ZitatOriginal von Duke_ALF
BKA halte ich trotzdem für übertrieben, der Leiter einer Waffenabteilung des örtlichen Polizeipräsidiums kennt sich aus und nimmt sich Zeit.
Nö, das BKA kann Feststellungsbescheide erlassen um sozusagen das WaffG dort zu flicken wo es so löcherig ist.
Also Mädels und Jungs vom BKA, wenn ihr hier mitlest: Es gibt noch viel zu tun