ZitatPS: ist in Deutschland eigentlich das Notwehrrecht mit Schusswaffen (falls vorhanden) so wie bei uns existent?
Theoretisch ja. Theoretisch. Allerdings wirst du wahrscheinlich vor Gericht nicht davonkommen, wenn du den Einbrecher nicht durch einen lauten Ruf oder einen Warnschuss gewarnt hast.
Wenn du in eine lethale Gegend zielst, dürfte es ebenfalls schlecht aussehen - logisch.
Es gilt halt, dass die Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss. Das heißt: Hat der Einbrecher ein Messer und lässt es nicht fallen - ich würde schießen. Hat er eine Schusswaffe und lässt sie nicht fallen - würde ich auch schießen.
Hat er keine Waffe, dann solltest du auch nicht schießen. Außer er ist dir körperlich extrem überlegen.
Soviel zur Theorie. Gott bewahre mich und alle andern in diesem Forum vor so einer Situation.
ZitatBeziehungsweise existieren Fälle wo erfolgreich (und ohne spätere Inhaftierung des Ausübers) Notwehr gegeben war?
Davon weiß ich nichts, ich denke, da gibt es keine Präzedenzfälle. Aber darüber wissen andere hier bestimmt mehr.
Aber was es bei uns im Nachbarort gab, war ein Vorfall, in dem ein als Telecom-Mitarbeiter getarnter, psychisch verwirrter Mann eine alte Frau an der Haustür abgestochen hat und ihr Haus ausräumen wollte. Also hört auf mit den Argumenten von wegen - sowas gibt´s ja gar nicht.
Der Mann wurde dann von mehreren Männern aus der Nachbarschaft, die die Schreie gehört haben, zur Strecke gebracht. Vor denen hab ich wirklich Respekt, dass sie einen mit einem Messer bewaffneten zur Strecke bringen.