Zeit der Welt selbige zu entfernen.
    Mir fällt allerdings kein einziger Fall der Vergangenheit ein, wo eine Erbwaffe OHNE Verriegelung Teil einer Straftat war, somit sollte wohl auch weiterhin das Prinzip funktionieren das der Waffenbesitzer sich genau überlegt wem er seine Habe vererbt.
    Gruß
    Markus

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Zitat

    Original von BadBoy1910
    kleine frage was versteht man unter waffenimitation ? sind davon aus ssw betroffen ? :new16:

    SSW sowieso (auch jetzt schon Führen nur mit KWS).
    Aber so wie sich das anhörte, ging es um ALLES, was echt aussieht!
    Also egal, ob Softair oder Wasserpistole... ???
    Deshalb fragte ich ja nach den Karnevalspistolen - die müßten ja dann auch verboten werden (das Führen in der Öffentl.)!
    Nochwas: Der Besitz soll aber weiterhin erlaubt sein.
    Aber etwas ist dabei unlogisch: Wieso ist das Führen von SSW mit KWS erlaubt und Spielzeug nicht? Wenn sich jemand bedroht fühlt, sieht er ja nicht, ob der Besitzer gerade seinen KWS in der Tasche hat....

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Aber so wie sich das anhörte, ging es um ALLES, was echt aussieht!
    Also egal, ob Softair oder Wasserpistole... ???
    Deshalb fragte ich ja nach den Karnevalspistolen - die müßten ja dann auch verboten werden (das Führen in der Öffentl.)!

    Aber Karnevalspistolen sind keine Waffen im Sinne des WaffG - kein Lauf, nichts geht durch...

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Bei RTL wurde gesagt, dass nur Nachbildungen von sog. Kriegswaffen unter das neue Anscheinswaffen-Führungsverbot fallen. Das wurde von einem Polizei/GDP-Sprecher (k.a. wer das genau war) bestätigt, der meinte, dass sie mit den Nachbildungen normaler Faustfeuerwaffen viel größere Probleme hätten und das Verbot deshalb nicht ausreicht...

    Was ich so irrsinnig finde, ist die Begründung, dass viele Überfälle und andere Straftaten mit den Anscheinswaffen verübt werden. Es glaubt aber doch wohl hoffentlich niemand ernsthaft, dass ein Räuber sich von diesem Führungsverbot aufhalten lässt? Raub selber ist schließlich schon länger verboten...
    Man kann wohl eher annehmen, das Räuber sich dann lieber gleich eine illegale scharfe Waffe besorgen, wenn sie damit rechnen müssen, so oder so Ärger zu bekommen, wenn sie mit der "Waffe" in eine Kontrolle geraten.
    Stattdessen wird man unzähligen Jugendlichen, die aus Unwissenheit mit ihrem Spielzeug in der Öffentlichkeit spielen, ihr Leben mit Strafverfolgung versaut. Kriminalisierung der Kinderzimmer sag ich dazu nur.

    Einmal editiert, zuletzt von freedom (22. November 2007 um 00:16)

  • Ich sagte ja "so, wie es sich anhörte".
    Und durch eine Dekowaffe geht ja auch nichts durch, wenn der Lauf z.B. zugeschweißt ist.
    Wie gesagt, man sprach von (Spielzeug-)Waffen, die wie echt aussehen.
    Und das kann im Extremfall eine Wasserpistole sein (oder was Selbstgeschnitztes, schwarz lackiert).
    Und im Dunklen auf weitere Entfernung unterscheidet niemand eine scharfe Waffe von einer Gripzange.....

    freedom: genau - dann benutzen Straftäter lieber gleich scharfe Waffen statt Dekowaffen - ist ja beides illegal u. den Straftätern sowieso egal!

    Ich habe kein Problem mit gewissen Regeln - der (KFZ-)Führerschein hat ja auch seine Berechtigung, aber was sich die Politiker da zusammenspinnen und die Begründungen..... das ist doch alles an den Haaren herbeigezogen!

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Maverick14
    Nun bin ich etwas verwirrt. Habe jetzt mal das Internet nach Infos durchgewühlt. Überall hört es sich so an als wenn diese Waffen komplett verboten werden sollen und nicht nur das führen.

    http://www.sueddeutsche.de/,ra1l1/ausland/artikel/320/143996/


    Typische jornalistische Falschmeldung. Lese meinen Thread. Bald wird der neue Gesetzesentwurf online sein. Ist bereits beim MOD.
    Waffenrechtsnovelle hat Bundestag passiert

  • Zitat


    Überall hört es sich so an als wenn diese Waffen komplett verboten werden sollen und nicht nur das führen.

    Ja, erstmal Aufmerksamkeit erwecken ("Verbot!")......
    Dann heißt es später, daß der Besitz weiterhin erlaubt ist.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Das mit den Tasern ist natürlich auch eine Schweinerei. Hatte mich schon gefreut, weil ja mal ein Entwurf kursierte, wonach sie mit KWS zu führen sein sollten. Nun werden sie fürs niedere Volk komplett verboten :confused2:

    Ich hoffe bloß, dass sie unsere Polizeien dann auch nicht bekommen. Denn die Begründung für ein Verbot kann ja nur moralisch bedingt sein, wobei ich da Pfefferspray für problematischer halte, denn das wird von einigen Polizisten ohne Unterscheidung zur Unterdrückung von Massen eingesetzt, wobei haufenweise Unschuldige zu schaden kommen. Das hat man beim G8-Gipfel gesehen, wo Literweise Pfefferspray von Beamten aus diesen großen Behältern wild in Menschenmengen gesprüht wurde.
    Den Taser kann man nur gegen Einzelpersonen einsetzen und es ist auch immer zuordenbar, wer wen damit attackiert hat.

    Ich finde auch die Begründung in dem aktuellen Gesetzentwurf irrsinnig, dass die Teile zu einer größere Versuchung führen, sie missbräuchlich zu verwenden, als herkömmliche Elektroschocker, nur wegen der Distanz.
    Denn im Gegensatz zu den normalen Schockern, hat man lediglich eine Einweg-Kartusche, die man gegen teuer Geld ersetzen muss, falls man sie einmal eingesetzt hat. Man kann nicht einfach mal so viele Leute damit attackieren, auch, weil man nur eine Chance hat und damit einen sauberen Treffer bei beiden Elektroden landen muss, was kaum möglich ist, wenn jemand vorgewarnt ist. Dazu kommt, dass die Taser deutliche Verletzungen durch die eindringenden Haken verursachen, ein Opfer kann den Angriff also zweifelsfrei beweisen. Ebenso werden bei den meisten Tasern Konfetti-Plättchen mit der Seriennummer mit verschossen, sodass die Waffe und ihr Einsatz direkt zurückverfolgbar sind.

  • Zitat

    Original von freedom
    Den Taser kann man nur gegen Einzelpersonen einsetzen und es ist auch immer zuordenbar, wer wen damit attackiert hat.

    Vielleicht ist gerade DAS der Grund für das Verbot!
    Es wir ja immer wieder berichtet, daß viele Menschen durch den (angeblich ungefährlichen) Taser-Einsatz (durch Polizisten) zu Tode kommen! Ob das Absicht oder "Unfall" ist, sei mal dahingestellt. Und dabei geht es immer um den Polizei-Einsatz! Wenn der schon angezweifelt wird, wird eine "private" Anwendungs-Erlaubnis immer unwahrscheinlicher!

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von freedom
    Das mit den Tasern ist natürlich auch eine Schweinerei. Hatte mich schon gefreut, weil ja mal ein Entwurf kursierte, wonach sie mit KWS zu führen sein sollten. Nun werden sie fürs niedere Volk komplett verboten :confused2:

    Wenn man die Teile schon Polizisten nicht anvertrauen kann ohne das die damit jemand umbringen, was glaubst Du würde passieren wenn die Teile generell freigegeben würden? :new16:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Auch hier mache ich mal vorerst dicht,
    siehe Waffenrechtsnovelle hat Bundestag passiert

    bevor hier jeder seine persönliche Interpretation dessen reintippt, wie nach seiner Ansicht in Deutschland Gesetze gemacht werden könnten:

    Weder der Bundesrat hat (sowieso nicht, da nach Föderaliusmusreform nicht mehr zuständig und früher auch erst nach dem Bundestag)

    - noch der Bundestag hat

    sondern das Bundeskabinett hat beschlossen.

    Das bedeutet zunächst nur, daß die paar Minister sich intern trotz aller Steitigkeiten auf einen Entwurf festgelegt haben, und DER wiederum wird von der Kanzlerin an den Bundestag weitergeleitet.

    Erst dann greift das übliche Verfahren mit mehreren Lesungen und vor allem dem Wandern des Entwurfs durch alle möglichen inhaltlich beteiligten Ausschüsse (Innenausschuß, Justiz, Familien und Jugend, Finanz undunundund)

    Man sollte seine Infos also weder aus der BILD-Zeitung noch aus RTL nehmen (allenfalls aus diesem Foirum, aber dann bitte die Meldungen, die auf belegbaren Infos basieren)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...