Update Waffengesetz 21.02.08

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.741 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2008 um 13:22) ist von Rambo.

  • Zitat

    Original von Sologun
    Wenn ich in dem Wust nichts übersehen habe, fallen Wurfmesser mit 6 cm Klinge nicht unter das Führverbot

    Wenn ich das richtig gelesen habe, feststehende Messer bis 12cm auch nicht - egal ob ein- oder beidseitig geschliffen?

    Mein S&W HRT hat eine 12cm-Klinge... OK, es sieht deutlich gefährlicher aus als jedes Klappmesser, aber es müßte legal zu führen sein :laugh:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • schonmal an diese "armholster" für wurfmesser gedacht? die bisschen umfrickeln, und man hat wieder sein messerchen im ärmel, das man wunderbar sogar noch schneller ziehen kann...

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Wenn ich das richtig gelesen habe, feststehende Messer bis 12cm auch nicht - egal ob ein- oder beidseitig geschliffen?

    Wie ist das jetzt eigentlich mit der Waffendefinition, ist die gleich geblieben?
    Finde darüber nix.

    Vor der "Affengesetznovelle" waren beidseitig geschliffene Messer als Waffen eingestuft, andere Messer nicht.
    Und jetzt?

    Wenn das weiterhin so ist dann darf man Messer unter 12cm Klingenlänge auch weiterhin selbst auf öffentlichen Veranstaltungen führen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Das kann doch wohl nicht sein, dass ich jetzt ein Einhandmesser, welches für mich ein Wekzeug darstellt, daheim lassen und stattdessen nun mein altes Stiefelmesser (Waffe, zweischneidig) tragen muss... *lol*

    Einfach alles zu verbieten, ist die einfachste Methode,
    denn wer keine Argumente hat, dem bleiben nur Verbote.

  • psykokev:

    les mal genau. Da steht in §42a Absatz1.3 :

    Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.

    Also ist ja nur das Einhandmesser oder das festehende Messer verboten. Wenn de Beide mitnimmst darfste eins behalten :crazy2: Ansonsten müßte da nämlich anstelle von "oder" ein und stehen. :wogaga:

  • Zitat

    Original von Falke
    Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.

    Tja, aber was genau soll es heißen:

    Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.

    Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.

    Solange es dazu keine RECHTLICH VERBINDLICHE Aussage gibt bleibt alles nur sinnlose Spekulation.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • genau, spekulativ. Wenn man dann bei einer Kontrolle ggf. argumentiert:
    Das steht im Gesetz aber "oder" ....

    Dann kriegt man vielleicht darauf schon gesagt: "Und" dann nehmen wir Sie gleich auch mal mit...

    das lernt man heute doch schon bei Toto und Harry...und ist auch noch total lustig...


    Vielleicht hätte man den Politikern besser auch nicht deren "Lustreisen" "Spenden" und "Stiftungen" verbieten sollen. Dann wurden die Geschäfte jetzt auch besser laufen und alle wären besser dauf. ...

    Ja ja, das rächt sich immer wieder, wenn man so dumm ist und an das Gute glaubt.

    Ein bischen Polemik sollte am Wochenende schon erlaubt sein.

  • So, ich habe mich gestern abend sehr ausfürhlich mit einem neuen Bekannten unterhalten.
    Sein Vater ist Richter, er selber ist Rechtsverdreher und auf dem Gebiet der Gesetzesauslegungen hat er schon (nach seinen eigenen Worten) seeeeehr abstrakte Erfahrungen gemacht.

    Er hat mir versichert daß sämtliche jemals geschriebene Gesetze ,die nicht eindeutig zu lesen bzw. zu interpretieren sind, absichtlich so formuliert sind!!

    Das bedeutet im klartext daß jedes Gesetz absichtilch einen Auslegungsspielraum verpasst bekommt und diesen Spielraum hat im Zweifelsfall der behandelnde Richter.

    Er sagte mir ein schönes Sprichwort:
    "2 Anwälte, 3 Meinungen."
    Und welche Meinung die richtige ist, entscheidet der Richter.


    Na toll.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Wenn ich das richtig verstehe, sind künftig LEP wie ihre Originale zu behandeln. Brauche ich also nun künftig eine Sammler-WBK um meine LEP Sammlung legal zu besitzen? Sind dafür Erleichterung zum Erwerb der WBK für Altbesitzer wie bei den 4 mm geplant, oder wie soll das technisch ablaufen?

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  • Beträfe das Verbot des Führens von Anscheinwaffen eigentlich auch SSWs? Damit wäre der KWS ja nur noch Makulatur. Und wer dann noch eine SSW mit sich führt, beginge dann so und so eine Straftat, ob mit oder ohne KWS.