Vorderlader. Droht rechtliches Ungemach??

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 17.181 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2006 um 17:39) ist von Duke_ALF.

  • Zitat

    Original von Duke_ALF
    BKA halte ich trotzdem für übertrieben, der Leiter einer Waffenabteilung des örtlichen Polizeipräsidiums kennt sich aus und nimmt sich Zeit.

    Nö, das BKA kann Feststellungsbescheide erlassen um sozusagen das WaffG dort zu flicken wo es so löcherig ist.

    Also Mädels und Jungs vom BKA, wenn ihr hier mitlest: Es gibt noch viel zu tun :))

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ist die Frage ob man einen Feststellungsbescheid erstellt!

    Sag ich mal, Nö

    Denn das Waffengesetz wird nicht zum Vorteil ausgelegt, wo würden wir da auch hinkommen

  • Hallo im Forum,

    meines Wissens bezieht sich das Datum 01.01.1871 auf das Führen von Waffen, d.h. alle Waffen, die vorher entstanden sind, dürfen geführt werden. Und soweit ich weiß, bezieht sich die gelbe WBK auf einschüssige Kurzwaffen mit gezogenen Läufen und jetzt kommt `s mit Patronenmunition. Die genannte Vorderladerpistole hat aber keine Patronenmunition sondern ein Zündhütchen und eine Kugel, was im Sinne des Gesetztes keine Munition ist. Das ist mein derzeitiger Wissensstand, ich werde diesen Thread aber weiter beobachten für den Fall, daß ich auf dem Holzweg bin.

    Gruß aus der Eifel

    Weltrekordhalter Längstes Sportschiessen 2005 :win:

  • Guckst du:

    Zitat

    WaffG §14 Abs. 4

    Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • ...ja, ja, das BKA !

    Habe da selber schon einige Anfragen getätigt. ???

    Außer der Standard-Antwort-Mail kam nix zurück :(

    Einmal rief ich aber dort an und ließ mich solange weiterverbinden, bis ich den richtigen an der Muschel hatte. Der half mir auch gerne, nett und sachlich weiter. ...es ging da um Salut-Waffen. Er gab mir auch einige Direktwahl-Nummern zu den richtigen Sachbearbeitern. :ngrins:

    Eine Email bringt m.M. nach nix. Anrufen schon !

  • Zitat

    Originally posted by robur
    ich sammle nur antike VL.

    Bin ich da eigentlich rechtlich auf der sicheren Seite? :confused2:

    Wahrscheinlich bis zur nächsten Novellierung des Waffengesetzes. Danach dürfen wir wohl nur noch Knallerbsen und Gummimesser besitzen :evil: :evil: :evil:

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Zitat

    Original von robur
    ich sammle nur antike VL.

    Bin ich da eigentlich rechtlich auf der sicheren Seite? :confused2:

    Wenn "Antik" bedeutet, dass die Exemplare selber tatsächlich vor 1871 gefertigt wurden, dann uneingeschränkt "ja". Falls es spätere Repliken sind, ist nach dieser dubiosen (neuen?) Auslegung das genau eingehaltene Kaliber entscheidend.

  • Ich weiß nicht wie es überhaupt grundsätzlich mit einer Nachweispflicht bei solchen Dingen ist. Wenn jemand z.B. behauptet, das die Oma von Herrn X eine Hexe ist und
    bereits ein Haustiere in der Nachbarschaft verhext hat...muß die Oma oder Herr X dann überhaupt nachweisen, daß dem nicht so ist? Oder muß vielmehr der "jemand " nachweisen, daß seine Behauptung stimmt?

    Und außerdem wäre wohl eine genaue Definition für den Begriff "Modell" vonnöten um sich qualifiziert zu diesem Thema äußern zu können. Unbestreitbar ist wohl das Seitenschloß eine Entwicklung von vor 1871, ebenso die Verschlüsse wie beim Sharp.
    Wenn jetzt aber jemand einen Plastik-Gewehrriemen an der Waffe befestigt, ist dann das Modell noch von vor 1871? Oder eine andere Schaftkappe? Ja!
    Und wie ist es bei den ganzen damaligen in Heimarbeit hergestellten Nachbauten, wie genau muß die Modellidentität hier überhaupt reproduzierbar sein?

  • Zitat

    Original von Falke
    ...Ich für mein leihenhaftes Verständnis der deutschen Sprache sehe in den zitierten Gesetzestexten keine inhaltliche Änderung sondern eine reine Wortspielerei...

    Tja, Auslegungen, Lesarten und Interpretationen können auch Wortspeilereien sein. Dumm nur, wenn die Rechtsprechungen diesen letztlich folgt. :(

    Hier geht es auch nicht um "Hexenjagden" oder darum, ob der Anbau eines RedDot an einen VL noch Vorbildgetreu ist, oder andere konstruierte Zusammenhänge. ;)

    Es geht explizit um das Kaliber eines historischen Vorbildes und um die Frage, ob ein ggf. auch geringes Abweichen dessen schon die WBK-Pflicht generiert.

    Eben darin soll die Anfrage beim BKA Klarheit verschaffen.

  • Gerade bei der Kentucky bin ich mir nicht so sicher,
    ob es die im Original noch in .44 gab. Zudem war die
    Kentucky ursprünglisch eine Steinschlosspistole.
    Soviel zur Originalität von Replikas....

    Gruß Klaus

  • NA mal schauen was uns da noch erwartet. Ich befürchte alles wird noch WBK-Pflichtig. Oder alles Verboten und eingezogen. Mal sehen. Aber da unsere Lobby nicht sehr groß ist(Vogel Strauß Taktik Kopf in den Sand und abwarten) sind wir sowieso ans Bein gepinkelt. Mehr weiß ich dazu nicht zu sagen. Schaut euch doch mal das Forum Waffenrecht an. Wieviele Sportschützen gibt es wieviele Mitlieder hat es?
    :cry:

  • Ich habe auch langsam das Gefühl,dass niemand(Politiker) mehr wirklich darauf achtet wozu die Gesetze da sind :(
    Ich meine was ist an einem "falschen" Kaliber so schlimm gefährdet das etwas die öffentliche sicherheit?Ich denke nicht.
    Aber ich weiche wieder ab...

    Gruß ProNothe

  • Zitat

    Original von Falke
    Ich weiß nicht wie es überhaupt grundsätzlich mit einer Nachweispflicht bei solchen Dingen ist. Wenn jemand z.B. behauptet, das die Oma von Herrn X eine Hexe ist und
    bereits ein Haustiere in der Nachbarschaft verhext hat...muß die Oma oder Herr X dann überhaupt nachweisen, daß dem nicht so ist? Oder muß vielmehr der "jemand " nachweisen, daß seine Behauptung stimmt?

    Die Staatsanwaltschaft muss die Beweise liefern und der Richter spricht das Recht *lol*

    Der Täter braucht gar nichts machen, könnte sich aber Pflichtverteidigen oder selbst selbst angaben zur Sache machen.

  • Die originalen Kentucky-Pistolen waren alle mit Steinschloßzündung und hatten für heutige Verhältnisse krumme Kaliber. Deshalb gehörte zu jeder Pistole eine Giesskokille, um passende Geschoße zur Waffe zu giessen. Jede Pistole aus diesen Zeiten war ein Einzelstück mit seinem eigenen Kaliber.
    Um nachzuweisen, daß es vor 1871 Kentucky-Pistolen mit Perkussionszündung ( evtl. auch eine Adaptierung darauf ) und im Kaliber .44 gab, muss ein Originalstück in Deutschland den Behörden vorgelegt werden oder in der Fachlitaratur nachgewiesen sein! Ansonsten sehe ich schwarz, wenn dieser Waffensachverständige recht hat. Und dann nicht nur für die Kentuckys, sondern für ca. 90 % aller VL-Replikas!

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    ...Um nachzuweisen, daß es vor 1871 Kentucky-Pistolen mit Perkussionszündung ( evtl. auch eine Adaptierung darauf ) und im Kaliber .44 gab, muss ein Originalstück in Deutschland den Behörden vorgelegt werden oder in der Fachlitaratur nachgewiesen sein! Ansonsten sehe ich schwarz, wenn dieser Waffensachverständige recht hat. Und dann nicht nur für die Kentuckys, sondern für ca. 90 % aller VL-Replikas!

    Genau das ist ggf. die Tragweite des Problems!!

  • interessant ist das Thema auf jeden Fall.

    Offensichtlich begibt man sich mit dem Thema freie Waffen zwangsläufig in die Hände von willkürlich rechtsverbindlich waltenden sogenannten Sachverständigen, die nach gutdünken und offensichtlich so wie es in deren Terminkalender passt an den Gesetzen herummanipulieren.
    Damit meine ich die hier konkret die Änderung des Textes im aktuellen Waffenrecht von"Modell ein originales Vorbild vor 1871" in "Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt"

    Am Beispiel der besagten 4,5mm Pistole sei gesagt, das diese ja mal in Deutschland zugelassen worden ist.
    Einzelne Begriffe in einem Gesetz sind für die konkrete ANwendung zu subsumieren. Somit fehlt fehlt in diesem Fall wie gesagt erstmal eine rechtsverbindliche Begriffsbestimmung sowohl für "Modell" als auch für "entwickelt".

    Wenn man sich in Zukunft andauernd erneut angraben lassen muß
    (wer weiß, was für kluge Sprüche dann demnächst im Waffel-Gesetz stehen) dann
    können diese Leute sichbestimmt irgendwann mal einen neuen Job suchen. Solange sag ich mir: Was juckts die deutsche Eiche wenn sich ne Sau dran schubbert.

    Wenn man das auch nicht sagen darf, bitte löschen!


    "der Kleine ist mit mindestens einer Millionen Schulden auf die Welt gekommen und er hat sich dann auch noch bewegt!"

  • nochmal als kleinen Tip:

    Wenn man immer mal wieder z.B. auf der Seite http://www.gunsamerica.com/2100/2100-random-1.htm
    die Auktionen mit den alten Originalwaffen durchforstet, dann hat man gute Chancen daß
    irgendwann einmal ein entsprechendes "Beweisstück" für den eigenen,irgendwann einmal legal erworbenen Vorderlader auftaucht.

    Allerdings wird es dem Käufer einer solchen legal erworbenen Waffe wohl kaum zuzumuten sein, eine vor 1871 entwickelte Waffe als Beweisstück vorweisen zu können.

    Deshalb wird wohl der Händler dafür verantwotlich sein, was er nach geltendem Recht als erwerbscheinfrei verkauft.

  • Zitat

    Original von Falke

    Deshalb wird wohl der Händler dafür verantwotlich sein, was er nach geltendem Recht als erwerbscheinfrei verkauft.

    Die sind i. R. in dem Fall aus dem Schneider *lol*

    Da gibt es einen Trick im Gesetz ......