Polizeieinsatz nach Ruhestörung mit SSW

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 5.634 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. September 2007 um 00:39) ist von 5-atü.

  • Dumm gelaufen!


    Ich kann in diesem Zusammenhang nur jedem raten, sein Arsenal noch einmal unter die Lupe zu nehmen und ggf. all jene Sachen zu entsorgen, die man - trotz des neuen WaffG2003 - sich nicht traute, zu entsorgen.

    Sprich: Butterflymesser, Fallmesser, Wurfsterne, Nun-Chakus (Würgerhölzer)*, Totschläger*, Faustmesser, SSW ohne PTB*, sonstige manipulierte Waffen (sofern sie sich nicht wieder rückbauen lassen)*, etc.

    :* waren auch schon vorher verboten


    Manchmal kann man gar nicht so dumm denken, wie es kommt.
    Also: weg mit dem Plunder!

  • Manchmal verliert man halt den Überblick. ;)

    Ich war mir auch hundert pro sicher daß ich nix verbotenes unter meinen Messern habe, und siehe da 5 Monate nach WaffGneu fand ich eins dieser bösen Butterfliegen in einer längst vergessenen Schublade.

    Ich war also 5 Monate lang ein schwerkrimineller Gewalttäter ohne es zu wissen! :anon:
    Ich hab dann natürlich sofort die entsetzlich gefährlichen "schwenkbaren Griffschalen" entfernt und an die Klinge einen Feststehenden Griff montiert.
    Nun fristet es sein Dasein in meiner Küche weiter.

    Wenn Messer weinen könnten..........


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Mal eine dumme Frage, aber bitte keine dummen Antworten. :))

    Wie bzw. wo kann man herausfinden, ob etwas erlaubt / unerlaubt ist (z.B. bei Messern)? :confused2:

    Wie verhält sich das bei alten Jagdmessern? :confused2:

    Aber jetzt bitte nicht 7,5cm Klinge .... :crazy3:

  • da gibt es zwei Möglichkeiten
    1. alles in einen Sack packen und zur Polizei bringen - die werden es Dir sagen (Sorry, ich konnte nicht anders *lol*)
    2. Waffengesetz zur Hand nehmen - da ist recht genau umschrieben, was verboten ist.

    Gruß
    Gerald

    collector

  • Zitat

    Original von collector
    da gibt es zwei Möglichkeiten
    1. alles in einen Sack packen und zur Polizei bringen - die werden es Dir sagen (Sorry, ich konnte nicht anders *lol*)
    2. Waffengesetz zur Hand nehmen - da ist recht genau umschrieben, was verboten ist.

    Gruß
    Gerald

    Leider die falsche Antwort, Du hast verloren. :))

    Nein aber mal im Ernst, so richtig klar ist das weis Gott nicht.

    Ob im Verein oder beim BüMa. Selbst der BüMa sagt:" Eigentlich sollte ..., aber es könne auch sein ...".

    Keiner weis etwas genaues. :(

    Ausser halt das Übliche. ;)

    Gerade in Bezug zu alten Jagdmessern, denke doch bitte einmal an eine alte Saufeder. :))

  • also Springmesser, die nicht seitlich öffnen, Butterflys, Fallmesser, Faustmesser - das sind die Sachen die mir gerade einfallen - alle verboten.

    Was Jagdmesser angeht, bin ich nicht so der Fachmann, aber ne Saufeder ist doch nichts weiter als eine Art von Speer - frei
    auch Waidpraxen, Standhauer, Saufänger, Hirschfänger oder Jagdschwerter verstoßen sicher nicht gegen das Waffengesetz. Du kannst auch ein Zweihandschwert ganz legal besitzen.
    Feststehende Messer gelten zwar ab irgendeiner Klingenlänge als Waffe (war das 8 cm) aber da gibt es nur Einschränkungen beim Führen (nicht bei öffentlichen Veranstaltungen).
    Gruß
    Gerald

    collector

  • Ja ja, 7,5 cm (Dolch).

    Das ist nicht das Problem.

    Die Deteils - Ich wiederhole:

    Ob im Verein oder beim BüMa. Selbst der BüMa sagt:" Eigentlich sollte ..., aber es könne auch sein ...". :))

    Das ist nicht so ganz klar und eindeutig geregelt.

    Saufeder - ist z.B. so etwas, wo es nicht ganz klar ist. ( Ohne Stab eindeutig Dolch? oder doch nicht?) :confused2:

    Zerlege Messer (Weidmesser) - ist z.B. auch so etwas, wo es nicht ganz klar ist. :confused2:

    Jagdschwerter ?? Kenne ich jetzt nicht. :crazy3:

    Und so weiter und so weiter ... :n17:

  • Sorry,
    ich habs noch nicht verstanden.
    Saufeder ohne Stab könnte ein Dolch sein oder ein Teil einer Saufeder oder nur Alteisen.
    In jedem Fall ist es keine Illegale Waffe.
    Allerding könnte es eine (legale) Waffe sein - wäre nur relevant fürs Führen bei öffentlichen Veranstaltungen.
    Aber das hast Du nicht wirklich vor oder? :crazy2:

    collector

  • Zitat

    Original von Deagle


    Tja, nur als armer Azubi ohne Rechtsschutz überlegt man sich das 2x. Außerdem sind da 100%ig meine Fingerabdrücke drauf.

    @d.zilles: Das musste ja irgendwann kommen. Aber ich glaube, dir ist nicht klar, zu welchen Dummheiten Menschen unter Alkoholeinfluss fähig sind. Getrennt verstaut sind die Sachen, nur abgeschlossen nicht. Das wird sich jetzt in Zukunft natürlich ändern.

    gerade wenn ich weißdas alk nch mit im spiel ist sollte mann di e sachen abschließen! ???

    sogar an Sylverster ( alle weit ü 20 oder 30) liegen Munition Böller und Signalsterne bis kurz vor 12 im verschlossenen Keller!

    Einmal editiert, zuletzt von d.zilles (24. September 2007 um 18:45)

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    1.....mit einem Durchsuchungsbeschluß...nur weil das son Idiot behauptet hat, hat der Staatsanwalt den ausgestellt....

    2....Super...man glaubt jeden Säufer oder Heckenpenner wenn es um Waffen geht.....

    zu 1.) Durchsuchungsbeschlüsse stellen bei uns in Deutschland immer noch Richter aus, keine Staatsanwälte ;)

    zu 2.) Netter Sprachgebrauch für ´nen Mod. :(
    ...so viel zu Höflichkeit, Tonfall und Nettiquetten:

    Netiquette - die wichtigsten Regeln fürs Forum

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (24. September 2007 um 21:38)

  • Ich wusste garnicht das Butterflys verboten sind. Weiss jemand aus welchem Grund sie verboten wurden?

    /edit

    Mit ist nochwas eingefallen. Weiss jemand wie es eigentlich rechtlich aussieht, wenn man auf dem Balkon oder am Fenster mit einer CO2-Waffe eine Wartungskapsel (natürlich ohne Munition) durchschiesst? Nicht, dass ich sowas sichtbar auf dem Balkon oder überhaupt am Fenster machen würde, mich interessiert nur, wie es rechtlich aussieht.

    Einmal editiert, zuletzt von DGK (24. September 2007 um 23:11)

  • Zitat

    Original von DGK
    Ich wusste garnicht das Butterflys verboten sind. Weiss jemand aus welchem Grund sie verboten wurden?

    Tja, das übliche halt. Werden nur von Kriminellen benutzt, und sind nur für Messerstechereien gut usw. Genau wie bei den Springmessern deren Klinge nach vorne rausspringt. Wenn man sich allerdings mal den Ursprung der Butterflys anschaut ist das gar nicht für den Kampf geeignet. Die wurden ursprünglich als Fischermesser entwickelt, in der einen Hand Netz mit der anderen schon mal Messer aufklappen um Fisch zu töten und dann zu filetieren. Die Dinger sind eher weniger für Messerstechereien geeignet, sonder eher mehr was für Angeber. Zumindest war das bei uns so damals als die noch legal waren. Da haben die immer ihre Tricks vorgeführt wie schnell die das Teil auf und zu machen können mit einer Hand.

    Ich meine allerdings, das man die legal machen kann indem man die Griffe unten so miteinder verschweißt dass daraus ein Messer mit feststehender Klinge wird. Allerdings rechtfertigt der Preis der meisten dieser Teile den Aufwand nicht. Notfalls auch ein zerlegen in Einzelteile, dann dürfte man das auch noch haben, denn relevante Teile gibts im Gegensatz zu Schusswaffen bei Messern nicht.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Derringer

    zu 1.) Durchsuchungsbeschlüsse stellen bei uns in Deutschland immer noch Richter aus, keine Staatsanwälte ;)

    zu 2.) Netter Sprachgebrauch für ´nen Mod. :(
    ...so viel zu Höflichkeit, Tonfall und Nettiquetten:

    Netiquette - die wichtigsten Regeln fürs Forum

    Ok ok..Richter. zu 2. Es ist ein bekannter Alkoholiker der mich angeschwärzt hat...in dem Fall also also ein Säufer oder Heckenpenner genannt :)) Ich kenn die Netiquette....ich habe hier niemanden aus dem Forum beleidigt oder obzöne Wörter benutzt. Falls dich das gekränkt hat tut mir das leid :ngrins:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von germi
    Ich meine allerdings, das man die legal machen kann indem man die Griffe unten so miteinder verschweißt dass daraus ein Messer mit feststehender Klinge wird. [...] Notfalls auch ein zerlegen in Einzelteile, dann dürfte man das auch noch haben, denn relevante Teile gibts im Gegensatz zu Schusswaffen bei Messern nicht.

    Yepp. Entweder fixieren oder eben zerlegen (die Nieten entfernen).

    Ich habe - aus Mangel dieses Wissens - meine Messer vollends zerstört.
    :(

    Fördermitglied des VDB.

  • Das ist das Prob: die Teile wurden verboten, ohne daß es damals öffentlich breitgetreten wurde. Ich hab auch vor paar Wochen erst beim Schrauben am Motorrad mein altes (Billig-)Butterfly im Werkzeugkasten entdeckt. Habe die Griffe abgesägt, die Klinge krummgehämmert und den Rotz so unbrauchbar im Müll entsorgt. Beim Neupreis von 13 DM tat mir das kein bißchen weh... :n17:

    Das mit den Kumpels auf der Party hab ich auch mal erlebt. Ist bei nem früheren Kumpel gewesen, der macht ein Saufgelage, und einer nimmt schon gut angehaucht seinen Revolver, fragt noch: "Wie funktioniert denn sowas?" - und drückt ab. Zum Glück saß keiner vor der Mündung und es waren "nur" Platzpatronen drin. Der trockene Kommentar von Jan: "Ja - genau so funktioniert das!" Und Andi hat seitdem niemalsnicht wieder eine Waffe angefasst! :laugh:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (24. September 2007 um 23:50)

  • Das geht ja noch. Auf meinem Geburtstag vor ein paar Jahren, meinte ein Kumpel er müsste uns seine SSW demonstrieren. Natürlich geladen mit CS. :new16:
    Na ja, die Party wurd dann erst mal für eine Stunde nach draussen verlegt (und dem Typ die SSW abgenommen und weggesperrt). :crazy2:

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • germi
    Ok, danke für die Info. Habe hier noch so ein Teil rumfliegen, deswegen war ich etwas verdutzt als ich dass gelesen habe - vorallem weil es offen hinter Glas liegt. Werde es zusammenschweissen lassen.

    Bleibt nur noch die Frage mit der Wartungskapsel auf dem Balkon. Kann mir da noch jemand etwas zu sagen?

    Einmal editiert, zuletzt von DGK (25. September 2007 um 00:22)

  • Zitat

    Original von collector
    Feststehende Messer gelten zwar ab irgendeiner Klingenlänge als Waffe (war das 8 cm) aber da gibt es nur Einschränkungen beim Führen (nicht bei öffentlichen Veranstaltungen).

    Das heißt also, dass auf jedem x-beliebigen größeren Fest der Dönermann nen Waffenschein braucht, damit er sein Dönermesser bei einer öffentlichen Veranstaltung führen darf?
    :laugh:

    Sorry, das musste sein. Manchmal weiss ich ja nicht ob ich bei unserem Waffengesetz lachen oder weinen soll.

    Jetzt mal ne blöde Frage: Gesetz den Fall ich ziehe um oder mache Frühjahrsputz oder so und finde da noch ein paar Sachen die laut dem aktuellen Waffengesetz inzwischen verboten sind... zum Beispiel ein Butterfly-Messer oder nen Schlagring oder irgend sowas.
    Gibt es eine offizielle Möglichkeit wie man sich dieses Zeugs entledigen kann? Oder gibts da nur die Option es kaputt zu hämmern und über den Hausmüll verschwinden zu lassen?

    Wenn ich das Zeug bei der Polizei oder so abgebe drehen die mir da bestimmt einen Strick draus oder?

  • Zitat

    Original von Famas
    Wenn ich das Zeug bei der Polizei oder so abgebe drehen die mir da bestimmt einen Strick draus oder?

    Du kannst Dich natürlich auch vorher selbst anzeigen - da holen die das Zeug danna auch wie beim Themenstarter direkt ab.

    + + +

    So. Bevor hier noch ein paar Döntjes ausgeschüttet werden, wer bei wem mal die Waffenkollektion zweckentfremdete, mache ich mal besser dicht. Ist schon spät.

    Gute Nacht!

    Gruß,
    5-atü

    Fördermitglied des VDB.