Also nur um das mal ein wenig klarzustellen:
1) kein Verbotener Gegenstand... Eine zugelassene Schreckschusswaffe.
2) KWS lag vor, daher kein unerlaubtes führen
3) Schuss in einer Notwehr Situation, daher auch kein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Es gibt jetzt wohl lediglich eine Eignungsfeststellung wegen halt Alk + Waffe...
find ich generell auch sinvoll!
Anwalt hätte sich also erstmal erledigt, allenfalls bei einer Eignungsfeststellung die negativ ausfällt werde ich überlegen dagengen dann vorzugehen, weil wie gesagt ja kein rechtlich verwertbarer alkoholtest gemacht wurde.
Allerdings weiß ich jetzt nicht inwiefern bei einer Eignungsfeststellung überhaupt ein Bluttest / Test mit einem geeichten Alkoholtestgerät und entspr. Wartezeit notwendig ist, da es sich ja nicht um eine Strafe im eigentlichen Sinne handelt.
Vielen Dank für eure doch meißt Konstruktiven Antworten
Grüße Elvis