Ich Hab Mall So Überlegt Und Wolte Gerne Nach Fragen Wenn Mann Eine Echte Waffe Besitzt Und Von Der Polize Erwicht Wird Was Für Nachfolgen Hat Es Den Eigentlich???Wenn Di Frage Was Falsches Ist Können Die Moderators Den Neue Thema Löschen
Eine Frage
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Kreuzberg36 -
10. Januar 2007 um 19:29 -
Geschlossen
Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.597 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Die Frage ist falsch...
Und bei der "Rechtschreibung" bekomm ich Augenkrebs... -
Unerlaubter Waffenbesitz
Thema durch.
Mike
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Meine RechtSchreibung Ist Eben Ned So Gut Bin auch kein deutscher
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Rechtschreibprogramm, Word,...
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Danke für Die Hilfe Gut Zu Wiesen
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Für diese Rechtschreibung müßte ein neues Notensystem eingeführt werden.
Leute gibts es !
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Da er kein Deutscher ist und man nicht weis wie lange er schon hier ist sollte man das mit der Rechtschreibung erstmal etwas lockerer sehen.
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Diese Schreibe, dieser Nick, diese Frage...
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Tja was wird da wohl passieren?
Unter einer Bewährungsstrafe wird da fast nichts machbar sein.
Interessant ist weniger der illegale Waffenbesitz sondern das "drumherum" also wie es zu der Entdeckung dieser kam.
Denn machen wir uns mal nichts vor: wenn jemand illegal eine Waffe besitzt und diese im Keller jahrelang versteckt, dem passiert auch nichts.
Eine Strafstat und sei diese nur so gering, wird gehörig durch illegalen Waffenbesitz (WBK)sowie unerlaubtes genehmigungsplichtiges Führen einer Schusswaffe(Waffenschein) "negativ "aufgewertet.Als praktischer Fall kann durchaus gelten: illegale Einfuhr 2er Schusswaffen in den juristischen Geltungsbereich der BRD, sowie damit verbundene unerlaubtes genehmigungsplichtiges Führen einer Schusswaffe, sowie der daraus resultierende illegale Waffenbesitz.
Die Einfuhr wurde nicht getrennt verfolgt.Trotz guter sozial Prognose( Arbeit, Lebendsgefährtin sowie bisherige Zuverlässigkeit gegeben, keinerlei Vorstrafen)
1 Jahr Haft auch Bewährung das Ganze auf 3 Jahre Bewährungszeitraum.
Zusätzlich eine Geldstrafe die richtig weh tat, ich müsste noch einmal nachfragen wie hoch genau.
Als Bonus ist natürlich auf nicht absehbare Zeit die waffenrechtliche Zuverlässigkleit flöten, so wie es aussieht wird der gute Mann diese nie wieder erlangen.Wohlgemerkt--> es wurde keinerlei Straftat mit diesen Waffen begangen.
Eine ehemalige Lebendsgefährtin, die meinte dieTrennung nicht verkraften zu können, hat diesen Menschen 2 Jahre nach erfolgter Trennung angezeigt, der Rest ist nun leider Geschichte. -
Zitat
Original von Defcon1
Tja was wird da wohl passieren?
Unter einer Bewährungsstrafe wird da fast nichts machbar sein.
Interessant ist weniger der illegale Waffenbesitz sondern das "drumherum" also wie es zu der Entdeckung dieser kam.
Denn machen wir uns mal nichts vor: wenn jemand illegal eine Waffe besitzt und diese im Keller jahrelang versteckt, dem passiert auch nichts.
Eine Strafstat und sei diese nur so gering, wird gehörig durch illegalen Waffenbesitz (WBK)sowie unerlaubtes genehmigungsplichtiges Führen einer Schusswaffe(Waffenschein) "negativ "aufgewertet.Als praktischer Fall kann durchaus gelten: illegale Einfuhr 2er Schusswaffen in den juristischen Geltungsbereich der BRD, sowie damit verbundene unerlaubtes genehmigungsplichtiges Führen einer Schusswaffe, sowie der daraus resultierende illegale Waffenbesitz.
Die Einfuhr wurde nicht getrennt verfolgt.Trotz guter sozial Prognose( Arbeit, Lebendsgefährtin sowie bisherige Zuverlässigkeit gegeben, keinerlei Vorstrafen)
1 Jahr Haft auch Bewährung das Ganze auf 3 Jahre Bewährungszeitraum.
Zusätzlich eine Geldstrafe die richtig weh tat, ich müsste noch einmal nachfragen wie hoch genau.
Als Bonus ist natürlich auf nicht absehbare Zeit die waffenrechtliche Zuverlässigkleit flöten, so wie es aussieht wird der gute Mann diese nie wieder erlangen.Wohlgemerkt--> es wurde keinerlei Straftat mit diesen Waffen begangen.
Eine ehemalige Lebendsgefährtin, die meinte dieTrennung nicht verkraften zu können, hat diesen Menschen 2 Jahre nach erfolgter Trennung angezeigt, der Rest ist nun leider Geschichte.danke sehr und gibs auch eigentlich für taschen messer so was in der art
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Ja. z.B. für Butterfly Messer. -> Verbotener Gegenstand.
Wie das bei anderen Messern mit Klingenlänge usw. ist kann ich leider nicht sagen. Steht aber bestimmt im Waffengesetz.
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Hast du irgendwas vor?
Messer kannst du mit dir rumtragen wie du lustig bist, es gibt aber auch Messer die verboten sind (unabhängig davon ob man sie führt oder nicht), z.B. Faustmesser, Messer mit federbelasteter Klinge (Springmesser), Butterflymesser, etc.
Vllt. sollte man in vorliegendem Fall dazu sagen, dass Messer sehr gefährliche Waffen sind, mit ihnen kann man sehr schwere Verletzungen verursachen, auch und vor allem ungewollt.
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Am besten fragt man bei sowas einen Juristen der sich mit dem Waffenrecht auskennt, der kan einem genau sagen was einem Erwartet wenn man mit einer Illegalen Waffe (Sei es nun ein illegales Messer oder gar eine Schusswaffe ) erwischt wird. Wir hier können zwar tipps geben, aber keine Rechtlichen aussagen, dazu sind wir nicht befugt.
Zudem endet hier dieser Thread.
Gruß
ThomasPS: @Lackmöve, bitte erklär mir mal per PN was dieses Bild oben soll!