Allgemeine Diskussion zu Klingen

Es gibt 3.979 Antworten in diesem Thema, welches 289.144 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Mai 2024 um 23:43) ist von kevin231o.

  • Ja ich weiß.... Die alte Diskusion zu §42a Abs. 2.... (2) Absatz 1 gilt nicht.... ....oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Gibt es mitlerweile denn Urteile was ein anerkannter Zweck ist?

    Ob es Urteile gibt... keine Ahnung.

    Hier im Landkreis wird es momentan so gehandhabt (das ist selbstredend nicht rechtssicher), dass du der Exekutive mitteilst, wofür du "den Gegenstand" verwendest.

    Danach wird beurteilt, ob du es als Werkzeug einsetzt, oder potentiell als Waffe mitführst.

    Eine Machete im Wald, die du dafür nutzt deinen Weg frei zu schlagen wird hier im Landkreis als Werkzeug ausgelegt.

    Ein 17cm feststehendes Messer, das du zum Schälen deiner Früchte beim Picknick brauchst wird auch als Werkzeug ausgelegt, wenn du auf dem Weg ins Grüne bist - wenn du mitten in der Innenstadt bist und keine Früchte dabei hast ist diese Erklärung allerdings schwer haltbar.

    Das ist aber eben auslegungssache der örtlichen Exekutive und nicht allgemeingültig.

  • Warum sollte das nicht führbar sein? Kein Einhandmesser. Klinge unter 12cm. Alles gut!

    Das alte BW Taschenmesser, ausgegeben von 1976 bis etwa 1990, ist frei führbar.

    Darum habe ich es mir ja gekauft, kann man problemlos in die Hosentasche stecken.


    Jedoch das neue Victorinox entspricht nicht dem §42, es darf nicht geführt werden.

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • Und da schließt sich wieder der Kreis? Ich denke das es im Wald beim Wandern z.B. doch geführt werden darf...!? ...wegen anerkannter Zweck? Auf was ich hinaus möchte ist, dass der Paragraph 42a nicht in Stein gemeißelt ist... es kommt halt auch auf die Örtlichkeit an und ob dem Messer eine Waffeneigenschaft zugeordnet wird... (laut meinem Sachbearbeiter das wichtigere Argument)

  • Es macht zumindest in der Großstadt auch einen Unterschied ob du im Homeoffice

    Hoody mit Kapuze überm Kopf in einer dunklen Ecke rumlungerst oder in Handwerker Klamotten vom Bäcker kommst... ;)

  • "Waffeneigenschaft" was soll das sein?

    Im gesetzt steht klar "Einhandmesser". Da lässt sich dann höchstens drüber streiten, ob das jetzt durch ein Pin, ein Loch oder eine schnelle Bewegung mit dem Handgelenk funktioniert. Und die Diskussion über ein akzeptabeles Bedürfnis, muss vor Ort mit dem Polizeibeamten geführt werden. Alles viel zu heikel, für WBK Inhaber, die schlimmsten Falls weg wäre. Hätte ich sie nicht, würde ich das Risiko immer eingehen. Vielleicht nicht gerade mit der 25cm Bowie Klinge. Da kommt man wohl überall ein bisschen in Erklärungsnot.

    Ich wollte aber gar nicht schon wieder die Diskussion vom Zaun brechen. Letztendlich muss das jeder für sich allein entscheiden.

    Ich fand / finde es nur, sagen wir mal "aberwitzig", dass ein Einhand-Taschenmesser unters Führverbot fällt. Für mich ist es ein Werkzeug, bei dem es einfach sehr praktisch ist, dass man die 2. Hand beim "Werkeln" frei hat.

  • Alles viel zu heikel, für WBK Inhaber, die schlimmsten Falls weg wäre.

    Das ist genau das Problem.

    Darum "führe" ich das alte BW Taschenmesser, bin damit auf der sicheren Seite.

    Mit bestem Schützengruß

    Andreas

    VDB - Fördermitglied


    "100 Prozent der Schüsse, die Du nicht abgibst, verfehlen ihr Ziel." - Wayne Gretzky -

  • Eben das BeaverCraft BSH1 in den Einkaufswagen gepackt. Ist auch in der Ukraine hergestellt.

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    Montag hoffentlich denn zwei Messer. Das BPS fehlt ja noch...

  • src1973 ja genau das ist das vom Aldi....

    Das lustige ist ja, man kann es ganz normal kaufen. Packt man es aber im Auto aus, um es anzuschauen, ist es illegal.

    Ich finde unsere Gesetze genial....man hat sich echt was dabei gedacht.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • letztens durch Zoll kontrolliert worden. Von Holland kommend.Da wurde meine Taschenlampe mit Gurtschneider sowie Schlagdorn für Scheiben moniert.Auch Lethermann multitools fanden die nicht ok.Durfte aber alles behalten nur sollte es zuhause aus dem PKW entfernen--nur gelacht-- denn zuhause muss ich mich nicht anschnallen- und Klinge ist verdeckt in einer Schneideöffnung

    Lebe hier auf dem Lande und es gibt kein Problem mit einem Messer durch den Wald zu gehen- nicht konformen.

  • Nicht feststehende Werkzeuge und Messer sind gefährlich!

    Bei allem Unsinn der größte Unsinn von allem, die zu verbieten.

    Gruß Play

    src1973 ja genau das ist das vom Aldi....

    Das lustige ist ja, man kann es ganz normal kaufen. Packt man es aber im Auto aus, um es anzuschauen, ist es illegal.

    Ich finde unsere Gesetze genial....man hat sich echt was dabei gedacht.

    ...Ich weiß, ich weiß. 😉

    Nur..., wenn wir darüber lamentieren, dann müssten wir das bestimmt im "Messer-Diskussions-Thread" machen.

    Hab es auch nur gezeigt und es ist das, welches Terrus meint. 👍

    Viele Grüße

  • Nicht feststehende Werkzeuge und Messer sind gefährlich!

    Feststellbare Werkzeuge kann man ja auch ohne Probleme führen - mit plausiblem Grund sowieso - außer sie sind Messer oder ähneln einem Messer - so wie bei Aldi die Kline mit dem Wellenschliff.

    Nicht feststellbare Messer sind nicht gefährlich wenn man es weiß und nicht wie der letzte Trottel damit umgeht.

    Zudem gibt es Slipjoints mit sehr hoher Haltekraft und/oder Halbstopp oder 1/4-Stopp.

    Grüße - Bernhard

  • Ich persönlich mache mir garnichts daraus ob 42a konform ist oder nicht. Ich nehme das was ich brauche. Ich besitze auch keine Messer die zweihändig öffnen lassen und nicht verriegeln. Ich habe auch immer mein Gerber Suspension Multitool dabei,das ist auch feststehend genau so habe ich auch einen Bonowi Teleskopschlagstock unverschlossen im Auto liegen

  • Ich weis ja nicht wie oft Du im Jahr kontrolliert wirst. Ich bin die letzten 30 Jahre noch nie in eine Kontrolle gekommen und hier bei uns auf dem Dorf kannst du Dir sonst was umschnallen, das intressiert kein Schwein

  • Ich weis ja nicht wie oft Du im Jahr kontrolliert wirst. Ich bin die letzten 30 Jahre noch nie in eine Kontrolle gekommen und hier bei uns auf dem Dorf kannst du Dir sonst was umschnallen, das intressiert kein Schwein

    Das ist natürlich ganz etwas anderes.

    Ich hatte von meinen Großeltern gehört, dass eins meiner Urgroßeltern-Paare tatsächlich ihr ganzes komplettes Leben aus ihrem Dorf nicht weiter als zu zwei Nachbardörfern hinaus gekommen sind.

    Grüße - Bernhard

  • Das tut mir für Deine Urgroßeltern leid aber ich komm schon etwas mehr rum. Ich bin mit dem LKW durch halb Europa kutschiert und immer Messer dabei. Die Kontrollen die ich mit dem LKW habe da geht es nicht um irgendwelche Messer, da werden nur Sozialvorschriften kontrolliert. Das einzige wo wir alles abgeben müssen, ist, wenn wir in JVA laden oder entladen müssen aber da hat sich auch noch keiner daran gestört ob das ein Einhandmesser ist oder nicht

  • Ich verstehe das Problem nicht so ganz.

    Wenn man ein Messer braucht, welches einhändig bedienbar ist, um mal schnell was aufzuschneiden? Gibt es Frictionfolder und Slipjoints als Einhandmesser.

    Braucht man etwas stabiles zum Arbeiten?

    Gibt es welche mit Verriegelung, welche mit zwei Händen geöffnet werden müssen oder Feststehende bis 12 cm Klingenlänge.

    Wenn man nun unbedingt ein Kampfmesser bei haben will? Kann man auch das verschlossen transportieren.

    In meinem normalen Alltag, fühle ich mich jedenfalls kein bißchen eingeschränkt.

    :modo: