Luftpistole im Auto, Polizeikontrolle

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 11.810 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. November 2007 um 23:51) ist von muffrikaner.

  • Wenn das Handschuhfach abgeschlossen war, dann war es ein Transport, somit ist das ganze Theater von den Bullen rechtswidrig.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Ich meine mal gelesen zu haben das ein abgeschlossendes Handschuhfach nicht reicht, will sagen die Waffe wurde geführt und nicht transportiert.
    Spätestens wenn er die Waffe aus dem Auto nimmt wird es ein "führen".

    Wo ist der Unterschied ob nun Hanschuhfach ABgeschlossen, oder Waffenkoffer auf der Rückbank VERschlossen. :confused2:

    Wenn er die Waffe auf seinem Grundstück aus dem Wagen nimmt ist alles ok. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Wenn er die Waffe auf seinem Grundstück aus dem Wagen nimmt ist alles ok.


    Ja ok Ralf, ich dachte nur gerade an "Mietshausbewohner" die auf der Straße parken... :))

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum


    Ja ok Ralf, ich dachte nur gerade an "Mietshausbewohner" die auf der Straße parken... :))

    Waffenkoffer, Waffenkoffer - am besten mit Schloss. Dann ist es Transport - in der Hand halten, in den Hosenbund stecken ist Führen.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von FBO
    Wenn das Handschuhfach abgeschlossen war, dann war es ein Transport, somit ist das ganze Theater von den Bullen rechtswidrig.

    Das Handschuhfach ist ein Fach in einem Auto und somit kein geschlossenes Behältnis. Ob das in Deutschland anders als in Österreich gehandhabt wird weiß ich nicht, aber bei uns wäre das eindeutig ein illegales Führen. Da kann das Handschuhfach noch so gut abgeschlossen sein.

    Übrigens ist es in Österreich zumindest so dass das Behältnis nicht versperrt sein muss. Es reicht etwa in einem Rucksack oder in einer Box aus. Ich meine hier schoneinmal gelesen zu haben dass das in Deutschland auch so ist.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Entschuldigt mich bitte, aber FÜHREN der LP wäre doch wohl geladenes und möglicherweise schußbereites Führen der Waffe (ohne den normalen Waffenschein hierzulande verboten). Wenn die Waffe NICHT geladen war, und dem Zugriff war sie ja durch das abgeschlossene Handschuhfach entzogen, sollte das wohl als TRANSPORT gelten. Die Beschädigungen am Fahrzeug sollte man den Herren in Grün ankreiden können. Wenn der Richter das nun auch so auffaßt, dürfte er das Teil wohl NACH EINER VERHANDLUNG zurückbekommen. So würde ich das sehen. Ob es zuvor da in der Gegend ne Schießerei gab, hat mit dem Transport einer Luftpistole nichts zu tun, das war eher ein Zufallstreffer. Oder haben sich da zwei Straßengangs mit Kaliber 4,5 statt .45 beharkt??

    Edit: zum Transport, egal von wo nach wo, empfiehlt sich so langsam aber sicher ein Abzugschloß - gut angelegtes Geld, das u.U. viel Ärger ersparen kann.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (18. November 2007 um 21:51)

  • Vom Gesetz her ist es wohl so geregelt das eine Waffe im Handschuhfach dem führen gleichgestellt ist. Lies mal die Threads zudenen Gunimo oben die Links gepostet hat. Da stehts nochmal was genauer

    Einmal editiert, zuletzt von DGK (18. November 2007 um 21:52)

  • Zitat

    zum Transport, egal von wo nach wo, empfiehlt sich so langsam aber sicher ein Abzugschloß

    Dat reicht aber nicht.
    Es MUSS in einem Behältnis sein um nicht geführt zu werden.

    Da kann man noch so viele Schlösser dranbauen ,geführt ist es trotzdem.
    Und ob es geladen ist spielt auch keine Rolle, es reicht schon die Waffe ohne Munition.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Leute, die Diskussion, ob es (Eurer MEINUNG nach) "Führen" ist oder nicht, bringt nichts!

    Was unser gesunder Verstand sagt, und was das Gesetz sagt, sind leider 2 Paar Schuhe!
    ALSO: Vor dem Studieren des WaffG unbedingt Hirn ausschalten! :n17: Sonst gibt es nur Kopfschmerzen.....

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Hallo zusammen,

    das Verhalten der Polizisten ist nicht ganz korrekt gewesen, wenn sie das Auto beschädigt haben. Sind aber die Türverkleidungen lose, kann man als Polizist bei einem natofarbenen Caddy, mit einer den Anschein einer echten Waffe erweckenden Luftpistole im Handschuhfach auch von anderen versteckten "Dingen" ausgehen. Da darf dann auch nachgeschaut werden.

    Auch die "Ausrede" bei einer Freundin schießen zu wollen, ist ohne Munition nicht glaubwürdig. Da sollte man den Kopf unten halten und sich in nichts reinreden.

    Also, Luftpistolen immer in den abgschlossenen Koffer, mindestens 3 Handgriff bis zum Schuß übrig lassen und bei einer Kontrolle immer alles gleich angeben.

    Liebe Grüße aus Nürnberg
    Hannes

    PS: Die Akzeptanz der Polizei bei Matchwaffen ist viel höher. Ich habe auch mit abgeschlossenem Koffer nie Probleme mit der LuPi. Die sehen garnicht gerne wenn jemand Waffen oder so etwas ähnlich aussehendes einfach so mit in der Gegend herumfährt, wer dann nicht als Sportschütze im Verein ist hat oft schelchte Karten. Und die Vermutung, daß nicht alles korrekt ist, scheint dann fast immer zu stimmen.

  • Es gibt ja immernoch die 5 Handgriffregelung, welche bei abgeschlossenen handschuhfach gegeben ist.
    es ist genauso ein transport, wenn ich die waffe in ein tuch einwickle und sie unten in den rucksach lege, auch wenn ich den Rs auf dem Rücken habe.
    Was das Schießen bei der Freundin angeht, lag die mun zu dem zeitpunkt bei ihr.

  • Zitat

    Original von Motorbiker
    Entschuldigt mich bitte, aber FÜHREN der LP wäre doch wohl geladenes und möglicherweise schußbereites Führen der Waffe


    Falsch - Führen einer Wafe ist die Zugriffsbereitschaft. Ob die Waffe geladen ist oder nicht, ist unerheblich.

  • Zitat

    Original von HannesFischer
    Also, Luftpistolen immer in den abgschlossenen Koffer, mindestens 3 Handgriff bis zum Schuß übrig lassen und bei einer Kontrolle immer alles gleich angeben.


    Ein abgeschlossenes Behältnis ist vom Gesetz nicht gefordert. Es muss geschlossen sein. Ebenso ist ein Koffer nicht gefordert. Auch das Futteral und ähnliches ist zulässig. Weiterhin darf die Waffe nicht schussbereit sein. Schussbereit ist eine Waffe dann, wenn sich Munition oder Geschosse in ihr befinden. Auch hier gilt - ob die Waffe gespannt ist oder nicht, ist ebenso unerheblich. Auch die Schachtel Munition oder Geschosse darf neben der Waffe liegen.
    Wer also seinen Rangebag mit geschlossenem Reisverschluss mit Waffen und Munition im Kofferaum seines Autos transportiert, hat dem Gesetz genüge getan.
    Zu erwähnen wäre noch, dass Perso und evtl. WBK/JS auch mit am Mann sind.

  • Er hat sich jetzt einen Anwalt genommen.
    Und ja, die Diabolos hatte die Freundinn, hat ja auch 2 LGs (HW35 und ein kleines Diana)
    Naja, hoffe für ihn das es nicht allzu schlimm ausgeht.
    Ich werde weiterhin lieber nur zu Hause schiessen, bei unseren Gesetzen :confused2:

  • Zitat

    Original von thomas magnum


    Ich meine mal gelesen zu haben das ein abgeschlossendes Handschuhfach nicht reicht, will sagen die Waffe wurde geführt und nicht transportiert.
    Spätestens wenn er die Waffe aus dem Auto nimmt wird es ein "führen".

    Es sei denn du stopfst sie in den Rucksack, kleines Abus an die Schieber vom Reißverschluss und schon ist das auch geritzt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Laut der Polizeistelle Porz, und jetzt kommts, ist jedweges mitnehmen von :F: Waffen ausserhalb des befriedeten Grundstückes VERBOTEN :confused2:

    Und Sportschützen müssten sich eine Ausnahmegenehmigung über ihren Verein besorgen, falls sie ihr eigenes Gewehr dorthin Mitnehmen.

    So langsam komm ich mir hier ziehmlich Dumm vor :evil:

  • Zitat:
    § 12 WaffG

    Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    ...
    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    ....
    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

    Gruß muffrikaner