Hallo Dirk,
das mit dem fensterlosen Raum hast Du sicher aus einem schlechten Krimi.
Nö, freie Waffen müssen nur so aufbewahrt werden, daß Unbefugte - das sind Menschen unter 18 Jahren - keinen Zugriff darauf bekommen können.
Ich darf also auch eine Haenel 49a ruhig an der Wand im Wohnzimmer haben, wenn ich garantieren kann, daß meine Enkel nie alleine in dem Zimmer sind.
Bei WBK-Waffen sieht das natürlich etwas anders aus.
Lernt man aber beim Sachkundelehrgang, der auch wirklich für interessierte -Sammler lohnenswert ist.
Eddi