Jugend und Lg

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 3.778 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2007 um 16:10) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo,darf ich meinen Sohnemann(15 Jahre)das Ding auf unserm großen Grundstück eigentlich auch mal in die Hand geben???Wir haben win ziemlich großes Grundstück(4000m²),aber wenn das einer sieht wenn er ohne Beaufsiochtigung schießt.....kannn das dann Ärger geben?mfg

  • - gelöscht -

    Gruß,
    Dennis (sauer)

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von HassesFreigang (3. Mai 2007 um 16:46)

  • wird auf eigenem grundstück geschossen, so muss dieses befriedet sein und das projektil, welches den lauf verlässt, darf das grundstück nicht verlassen

    ein 15-jähriger darf keine waffe handhaben, aber da ich selbst mit 14 ein lg bekommen habe und damit im garten schoß, denke ich nur, dass er dabei nur recht unaufällig sein sollte

    MOLON LABE :johnwoo:

  • Hallo,

    nachdem Hanspeter erst letzte Woche schrieb:

    Hallo ertmal,Ich möchte mir meint erstes Luftgewehr kaufen da ich jetzt 18 bin(natürlich in der F-Version)und wollte fragen ob das Hw-50 sehr gut ist oder ob es sich lohnt immerhin fast 100€ mehr für das Hw-35 raufzulegen Danke im Vorraus! .


    ....zweifele ich die " mein 15 jähriger Sohn " - Geschichte erstmal an.


    Nachdem Hanspeter keine Ahnung hat, und gerne wissen wollte, ob er es darf, sollte die Antwort eigentlich lauten:

    NEIN.

    Ob das gut gemeinte " wenn es keiner sieht," hier so angebracht ist, wage ich zu bezweifeln.


    Gruß

    Petra

  • Zitat

    Original von uxor
    Hallo,


    Hallo ertmal,Ich möchte mir meint erstes Luftgewehr kaufen da ich jetzt 18 bin(natürlich in der F-Version)und wollte fragen ob das Hw-50 sehr gut ist oder ob es sich lohnt immerhin fast 100€ mehr für das Hw-35 raufzulegen Danke im Vorraus! .


    Es ist nicht gerade intelligent zu behaupten man hätte einen 15-jährigen Sohn wenn man damit von sich selbst redet. Mit Lügen kommt man meist nicht so weit ... nichteinmal im Internet. :new16: :cc

  • "Frühreif" ist das eine, aber das hier schlägt dem Fass eher den Boden aus...

    Bin mal gespannt auf die Stellungnahme vom Threadstarter, vielleicht musste
    "sein Vater, der keine Ahnung vom Internet hat" ja mal über seinen Account
    was schreiben...

    Gruß,
    Dennis (immer noch sauer)

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von steffirn

    Jetzt wissen es aber alle :ngrins:

    Na und? Willst du mich verpetzen weil ich vor x-Jahren mal als minderjähriger mit nem LG geschossen hab?
    guck mal die anderen an was die alles angestellt haben.

  • ich denke auch das es niemanden etwas ausmachen sollte wenn DU "etwas" schießt
    aber es ist natürlich illegal!


    zur zuverlässigkeit ich habe damals zur konfirmation ein unge :F:tes LG bekommen(ok es war damals 1966) und ich lebe immernoch

  • Zitat

    Original von Hanspeter
    Hä,woher willstn meine School wissen??

    Du hast doch ein Profil.
    Darin ist deine E-Mailadresse in Klarschrift zu sehen.
    Dort hast du deinen Namen geschrieben.
    Den kopiert man bei Google in Anführungszeichen in das Suchfeld.

    Und heraus kommt:
    Der Freund von Natalia *lol*

  • Mal aus purer Neugier:

    Warum belügst du uns nach Strich und Faden?

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W