Schießen im Wald ???

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. September 2006 um 21:47) ist von is318.

  • Hallo Leute !

    Meine Frage ist, was passiert eigentlich wenn ich im Wald auf Dosen etc. (nicht auf Lebewesen oder so !!!) schiesse. Ist auch etwas weiter von den Häusern entfernt. Und die Polizei kriegt das mit ? Hatte einer schon Erfahrungen damit oder ähnliches.

    Danke für die Antworten.

  • Ganz egal, womit er schießen will, es ist verboten (auf die 0,5J-Softairs gehe ich mal nicht ein, aus Prinzip)

    Du darfst im Wald keine Waffe führen, geschweige denn abfeuern, auch wenn das nächste Haus auch noch so weit entfernt ist. Der Wald ist frei begehbar und somit ist nicht ausgeschlossen, dass jemand den Wald betritt und in die Schusslinie kommt.

    Argumente wie "Da kommt ja nie jemand" zählen nicht. Schießen darfst du nur, wenn sichergestellt ist, dass kein Projektil den "Schussplatz" verlassen kann und dieser gleichwohl befriedet, also zumindest umzäunt ist.

    Absperren wirst du den Wald auch nicht können - selbst wenn er dir oder einem Freund gehört - da dass wiederum gegen das Bundeswaldgesetz verstoßen würde.

    Ergo: NEIN

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von Skorpion_1984
    was passiert eigentlich wenn ich im Wald auf Dosen etc. (nicht auf Lebewesen oder so) schiesse?


    Eigentlich ganz einfach, die Dose wird vermutlich umfallen :))


    Ansonsten steht hier noch was zu dem Thema : STRAFE ???

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von HassesFreigang (6. September 2006 um 16:06)

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    Du darfst im Wald keine Waffe führen,


    Auch keine SSW (mit KWS)? Wenn ich zB Angst vor Hunden hab, die man im Wald ja öfters mal sieht, und meine SSW aus dem Grund zum joggen mitnehme, ist das denn verboten?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Zitat

    Original von XXL


    Auch keine SSW (mit KWS)? Wenn ich zB Angst vor Hunden hab, die man im Wald ja öfters mal sieht, und meine SSW aus dem Grund zum joggen mitnehme, ist das denn verboten?

    Die schon, da der KWS dir dazu explizit das Recht gibt sie zu führen und die Notlage dir das Recht gibt sie zu nutzen. Mit Waffenschein dürftest Du dementsprechend eine scharfe Waffe führen aber nur im Notfall nutzen, mit Jagdschein dürftest Du mit Genehmigung des zuständigen Jagdpächters dort auch jagen.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Gut, das war ja klar das das verboten ist, darf man mit dem Bogen auf einer Waldlichtung schiessen, die auchmal gröser ist? Würde mich nämlich auchmal interessieren.

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • @ XXL

    Ja, sorry. Die SSWs darf man natürlich auch im Wald führen, die hätte ich gesondert erwähnen sollen, nehme ich an. Solange du den KWS hast, der dich ja zum Führen berechtigt, darfst du sie wohl auch in den Wald mitnehmen... solange da keine "öffentliche Veranstaltung" ist :))

    Ich bezog mich lediglich auf Waffen wie LP, LG, Softair über 0,5J etc.

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von XXL


    Auch keine SSW (mit KWS)? Wenn ich zB Angst vor Hunden hab, die man im Wald ja öfters mal sieht, und meine SSW aus dem Grund zum joggen mitnehme, ist das denn verboten?

    Aha,

    wir sind wieder beim alten Thema, das schon oft bis zum Erbrechen
    durchgekaut wurde.


    Bachforelle

  • @ Sniper_Bravo (ich war mal wieder zu langsam, daher der Doppelpost)

    Ein Bogen ist vom WaffG nicht erfasst, ist also keine "Waffe" an sich. Folglich dürfte es nichts geben, was dem im Wege stehen sollte. Außer der Vorwurf zur eventuellen Wilderei eben, aber das lässt sich wohl ausschließen, wenn man keine Jagdspitzen dabei hat.

    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Und wenn in 25m Entfernung noch ne richtige Bogenscheibe liegt!Ja, dann ist ja alles gut, und dann werden wir wohl auch weiterhin mit dem Bogen jagd auf die Strohscheibe machen, und uns weiterhin mit den Prügeln eine über den Kopf ziehen.!!! :nuts: :lol: *lol*

    :n5: Die Welt ist nicht nett, deswegen bin ich es auch nicht. :n5:

  • Die Geschichte ist doch ein alter Hut.

    1. Außerhalb der eigenen vier Wände oder des eingezäunten ("umfriedeten") Grundstücks darf man nicht schießen.

    2. Auf öffentlichem Grund darf man gar nicht - außer in Notfällen - mit Waffen schießen.

    3. Alleine das Luftgewehr im Wald aus dem Koffer zu holen wäre schon als "Führen" interpretierbar. Und somit verboten.

    4. Wälder darf man - selbst wenn man Pächter oder Eigentümer ist - nicht einzäunen oder abperrren (für Schonungen als Schutz gegen Verbiss wird es wohl Ausnahmen geben).


    Peter0711 hat da schon seine Erfahrungen gemacht:
    LG im Wald. Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

    und ähnliche Diskussionen hatten wir auch schon:
    STRAFE ???
    Schießen auf eigenem Grund und Boden (mal wieder)

    Sonderfall Bogen:
    Darf ich mit einem bogen mitten im Wald schießen?

  • Ich habe noch nicht im Wald geschossen. Hatte halt nur ein Plätchen gefunden wo kein Mensch ungesehn hinkommt. Naja die Frage hat sich geklärt, ich lasse es :) ......... Übrigens dachte ich an LP schiessen !!!

    Aber Danke für die Antworten!!! Von mir aus kan der Threat geschlossen werden.

  • Nunja....
    ich weiß nicht wie früher das Waffengesetz war, aber mir hat die Polizei damals geraten lieber im Wald als auf dem eigenen Gründstück zu schiessen :ngrins: Das ist jetzt schon so 18 Jahre her.... da hat keiner was gesagt wenn man mitm Luftgewehr in den Wald geht... war eher so das der Förster oder Jäger mitgeschossen hat. Denke früher war das auch verboten, aber man war viel lockerer und toleranter in Bezug auf Waffen.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.