So ein Böker Speedlock ist für mich eines der formschönsten nicht feststehenden Messer.
Gratuliere!
Zeigt eure Bajonette, Messerchen, einfach alles, was ´ne Klinge ist!
Es gibt 11.708 Antworten in diesem Thema, welches 1.621.457 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Wieso steht das nicht fest ? Auf den Knopf drücken, springt auf und lässt sich erst durch Knopfdruck wieder zusammenklappen
-
Ich denke mal mit "nicht feststehend" ist wohl ein "nicht Klappmesser" gemeint...
-
Ja,da kannst Du recht haben, sorry
-
Wieso steht das nicht fest ? Auf den Knopf drücken, springt auf und lässt sich erst durch Knopfdruck wieder zusammenklappen
Da kommt dann der Namenszusatz "Curting" ins Spiel. Die normalen Speedlock funktionieren so wie von dir beschrieben. Das Speedlock Curting schnappt auf Knopfdruck auf und verriegelt nicht, es lässt sich also ohne Knopfdruck wieder einklappen. Dadurch fällt es nicht unter das Führverbot.
-
Heut kam mein neues Stillet an,
zwar nur aus 420er Stahl aber trotzdem ein Hübsches denke ich, zudem ein richtiges 2 Hand das durch die Klinge welche nur minimal aus dem Griff schaut, auch wirklich nur mit 2 Händen geöffnet werden kann.
Wenn wir schon bei spitzen Klingen sind hab ich meinem FGX BOOT BLADE I noch einen neuen Anschliff verpasst.
Zwar kein Kalter Stahl aber dafür aus Griv-Ex (glasfaserverstärkter Kunststoff).
LG.Edit: Stahlsorte in 420er geändert.
Danke @Peterle57 für das drauf aufmerksam machen. -
Letzteres dürfte man ÜBERALL tragen bzw. führen !
-
Letzteres dürfte man ÜBERALL tragen bzw. führen !
Na da wäre ich vorsichtig mit.
Es gibt zwar zu dem Stiefelmesser keinen Feststellungsbescheid.
Allerdings 2 verschiedene zu dem Faustmesser der Nightshade Serie.
Einmal diesen hier aus dem Jahre 2007
Bildquelle
welches ihn nicht als Waffe einstuft und womit es beworben wird.
Zum anderen diesen hier aus dem Jahre 2017, welcher es durchaus als Verbotene Waffe einstuft.
Von der Begründung her kann ich mir gut vorstellen, das das BKA bei dem Stiefelmesser ähnlich urteilt und es als Waffe einstufen würde, wenn auch nicht als Verbotene, da es klar als Stoßwaffe beworben wird.
Bildquelle
Zitat von WaffGHieb- und Stoßwaffen
Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Liebe Grüße. -
@Schultz Sehr schickes Stilett, wo gab es das?
Ah, schon gefunden glaube ich. Das von Haller?
-
Dankeschön, hab ich von Amazon @Gravitus.
Stiletto Taschenmesser Zebraholz Ein echter Klassiker in der Zweihandausführung mit Nagelrille und Lockbackarretierung. Die Klinge ist aus 420 rostfreiem Stahl, die Griffbeschalung aus Zebraholz. Klingenlänge 100 mmwürde es auch mit 15 anstatt 10 cm Klinge geben wenn man Wildschweine Abfangen will oder so.
Hab ich heut auch bestellt nachdem ich mit dem ersten ganz zufrieden bin.
-
Da steht aber deutlich was von 420er Stahl ? Nix 440er !
Gruß
Peter -
Dazu folgendes zum Push-Dagger der von @Schultz hier vorgestellt worden ist:
Messer mit Quergriff wie dieser Dagger sind mittlerweile in D ein verbotener Gegenstand, analog zu Springmessern, bei denen die Klinge nach vorne aus dem Griff springt, oder Balisong (Butterflymessern), das heißt, auch der Besitz ist verboten und erfüllt einen Straftatbestand nach §52 III Nr. 1 WaffG mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.Mir persönlich ist ein Fall mit einem Butterfly bekannt, das zu 1400€ Strafe führte
-
Sorry, aber einen Quergriff kann ich hier nicht erkennen
-
Dazu folgendes zum Push-Dagger der von @Schultz hier vorgestellt worden ist:
Messer mit Quergriff wie dieser Dagger sind mittlerweile in D ein verbotener Gegenstand, analog zu Springmessern, bei denen die Klinge nach vorne aus dem Griff springt, oder Balisong (Butterflymessern), das heißt, auch der Besitz ist verboten und erfüllt einen Straftatbestand nach §52 III Nr. 1 WaffG mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.Mir persönlich ist ein Fall mit einem Butterfly bekannt, das zu 1400€ Strafe führte
Du meinst von dem Feststellungsbescheid den ich als Quelle veröffentlicht habe denke ich.
Allerdings ist der Abschnitt zu den Springmessern und Ballisongs nicht gänzlich korrekt.
Nach dem BKA Feststellungsbescheid Z76 zählen Sie erst ab einer Klingenlänge von 4cm als verbotene Waffe.
Hatte ich zuvor ja schonmal vorgestellt mein Mini Butterfly.
Was ich übrigens zuvor noch nicht kannte ist die interessante Verriegelung an dem Stillet, mit einem Pin welcher in eine Bohrung einrastet.
Liebe Grüße. -
Das stimmt natürlich, die Miniaturmesser habe ich ausgeklammert, da habe ich mich auf Gebrauchsmesser beschränkt
-
muß jeder selbst wissen wie teuer sein persönlicher lebensstil werden darf mit messern, die man nicht mitnehmen darf
-
Übrigens sind sogar die meisten "echten" Stilettos wie Frank Beltrame etc durchgehen aus AISI 420. Die Italiener haben es leider nicht so mit Highend-Stahl.
-
muß jeder selbst wissen wie teuer sein persönlicher lebensstil werden darf mit messern, die man nicht
mitnehmenbesitzen darfverbessert Eike, übrigens, auch von mir alles Gute zum Runden!
-
Na aber es wurde doch garkein Messer gezeigt welches man nicht besitzen darf?
Lediglich ein Feststellungsbescheid welcher auch ein Kunstofff Faustmesser als verbotene Waffe deklariert?
Ich kann dir leider gerade nicht wirklich folgen @erik_fridjoffson.
-
… und dabei ist nur eins von den beiden Kunststoff-Messern / Faustmessern / Push-Daggern nach dem BKA-Feststellungsbescheid hier in Deutschland verboten !
Das andere ist 100%ig erlaubt, es wird sogar die Messer-Eigenschaft verneint
Willkommen beim dt. (un-) logischen WaffG
-