Ich öffne den Thread wieder, weil es ein paar wenige Neuigkeiten gibt:
Der 2. (veröffentlichte) Entwurf für ein neues Waffengesetz wurde vom Bundeskabinett (daher die Meldungen gestern) an den Bundestag weitergeleitet.
siehe Startseite http://www.visier.de, dort auch das PDF zum Download.
Man hat offenbar vor, weil es ja scheinbar nur um wenige Formulierungsänderungen geht, das Ganze schon Ende November durchzuwinken - sollte die Opposition allerdings eine Debatte fordern, dauert's länger. Das ganze sonst übliche Verfahren mit Ausschüssen usw. soll offenbar der Einfachheit halber umgangen werden...
ZitatDas Waffengesetz vom 11. Oktober 2002, das am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003, die am 1. Dezember 2003 in Kraft getreten sind, haben sich zwar im Wesentlichen bewährt. Es sind aber Anforderungen aus dem internationalen Bereich (VN-Schusswaffenprotokoll, VN-Instrument zum Markieren und Nachverfolgen von Kleinwaffen und leichten Waffen) in innerstaatliches Recht umzusetzen. Zudem sind bei der Auslegung,
im Vollzug und bei der Erarbeitung untergesetzlicher Ausführungsvorschriften (z.B. dem Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, Bundesrats-Drucksachen 81/06 und 81/1/06) zutage getretene punktuelle Lücken, Schwachstellen und Unklarheiten zu beseitigen.
Einige Dinge, nach dem ersten Überfliegen, sind (in diesem Entwurfstext, der noch verändert werden kann!!) vom Tisch, etwa die Kennzeichnungspflicht für wesentliche Teile von Altbesitz. Dafür gibbet den Anscheinsparagrafen Begriff der Anscheinswaffen wieder (von mir korrigiert, da irreführend), auch wenn schon in der Einleitung zum Entwurf gesagt wird, daß der Altbesitz ja weiter besteht (nur kein Führen mehr)...
Starke Änderungen in Anlage 1,
1.2.2. nimmt zunächst die Saugnapf-"Waffen" aus bis 0,16 Joule raus...
Nei den Anscheinswaffen hat man sich nicht nehmen lassen, auch die "Anscheins-Pump Guns" aufzunehmen
ach, schaut bitte zunächst selbst weiter - 'schmuss jetzt weg...