Kleiner Waffenschein

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 10.508 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Februar 2007 um 02:32) ist von Phil_K.

  • Hallo,
    die Frage, wie ich meine Waffe aufbewahre wurde mir auch gestellt, ich antwortete:" Sie liegt mit einem Abzugschloss versehen in einem abschließbaren Schrank mit normalem Möbelschloss!"
    Die Tante war zufrieden und ich bekam den Schein ohne Probleme. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, ob sie die Antwort irgendwo eingetragen hat.

    Gruß - Henry

  • @ Rat The Tatat

    Habe meinen KWS letztes Jahr beantragt und nach zwei Monaten auch bekommen :))
    Da gab´s die frage nach der Aufbewahrung auch schon, hab einfach eingetragen das ein Schranktresor vorhanden ist um die SSW einzuschliesen. Das hat wohl gereicht um die Herrn Beamten zu beruhigen.

    Trotzdem bleibt die frage völlig lächerlich, denn solange keine Unbefugten zugang zu der SSW haben kannst Du die auch auf dem Wohnzimmertisch lagern.

  • Warum schreibst du nicht: " Unzugänglich für Minderjährige und Unbefugte." Damit ist dem Gesetz genüge getan und mehr muss da garnicht stehen.

  • Hmmm, könnte alles stimmen, denn ich hatte da heute angerufen und gefragt, warum man seine Waffe eintragen soll, wo der KWS doch für alle PTB - Waffen gilt.

    Da sagte mir die Dame am anderen Ende, dass das halt mal so ein Vordruck war und die den eben immer noch benutzen.

    Die Sache mit der Aufbewahrung hab ich ganz bewusst nicht nachgefragt, weil ich mir erstmal Auskünfte von hier holen wollte; da ich nämlich auch schon auf so eine Art Fangfrage in dem Antrag gewartet habe, wodurch sie dann einen Grund hätten, dem Antrag nicht zu entsprechen.

    Was mir gerade noch so einfällt:
    Eigentlich müsste eine abschliessbare Geldcassette doch auch genügend sein ( ? ) .

    Danke auf jeden Fall für die vielen Antworten - ihr habt mir wirklich sehr geholfen !!
    Ich komme übrigens aus Mecklenburg / Vorpommern.

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

    2 Mal editiert, zuletzt von Rat The Tatat (8. Februar 2007 um 23:29)

  • Hallo Rat,

    ich will DIch nicht abwürgen, aber zum Thema Kleiner Waffenschein (KWS) ist wirklich schon alles gesagt worden.

    Schau doch bitte hier mal ins Lexikon:
    CO2air.de-Lexikon/ Schreckschusswaffen/ Kleiner Waffenschein (KWS)

    Dort findest dann auch Antworten zu
    - Bearbeitungsdauer
    - Kosten
    - Silvester schießen
    - etc.
    und auch zu den Vordrucken mit Fragen wie "Welche Waffen besitzen Sie/ wollen Sie führen?"


    Zum Thema Aufbewahrung schau mal hier rein:
    CO2air.de-Lexikon/ Waffen allgemein/ Aufbewahrung von Freien Waffen

    Eigentlich genügend Lesestoff fürs Wochenende.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich komme auch aus Mecklenburg Vorpommern und habe den Antrag online gestellt ich hab hier mal ein paar Bilder.
    Leider hab ich vergessen da meinen Geburtsort und den Geburtsnamen meiner Mutter einzutrage :cry:, ich hoffe da kommt trotzdem was zustande :huldige:

    Bilder entfernt :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von SiLENCE1337 (24. Februar 2007 um 13:11)

  • Viel mehr Sorgen würde mir machen, das Du nach dem Antrag ein Vorbestrafter, Gewalttätiger, Psychisch Kranker, Debiler, für Geschäftsunfähig erklärter, Alkohol und Tablettensüchtiger, in mindesten s einem Verfassungswidrigen Verein organisierter Blinder bist. :confused2:

    Ich glaube da fehlen unten noch ein paar Kreuze. :new16:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von SiLENCE1337
    löl achdu kacke ich dachte da musste man ankreuzen wenn man in sowas drin ist

    damn

    jemand ne idee was ich da machen könnte?^^ nicht das nachher das SEK anrückt


    OMG. Wie alt bist du, wenn ich fragen darf?

    Lesen ist schon schwer. Sowas muss man sich doch gründlich durchlesen.


    Resultat wird sein, dass dein Antrag abgelehnt wird. Da kannste jetzt hinterherlaufen um das wieder gerade zu biegen.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

  • Ja leider dumm gelaufen und aufmerksam lesen sollte wirklich gelernt sein da hast du schon recht. Ich hab da jetzt eine Mail hingeschrieben mal sehen ob noch was zu retten ist werde da auf jeden Fall nochmal anrufen.

    Einmal editiert, zuletzt von SiLENCE1337 (24. Februar 2007 um 13:22)

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    Viel mehr Sorgen würde mir machen, das Du nach dem Antrag ein Vorbestrafter, Gewalttätiger, Psychisch Kranker, Debiler, für Geschäftsunfähig erklärter, Alkohol und Tablettensüchtiger, in mindesten s einem Verfassungswidrigen Verein organisierter Blinder bist. :confused2:

    Ich glaube da fehlen unten noch ein paar Kreuze. :new16:


    Oh man, das ist echt lustig :laugh:
    Wo kommt es denn sonst vor, dass man alles ankreuzen muss, was man nicht ist ? ? ?

    jaja, so ist das...

  • Ich denke, daß das Ankreuzen von Verneinungen ein pychologischer Trick ist. Nur wer ernsthaft sich mit der Thematik auseinandersetzt, liest auch den kompletten Antrag durch und füllt ihn richtig aus.
    Damit werden ungeeignete Bewerber, welche nicht richtig lesen können ( wie will man sonst die nötigen Informationen aus dem WaffG. lesen und verstehen können ) und das Ganze nicht ernst nehmen ( wer schon den Antrag nicht ernst nimmt, nimmt auch eine geführte Waffe nicht ernst ), aussortiert.
    Dadurch wird schnell die Spreu von Weizen getrennt.

  • @Vogelspinne

    Ich sehe es durchaus positive deutsche Bürokratie. Mir ist schon wohler, wenn nur der einen KWS bekommt, der wenigstens der deutschen Sprache mächtig ist. Wie sollte er auch sonst deutsche Gesetze lesen und verstehen?

    Alle Rechte an Beiträgen und Bildern vorbehalten!

  • Zitat

    Original von andi46
    @Vogelspinne

    Ich sehe es durchaus positive deutsche Bürokratie. Mir ist schon wohler, wenn nur der einen KWS bekommt, der wenigstens der deutschen Sprache mächtig ist. Wie sollte er auch sonst deutsche Gesetze lesen und verstehen?

    Ich kann den gut-gemeinten Ansatz solcher Formulare ja verstehen.
    Aber die Anträge varrieren je nach Bundesland/ Kreis/ Gemeinde - leider!
    Darum sollte man das nicht pauschalisieren.

    Zwar wäre es wünschenswert, dass Bundesgesetze auch bundesweit einheitlich umgesetzt werden, doch das ist leider nicht so! Daran hat auch die viel zu spät gelieferte WaffenVerwaltungsvorschrift
    ihren Anteil.
    Genau darum werden - überflüssiger Weise bis heute - mancherorts Angaben über den aktuellen Waffenbestand, die Aufbewahrung, usw. verlangt.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    ...
    Genau darum werden - überflüssiger Weise bis heute - mancherorts Angaben über den aktuellen Waffenbestand, die Aufbewahrung, usw. verlangt.

    Sicher, dies liegt aber an der Umstellung der Gemeinden auf ihnen "neue" Gesetze. Wer als Gemeinde das Gesetzgebungsverfahren im Auge hat, kann nicht nur schneller reagieren, sondern bei Bedarf auch mitbestimmen.

    Es ist insofern kein Fehler des Gesetzgeber, der alle schnell über Gesetze informiert, oder?

    Alle Rechte an Beiträgen und Bildern vorbehalten!

  • Zitat

    Original von andi46
    [...]Wer als Gemeinde das Gesetzgebungsverfahren im Auge hat, kann nicht nur schneller reagieren, sondern bei Bedarf auch mitbestimmen.

    Es ist insofern kein Fehler des Gesetzgeber, der alle schnell über Gesetze informiert, oder?

    WIe das bei anderen Gesetzen der Fall ist und gehandhabt wird, kann ich nicht beurteilen.

    Wer auch immer da geschlafen oder sich gesperrt hat, ist auch egal.

    Fakt ist, dass das Handbuch ("Wie wende ich das Gesetz jetzt an?") nach Bekanntgabe/ Inkrafttreten des neuen WaffG fehlte. Und das nicht nur für eine Übergangszeit von ein paar Wochen, sondern mehr als 3 Jahre überfällig war!


    Man stelle sich vor, ein Hersteller vertreibt ein neues Produkt. Ein Auto oder einen Fernseher und er legt keine Bedienungsanleitung bei.
    Da kämen vermutlich auch einige Händler auf die Idee, als Notlösung selber ein Handbuch zu "stricken".
    So ähnlich muss man das wohl auch beim WaffG sehen.

    Wie gesagt: ich unterstelle den Behörden auch grundsätzlich nichts Böses, aber so wachsen natürlich die verrücktesten Blüten in deutschen Amtszimmern. In NRW ganz besonders.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.