genehmigung

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.439 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. April 2007 um 13:11) ist von MAGNUM .44.

  • Hallo Leute ich wollte euch nur mal eine traurige Deutsche aber leider wahre Geschichte erzählen.

    Die Freundin eines guten Freundes wird bald 18. Da haben wir uns gedacht wir machen ihr einen schönes Feuerwerk mit ssw durch Abschussbecher.

    Daher es Nachts wäre und wir nichts Illegales tun wollen haben wir einen Antrag in der Gemeinde gestellt.

    Abgelehnt. ....

    Begründung: "Wenn ihr jetzt da ein Feuerwerk macht, dann wird das jeder machen" und was folgte war eine Belehrung das wenn wir es trozdem tun würden ein hohes Strafmaß anstünde.

    soviel zu unserem Deutschland wegen so einer Pilepale kacken die rum wie noch mal was. Da fühlt man sich richtig gefangen. Andere "Rotzen" 400 Schuss scharfe kaliber .30 aus ner ak 47 zu solchen Gelegenheiten.......

    Ihr könnt mir glauben ich hätte gute Lust vor dem Haus des Sachbearbeiters ne 1000er salve 9mm pak um 4 uhr in der Früh durchzujagen. Aber gut was solls


    Hat schon irgend jemand ähnliche Erfahrungen gemacht???

    Liebe Grüße

    :F: oder nicht :F: das ist hier (nicht) die Frage....

  • Ihr könnt doch problemlos bis ~22 Uhr je nach dem, wie es in eurer Gemeinde geregelt ist, auf privatem Grund schießen. Dann müßt ihr das ganze halt etwas "vorverlegen".
    Solange ihr keine Ruhestörtung betreibt, kann euch doch niemand etwas oder sehe ich das falsch ???

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  • Falls es einem Anwohner zu laut ist und der die polizei ruft kriegen sie aber dennoch Stress.

    Wenns nur Böller wären würden die Beamten wohl ein Auge zudrücken, aber beim Thema Waffen ("rumballern") reagieren die empfindlich.

    Zumindest meine Erfahrung.

  • Zitat

    Originally posted by lupifan
    Falls es einem Anwohner zu laut ist und der die polizei ruft kriegen sie aber dennoch Stress.


    Wieso? Mit Böllern bekommt man Stress, da dort andere Gesetze greifen und zu Silvester nur eine Ausnahme gemacht wird. Mit der SSW auf eigenem Grund, vorausgesetzt es ist eigener Grund, schießen ist im Einklang mit den Regelungen zum Lärmschutz in der Gemeinde vollkommen legal.

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  • Das Feuerwerk ist ja legal.
    Warscheinlich haben die an Klasse II gedacht.

    Es ist in den letzten Monaten angeblich schwiriger geworden ein Klasse II Feuerwerk zu genemigen. :(

  • Ohne Genehmigung wäre es mir trotzdem zu heikel ein lautes Feuerwerk zu starten. Erstmal wäre es sehr schade, wenn die Party dann durch das Erscheinen der Polizei ein plötzliches Ende findet.

    Zum 2. ist es mittlerweile durch die hohen Temperaturen schon so trocken geworden, dass die Gefahr einen Brandes nicht zu unterschätzen ist.

    Vielleicht solltet Ihr auf Klasse 1 Material zurückgreifen und dazu ein paar Bengalfackeln anzünden.

    Ich denke außerdem, dass sich über das Abfeuern einiger Leuchtkugeln aus einer 6mm niemand beschweren wird. ;) Man kann ja auf Ratterpatronen verzichten.

    Gruß Matthias

  • @ drangdüwel,
    die Sache mit dem Brand hat bestimmt auch bei denen auf dem Amt mitgespielt. Überall wird ja gewarnt, keine Kippen aus dem Fenster, nicht in Wäldern rauchen, was eh verboten ist (apropos, gibt es wirklich Leute die das machen :wogaga:?)
    Da kann ein Signalstern doch schon etwas anrichten.

    gruß Markus

  • Natürlich. Das Abfeuern von Leuchtkugeln bei Waldbrandgefahr verbietet einen schon der gesunde Menschenverstand. Das würde ich auch nur machen, wenn es vorher ordentlich geregnet hat (so wie Silvester 2006/07 :().

    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von Drangdüwel (25. April 2007 um 19:32)

  • Zitat

    Original von Drangdüwel
    Ohne Genehmigung wäre es mir trotzdem zu heikel ein lautes Feuerwerk zu starten. Erstmal wäre es sehr schade, wenn die Party dann durch das Erscheinen der Polizei ein plötzliches Ende findet.

    Zum 2. ist es mittlerweile durch die hohen Temperaturen schon so trocken geworden, dass die Gefahr einen Brandes nicht zu unterschätzen ist.

    Vielleicht solltet Ihr auf Klasse 1 Material zurückgreifen und dazu ein paar Bengalfackeln anzünden.

    Ich denke außerdem, dass sich über das Abfeuern einiger Leuchtkugeln aus einer 6mm niemand beschweren wird. ;) Man kann ja auf Ratterpatronen verzichten.

    Gruß Matthias

    Aber die ganzen Pyros wie Leuchtsterne und Ratterpatronen sind doch Klasse I (PM I) oder steh ich grad aufm Schlauch ?

  • Ja: Feuerwerk außerhalb von Silvester?

    Ich habe das Ende dort nicht mehr beschrieben; den Kontakt mit dem Amt hatte ein Freund von uns. Ebenfalls abgelehnt wegen sonstwas.
    (hinzu kommt wohl auch, dass Mainz in der Einflugschneise des Frankfurter Flughafens liegt, was zusätzliche Irritationen/ Schwierigkeiten mit sich bringt.)

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Andere "Rotzen" 400 Schuss scharfe kaliber .30 aus ner ak 47 zu solchen Gelegenheiten.......

    Du verwechselst da Bagdad mit Deutschland.

    Möglicherweise Irre ich mich ,aber die 400 Kugel kommen auch wieder runter.

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

  • Es gibt meines Wissens keine "Ausnahmegenehmigung" für das schiessen mit SSW... Du kannst es tun, beschwert sich jedoch ein einziger Bürger wegen Ruhestörung, dann wars das und wird weniger Lustig.

    Abgesehen davon ist das schiessen mit der SSW und dem Multishooter sicherlich nicht die leiseste Möglichkeit, die Freundin zu erfreuen..

    Wenn Du ein "richtiges" Kl. II Feuerwerk anmeldest, kann es dafür eine Ausnahmegenehmigung geben, dies ist im § 24 der 1.SprengV geregelt. Mit solch einer Ausnahmegenehmigung bist Du auf der sicheren Seite, auch eine Anzeige wegen Ruhestörung verpufft, solang Du dich an die vorgegebene Länge u. Zeiten hälst. Reine Knallartikel sind jedoch meisst durch die zuständigen OA´s ausgeschlossen..

    Abgesehen davon ist uns allen doch bekannt, wie hoch (besser niedrig) die Akzeptanz in der Bevölkerung für Waffen jeglicher Art ist.

    PS: Und nochwas zu deiner AK 47.. das ist z.B. im Kossovo etc. üblich, aber doch nicht hier in D. :laugh:

    Einmal editiert, zuletzt von bo2610 (26. April 2007 um 08:58)

  • Hm, was soll man dazu sagen:

    Zuallererst einmal gibt es für die Verwendung von PM1-Munition keine Ausnahmegenehmigung. Entweder verwendest Du diese auf einem eigenen Grund und Boden oder Du machst Dich strafbar..... da hilft auch keine Ausnahmegenehmigung vom Ordnungsamt sondern nur eine Schießerlaubnis der Waffenbehörde..... und die ist richtig teuer.

    Als Alternative wieder einmal die Beantragung eines Privatfeuerwerkes beim Ordnungsamt. Dort einmal die Freistellung des Verwendungs- und Erwerbsverbotes nach §24 SprengV beantragen. Damit dürftest Du dann Silvesterfeuerwerk ein kleines Spektakel veranstalten.

    Könntest Du mir bitte einmal den genauen Wortlaut der Ablehnung mitteilen. Hab schon genügend Ämter überzeugen müssen und da wird sich sicherlich ein Angriffspunkt für einen Widerspruch finden!

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Original von bo2610

    Zitat

    PS: Und nochwas zu deiner AK 47.. das ist z.B. im Kossovo etc. üblich, aber doch nicht hier in D.

    Ja schon klar damit wollte ich ja gerade sagen das IN ANDERERN Ländern es kein Interessiert. Habe schon ne Party gesehen da haben die mit Luftabwehrraketen und Panzerfeusten putzmunter in die Luft geschossen. die haben nicht mal geschaut ob da nicht zufällig ein flugzeug kommt...... und hier in D wird wegen im vergleich lächerlicher bam 1 rumgekackt.

    Zitat

    Könntest Du mir bitte einmal den genauen Wortlaut der Ablehnung mitteilen. Hab schon genügend Ämter überzeugen müssen und da wird sich sicherlich ein Angriffspunkt für einen Widerspruch finden!

    Ich habe das nicht schriftlich bekommen weil es meinem Freund telefonisch mitgeteilt wurde. :confused2:
    Ich kann mir durchaus vorstellen dass die das irgendwie Verwelchselt haben. :n17:

    Zum Grundstück: Das ist Bauerwartungsgrund und 1.Privatbestiz 2. umzäunt und3. Verdammt Groß! Fast alles stein Brandgefahr besteht eher nicht. ist ca 50M von der B17entfernt aber ein Geschoss kann sich da nicht hin verirren weil wir weiter vorn Schießen.

    Wers kennt: Wir machen das in Lager lechfeld (Wer aus Augsburg/Umgebung kommt kennts vieleicht) die Kaserne ist ca 800 Meter Luftlinie entfernt. aber da haben die kein Wort darüber verloren. ach ja und die Tornados die ungefähr alle 10 Minuten in 50 Meter höhe mit Nachbrenner über ein Wegdonnern dürften etwas lauter sein als eine halbe H feuerwerk ;) zudem kann ich mir kaum vorstellen das die das wegen den Tornados machen. jeder Vogel ist ein höheres Risiko!

    Schade eigentlich wäre bestimmt lustig geworden. naja vieleicht tut sich ja noch was.

    Noch eine Frage: Es ist ja erlaubt bis 22 Uhr zu schießen. Gilt das auch für die Leuchtsterne/pfeifer etc.??

    Liebe Grüße

    Magnum :))

    :F: oder nicht :F: das ist hier (nicht) die Frage....

  • Also, ich hab mal meinen schwager gefragt, der selbst bei der polizei ist.
    Er meinte, an Sylvester ist das in Ordnung, wenn mann im EIGENEN GRUNDSTÜCK schießt, aber während des Jahres, wenn mann das mal machen möchte, konnte er mir leider nicht beantworten :evil:

    SM Modelle (RHÖNER Sportwaffen) + Record Firearms + EM-GE

    Suche EM-GE Mod. 6d aus letzter Produktionsreihe (rotes Kunststoffköfferchen) und EM-GE Mod. 64 Stakkato auch aus letzter Produktionsreihe mit rotem Köfferchen, mit roten Griffschalen im Neuzustand für Sammlung.

    Einmal editiert, zuletzt von Bavariaman (26. April 2007 um 21:53)

  • Zitat

    Habe schon ne Party gesehen da haben die mit Luftabwehrraketen und Panzerfeusten putzmunter in die Luft geschossen.

    Gut das die Saufen zum Festen Preis abgeschafft haben.

    Zitat

    Noch eine Frage: Es ist ja erlaubt bis 22 Uhr zu schießen. Gilt das auch für die Leuchtsterne/pfeifer etc.??

    Leuchtsterne/pfeifer etc.?? darfst du nur verschiessen wenn du grade auf See abseufst oder zu Sylvester steht auch auf der Packung.
    Ausnahmen gibt es nicht.

    KWS Nr.53/07 ! Raus aus dem Lauf und rein in die Front !

    Einmal editiert, zuletzt von Fasanenjagd (26. April 2007 um 22:56)

  • Zitat

    Original von MAGNUM .44
    geschossen. die haben nicht mal geschaut ob da nicht zufällig ein flugzeug kommt...... und hier in D wird wegen im vergleich lächerlicher bam 1 rumgekackt.

    Für mich ist das voll verständlich.
    Was hoch geschossen wird kommt auch wieder runter, und da es eine Person erwischt weil irgendein Spaßvogel etwas weiter zu Silvester mit einer scharfen Pistole in die Luft geschossen hat. Ist noch gar nicht so lange her wo das in Deutschland passiert ist, war glaube ich letzte oder vorletzte Silvester.

    Zitat

    Leuchtsterne/pfeifer etc.?? darfst du nur verschiessen wenn du grade auf See abseufst oder zu Sylvester steht auch auf der Packung.
    Ausnahmen gibt es nicht.

    BAM 1 darf ganzjährig verschossen werden (da gehören die normalen 15mm Pyros dazu), im Gegensatz zu BAM 2, denn das unterliegt dem Sprengstoffrecht (außer Vogelschreck, die erfordern MES). Da ist auch der Besitz von Böllern außerhalb der Silvesterzeit eigentlich untersagt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • @ Magnum .44

    Statt der 1000 Schuss 9 mm PAK, kann ich Dir ja meine HK P2A1 leihen ... eine lange Knallpatrone aus dem Ding und das Dorf ist wach *lol*

    (war jetzt natürlich im Scherz, ich verleihe keine in D EWB-pflichtigen Gerätschaften)