Vorderlader. Droht rechtliches Ungemach??

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 17.231 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2006 um 17:39) ist von Duke_ALF.

  • Offenbar, so zumindest die Meinung eines vereidigten Waffensachverständigen aus RLP, sind eltliche einschüssige Vorderlader seit der Waffengesetznovelle heute WBK-pflichtig, die früher frei zu besitzen waren.

    Worum geht es?

    Es galt folgende Regelung:
    Einschüssige Vorderladerwaffen sind, unabhängig vom Kaliber, frei ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erwerbbar, wenn dem Modell ein originales Vorbild vor 1871 zu Grunde liegt.

    Besagter Waffensachverstänger ist nun aber der Ansicht daß, (Zitat):

    WBK-Pflicht gemäß Anlage 2, Abschnj. 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.7 WaffG besteht, denn die angebotene Waffe ist nicht vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden. Dabei kommt es nicht allein auf die äußere Modellgestalt an, sondern auf die Verknüpfung mit dem hier vorliegenden Kaliber. Im alten Waffengesetz war diese zwingende Vorschrift eines historischen Vorbildes nicht genannt. (Zitat Ende)

    Im konkreten Falle ging es um eine "Connecticut"-Pistole im Kaliber 4,5 mm, wie diese:

    http://www.muzzle.de/N5/Vorderlader…ut_pistole.html

    Ein Anbieter hatte die Pistole als freie Waffe bei "egun" angeboten und wurde entsprechend belehrt, dass diese nun WBK.pflichtig sei.

    Demnach wären nun alle Besitzer von einschüssigen VL-Waffen kriminalisiert, wenn die Pistole nicht in eine WBK eingetragen ist, aber vom Kaliber nicht exakt dem historischen Vorbild von vor 1871 entspricht.

    Dieses Thema mal zur Diskusion!

    Gruß

    Gunimo

  • Wenn das Usus wird, sehe ich da Probleme bei einigen Modellen auf die Besitzer zukommen. Nicht allerdings bei den VL's, die ohne Pulver rein mit Zündhütchen arbeiten, da deren Energie doch unter 7,5J liegt und die deshalb meiner Ansicht nach auch anderweitig zugelassen werden könnten, oder? Vom Remington Rider gibt's doch auch kein Vorbild, oder?

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  • Zitat

    Original von flens69
    Wenn das Usus wird, sehe ich da Probleme bei einigen Modellen auf die Besitzer zukommen. Nicht allerdings bei den VL's, die ohne Pulver rein mit Zündhütchen arbeiten, da deren Energie doch unter 7,5J liegt und die deshalb meiner Ansicht nach auch anderweitig zugelassen werden könnten, oder? Vom Remington Rider gibt's doch auch kein Vorbild, oder?

    Besagter Sachverständiger reflektierte ja eben genau auf diese 4,5 mm Pistole, die ohne Zündhütchen schießt. Nach seiner Auslegung gab es ein baugleiches Modell zwar vor 1871, aber eben nicht im Kaliber 4,5 mm. Darum kein historisches Vorbild und ergo WBK-pflichtig.

  • Doch, vom Remington Rider gibts ein Vorbild, der hatte aber auch ein anderes Kaliber und wurde nur sehr wenig gebaut.
    Aber wie schaut das jetzt konkret aus, wenn so etwas beschlossen wird, sollte man den ehemals legalen Besitzern eine Chance geben, weiterhin legale Besitzer zu bleiben- so wie damals mit den 4mmR und 6mm Flobert Waffen. Mein Vater hat damals seinen Revolver binnen einer Frist gemeldet und bekam daraufhin unproblematisch eine unbefristete grüne WBK . Allerdings ging das damals auch richtig durch die Medien, von der Sache mit den Vorderladern hab ich bis jetzt noch garnichts mitbekommen !

  • Zitat

    Originally posted by gunimo
    Besagter Sachverständiger reflektierte ja eben genau auf diese 4,5 mm Pistole, die ohne Zündhütchen schießt. Nach seiner Auslegung gab es ein baugleiches Modell zwar vor 1871, aber eben nicht im Kaliber 4,5 mm. Darum kein historisches Vorbild und ergo WBK-pflichtig.

    Wobei der Rider ja eigentlich ein Hinterlader ist ;)

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  • Niemand ist verpflichtet etwas an die "große Glocke" zu hängen. Es gab eine Gesetznovelle und da ist jeder Waffenbesitzer verpflichtet, sich kundig zu machen. Das ist eine Holschuld. Und dann gilt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe."

    So einfach ist das!

  • Zitat

    Originally posted by gunimo
    Niemand ist verpflichtet etwas an die "große Glocke" zu hängen. Es gab eine Gesetznovelle und da ist jeder Waffenbesitzer verpflichtet, sich kundig zu machen. Das ist eine Holschuld. Und dann gilt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe."

    So einfach ist das!

    Komisch nur, dass diesbezüglich noch absolut nichts weiter zu hören ist. Außer dem genannten Fall mit diesem einen Sachverständigen, habe ich noch nie von so etwas gehört......

    BTW wie sieht es eigentlich diesbezüglich mit der Lindsay aus. Da gab es doch ein Vorbild vor dem Zeitpunkt im Gegensatz zu den Tingle's, oder? Falls ja, wie sieht es dann mit dem Einstecklauf aus?

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  • Tja, und warum wird er dann weiterhin als frei ab 18 verkauft? Ich würde eher sagen da hatte Jemand geistigen Dünnpfiff...dann soll in den Anhang aufgenommen werden was man denn nun darunter versteht von wegen "historisches Vorbild"...

    Unser WaffG ist schlimmer als das der Diktatur von 33-45...da waren wenigstens mehrschüssige VL frei ab 18, egal ob historisch oder nicht! :evil:

    Konrinthenka**er gibts in dieser BRD (Bananenrepublik Deutschland), oder sollte ich eher Bürokratenrepublik sagen? :evil:

    Oder um es frei nach Holger Börner* zu sagen: "Früher hätten wir das mit der Dachlatte geregelt.."


    *http://de.wikipedia.org/wiki/Holger_B%C3%B6rner

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Wie ist bei der sogenannten Tingle Pistole die hat ja auch kein Historisches Vorbild und wird nur noch gegen WBk verkauft.
    Kann solch eine Waffe heute noch nachträglich legal auf eine WBK eingetragen werden bei Altbesitz.??

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Ich finds auch das allterletzte!Vorallem da man keine Chance bekommt wie schon beschrieben damals bei den 4mmRZ,6mmFl,KK,etc. jeder der da eine Waffe hat die nicht das Original Kaliber besitzt ist jetzt ein Straftäter oder was?Meiner Meinung nach darf und sollte so etwas nicht sein!Vor allem wenn man bedenkt dass solche VL mit "falschem" Kaliber auch von Theatern und Schauspielern genutzt werden!
    Das erinnert mich auch daran was sie Gestern im TV gebracht haben:Deutschland ist eines der Sichersten Länder der Welt,liegt das an unserem WaffG?Sicher nicht! :new16:
    EDIT:
    EDIT zurück habe mich getäuscht!

    Gruß ProNothe

    2 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (16. November 2006 um 19:18)

  • Zitat

    Original von germi
    ... Ich würde eher sagen da hatte jemand geistigen Dünnpfiff...

    Ja, das kann sein, aber ich wollte es hier trotzdem zur Diskussion stellen. Im WaffG. sind ja etliche Passagen irgendwie auslegungs- und interpretationsfähig... :crazy3:

    Immerhin wird diese Meinung von einem vereidigten Waffensachverständigen vertreten und nicht von "Hein Blöd". ;)

  • Zitat

    Original von gunimo
    Niemand ist verpflichtet etwas an die "große Glocke" zu hängen. Es gab eine Gesetznovelle und da ist jeder Waffenbesitzer verpflichtet, sich kundig zu machen. Das ist eine Holschuld. Und dann gilt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe."

    So einfach ist das!


    Aber in der Regel ist das doch so, das es Publik gemacht wird, wie damals als das F Zeichen eingeführt wurde und die PTB Nr., die Sache mit 4mm und Flobert und auch der kleine Waffenschein und auch die Geschichte mit den Ninja Sternen und Butterfly Messern ging durch die Medien.
    Ahnungslose Bürger zu Straftätern zu machen, in dem man sie im unklaren darüber läßt wäre ja schon eine Straftat an sich, so sehe ich das jedenfalls!
    Auf meine Holschuld wurde ich zumindest beim kauf meiner Vorderlader nicht hingewiesen, als ich die legal gekauft hab. :evil:

  • Duke_ALF:

    Der Artikel ist auch nicht wirklich FREI verkäuflich.
    Man muss nämlich volljährig sein!!

    Auch bei der 100% historischen französischen Steinschlosspistole steht ein Warnhinweis bei, dass sie nicht frei verkäuflich ist.
    Und die hat definitiv ein exaktes Vorbild!


    Und auch hier:
    http://www.frankonia.de/shop/AR50_Alu_pro_blau/_/bid/147991/cpage/0/tf/landscape/productdetail.html#
    steht dieser Warnhinweis bei.
    Obwohl es nur ein Match-LG ist, welches garantiert unter 7,5Joule hat und ein :F: trägt.

    Stefan

  • Zitat

    Original von gunimo
    Niemand ist verpflichtet etwas an die "große Glocke" zu hängen. Es gab eine Gesetznovelle und da ist jeder Waffenbesitzer verpflichtet, sich kundig zu machen. Das ist eine Holschuld. Und dann gilt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe."

    So einfach ist das!

    Das von dir gepostete entspricht nicht meiner Ansicht. Der Staat ist verpflichtet Änderungen in irgendwelchen Gesetzen und Regelungen anzuzeigen. Dafür gibt es ja den Bundesanzeiger. Im Endeffekt würde man dadurch eine ganze Menge Leute kriminalisieren die evt. so ein Teil noch im Schrank haben. So einfach geht das nicht, nur weil ein Sachverständiger meint er wüsste was. Wo sind denn hier die Anwälte wenn man sie mal braucht??

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Man da passe ich auch, vor Jahren waren die einschüssigen Frei. Die Mehrschüssigen, sprich Revolver waren EWB-pflichtig. Also Leute seit vorsichtig mit dem was Ihr Kauft und Verkauft!!!

    Gruss

    Thomas
    :n17: :n17:
    Aber im akt. Katalog von Frankonia 2006/2006 steht auf Seite 150: "
    Alle Waffen dieser Doppelseite: Abgabe an Personenmit vollendem 18. Lebensjahr"
    Auf Seite 151 ist unter 10 Kentucky Percussionspistole Kal. .45