Beiträge von ElvisP22

    Also nur um das mal ein wenig klarzustellen:

    1) kein Verbotener Gegenstand... Eine zugelassene Schreckschusswaffe.
    2) KWS lag vor, daher kein unerlaubtes führen
    3) Schuss in einer Notwehr Situation, daher auch kein Verstoß gegen das Waffengesetz.

    Es gibt jetzt wohl lediglich eine Eignungsfeststellung wegen halt Alk + Waffe...
    find ich generell auch sinvoll!

    Anwalt hätte sich also erstmal erledigt, allenfalls bei einer Eignungsfeststellung die negativ ausfällt werde ich überlegen dagengen dann vorzugehen, weil wie gesagt ja kein rechtlich verwertbarer alkoholtest gemacht wurde.

    Allerdings weiß ich jetzt nicht inwiefern bei einer Eignungsfeststellung überhaupt ein Bluttest / Test mit einem geeichten Alkoholtestgerät und entspr. Wartezeit notwendig ist, da es sich ja nicht um eine Strafe im eigentlichen Sinne handelt.

    Vielen Dank für eure doch meißt Konstruktiven Antworten

    Grüße Elvis

    Vielen Dank für die Antworten!

    Dass Alk + Waffe nicht zusammengehören ist mir auch klar!
    -> Warum ich die mitgenommen habe eher nicht...

    Ich war nicht auf Streit aus und habe denjenigen auch nicht verbal attackiert sprich beleidigt, sondern wirklich nur diskutiert.

    Weiterhin hab ja auch ich die Polizei alarmiert, was im endeffekt natürlich auch nicht unbedingt notwendig gewesen wäre, den typen bekommen die mit annähernd 100%iger Sicherheit wohl auch nicht... haben ja nur 'ne Personenbeschreibung und mehr nicht.

    Alkoholisierung wurde festgestellt von der Polizei, allerdings "nur" mit dem standard Vortestgerät, wobei das Ergebniss (ich hab es nicht) wohl nicht rechtskräftig ist... soweit ich mich "auskenne"


    Grüße
    Elvis

    Hallo zusammen,

    folgende Situation ist mir neulich widerfahren:

    Ich komme mittelstark alkoholisiert mit einem Kumpel von einer Feierlichkeit.
    Da wir unterwegs schonmal angeprollt wurden holte ich meine P22 PAK von zu hause und wir gingen weiter. Unterwegs wurden wir dann von einem Jugendlichen zuerst verbal attackiert. Da ich grade in diskussionsstimmung war habe ich mit ihm diskutiert, was das solle, was er für ein Problem habe, etc. Irgendwann wurde ihm das wohl zu blöd und er wollte wohl seinen Mann stehen (seine Freundin stand daneben) und boxte zuerst mich in den Magen und ins Gesicht und ging dann auf meinen Kumpel los.

    Ich zog darauf hin meine Waffe und schoss einmal in die Luft, worauf er ziemlich schnell mit seiner Freundin weggelaufen ist.

    Nun rief ich die Polizei wo ich Anzeige wegen KV erstattete. Weiterhin stellten sie meine Waffe sowie meine kleinen Waffenschein sicher.


    Ich habe jetzt auf telefonische Nachfrage zwei Aktenzeichen bekommen, einmal als geschädigter und einmal wegen Verstoßes gegen das WaffG.

    Wie beurteilt ihr die Situation? Der Verstoß besteht wohl darin, dass ich geschossen habe... Da allerdings ein Notstand vorlag (keine Notwehr, ich habe ja nicht auf den Angreifenden geschossen sondern senkrecht in die Luft) sollte doch eigentlich das "Verfahren" wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingestellt werden, oder lieg ich da jetzt ganz falsch?
    Was wird mit meiner Waffe / meinem Waffenschein geschehen?

    Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge

    Gruß Elvis