Hallo im Forum,
wie ja alle hier wissen, ist der Umgang mit Schusswaffen in Verbindung mit Alkohol verboten. Ich habe allerdings den dazugehörigen Paragraphen noch nicht gefunden.
Meine Frage: Kennt jemand einen Paragraphen im Gesetz oder in einer Rechtsverordnung, der definitiv den Umgang mit Schusswaffen unter Alkoholeinfluß verbietet? Ich habe bisher nur Verbote von Alkohol am Schießstand in Sportordnungen gefunden.
Gruß aus der Eifel