Cp2 vverkaufen

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 1.628 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. September 2006 um 10:09) ist von Steinschleuder.

  • Hallo liebe sportschützen!

    Habe eine kleine Frage, es geht darum dass ich gestern meine Walther CP2 bei ..... eingstellt habe und nun haben mich 2 Leute aus Spanien angeschrieben ob ich ihnen die Waffe auch senden würden !

    Wie ist in Spanien das Waffengesetz ?? Kann ich das ohne Probleme machen ??
    Da wir gerade dabei sind habe ich noch eine frage! Und zwar ist die Waffe erst seid gestern eingestellt und es wurde schon auf 100 € geboten :) ist das normal oder habe ich evtl en besonderes Model ???

  • Die Waffe ist in Deutschland ja legal. Daher kannst du sie ja auch versenden. Wenn die Spanier der Meinung sind, das die Waffe dort auch legal ist, wird sie dort auch wohl ankommen. Sollte sie das nicht sein, werden die dortigen Bohörden das gute Stück wohl ggf. einziehen.
    Du hast ja nichts illegales gemacht, also kann man dir nix.

  • Wenn die Waffe in Spanien aber nicht legal sein sollte und er sie nach Spanien versendet, macht er sich auch strafbar, oder etwa nicht? :confused2:
    Er will halt einfach evt. vorprogrammiertem Ärger aus dem Weg gehen. :)

    EDIT:

    In Österreich ist ne .22lfb ja auch frei verkäuflich. Wenn ich mir eine nach DE schicken lassen würde, würde sich der Typ, der sie versendet trotzdem strafbar machen. Um mal nen Beispiel zu bringen.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    Einmal editiert, zuletzt von Airweizen (25. September 2006 um 18:44)

  • @Mr.Mito
    Nein,würde ich nicht so sagen!Du machst dich Strafbar weil du dir eine WBK Pflichtige Waffe bestellt hast.Der Verkäufer in Österreich hat nur versucht,seine Pflicht zu erfüllen,und dir deine zustehende Ware zu liefern.

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (25. September 2006 um 18:54)

  • @Pro:
    Ich kann mir schwer vorstellen das dem wirklich so ist. :))

    Zudem wüsste er halt gern die rechtliche Lage in Spanien, um Problemen im vorraus aus dem Weg zu gehen. ;)

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

  • Als erstes würde ich den Spaniern, an deiner Stelle, mitteilen, dass du KEINE CHECKZAHLUNG akzeptierst!!

    Das ist ne gängige Betrugsmasche, bin selbst bei einem Roller, den ich verkaufen wollte, fast drauf reingefallen.
    Bei mir sollte es wie folgt ablaufen:
    Er hat mir nen übertriebenen Check ausgestellt. Den hohen Preis hat er damit gerechtfertigt, dass der Versand und eine umständlichkeits Pauschale drinn sind, weil es für mich ja mehr Stress ist ins Ausland zu versenden.
    Der wahre Grund ist natürlich, dass wenn der Mensch leicht verdientes Geld riecht, sofort eine Rosarotebrille aufsetzt.

    Da mir das dann aber "spanisch" :laugh: vorkam hab ich im Internet recherchiert und tatsächlich viele Beschwerden gelesn von Menschen die so geprellt wurden.

    Die Betrüger lassen den Roller abholen, und du bezahlst den Versand ja als Vorkasse, hast schließlich den Cheque zuhause liegen.
    Ist der Gegenstand erstmal weg, willste den einlösen und nichts ist. Keinerlei Deckung, und da es ein Eurocheque ist, wiste auch nciht rausfinden vom wem der ist.
    Die Lieferadresse nützt dir dann auch nichts mehr...
    Account ist gefaked...

    Ich hab bei meinem Fall das Spiel bis zum ankommen des Cheques mitgespielt. Der war auf 7200€ ausgestellt und der Roller hatte einen Zeitwert von vlt 1300€. :laugh:
    Daraufhin hab ich ne Email bekommen, wo steht, dass falls viel Geld über bleibt ich ihm was zurücküberweisen soll.
    Als Antwort bekam er dann ne email wo ich ihm darauf hingewiesen habe das er ein Betrüger ist und ich mit den Cheque zuhause eingerahmt habe!

    Wer dann natürlich noch 2000€ zurück überweist wird die 2000€, seinen Gegenstand und die versandkosten los!

    Also rate ich zur Vorsicht!!!
    PS: Noch eine tückische Sache an diesen Eurochecks ist, dass du das Geld einlösen kannst. Du bekomst dann die 7200€ auf dein Konto, oder wieviel auch immer der Betrag sein soll.
    Der Aussteller hat allerdings 6 Monate Zeit das Geld zurückzuholen. Und beim nächsten Kontoauszug ist dann ein dickes Minus drauf!

    Hoffe der Roman ist an dieser Stelle angebracht, da ich wirklich verhindern möchte das sich Leute übern Tisch ziehen lassen!

    Einmal editiert, zuletzt von DonTyce (25. September 2006 um 19:09)

  • Yep,man muss ja nicht unbedingt Ärger schüren,es würde ja auch kein Österreicher auf die Idee kommen hier ein KK hinzuschicken.Aber mit der Rechtlichen Lage dort kenne ich mich auch nicht aus.Nur Not kann man ja auch einach in der Botschaft anrufen.

    Gruß ProNothe

  • Oh mann Leute, Sorry aber war die Frage soooo schwer ???? Das geld wir überwießen, vorher gibt es keine Ware !!!!!!!!!!!!! Will nur wissen ob ich das ohne Probs nach Spanien senden kann ! DANKEEEE!

  • Zitat

    Original von Mr.Mito
    In Österreich ist ne .22lfb ja auch frei verkäuflich. Wenn ich mir eine nach DE schicken lassen würde, würde sich der Typ, der sie versendet trotzdem strafbar machen. Um mal nen Beispiel zu bringen.

    Frei ab 18 heißt aber nicht dass man herumschicken kann wie man will. Jeglicher Import/Export wird gemeldet mittels Formular. Von daher isses nicht leicht, einfach ein KK herumzusenden, außer du möchtest dass im Ausland deine Waffe zu was-weiß-ich-was verwendet wird, während sie noch auf deinem Namen läuft ..

    Gruß Georg

    *edit* um Missverständnisse vorzubeugen: war nur auf KK's bezogen.

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (25. September 2006 um 21:49)

  • Tja, früher gabs bei Eurocheques wenigstens die Garantie das man 400 DM bekommt wenn der platzt..das ist aber seit längerer Zeit nicht mehr der Fall.

    Manche Läden haben sich dann einfach bei größeren Geldbeträgen die in Chequeform bezahlt werden sollten mehrere ausstellen lassen, jeder nicht über 400DM..

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Tja, früher gabs bei Eurocheques wenigstens die Garantie das man 400 DM bekommt wenn der platzt..das ist aber seit längerer Zeit nicht mehr der Fall.

    Ne, leider nicht. Mußte da mal teures Lehrgeld bezahlen. Es gab eine Deckungsgarantie für Schecks BIS 400DM.

    Ich hatte einen der knapp darüber lag und platzte. Da er eben darüber lag, gab es gar nichts, und nicht wie eigentlich zu erwaten die 400DM. :schluchz:

    Hätte ich doch auf einen zweiten bestanden, aber ich dachte mein Risiko seinen nur die rund 20 Mark die drüber lagen.

    Kam später auch mal irgendwann bei "Nepper - Schlepper - Bauernfänger" das dies wohl ein beliebter Trick sei. Leider zu spät.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (26. September 2006 um 01:19)

  • Erklärbär, das ist übel gelaufen, aber einen Rat habe ich noch:

    Seit 2002 gibt es gar keine Garantie auf einen Eurocheque!
    Eine Gutschrift erfolgt auch erst nach Ablauf einer gewissen Frist, falls der Cheque gedeckt war.

  • Deswegen nimmt ja auch keiner mehr sowas an...zumindest nicht in Geschäften..

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • wie sagt man doch so schön: "Nur bares ist wahres!"

    "Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit; aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.""Der übernächste Krieg wird nur noch mit Pfeil und Bogen entschieden." [B]Albert Einstein (1879-1955), dt.-amerik. Physiker[/B]

  • hallo..

    der Hinweis mit der Anfrage bei der spanischen Botschaft ist auch im WaffG. entsprechend geregelt: §31

    Dies solltest du auch, wie bart schon schrieb schriftlich anfordern!

    Zum "sicheren Transport" noch ein Tip:
    Die Kartuschen entlehrt und ohne irgendeine Munition, damit die Waffe nicht durch einen Unbefugten in einen schussbereiten Zustand versetzt werden kann, ggf. zusätzlich sichern.

    Eventuell anfallende Mehrkosten durch Genehmigungen erfragen und auf die Versandkosten aufschlegen..

    Gruß
    Steinschleuder