Jet Protector JPX ???

Es gibt 469 Antworten in diesem Thema, welches 99.540 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Januar 2016 um 02:17) ist von Virgil.

  • weiss von euch jemand, ob man auf der JPX doppelpatrone
    den komischen gefahrenaufkleber drauflassen muss ?
    oder kann man den eintfach entfernen...in deutschland
    gibs ja für jeden mist sicherlich ne vorschrift....

    Einmal editiert, zuletzt von Virgil (9. Juni 2009 um 20:52)

  • Zitat

    Original von Ritztec
    Das relevante, das es sich um ein "Tierabwehrgerät" handelt, steht eh innen drauf...

    ... und es ist unschädlich, wenn es mal drauf stand, durch Abnutzung aber nicht mehr lesbar wäre...

  • Da muss ich widersprechen.

    Die Kennzeichnung eines Tierabwehrgerätes, egal ob Dose oder JPX, MUSS lesbar sein. Ist in etwa so wie mit dem PTB-Zeichen auf einer Gaspistole.

    Ist das Produkt nicht eindeutig als Tierabwehrgerät gekennzeichnet, ist es automatisch ein verbotener Gegenstand!

    Diese Aussage stammt vom BKA höchstpersönlich.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Dann sollte sich der Hersteller aber mal etwas besseres einfallen lassen bezüglich der Beschriftung. Bei meinem DS ist der CE-Aufkleber mit den Warnhinweisen nämlich auch komplett abgegangen ohne irgendeine Spur zu hinterlassen.

    Das ist mal wieder typisch "Murphy's Law": Die blöden Preisschilder an irgendwelchen Waren bekommt man nie ordentlich ab, aber da wo der Aufkleber dringend draufbleiben muss, entfernt er sich rückstandslos von selbst.... :new16:

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  • Stop ! Stimmt ja alles...
    Aber: INNEN steht ja auch "Tierabwehrgeraet" drauf!
    AUSSEN drauf ist aber ein kleiner Aufkleber, um den es hier ja geht, dort steht eben nur ein MHD drauf, und nicht relevante Dinge, das der JPX bzw. das Magazin, durch entfernen zum "Verbotenen Gegenstand" wird.

    Kurz um: Aufkleber entfernen = ok.
    "Tierabwehrgeraet" entfernen = :knast:

    Gruesse, Patrick :)).

  • Also das Amtsgericht Hamburg hat bei Pfefferspray entschieden (Az 930 - 297/07 Jug), dass es unschädlich ist, wenn die Kennzeichnung (Tierabwehr) durch Abnutzung unleserlich wird.
    Das gleiche kann man dann auch genausogut auf andere Dinge, wie z.B. den JPX übertragen. Denn durch die Abnutzung ändert sich nichts daran, dass der JPX als Tierabwehrgerät in den Handel gekommen ist (und genau hierauf kommt es an).

    Die Frage ist natürlich, ob ein anderes Gericht genauso entscheiden würde. War ja "nur" ein Amtsgericht.

    Man kann auch anderer Ansicht sein, richtig und falsch gibts da ja im Grunde nicht. Aber ich halte mich meist an die aktuelle Rechtsprechung :ngrins:, und danach macht es nichts, wenn die Kennzeichnung "Tierabwehrgerät" unleserlich wird.

  • Einen kleinen Unterschied gibt es noch, zw. dem JPX und einem Spray:

    Der Schriftzug an einem Spray ist so angebracht, das er sich leicht abwischt, undeutlich wird,...oder was auch immer.

    Beim Magazin des JPX ist er allerdings innen so angebracht, das es fast unmoeglich ist, das dieser sich mit der Zeit in Luft aufloest...

    Es sei denn, man entfernt ihn absichtlich...

    Da entscheiden die Gerichte mit Sicherjheit anders.

    Aber nix desto trotz: Ich wuerde den Schriftzug NICHT entfernen !!! Warum auch, man sieht ihn ja nicht, weil innen...

  • Mal was anderes: Wo kann man das Dings derzeit am Billigsten kaufen?

    Angeblich gibt es das irgendwie für 169 E.

    Ich finde ich bestenfalls für 193 E ...

    Wer weiss Bescheid?

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Zitat

    Original von ich_bins
    Mal was anderes: Wo kann man das Dings derzeit am Billigsten kaufen?

    Angeblich gibt es das irgendwie für 169 E.

    Ich finde ich bestenfalls für 193 E ...

    Wer weiss Bescheid?

    ...bei mir gibt`s alles ! :ngrins:

  • Letztens war so nen Ding zum Sofortkauf für ungefähr 160 Eier drin. War aber gebraucht und ohne Garantie.

    Wenn das der reguläre Preis für nen Nagelneuen wär, käm das schon eher an meine Preisvorstellungen für das Teil hin.
    Der normale Jet-Protector ist, bis auf das Magazin, das Selbe Ding und kostet unter 30 Euro.
    Was rechtfertigt beim JPX den Preis über 200 Euro?

    Lauter Plastik und im Inneren die gleiche Mechanik wie beim Einweg-Jet Protector. :confused2:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich geh mal davon aus, dass das den Beamten von der PTB dann doch etwas zu "heiß" war.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Zitat

    Original von hyperterminal
    In anderen Ländern gibt es den JPX mit integriertem Laserpointer.

    in welchen Ländern isn sowas erlaubt ?

    hab geglaubt DE und A ist in sachen pfefferspray und tierabwehrgerät am liberalsten ?

  • Zitat

    Original von hyperterminal


    Im Netz habe ich den BKA-Feststellungsbescheid gefunden. Der Hersteller war so dumm und hat bei der Version mit Laserpointer Selbstverteidigungsgerät draufgeschrieben. Daher ist es eine Waffe und wegen des Lasers dann verboten. Hätten die das Ding Tierabwehrgerät genannt wäre wahrscheinlich alles legal gewesen.

    kann man unter irgendeinem link durch alle feststellungsbescheide blättern, d.h. nachlesen zu welchen themen/gegenständen es überhaupt einen feststellungsbescheid gibt ?

    zumindest under dem gehts leider nicht:

    http://www.bka.de/profil/faq/waf…llungsbescheide

    :(