Beschusskartuschen (Platzpatronen mit weißer Kappe) frei ab 18 erwerbbar?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 4.909 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Dezember 2017 um 12:52) ist von Schrotty.

  • Hallo zusammen,

    heute morgen bin ich über eine abgelaufene Egun Auktion gestolpert, bei der "Beschussamtsmunition mit weißer Kappe" angeboten wurde.

    Laut dem Anbieter ist diese Munition frei erhältlich - für Sammelzwecke - lediglich die Benutzung sei dem "Normalo" nicht gestattet.

    Weiß einer mehr zu diesem Thema? Ich kann mir kaum vorstellen das solche Kartuschen frei gehandelt werden dürfen. Liege ich falsch?

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ich hatte mal 8mm Umarex Hirtenberger Kartuschen mit weißer Kappe aus dem EGG1 verschossen. Waren wohl die alten 600bar Kartuschen. Auf der Packung stand drauf "Verwendbar für alle Selbstladepistolen und zum Abschießen von Pyrotechnik".

  • Soweit mit bekannt ist, gibt es keine spezielle Beschussmunition fuer Schreckschusswaffen.
    Diese werden mit handelsueblicher Muntion beschossen.
    Frueher hatten Knallkartuschen weisse Verschlusskappen. Duerfte sich um Altbestand an
    600 bar-Kartuschen handeln.
    Gruss
    pak9


  • Frueher hatten Knallkartuschen weisse Verschlusskappen. Duerfte sich um Altbestand an
    600 bar-Kartuschen handeln.

    Das ist mir bekannt, also die Munition mit den weißen Kappen. ;)

    Leider finde ich die Auktion nicht mehr um nachzusehen. :rolleyes: Ich meine mich zu erinnern, dass die angebotenen Kartuschen NICHT im Kaliber 8mm waren (9mm PA oder .315; bin mir aber nicht zu 100% sicher). Dann würde die These mit der alten Munition nämlich nicht greifen können. Die wurden ja erst nach der Umstellung auf 450 Bar entwickelt bzw. auf den Markt gebracht.

    Bisher war ich immer der Vermutung, dass Beschussamtsmunition stärer geladen ist wie "normale" (1/3 oder so in der Art).

    Gilt das bei SSW nicht? Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass diese auch mit besonderer Munition geprüft werden.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Unabhängig der Kartuschenmunition für SSW.
    Es gibt Beschusspatronen, die die Waffen mit 30 % Überedruck prüfen. Aber die hat keine CIP und ist deswegen auch nicht handelsfähig. Sie darf nur an Sammler mit MES und entsprechendem Eintrag abgegeben werden.
    Für alle anderen gilt: Es ist nur Munition entsprechend der Erlaubnis erwerbbar, die CIP-geprüft ist und in der kleinsten Verkaufseinheit verpackt ist.

  • Die scharfen Beschusspatronen haben eine Raendelung am Bodenrand.
    Wenn es sich bei den Knallkartuschen um Beschusspatronen handeln wuerde, muessten sie
    -der Logik folgend- auch eine Raendelung aufweisen.
    Gruss
    pak9

  • Unabhängig der Kartuschenmunition für SSW.
    Es gibt Beschusspatronen, die die Waffen mit 30 % Überedruck prüfen. Aber die hat keine CIP und ist deswegen auch nicht handelsfähig. Sie darf nur an Sammler mit MES und entsprechendem Eintrag abgegeben werden.
    Für alle anderen gilt: Es ist nur Munition entsprechend der Erlaubnis erwerbbar, die CIP-geprüft ist und in der kleinsten Verkaufseinheit verpackt ist.

    Ziemlich genau so hatte ich es auch in Erinnerung! Danke für die Bestätigung. ;)

    Hab den Artikel ürigens wieder gefunden: Artikel-ID: 6698379.

    Kaliber ist .315, alte Munition ist es nicht. Trotzdem weiße Kappe.

    Die sollen auch noch CIP geprüft sein. Jetzt bin ich völlig verwirrt... :D

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Du glaubst doch nicht im Ernst, dass eine amtliche Prüfanstalt
    irgend ein Feld, Wald und Wiesen Laborat verwendet.
    Da ist eine handsignierte CIP mit drei Kontrollprüfungen eine Grundvoraussetzung . . . :thumbup:

  • Hab den Artikel ürigens wieder gefunden: Artikel-ID: 6698379.

    Der Verkäufer scheint ein Spaßvogel zu sein. Denn den Umstand mit ungeprüfter Munition und Waffen scheint ihm ein Begriff zu sein, aber in seiner Erklärung beschreibt er richtig, dass unbeschossene Schusswaffen nicht in Privathand dürfen, es sein denn, ein Beschussamt hat ein Zertifikat ausgestellt, dass diese Waffe nicht beschossen werden kann. Aber das hat mit ungeprüfter Munition nichts zu tun. Es gibt nur die Ausnahme für Munitionssammler mit entsprechendem MES, der den Erwerb von Einzelstücken erlaubt. Alle Anderen dürfen nur die kleinste Verpackungseinheit erwerben, eben weil dort u.a. die CIP-Zulassung drauf steht. Ich erinnere, auf der kleinsten Verpackungseinheit müssen 5 Pflichtangaben stehen:
    Munitionsbezeichnung
    Hersteller
    Inhaltsmenge
    Prüfzeichen
    Losnummer
    Da Beschussmunition eben bewusst Überdruck hat, entspricht sie eben nicht den Vorgaben nach CIP, weil sie die Höchstegrenzen des Gasdrucks überschreitet. Somit kann sie gar nicht CIP haben. Da ist dann wohl eher eine gestempelte Leerschachtel gleicher Munitionstype benutzt und (illegal) umgefüllt worden.

  • . . . entspricht sie eben nicht den Vorgaben nach CIP

    Somit kann sie gar nicht CIP haben


    Sie entspricht nicht den Vorgaben für frei verkäufliche Ware,
    aber da das gesamte Beschusswesen der CIP unterliegt
    werden sie die Prüfmunition ebenfalls absegnen müssen. 8)

  • aber da das gesamte Beschusswesen der CIP unterliegt
    werden sie die Prüfmunition ebenfalls absegnen müssen.

    Nö, denn Behördenmunition bzw. Munition für die Bundeswehr ist ebenso nicht nach CIP geprüft. Deswegen auch nicht zivil erwerbbar.

  • Guter Einwand, aber rechtlich bringe ich das nicht zusammen.
    BW und Behörden sind Nutzer während die PTB eine Genehmigungsbehörde ist,
    die von genormten Prüfverfahren lebt. Lasse mich aber gerne weiterbilden . . . 8)

  • Guter Einwand, aber rechtlich bringe ich das nicht zusammen.

    Die CIP ist eine Übereinkunft aller gelisteter Staaten, und hat Vorgaben und Tabellen geschaffen. Dort sind Maße und eben Höchstdruckgrenzen angegeben, damit eben jede Schusswaffe mit der Munition funktioniert, dessen Munitionsbezeichnungen übereinstimmen, bzw. deren zugelassene Alternativmunition. Erfüllt ein Hersteller mit seiner Munition die Vorgaben nach CIP und ein Beschussamt (irgendeines Mitgliedslandes der CIP) prüft diese Vorgaben, so bekommt diese Sorte die Zulassung.
    Bekanntlich werden Schusswaffen mit ca. 30 % Überdruck beschossen. Das wird genau einmal pro Patronenlager gemacht, also Pistolen einen Schuss, Revolver gemäß der Anzahl der Patronenlager in der Trommel usw. Hät die Waffe diesen (einen!) Beschuss schadfrei aus, geht man davon aus, dass diese mit normal, nach den CIP Vorgaben hergestellte Munition, auf Dauer halten wird.
    Möglicherweise wird eine Schusswaffe aber keinen Mehrfachbeschuss mit dieser Munition aushalten. Das ist auch gar nicht gefordert. Aus diesem Grund darf diese Munition nicht in den normalen Handel gelangen, weil dann Verwechslungsgefahr besteht oder diese wegen den "besonderen Bums" gezielt zu kaufen versucht wird. Damit wäre auch eine Schützengefahr gegeben, was eigentlich mit den Beschussprüfungen ausgeschlossen werden soll.
    Ich denke, das ist bekannt bzw. einleuchtend.

    Da die CIP Vorgaben bzw. Maßtabellen nachvollziehbar transparent sein müssen, kann man diese auch nachlesen. Wenn es gesonderte CIP Vorgaben extra für Beschussmunition geben würde, so müssten Maßtabellen mit eben diesen Überdruckangaben existieren. Habe ich zumindest öffentlich noch nicht gesehen.
    Beschussmunition ist ausschließlich für Prüfungszwecke der Beschussämter hergestellt und folglich Behördenmunition. Die braucht keine CIP und wird es auch nicht haben, weil diese bewusst den CIP-Vorgaben nicht entspricht.

  • Hier ist eine Liste der zugelassenen Knallkartuschenmunition:

    Diese Maßtabellen sind für die Ausgangsfragestellung wenig hilfreich. Es sind maximale Gasdrücke angegeben, wie auch der Beschussgasdruck, der zur Prüfung verwendet, bzw. zulässig ist. (Angabe PE)
    Es ist auch Pmax angegeben, was den höchst zulässigen (Gebrauchs-) Gasdruck angibt. Wundersamerweise ist die Angabe PE genau 1,3-fach der von Pmax.
    Das bedeutet ja nicht, dass Patronen mit eben "Beschussgasdruck" auch eine CIP-Zulassung bekommen, der einen freien Verkauf an Zivilpersonen zulässig machen würde.

    Wer mal einen Vorderlader als Neuware gekauft hat, wird ein Beschusszertifikat finden. Dort sind auch Normalladungen eingetragen, wie auch eine Beschussladung, wie auch der Hinweis, dass nicht über der Normalladung geladen werden darf.

    Noch einmal: Der 30 %ige Beschussgasüberdruck ist eine außergewöhnliche Belastung zum Test einer Schusswaffe auf Stabilität und Haltbarkeit. Er ist eben nicht dazu gedacht dauerhaft geschossen zu werden. Eben dann kann keine Dauerhaltbarkeit garantiert werden und ist mitunter gefährlich für den Schützen. Daher darf diese Beschussmunition nicht in den freien Handel gelangen.

  • Hmmm,...der Verkäufer der Beschuß-Muni in Kal. .315 ist ein Munitions-Sammler und kennt sich anscheinend sehr gut im WaffG aus, wenn man seine anderen Auktionen oder seinen anderen gewerblichen Account samt seine mygun-Texte schaut; wie kann er aber dann angeblich falsch liegen, indem er seine Beschuß-Platzer ab 18 verkauft ???
    Der Vk scheint sehr bekannt und renomiert zu sein, da würde der doch nix riskieren ???

  • Diese Maßtabellen sind für die Ausgangsfragestellung wenig hilfreich.

    Sie haben aber indirekt auch dazu verholfen meinen Denkfehler zu entdecken. Der Groschen fiel pfennigweise . . . :thumbup: