Beiträge von andi46

    Hm, viel mehr weiß ich jetzt auch nicht. Kannst du den fachkundigen Rat mal in zwei oder drei Zeilen zusammen fassen? Oder ist der 1. Beitrag im Link der "fachkundige" Rat?

    Gruß

    Andi

    Hallo,

    war schon eine Weile nicht mehr hier und bin etwas konfus. Wie ist das denn nun geregelt mit den LEP Waffen? Ich besitze mehrere. Muss ich dafür nun eine WBK beantragen? Wird die unter erleichterten Bedingungen für Altbesitzer erteilt?

    Wenn ich Angebote beim allseits bekannten Auktionshaus richtig verstehe, gibt es sogar eine Unterteilung in "gute" und "schlechte" LEP, nämlich solche, die bereits als LEP gebaut wurden und solche, die aus scharfen Waffen umgebaut wurden?

    Würde mich über ein paar Infos von jemand mit Durchblick freuen ;)

    Gruß Andi

    Zitat

    Original von harryumpf

    Das dürfte hier mein letzter Edit in diesem Thread sein und auch der letzte Post, da LEP`s ab dem 01.04.08 wohl OFFTOPIC sein werden, da nicht mehr Bedürfnisfrei :cry:. Altbesitz und Altbestand - keine Ahnung, aber ich werde noch um meine LEP`s kämpfen, solange mir noch irgendeine Möglichkeit bleibt.

    Ein Abwandern in die Illegalität kommt aber definitiv nicht in Frage :cry:

    :huldige: Tschüss Ihr Gleichgesinnten, tut mir leid!!!

    Lass mal wissen, wie du es gelöst hast. Da hat unsere Regierung mal wieder ein tolles Ei ins Nest gelegt.

    Wenn ich das richtig verstehe, sind künftig LEP wie ihre Originale zu behandeln. Brauche ich also nun künftig eine Sammler-WBK um meine LEP Sammlung legal zu besitzen? Sind dafür Erleichterung zum Erwerb der WBK für Altbesitzer wie bei den 4 mm geplant, oder wie soll das technisch ablaufen?

    Um mal zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen, sind die Waffen ja scheinbar in eine WBK eingetragen worden und damit eben nicht mehr frei. Weshalb sie überhaupt eingetragen wurden, ist mir ein Rätsel. Nun sind sie es aber, deshalb werden sie auch so behandelt. In dem Fall wie ein Luftgewehr über der für F-Waffen zulässigen Energie, die genauso wie KK etc. in einem Waffenschrank mit geeigneter Sicherheitsklasse getrennt von der Munition aufbewahrt werden müssen.

    Ich würde an deiner Stelle primär versuchen, sie aus der WBK raus zu bekommen, etwa mit dem Hinweis, dass der Eintrag in Unkenntnis des Vorbesitzers irrtümlich erfolgte. Zumindest die 303 ist definitiv frei, auch wenn ihre Leistung über der bei F-Waffen zulässigen Energie liegt. Andererseits, wenn du noch keine WBK hast, für Erben erleichterte Möglichkeiten existieren, eine WBK für die geerbten Waffen zu erlangen, würde ich mir ebenfalls überlegen, diese zu beantragen?

    Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    "Neuwertig" heißt, das der Rost gut erhalten ist! ;)

    Tztztz, neue Waffen lässt man doch nicht verrosten :confused2:

    Ich konserviere die Läufe und beweglichen Teile, was dann allerdings auch "Neuwertig" wieder fraglich macht ???

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Die Waffe ist eindeutig geschossen worden und daher mindestens mit "leichte Gebrauchsspuren" zu definieren.

    Da ich zufällig drei baugleiche RG 8 mit PTB 154 habe dachte ich mir, machen wir es an echten Beispielen fest. Das erste Bild ist 3, leichte Gebrauchsspuren, natürlich geschossen. Das 2. Bild ist 2, Bestzustand und das 3. Bild mache ich von der neuen Waffe in OVP :ngrins:

    Allerdings nicht unbedingt bei Sammler-Waffen, deren aktueller Wert den des Neuwert öfter mal übersteigt.

    eGun selbst aber gibt die einfache Antwort in der Steigerung / Abwertung;

    Neuwertig
    Bestzustand
    Leichte Gebrauchsspuren
    Gebrauchsspuren
    Starke Gebrauchsspuren
    Defekt

    Man beschreibt also damit einen Zustand zwischen 1-6 in Anlehnung an Schulnoten, wobei 1 fehlerfrei sein sollte, also Neuwertig auch einfach Neu aussagt.

    Bestzustand sollte fast neu sein, also wenig (besser nicht) geschossen und bestenfalls leichte Lagerspuren aufweisen. Leichte Gebrauchsspuren sagt wiederum aus, dass die Waffe bereits geschossen wurde und sinngemäß leichte Gebrauchsspuren trägt, Zustand 3 nach Schulnote.

    Gebrauchsspuren sollte den normalen Gebrauchszustand vermitteln, starke Gebrauchsspuren deuten auf überdurchschnittliche Nutzung hin, Defekt muss man niemand erklären. Leider sind die Beschreibungen aber nicht so eindeutig, je nach Verkäufer ausgelegt.

    Wer etwa für 50 EUR eine Pistole "Neuwertig" ersteigert, die im Laden 150 EUR neu kostet, der Verkäufer vielleicht noch dazu schreibt, geschossen, der kann sich schlecht auf eine irreführende Beschreibung berufen, da der durchschnittliche Leser den Irrtum erkennen kann.

    Hier sollte man also die Kirche im Dorf lassen und eine als Neuwertig angebotene stark verbilligte Waffe auch im Bestzustand bzw. mit leichten Gebrauchsspuren hinnehmen. Verkäufer können das Problem einfach umgehen, indem sie "Siehe Beschreibung" verwenden.

    Zitat

    Original von Rene'
    Bei egun behaupten mehrere Verkäufer das ein Umbau scharfer Waffen zu LEP-Waffen ab dem 1.4.2008 verboten werden soll.

    Wie bei Radio Eriwan, nicht mehr und nicht weniger ???

    Es gibt Kräfte, die weitere Verschärfungen des Waffengesetz wünschen, andere wünschen einen Anpassung an EU Recht und weitere fordern freie Waffen für freie Bürger, zumindest aber im KK Bereich, wie es vor den Anti-Terror-Gesetzen (Vor-RAF Zeit) möglich war. Wohl auch vor dem Hintergrund des Eingeständnis, dass quasi jeder Verbrecher eine Waffe illegal kaufen kann, dank restriktiver Gesetze aber niemand mehr eine vernünftige Abwehr gegen die Besitzer illegaler Waffen hat :(

    Ich sage mal einfach - ungelegte Eier! :direx:

    Der Umbau kaputter Waffen in LEP ist ein Wirtschaftszweig geworden. Es gibt keine Studien, die LEP kriminell machen. Man kann daher auf eine gewisse Intelligenz bei unseren PolitikerInnen hoffen, die Gesetze nicht "just for fun" durch winken. Analog http://vorratsdatenspeicherung.de kann man solchem Bestreben jetzt und hier auch mit Protest begegnen :evil:

    Zitat

    Original von harryumpf
    :huldige: Ich bekomme (hoffentlich) Fotos von einer :F:-umgebauten .22lfb ...

    Da bin ich aber mal gespannt. Theoretisch müsste man bei einer .22 den kompletten Lauf aufbohren, um einen 5,5 mm LEP Lauf einzusetzen. Sollte ich mich nicht irren, ist der .22lfb Lauf nicht für LEP Nutzung zugelassen? Oder haben die noch den org. Lauf und nur das Patronenlager ist angepasst?

    So, ich habe mal die Lautstärke und Kraft eines original Brocock 5,5 mm System getestet. Laut ist es nicht wirklich, stark etwa zwischen CO2 und Luftgewehr mit CO2 üblichen Schwankungen. Zum Üben sicher gar nicht so schlecht, da man durchaus das Gefühl (Gewicht und Abzug eines Original) hat. Single Action und Double Action bei Revolver absolut realistisch, dürfte es mit den Pistolen aber weitaus weniger Spaß machen, mit LEP zu üben?

    Das Repetieren geht zum Beispiel bei meiner Walam 48 sehr schwer und wie man es machen soll, die Kartusche auch noch vor einer sonst wahrscheinlichen Beschädigung zu fangen, ist mir ein Rätsel? Für mich ergibt sich das Fazit, dass zum Übungsschießen die Revolver geeignet sind, mit denen man auf 10 Meter durchaus etwas auch trifft. Allerdings nicht besser, wie mit echtem Kaliber. Auf LG Scheiben 10 Meter ist schon sehr gewagt ;)

    harryumpf

    Wenn du löten kannst und etwas technisches Geschick besitzt, Selbstbau eines sehr einfachen V0-Messers. beschreibt recht gut den Eigenbau eines offensichtlich funktionierenden Messgerät. Man muss also nicht unbedingt ein "prof." Messgerät dazu kaufen. Ansonsten gibt es um 100 EUR das Chrony M1, einfach mal bei Auktionen suchen. Billiger geht es im Ausland, etwa mit http://www.combro.co.uk/cb625.html oder http://www.robinhewitt.net/ wenn du Kreditkarte hast. Falls du andere Quellen für das Combro findest, ich suche auch eins ;)