Frage an Rechtsexperten

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.260 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. November 2007 um 20:30) ist von Ettringen.

  • Hallo im Forum,

    wie ja alle hier wissen, ist der Umgang mit Schusswaffen in Verbindung mit Alkohol verboten. Ich habe allerdings den dazugehörigen Paragraphen noch nicht gefunden.

    Meine Frage: Kennt jemand einen Paragraphen im Gesetz oder in einer Rechtsverordnung, der definitiv den Umgang mit Schusswaffen unter Alkoholeinfluß verbietet? Ich habe bisher nur Verbote von Alkohol am Schießstand in Sportordnungen gefunden.

    Gruß aus der Eifel

    Weltrekordhalter Längstes Sportschiessen 2005 :win:

  • Ich denke die dazu gehörigen Paragraphen können sich nur auf die Zuverlässigkeit stützen. Die Zuverlässigkeit ist eines der Hauptkriterien für eine waffenurkundenrechtliche Erlaubnis.
    Wo das im Gesetz genau zu finden ist, und insbesondere in Deutschland kann ich dir leider nicht sagen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo
    Ich denke die dazu gehörigen Paragraphen können sich nur auf die Zuverlässigkeit stützen. Die Zuverlässigkeit ist eines der Hauptkriterien für eine waffenurkundenrechtliche Erlaubnis.
    Wo das im Gesetz genau zu finden ist, und insbesondere in Deutschland kann ich dir leider nicht sagen.

    Gruß Georg

    So ist es - wer alkoholisiert Umgang mit Waffen hat ist nicht mehr zuverlässig. Schließlich ist eine Veraussetzung für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Vollbesitz der geistigen Fähigkeiten und das ist unter Alkohol nicht mehr gegeben.

  • Hallo im Forum,

    danke für die Antworten. Ich habe bis jetzt vergeblich nach einem solchen Paragraphen gesucht, aber auf die Idee mit der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bin ich nicht gekommen. Ich denke, damit kann ich etwas anfangen.

    Mfg

    Weltrekordhalter Längstes Sportschiessen 2005 :win:

  • Nicht vergessen: eine erteilte Erlaubnis kann auch ruckzuck widerrufen werden, wenn man z.B. alkoholisiert im Straßenverkehr auffällt (soweit ich weiß, muß dafür nicht einmal der Führerschein eingezogen werden), da der verantwortungsbewußte Umgang mit Waffen nunmehr nicht mehr vorausgesetzt werden kann (wer blau Auto fährt, gefährdet sich und andere - wie siehts dann erst mit einer Waffe aus??).

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Der Paragraph der mit den Umgang mit einer Waffe in Verbindung mit Alkohol verbietet, nennt sich Verstand. ;)
    Ist schon zu viel passiert wenn alkoholisierte zu Waffen oder Silvester-Sprengstoffen gegriffen haben.

    Grundsätzlich sollte es aber so sein, wie es bereits erwähnt wurde: Läuft alles über die Zuverlässigkeit, die gegeben sein sollte wenn man mit Waffen hantiert.

  • Der "Alkohol-und-Waffen"-Paragraph ist wohl der Einzige, der sich durch gesunden Menschenverstand erschließen läßt!
    Wie schon gesagt - Zuverlässigkeit ist Bedingung, und die nimmt mit zunehmendem Alkoholkonsum ab.

    Also mal einfach ausgedrückt (auch wenn das nirgends explizit erwähnt ist):
    STURZBESOFFEN SOLLTE MAN KEINE WAFFE IN DIE HAND NEHMEN!!!

    alles klar? ;)
    (Dennoch wundert es mich, daß dieser Fall noch nicht in ein Gesetz gemeißelt wurde)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Es st doch so einfach zu beantworten:

    § 5 Zuverlässigkeit
    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,1. die rechtskräftig verurteilt worden sind
    a) wegen eines Verbrechens oder
    b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
    2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
    b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

    ...

    Es ist völlig egal, ob der nicht sachgerechte Umgang nun mit Alkohol, Drogen, liegenlassen usw begründet wird.
    Besonders Abs. 2. lässt dem SB sehr viel Spielraum waffenrechtliche Erlaubnisse zu widerrufen.

  • Alkohol und Waffe ist eine schlechte Kombination :D
    Verboten ist das aber nicht;
    denn auch ein alkoholisierter hat das Recht sich zu verteidigen, siehe diesen Thread:
    Verteidigung / Notstand alkoholisiert
    ein Anwalt bestätigt so einiges in diesem Thread.
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke dass es im Gesetz geregelt ist, bis zu wieviel Promille ein Mensch als zurechnungsfähig eingestuft wird.

    *lol* :crazy2: ;) :)) ;DDie Fantasie des Mannes ist die beste Waffe der Frau. :lol: :ngrins: :nuts: :new11: :laugh:

  • Ne kleine Anmerkung, weil ich erst vor paar Tagen beim Amt war:

    Alkoholvorstrafen (Alk im Straßenverkehr) verhindern normalerweise in den folgenden 5 Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis.

    :ban: :schluchz:

    Wer lust hat kann in meinen letzten Posts mein "Verbrechen" nachlesen, hab ich schon beschrieben, hab jetzt keine lust mich ein weiteres mal darüber auszukotzen. Ich sach nur, Jungs (und Mädelz), macht kein Scheiß mit Alk, wenn ihr nich wisst wie viel ihr vertragt. Ein Fehl(t)ritt mit dem Drahtesel in der Jugend kann euch fürs Leben stigmatisieren. Wir sind ja hier in Deutschland, da gilt man auch 20 Jahre später noch als Alkoholabhängiger vor dem Herrn bzw. dem Staat.

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (19. November 2007 um 17:27)

  • Zitat


    Also mal einfach ausgedrückt (auch wenn das nirgends explizit erwähnt ist):
    STURZBESOFFEN SOLLTE MAN KEINE WAFFE IN DIE HAND NEHMEN!!!


    STOP!
    Danach war nicht gefragt.
    Ein Bierchen zum Essen ist auch Alkohol. Da kann man noch Autofahren etc...
    ES WAR NIEMALS DIE FRAGE NACH STURZBESOFFEN!
    Und damit kann man alle hier gegebenen Antworten in die Tonne treten, da sie von überzogenen Vorstellungen ausgehen.

    Und dies ist ein tiefer sitzendes Problem dieses Forums, dass eben immer nur mit irgendwelchem Halbwissen gewedelt wird.
    Schade eigentlich.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Oblatixx
    Und damit kann man alle hier gegebenen Antworten in die Tonne treten, da sie von überzogenen Vorstellungen ausgehen.

    Und dies ist ein tiefer sitzendes Problem dieses Forums, dass eben immer nur mit irgendwelchem Halbwissen gewedelt wird.
    Schade eigentlich.

    Also MEIN "Halbwissen" bezog ich aus einem Artikel einer Waffenzeitung Anfang der 90er Jahre (war, wenn ich mich nicht irre, sogar die VISIER - könnte der Herr Eichstädt ja mal schauen, ob der Artikel noch irgendwo im Archiv existiert...), wo es exakt darum ging, daß jemandem, der alkoholisiert am Steuer erwischt wurde, neben dem Führerschein AUCH SEINE WBK entzogen wurde, begründet mit der nicht mehr gegebenen Zuverlässigkeit. Dieses "Halbwissen" besitzt also ein Aktenzeichen! :laugh:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Ach, mach dir nichts draus: die bisherigen Beiträge von Oblatixx hier im Forum zeichnen sich durchweg als Dauernörgelei aus. Das hat selten was mit dem eigentlichen Thema zu tun, das sind irgendwelche Verdauungsprobleme, auf die hier niemand weiter eingehen sollte. Er hat schon mehrfach geschrieben, daß er das Forum gern wieder verlassen würde, irgendwas muß ihn noch hindern.

    Das schauen wir uns noch ein paarmal an, weil uns mehrere User auf seine Stänkereien aufmerksam gemacht haben. Ein paar Kommentare, etwa zu Umfragen, wurden auch bereits entsorgt. Und dann geht's gaaanz rasch zum Entlüften vor die Tür.

    Zur Sache zurück:

    Die Zuverlässigkeit auch im Einzelfall ist in § 5 WaffG geregelt, darüber hinaus gelten ja auf den Schießständen auch die Schießstandordnungen, die die Ordnungsämter fordern.
    Download als PDF
    hier die Punkte 7 und 8, die sicher Alkohol- und Drogenausfälle beinhalten.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Entschuldigung, aber ich muss da doch noch einmal nachfragen.
    Bei Entzug des Führerscheis wegen Alkohol am Steuer, dass dann die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, das ist klar, dagegen habe und will ich doch gar nichts sagen. So etwas war auch nicht Gegenstand meines Beitrages.

    Die Frage ging mE. darum, wie es mit "Alkohol allgemein" ist. Darunter verstehe ich eben die Frage nach z. B. einer Promillegrenze, so wie es vom Verkehrsrecht vorgegeben ist.
    Sturzbesoffen ist keine Promillegrenze und Sturzbesoffenen möchte ich nicht mal ein kaputtes Stuhlbein in die Hand geben, geschweige denn eine Waffe. Damit ist auch dieser Begriff im Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage in meinen Augen überzogen und dient wirklich nicht dem Finden einer Antwort.

    Sollte solch ein Hinweis als Nörgelei angesehen werden, dann bin ich eben ein Nörgler. Ich halte eben nicht allzuviel davon, dass, nur um die Zahl der Posts hochzutreiben Dinge geschrieben werden, die entweder schon dreimal hintereinander gesagt wurden oder am Thema vorbei gehen. Beispiele? Jede Menge hier im Forum.

    Da allerdings das Thema Alkohol nicht nur im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ oder dem besitz einer Waffe interessant ist, wollte ich darauf hinweisen, dass solche Bemerkungen nicht wirklich weiterhelfen. Da gibt es wirklich noch einige Grauzonen, die auch nicht mit "eine Flasche Bier kannste ..." abgedeckt werden, denn jeder weiß, dass diese eine Flasche Bier bei einem Menschen gar nichts bewirkt, bei einem anderen Menschen lebensbedrohlich werden kann.
    Und wenn ich dann etwas von "sturzbesoffen" lese, s. oben.

    Und nun schmeißt mich raus.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Oblatixx
    ES WAR NIEMALS DIE FRAGE NACH STURZBESOFFEN!
    Und damit kann man alle hier gegebenen Antworten in die Tonne treten, da sie von überzogenen Vorstellungen ausgehen.

    Nöö. Allenfalls die einzige, von dir zitierte - in allen anderen Postings finde ich nichts, was von "sturzbesoffen" ausginge. Aber das ist, um ein weiteres Zitat zu bringen, ein tiefersitzendes Problem mancher User. Sie finden einen Anlaß, generalisieren das und scheren alles folgende (und das Forum insgesamt) über einen Kamm.

    Das hat zwar auch einen gewissen Unterhaltungswert, bringt aber die Ausgangsfrage ebenso wenig weiter.

    Mir wäre eher an einer gewissen Einsicht und vielleicht mehr Gelassenheit deinerseits als an einem Rauswurf gelegen. Man kann solche Postings auch einfach überlesen, wenn man ohnehin alles besser weiß.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Man kann solche Postings auch einfach überlesen, wenn man ohnehin alles besser weiß.


    Richtig.
    Nur, ich weiß es eben nicht besser.
    Das war der Grund, dass ich da eben mitgelesen habe, bis und nun siehe wieder oben.

    Immerhin steht Silvester vor der Tür. Da werden sehr viele SSW wieder zu Ehren kommen. Aber sind wirklich alle, die damit feuern, "stocknüchtern"? Also wirklich 0,0 Promille?
    Ich bin mal so frei und sage nein, sind sie nicht.
    Das Bierchen zum Essen, ein paar Gläser Wein... Es ist tolle Stimmung, man fühlt sich gut und feuerwerken will man auch noch.
    Und jetzt stellt sich die Frage nach der Grenze. Ist es wirklich 0 Promillem, dann sollten einige aber die Waffen lieber im Schrank lassen, um nicht in Versuchung geführt zu werden.

    Ich denke, das alles hat nichts mit Besserwisserei zu tun, wenn damit gemeint ist, dass ich zum Thema etwas wüsste.
    Sollte es um den Umgang im Forum gehen, so kann etwas dran sein.
    Ich werde also diese Empfehlung mir zu eigen machen und vieles überlesen..

    Ich hoffe, ihr nehmt mir jetzt dieses Statement nict übel, aber das musste abschließend zu diesem OT sein.
    Jetzt zurück zum Thema, ich halte mal meine Klappe...

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Oblatixx
    Immerhin steht Silvester vor der Tür. Da werden sehr viele SSW wieder zu Ehren kommen. ...


    Mit einer der Gründe, warum ich davon auch nichts halte.

    Nochmal deutlich:
    Wer sich mal § 5 WaffG langsam und genau durch liest, wird mit dem Satz " bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen..." feststellen müssen, dass dem SB damit alleinig aufgrund seiner Ansicht dem Inhaber irgendwelcher Erlaubnisse die Zuverlässigkeit aberkannt werden kann. Da braucht er keine Urteile abwarten, die irgendwelche Promillewerte und -Grenzen festlegt.

  • Zitat

    Original von Oblatixx


    Richtig.
    Nur, ich weiß es eben nicht besser.
    Das war der Grund, dass ich da eben mitgelesen habe, bis und nun siehe wieder oben.

    Immerhin steht Silvester vor der Tür. Da werden sehr viele SSW wieder zu Ehren kommen. Aber sind wirklich alle, die damit feuern, "stocknüchtern"?

    Und das berechtigt Dich dann im Suff alles rauszuholen, was irgendwo Krach macht?

    Alk = ALLE(!!!) Waffen bleiben im verschlossenen Schrank. Da gibts kein Wenn und Aber.
    Wenn Du Dir mit Böllern die Hand wegreißt, oder Dir ne Rakete rektal nimmst, ist es Dein Problem. Waffen aller Art können zum Problem anderer werden. Obenauf sollte man an der Zuverlässigkeit von Leuten zweifeln, die solche Fragen überhaupt stellen!

    Gruss

    Harry

  • Vielen Dank, aber der Erguss meines Vorredners reicht mir jetzt wirklich.
    Seid ihr wirklich nicht in der Lage, Fragen zu lesen und sauber zu beantworten?
    Wer hier eine Frage stellt, wird kriminalisiert, ubnd das lass ich mir auch nicht von euch bieten.
    Meine ausgestreckte Hand wurde also geflissentlich übersehen...

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Oblatixx
    Vielen Dank, aber der Erguss meines Vorredners reicht mir jetzt wirklich.
    Seid ihr wirklich nicht in der Lage, Fragen zu lesen und sauber zu beantworten?
    Wer hier eine Frage stellt, wird kriminalisiert, ubnd das lass ich mir auch nicht von euch bieten.
    Meine ausgestreckte Hand wurde also geflissentlich übersehen...

    Dir bleibt ja die Möglichkeit unser Forum zu verlassen wenn dir es nicht gefällt wenn andere Leute zwischen deinen Zeilen lesen. Die Tür steht dafür jederzeit offen.

    Gruß
    Thomas (Admin)