Hallo zusammen,
folgende Situation ist mir neulich widerfahren:
Ich komme mittelstark alkoholisiert mit einem Kumpel von einer Feierlichkeit.
Da wir unterwegs schonmal angeprollt wurden holte ich meine P22 PAK von zu hause und wir gingen weiter. Unterwegs wurden wir dann von einem Jugendlichen zuerst verbal attackiert. Da ich grade in diskussionsstimmung war habe ich mit ihm diskutiert, was das solle, was er für ein Problem habe, etc. Irgendwann wurde ihm das wohl zu blöd und er wollte wohl seinen Mann stehen (seine Freundin stand daneben) und boxte zuerst mich in den Magen und ins Gesicht und ging dann auf meinen Kumpel los.
Ich zog darauf hin meine Waffe und schoss einmal in die Luft, worauf er ziemlich schnell mit seiner Freundin weggelaufen ist.
Nun rief ich die Polizei wo ich Anzeige wegen KV erstattete. Weiterhin stellten sie meine Waffe sowie meine kleinen Waffenschein sicher.
Ich habe jetzt auf telefonische Nachfrage zwei Aktenzeichen bekommen, einmal als geschädigter und einmal wegen Verstoßes gegen das WaffG.
Wie beurteilt ihr die Situation? Der Verstoß besteht wohl darin, dass ich geschossen habe... Da allerdings ein Notstand vorlag (keine Notwehr, ich habe ja nicht auf den Angreifenden geschossen sondern senkrecht in die Luft) sollte doch eigentlich das "Verfahren" wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingestellt werden, oder lieg ich da jetzt ganz falsch?
Was wird mit meiner Waffe / meinem Waffenschein geschehen?
Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge
Gruß Elvis