Waffenschrank - Sicherheitsstufe

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 9.917 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2006 um 17:51) ist von powerslave100.

  • Hallo Dirk,

    das mit dem fensterlosen Raum hast Du sicher aus einem schlechten Krimi. :laugh:

    Nö, freie :F: Waffen müssen nur so aufbewahrt werden, daß Unbefugte - das sind Menschen unter 18 Jahren - keinen Zugriff darauf bekommen können.
    Ich darf also auch eine Haenel 49a ruhig an der Wand im Wohnzimmer haben, wenn ich garantieren kann, daß meine Enkel nie alleine in dem Zimmer sind.
    Bei WBK-Waffen sieht das natürlich etwas anders aus.
    Lernt man aber beim Sachkundelehrgang, der auch wirklich für interessierte :F:-Sammler lohnenswert ist.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Moin

    Im Frank und Monika Katalog stehen Türen drinne, die du haben solltest. Eine einfache Sicherheitstür reicht nicht. Die Wände müssen eine Mindeststärke haben, und bei Fenstern mußt du auch was unternehmen, ich meine bis zu einer gewissen große darf drinne sein muß aber gesichert --->vergittert sein.
    So was sollte man am besten schon vorher mit dem Sachbearbeiter und der Polizei --> dort gibt es Beamte die dein Haus auf Schwachstellen für Einbrecher untersuchen, abgesprochen werden, die sollten in diesen Punkt mehr wissen als wir normal sterbliche.

    Frage: ab wie viel Waffen lohnt sich denn eine Waffenkammer ???


    P.S.
    So eine Tür kostet 2500€ willst du nur ein "paar" Langwaffen lagern reicht ein A Schrank mit Innenfach für Munition bei uns im Angebot unter 200€.

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

    Einmal editiert, zuletzt von Josywells (17. September 2006 um 10:15)

  • Zitat

    Original von carfanatic
    Über welche Kosten unterhalten wir uns hier eigentlich?
    Habe mich mit dem Thema, leider, noch nie beschäftigt.

    Ein normaler Waffenschrank für bis zu 5 Langwaffen mit Innenfach für Muni kostet im normalfall 179€, im Angebot um die 150€.

    Für ne Waffenkammer dürftest du schon alleine für die entsprechende Sicherheitstür das Doppelte hinlegen, eine einfache Wohnujgstür aus Spanplatte genügt hier nicht, da muss schon eine Stahltür sein. Sollten Fenster in diesen Raum sein müsste wohl auch eine entsprechende vergitterung angebracht werden um vor einbruch zu schützen. Ob die Mauern auch verstärkt werden müssen kan nich dir nicht sagen, aber soweit ich weis müssen auch diese eine bestimmte Stärke haben dafür.

    Der Ganze Aufwnad dürfte sich also für zu Kostspielig rausstellen, lieber später noch nen zweiten A-Schrank kaufen, dann hast du platz für das FT-LG und auch andere Waffen, wobei erfahrungsgemäß die FT-Waffen am meisten Platz brauchen.

    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Original von HaPfco2
    [...]Welche Auflagen aber für die Tür gelten, habe ich nicht rausbekommen können.

    Wenn da jemand mehr weiss wäre ich dankbar für weitere Infos, da ich einen fensterlosen Kellerraum mit schönen dicken Mauern habe, aber nicht weiss was da für eine Tür rein muss.

    Gruß Dirk


    Du brauchst eine Sicherheitstür der Sicherheitsstufe 1.
    So ein Baby wiegt an die 400 kg und kostet soviel wie rin richtig gutes FT Gewehr mit richtig gutem ZF :crazy2:

  • Zitat

    Original von ivtu
    [quote]Original von HaPfco2
    [...]Welche Auflagen aber für die Tür gelten, habe ich nicht rausbekommen können.

    Wenn da jemand mehr weiss wäre ich dankbar für weitere Infos, da ich einen fensterlosen Kellerraum mit schönen dicken Mauern habe, aber nicht weiss was da für eine Tür rein muss.

    Gruß Dirk


    Wahrscheinlich reicht aber auch eine B-Tür.
    Schau mal hier: http://www.tresore.net/Tresortuere-Format-Stufe-B.htm#WRTB

  • Zitat

    Wenn da jemand mehr weiss wäre ich dankbar für weitere Infos, da ich einen fensterlosen Kellerraum mit schönen dicken Mauern habe, aber nicht weiss was da für eine Tür rein muss.

    nun bei einer " waffenkammer " ist aber die dicke der wände allein nicht ausschlaggebend ,
    da kann es sein das die innenwände auch mit 4 mm stahlblech verkleidet sein müssen .
    in einem solchen konkreten fall hilft nur der weg zum berater Deiner polizei , weil
    die da auch gehört werden , spätestens wenn man den raum als " behältnis "
    zum aufbewaren der waffen angeben tut .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • ach ja, CO2 liest sich immer wieder sehr angenehm. :lol:

    Wenn ich mir dann im nächsten Leben ein Haus baue, werde ich wohl einen kernwaffensicheren Keller dazubestellen um meine kleinen Gaser sicher zu lagern. :laugh:

    Im Ernst, das Gesetz schreibt schon recht schwammig vor, wie diese freien Waffen aufzubewahren sind.
    Genug Spielraum, damit man im Schadensfall immer der Dumme ist.
    Also ist es schon Angebracht, diese besonderen Waffen so zu lagern, daß der erfindungsreiche Nachwuchs da schwerer rankommt.
    Noch besser wäre Aufklärung. Nix ist verlockender wie Verbote.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Erstmal Danke für die LInks und Hinweise.

    Kommt nicht in Frage, bei den Preisen für ein Tür kann ich auch einen oder mehrere Schränke kaufen.

    Gruß Dirk

    edbru
    nein das ist keineswegs aus einem schlechten Film, sondern durchaus ernstgemeint und steht auch so im Waffeng. als Ersatzlösung für einen Tresor. Nur die Anforderungen einer solchen Kammer waren für mich nicht ersichtlich.

    Und hab ich was von :F: Waffen gesagt.

    Einmal editiert, zuletzt von HaPfco2 (17. September 2006 um 11:16)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    ...
    Wenn du es gut machen willst, nimm eine Stahlblech-Kellertür mit mehrfacher Zuhaltung.

    Stefan

    das meinte ich eigendlich mit meinem sarkastisch gemeinten Beitrag.
    Warum soll ich einem Gesetz folgen, das sich nicht präziese ausdrücken kann?. Dann gehe ich lieber nach meinen eigenen Sicherheitsvorstellungen. Denn im wirklichen Schadensfall, der auch wirklich sehr böse sein kann wenn Kinder im Spiel sind, habe ich vor diesem Gesetz immer versagt.
    Und vor Kindern hilft keine Stahltür. Da gehen die glatt durch.

    Aber es hilft, dieses Waffentabu zu brechen. Kinder können sehr schnell lernen, daß diese Dinger gefährlich sind. Auch damit umzugehen und sie nicht als was geheimnisvolles Böses unerlaubtes und damit Begehrenswertes zu sehen.
    Wissen ist mehr Wert wie alle Verbote.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    SSW ist keine Munition.

    Unterabschnitt 3 - Munition und Geschosse
    1.

    Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte

    1.2

    Kartuschenmunition (Hülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss nicht enthalten)

    2.

    Treibladungen sind die Hauptenergieträger, die als vorgefertigte Ladung oder in loser Form in Waffen nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.1 oder Gegenstände nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.1 eingegeben werden und

    – zum Antrieb von Geschossen oder Wirkstoffen oder

    – zur Erzeugung von Schall- oder Lichtimpulsen

    bestimmt sind.


    Fällt SSW-Munition denn nicht dadrunter ?

    Viele Grüße
    Dominik

  • Ja, deswegen getrennt verschlossen von der SSW die Munition lagern.

    Da sie keine Projektile verschießen, reicht daß.

    Außer wenn du Gummi usw. in den Abschusstrichter packst.
    Wo bei wir wieder bei der grob Fahrlässigen Zweckentfremdung währen. *g*

    Grob Fahrlässig, bedeutet du hast definitif Schei..... gebaut, ob wissentlich oder unwissentlich.
    Da bisste immer drann.

    Wer anderen ne Gräbe grubt, sich selber in den Nacken Pubt!

    Der Anfang einer jeden Katastrophe, ist eine beschissene Vermutung.

  • 1.
    Also ein volles Magazin für eine SSW getrennt von der Waffe lagern, OK. Waffe in die eine Kiste, Magazin in die andere, beides abschließen. Und wohin mit den Schlüsseln? Getrennt nochmal woanders lagern? Darf es das gleiche Schloß sein? Wieviel Aufwand kann einem für den Selbstschutz zugemutet werden?.

    (Nein KEINE Diskussion über Sinn oder Unsinn von SSW's sondern Fallstudie betreiben...)

    Eine SSW ist in geladenem Zustand als Waffe eingestuft (BGH Urteil hier auf dem Forum). Ungeladen fällt sie dadurch meines Erachtens höchstens, wenn auch grenzwertig, unter den Anscheinsparagraphen da sie genauso gefährlich ist wie ein Deko Karabiner.

    Nun folgende These: Wäre man rechlich nicht genügend abgesichert dann nur die Munition vor Zugriff zu schützen da die ungeladene Waffe sowohl im rechtlichen als auch im praktischen Sinne keine Waffe darstellt?

    2.
    "...vor unbefugtem Zugriff/Entwendung sicher unterbringen..."

    Muß ich jetzt meinen Waffenkoffer oder den Kleiderschrank in dem der Koffer (abgeschlossen) steht mit einer gehärteten Kette im Fundament verankern?

    Da machen wir uns doch nix vor. Wenn jemand (auch ggf. Kinder) wo drann will dann schafft er es auch. Wenn deine Waffe so begehrlich ist das du die "juristensicher einlagerst" wird diese Person ganz einfach DICH dazu benutzen an die Waffe zu gelangen. Damit bleibt dir nur noch der Nachweis der Nötigung oder des Betrugs. Ob das einen wirklich ruhiger schlafen läst als ein abgeschlossener Koffer wage ich zu bezweifeln.

    Das beste Mittel ist Aufklärung, das habe ich zumindest hier in meiner Familie so praktiziert. Meine Frau war diesbezüglich fast paranoid, inzwischen schießt die Silvester selbst. Den Kindern habe ich alles gezeigt und erklärt, jeder hat eine gute Softair bekommen und damit war der Käse gegessen. Das Thema interessiert hier schlictweg keinen mehr (im Sinne von Neugier, Unsinn, Abenteuerlust oder Blutbadgedanken...).

    Bleibt noch die 3. Person unbestimmter Mehrzahl mit der Absicht ggf. einen unerlaubten Besitzstandswechsel einzuleiten. Nun ja, ich gehe davon aus das man nach eingehender Prüfung der Situation angemessen und gründlich zu reagieren weiß um dies und alles weitere im Ansatz zu unterbinden.

    Powerslave

    - Die Kunst im Leben besteht darin nicht dümmer zu erscheinen als man tatsächlich ist -

  • Hi Powerslave

    Es heist doch nur daß die Waffe und die Munition getrennt gelagert werden soll. Schaff dir notfalls einfach einen kleinen Tresor für 30€ aus dem Kaufhaus an wo du deine Waffen Lagerst, deine Mun sperrst du dan in eine geldkasette und gut ist es. Bei den SSW´s musst du keinen Tresor haben der Verankert ist oder soinst etwas. Notfalls kannst du die auch zwischen die Unterhemden im Kleiderschrank legen und die Mun in den benachbarten, völlig egal.

    Des weiteren kannst du die Waffe auch Geladen daheim haben sofern du zuhause bist.

    Was die Aufklärung angeht hast du schon recht, dennoch dürfen minderjährige eben nicht an die Waffe oder Munition kommen.

    Die SSW ist Waffenrechtlich auch ungeladen immernoch eine Waffe und keine Anscheinswaffe. Ansonsten währe ja ein scharfer Karabiner ungeladen auch keine Waffe, oder?

    Ansonsten kann man sicherlich alles übertreiben was die Aufbewahrung angeht.

    Gruß
    Thomas

  • Ja Thomas, eine SSW ist aber bauartbedingt nicht in der Lage Projektile zu verschiessen, ebenso wenig wie ein Deko Karabiner (Mißverständnis? ich meine keinen "scharfen") Beide erwecken den Anschein "scharf" zu sein, können aber (SSW ungeladen) auch nicht mehr verletzen als eine Bratpfanne.

    Zudem gibt es da eine ausgefeilte Definition zu den Begriffen Waffe, freie Waffe, Deko-Waffe, Anschein usw. Das ist mal hinsichtlich der Frage zu Messern diskutiert worden und soweit ich mich erinnern kann bewegt sich die Definition einer Waffe in die Richtung "... dem Zwecken nach dazu geeignet zu töten oder zumindest Verletzungen hervorzurufen die aktionsunfähig machen.."

    Das gilt für SSW nicht weil eine aktionsunfähigkeit schon das Maxima wäre was damit bei nicht fahrlässigem Gebrauch möglich ist.

    Die Munition habe ich in der Geldkassette, die SSW war mal in dem gleichen abgeschlossenen Waffenkoffer wie das LG und die LP. Nach einer Weile habe ich aber Zweifel an der Sinnhaftigkeit bekommen im Falle eines Falles zuerst den Koffer aus dem Schrank zu nehmen, auf's Bett, aufschließen (Schlüssel 1, wo isser?..) dann die Pistole zu entnehmen, zum Schrank, Geldkassette aufschliessen (wo ist nun Schlüssel 2 schon wieder... ah da..) Magazin rein, entsichern, durchladen... Uff geschaftt... Wo ist der Dieb....?

    Wenn du sagt das ich die SSW geladen (ich nehme an abgeschlossen) im Hause haben darf wenn ich da bin warum kann die dann nicht ungeladen im Nachtischschrank liegen auch wenn ich nicht da bin? Genausogut müsste ich ja dann den Deko-Karabiner "sicherstellen" Die geladene SSW kann ich wegen des "kleinen" ja auch mitnehmen , den Karabiner aber nicht. Das ist doch Quatsch (der Jurist würde sagen "hier ist das Gesetz nicht eindeutig").

    Wie gesagt, gewaltsamer Zugang zu verschlossenen Dingen ist grundsätzlich nie zu vermeiden, auch wenn die Rechtsprechung Hierzulande die Verantwortung da eher dem Opfer als dem Täter zuordnet. Wenn ich die Verantwortung doch eh am Hals habe Sorge ich doch lieber dafür das ich mir möglicht viel Spielraum bei der Argumentation lasse als mich mit einem "ich habe doch alles getan was ich tuen konnte" einzuengen. Das schlagendeste Argument dagegen ist der Satz: "Wie sie sehen können haben Sie das nicht getan!" und dann guckste. Im Zweifel betrachte die Interpretationsfähigkeit des Gesetzes doch als Chance, nicht als Makel, und mache sie dir doch selbst zu nutze.

    Beispiel: Ein Dieb ohne Waffenschein (meistens so) macht aus seinem Diebstahl der Waffe zwangsläufig einen Verstoß gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit einem bewaffneten Raubüberfall. Das gibt dir doch ganz andere Möglichkeiten in deinem Sinne zu handeln als der krampfhafte Versuch "alles getan zu haben das zu verhindern"

    Salopp gesagt, wenn du den Dieb in diesem Falle mit einer Mistforke an den Schuppen tackerst und dann die Polizei rufst hast du weniger Probleme als wenn du versuchst genau all das zu verhindern. Denn, gelänge es dir den Diebstahl von was auch immer Gewaltsam zu verhindern (auch passiver Art z.B. bauliche Maßnahmen) und der gute Junge käme dabei auch noch zu Schaden kannst du dir noch die gesamte Litanei von Körperverletzung und Verhältnismäßigkeit anhören. Und die SSW wärste trotzdem los. Fazit: ein gesundes Maß an Eskalation festigt deine Position und erlaubt es dir die Argumentation gegen dich rekursiv einzusetzen.

    Diese Äußerungen werden zwar wieder einen Sturm der Entrüstung auslösen, ist aber pragmatisch, und das muß jeder letztlich für sich entscheiden können.


    Powerslave

    - Die Kunst im Leben besteht darin nicht dümmer zu erscheinen als man tatsächlich ist -

    Einmal editiert, zuletzt von powerslave100 (17. September 2006 um 19:43)

  • Zitat

    Original von powerslave100
    Beide erwecken den Anschein "scharf" zu sein, können aber (SSW ungeladen) auch nicht mehr verletzen als eine Bratpfanne.

    Und? Auch eine scharfe .44 Magnum kann ohne Munition nur wie ein Stein als Wurfgeschoss verwendet werden. Dennoch muss sie in einen Tresor Sicherheitsstufe B, ein Stein hingegen nicht.

    Zitat


    Das ist mal hinsichtlich der Frage zu Messern diskutiert worden

    Messer und Schusswaffen sind da ein himmelweiter Unterschied. Messer fallen nach §1 Absatz 2 nur unter das Waffengesetz, wenn sie "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen". Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände fallen hingegen nach §1 Absatz 1 grundsätzlich immer unter das Waffengesetz, unabhängig ihres Wesens oder ihrer Bestimmung.

    Zitat


    Wenn du sagt das ich die SSW geladen (ich nehme an abgeschlossen) im Hause haben darf wenn ich da bin warum kann die dann nicht ungeladen im Nachtischschrank liegen auch wenn ich nicht da bin?

    Weil Du die Tatsächliche Gewalt nicht ausüben kannst wenn Du nicht zu Hause bist. Wenn Du zu Hause bist, darfst Du die Tatschliche Gewalt ausüben. Du kannst in deiner Wohnung oder auf deinem befriedeten Grundstück mit einer geladenen SSW im Holster herumlaufen. Auf dem Grundstück herumlaufen und die geladene Waffe außerhalb deines Wirkungsbereichs herumliegen lassen ist hingegen schon rechtlich sehr umstritten.

    Zitat


    Beispiel: Ein Dieb ohne Waffenschein (meistens so) macht aus seinem Diebstahl der Waffe zwangsläufig einen Verstoß gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit einem bewaffneten Raubüberfall.

    Nein, erst mal macht es eine Illegale Überlassung der Waffe. Der Dieb musste nicht Wissen das er die Waffe nicht in seinen Besitz bringen durfte. Du als Waffenbesitzer bist in der Verantwortung. Der Text wurde schon Zitiert. Wenn er die Waffe in die Hände bekommt bist Du erst mal dran. Um so mehr, wenn ein Kind an deine Waffe kommt, und auch immer mehr Einbrecher sind Kinder.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.