Messer für Minderjährige?!

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 5.413 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Oktober 2006 um 21:33) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hilfe!

    Ich, leider noch nicht volljährig, würde mir gerne ein Klapp- oder Butterflymesser kaufen, weiß aber leider nicht, ob und wenn welche für mich erlaubt wären...

    kann mir jemand weiterhelfen?

    (gesetztexte hab ich schon gelesen aber ich blick nicht so ganz durch ...)

    Vielen Dank

    O.ô

  • Also ein Butterflymesser ist Definitiv ein Verbotener Gegenstand, sowas könnt

    sich nichtmal ein 80 jähriger kaufen.Ob Klappmesser erst mit 18 erworben

    werden dürfen übersteig mein Wissen ich denke aber schon!!

    mfg bombi

  • jetzt mal ne ganz blöde frage:
    wenn man irgendeinen verbotenen gegenstand besitzt weil man ihn gekauft hat als er noch erlaubt war, was macht man dann bitte damit?

    muss man das ding dann entsorgen lassen oder wie? rein rechtlich gesehen, muss ja auch irgendwas für vorgesehen sein!

  • Hi,

    wenn du dich auf Butteflys oder ähnliches beziehst: Da gab es eine Übergangszeit wo man diese bei der Polizei abgeben konnte ohne dafür belangt zu werden. (war bei mir zumindst so).


    Wenn du jetzt noch sowas besitzt dann benutz mal die Suchfunktion. Hier gab es schon öfters Themen wie man in solch einem Fall vorgehen muss.

    Gruß

    Alex

    :thumbsup:

    2 Mal editiert, zuletzt von Maverick14 (5. Oktober 2006 um 17:23)

  • Hi,
    also Butterflys sind jetzt schon eine ganze Weile verboten, ebenso wie einige Springmesser, Stoßdolche etc..
    Für Sammler natürlich großer Mist aber so ist das nunmal.
    Es gab da eine bestimmte Frist in der solche verbotenen Gegenstände bei der Polizei abgegeben werden konnten (entschädigungslos, was ja auch nicht so toll ist).
    Soweit ich weiss ist die Frist aber schon längst abgelaufen, jetzt noch abzugeben wäre also sehr dumm, da man sich dann auf jeden Fall schon durch den Besitz strafbar gemacht hätte.

    Die beiden billigen Ballisons, die ich in meinem Besitz hatte habe ich damals gleich unbrauchbar gemacht.

    Was Messer für Minderjährige angeht so ist meines Wissens ein Altersnachweis nur für Messer erforderlich, die als Waffe eingestuft werden, also bestimmte Merkmale wie z.B. Zweischneidigkeit aufweisen.
    Alle anderen Messer sind in erster Linie ein Werkzeug und nichts anderes.

    Was die speziellen Kindermesser angeht, so hat sogar meine Tochter mit 4 Jahren schon eins, allerdings darf sie es nur unter Aufsicht benutzen auch wenn es eine abgerundete Spitze hat (ist halt doch noch etwas ungeschickt).
    Ich finde das Teil jedenfalls unbedenklicher als eine Gameboy.

    Gruß Schildkröte

    Wenn du mit den Tieren sprichst, sprechen Sie mit dir und ihr werdet euch erkennen. Wenn du nicht mit ihnen sprichst, wirst du sie nicht erkennen, und was du nicht kennst, fürchtest du. Was man fürchtet, vernichtet man.

    Häuptling Dan George, Küsten-Salish

  • Hi,

    Betr.:
    wenn man irgendeinen verbotenen gegenstand besitzt weil man ihn gekauft hat als er noch erlaubt war, was macht man dann bitte damit?

    EDIT:
    Wie Ulrich schon anmerkte, war ich hier :bash: , Deshalb: schwachsinnigen Beitrag editiert/gelöscht

    Gruß,

    Harry

    3 Mal editiert, zuletzt von is318 (5. Oktober 2006 um 20:01)

  • Zitat

    Original von is318
    Könnte mir vorstellen, das es Leute gibt, die solche Gegenstände usw.

    Meine Güte, lies noch einmal in Ruhe, was du da von dir gegeben hast (das ist sonst durchdachter bei dir) ... :bash:

    Nochmal: Butterfly-Messer jeder Art (auch 3 cm kleine) sind verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz. Die Polizei hat früher Tonnen im Revier aufgestellt, wo man die reinwerfen konnte - das ist nach Ablauf der Frist (bis Herbst 2003) vielleicht nicht mehr sinnvoll. Wenn man aber auch später noch mal andere ("richtige") Waffen erwerben möchte, sollte man sich nicht in die Gefahr begeben, daß das Ding mal durch Zufall (etwa ein Einbruch bei euch) gefunden wird. Also, verschwinden lassen und nicht auf windige Tips von Risikozockern hören.

    Die Kollegen vom Messermagazin haben die Rechtsfragen rund um Messer (auch bei Fahrten ins Ausland) mal sehr übersichtlich und verständlich vorgestellt:

    http://www.messermagazin.de/infothek/


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ich habe mal gelesen, dass manche Läden angeboten haben einem den "Schmetterling" zu legalisieren indem die zwei Griffe zusammengeschweißt wurden. So wurde daraus ein einfaches Messer mit feststehender Klinge.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich habe mich damit letzens auch damit beschäftigt,da ich ein Messer suche das mein Neffe(15) auch nutzen kann.
    Ich habe dann herrausgefunden dass du alle Messer als Minderjähriger kaufen und besitzen darfst,außer Messer die folgende Merkmale besitzen,also eine Waffe sind:

    • Zweischneidige Klinge(Auch Säge auf der Rückseite gilt als Zweischneidig)
    • Springmesser
    • Messer die sonst dazu bestimmt sind Mensch zu verletzen oder Kampfunfähig zu machen

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (5. Oktober 2006 um 19:48)

  • Zitat

    Original von germi
    Ich habe mal gelesen, dass manche Läden angeboten haben einem den "Schmetterling" zu legalisieren indem die zwei Griffe zusammengeschweißt wurden.

    Jepp.

    Auch wenn man sein Messer auseinandergenommen und so aufbewahrt hat ist das zulässig, da es bei Messern keine wesentlichen Teile gibt.

    Nur Zusammenbauen darf man es wahrscheinlich nie wieder, es sei denn der Gesetzgeber kommt noch mal irgendwann wieder zur Vernunft.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Also nochmal zu den Balisongs, zum mitschreiben! :new16:

    1. Wenn ich ein Balisong auseinander baue ist es KEIN Balisong mehr?

    2. Und wenn ich ein Balisong am Griff zusammen schweiße, also die Griffe nicht mehr beweglich sind, ist es auch KEIN Balisong mehr?!

    So, wenn ich nun eins von den beiden oben genannten "entschärfungen" an einem Balisong durchgefürht habe, wird/ist es legal!? :new16::n17:


    Anmerkung: Ich habe kein Balisong und ich will keins, sondern ich finde es einfach nur interessant mit den meist sehr komischen Gesetzlichenregelungen!!

  • Zitat

    Original von Japanfreak
    sondern ich finde es einfach nur interessant mit den meist sehr komischen Gesetzlichenregelungen!!

    Was ist daran sehr komisch? Da die "Wesentlichen Teile" solcher verbotenen Gegenstände ja meist Alltagsgegenstände sind, währe das straffreie Leben mit einer Regelung wie bei Schusswaffen doch gar nicht mehr möglich.

    Sonst müsste man ja den Hausfrau einsperren, weil sie 2 Besenstiele und eine Wäscheleine hat, die zusammen ein Nunchaku ergeben könnten... :crazy3:

    und keiner dürfte mehr Ringe besitzen, immerhin könnte man 4 zusammenschweißen und hätte einen Schlagring... :crazy3:

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (6. Oktober 2006 um 15:18)

  • Ich meine hier im Forum gelesen zu haben, dass man Messer, welche als Werkzeuge eingestuft sind, ab einem Alter von sieben Jahren erwerben darf. Das gleiche gilt auch für Gegenstände wo draufsteht "Für Kinder unzugänglich aufbewahren, wie z.B. Streichhölzer.

  • Zitat

    Original von pinkerfisch
    Ich meine hier im Forum gelesen zu haben, dass man Messer, welche als Werkzeuge eingestuft sind, ab einem Alter von sieben Jahren erwerben darf.

    Hat nichts mit Messer zu tun. Unter 7 kann man in Deutschland eigentlich gar nichts erwerben, da man erst ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig ist. Erst da greift dann der Taschengeldparagraph.

    Ist aber auch egal, dark_sun suchte ja für sich selber, und von ihrer Fragestellung her gehe ich nicht davon aus das sie unter sieben ist. ;)

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.