Polizeikontrolle

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 14.324 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juli 2006 um 16:00) ist von Duke_ALF.

  • Ich schließe mich da meinem Vorposter an, da wo ein Mensch Entscheidungen treffen muss, und dann noch evt sogar unter Zeitdruck kann es passieren, dass Fehlentscheidungen getroffen werden. Das ist nicht nur im juristischen Bereich so, sondern auch in allen anderen Lebenslagen. Sowohl privat als auch beruflich..

    Oder willst du etwa über dich behaupten, du hättest noch nie eine falsche Entscheidung getroffen?

    Gruß
    Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo germi

    Fragst Du mich ob ich Fehlerfrei bin?

    Antwort: Nein

    Bist Du es?

    Aber wenn der Polizeistaat Fehler macht werden diese, wie in Ingolstadt vertuscht mit ganz anderen Auswirkungen. Die Staatsanwaltschaft hat keine Anklage gegen den Polizisten erhoben. Deshalb war auch das Gericht nicht gefragt!
    Die Gewaltenteilung durch den Beamtenstaat ist schon erstaunlich demokratisch. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Das Problem dieses Threads ist, daß die Gefahr besteht, daß Polizeibeamte nicht in der Lage sind Fehler zuzugeben.
    Das ist so. Zum einen weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
    Zum anderen, weil der Polizeistaat sich selbst nicht schwächt.

    PS: Der Polizist hatte Probleme mit der HK. Das ist doch verständlich....nicht fahrlässig.

    Einmal editiert, zuletzt von LostinPast (14. Juli 2006 um 01:36)

  • ich lese das alles hier mit großen interesse.


    eine kurze zwischenfrage bezüglich des transports von waffen.

    ist es für jäger erlaubt ein gewehr offen auf der rücksitzbank eines pkw zu transportieren ?

    ich frage deshalb, weil ich gestern ein gespräch mit eben einem solchen jäger hatte. es ging hierbei nicht um den transport, sondern um andere dinge, die nichts mit waffen zu tun haben; nur fiel mir das gewehr auf.

  • Zitat

    Original von LostinPast
    Das Problem dieses Threads ist, daß die Gefahr besteht, daß Polizeibeamte nicht in der Lage sind Fehler zuzugeben.

    Nein. Das wirkliche Problem dieses Threads ist, dass jeder seine eigene Meinung hat und die Sache von "oerni" sowieso anders ausgehen wird, als jeder hier denkt.
    Warten wir's doch ab! Ich persönlich wünsche mir in diesem Thread mehr Info's zur Sache (hallo "oerni"?) anstatt eine Diskussion über Polizei, Staat und Gesetze.

    Vielleicht sitzt "Herr Polizei" mit dem Gewehr zuhause und locht gemütlich Scheiben? Wäre eine genauso fundierte Aussage, wie viele vor mir...

    Zofft Euch doch nich immer gleich... :))

    Grüße,
    Martin!

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

  • Zitat

    Original von Filo....Warten wir's doch ab! Ich persönlich wünsche mir in diesem Thread mehr Info's zur Sache (hallo "oerni"?) anstatt eine Diskussion über Polizei, Staat und Gesetze......

    Eine guter Vorschlag von Martin über den man nachdenken sollte. Solange es keine weiteren Nachrichten von oernie gibt wird der Thread immer spekulativer und ist mittlerweile zu einer Grundsatzdiskussion "Bürgerliche Rechte gegenüber dem Staat b.w. seiner Exekutive" geworden.

    "NO POLITICS - NO CRY" - War das jetzt Bob Marley oder Ulrich Eichstädt der das gesagt hat? ;)

    Viele Grüsse an Alle aus diesem Thread!
    Alfred

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (14. Juli 2006 um 09:40)

  • Zitat

    Original von privatejoker
    ist es für jäger erlaubt ein gewehr offen auf der rücksitzbank eines pkw zu transportieren ?


    Unter Umständen ja...

    Jäger durfen auf dem Weg von und zur Jagdausübung die Waffen zugriffsbereit (aber NICHT schußbereit) transportieren.

    Ist ein Zugeständnis da man ja nun schlecht ein Langwaffenfutteral und einen Kurzwaffenkoffer mit in den Wald schleppen kann um die Waffen dann vor Ort auszupacken.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von LostinPast
    ... Aber wenn der Polizeistaat Fehler macht .... Zum anderen, weil der Polizeistaat sich selbst nicht schwächt.

    Ach daher weht der Wind... der böse, böse POLIZEISTAAT.

    Sorry, aber dem kann ich nun ganz und gar nicht zustimmen. Wenn man sich mal die Fußball-WM rückblickend anschaut, war da kaum was von Polizei zu sehen. Andere Länder hätten vermutlich vor jedem Stadion gleich ein ganzes Panzergrenadierbataillon auffahren lassen ("to fight the terrorists and the terrorism").
    Auch sonst habe ich eher den Eindruck wir hätte eher zu wenig als zuviel Polizei. Von Polizeistaat kann hier in der Bundesrepublik Deutschland nun wirklich nicht die Rede sein!


    Und Menschen machen nun mal Fehler. Selbst Polizisten sind immer noch Menschen, auch wenn manche sie als Bullen bezeichnen.

  • Zur genauen Angabe des Tatbestands "Verstoss gegen das WaffG"im Sicherstellungsprotokoll, unabhaengig davon ob er praezisiert werden muss oder nicht:
    vorstellbar ist, dass man sich aus Bequemlichkeit auf allgemeine Formulierungen beschraenkt.
    Vorstellbar ist aber auch, dass bewusst unpraezise Formulierungen
    verwendet wurden. Im weiteren Verlauf sind dann Interpretationen moeglich. Dann hat der Angeschuldigte schlechtere Karten, da eine uebereinstimmende Interpretation zweier Beamter gegen seine Aussage stehen kann.
    Gruss pak9

  • Zitat

    Original von pak9
    Zur genauen Angabe des Tatbestands "Verstoss gegen das WaffG"im Sicherstellungsprotokoll, unabhaengig davon ob er praezisiert werden muss oder nicht:
    vorstellbar ist, dass man sich aus Bequemlichkeit auf allgemeine Formulierungen beschraenkt.
    Vorstellbar ist aber auch, dass bewusst unpraezise Formulierungen
    verwendet wurden. Im weiteren Verlauf sind dann Interpretationen moeglich. Dann hat der Angeschuldigte schlechtere Karten, da eine uebereinstimmende Interpretation zweier Beamter gegen seine Aussage stehen kann.
    Gruss pak9

    Warum glaubt eigentlich jeder Dritte hier bei diesem Thread, daß Polizisten bewußt einen Bürger "ein Bein stellen" wollen ? Was soll der Grund sein, daß ein Polizist, der zufällig jemanden mit einem Luftgewehr im Auto angetroffen und diese Person nie zuvor gesehen hat, bewußt unpräzise Formulierungen auf einem Sicherstellungsprotokoll benutzen soll ??? Ich denke, er war sich nicht sicher, hat die Waffe deshalb vorsichtshalber beschlagnahmt und damit halt (wenn´s so, wie beschrieben war) einen Fehler gemacht. Einfach nur ein Mensch wie Du und ich, oder.... ???

    2 Mal editiert, zuletzt von 260283 (14. Juli 2006 um 19:31)

  • @ BallerBolle:
    ich bin nicht der Auffassung, dass alle Polizisten dem Buerger ein Bein stellen wollen. Uebereifrige Beamte soll es auch geben!
    Wenn er sich nicht sicher ist, soll er rueckfragen! Eine fuer den Buerger
    einschneidende Amtshandlung ist nicht durch Unkenntnis des Polizeibeamten zu begruenden und/oder zu rechtfertigen.
    Wenn der Beamte "... diese Person nie zuvor gesehen hat...", kann dies nicht als eventuell zusaetzliches Verdachtsmoment gewertet werden! Es duerfte zum Berufalltag eines Polizeibeamten gehoeren, dass er mit ihm unbekannten Personen zu tun bekommt.
    Dadurch, dass er die unpraezise Formulierung unabsichtlich und ohne Hintergedanken gewaehlt haben koennte, wird sie nicht besser!
    Es geht ja nicht nur um das was er schreibt, sondern auch darum, wie
    spaeter mit dem Vorgang befasste Amtstraeger das verstanden wissen wollen.

    PS: ich habe nichts gegen unsere Freunde und Helfer :huldige:

  • Interessant wird es dann, wenn Oerni Akteneinsicht bekommt!

    Ich habe mal in meinem Sicherstellungsprotokoll nachgesehen, stimmt, es wird nur der "Verstoß gegen das Waffengesetz" genannt.

    Anders als Oerni, habe ich beim Landtag NRW eine Petition gegen einen Richter eingereicht.
    Das reicht für eine Hausdurchsuchung und man finde eine SSW, Berloque Pistole, sowie ein LG.
    Man nehme einen KOK als Einsatzleiter, der vier KHK anführt.
    Davon weigerte sich einer an der Hausdurchsuchung weiter teilzunehmen und Duke_Alf in Handschellen festzunehmen.
    Weder Staatsanwalt, Richter oder Gemeindebeamter waren bei der Hausdurchsuchung anwesend.
    Die Berloque durfte ich behalten, während SSW und LG beschlagnahmt wurden

    Über das Verwaltungsverfahren zum Waffenverbotsverfahren bekam ich Akteneinsicht und konnte belegen, dass der Einsatzleiter mir vorsätzlich ein Strafverfahren wegen verstoßes gegen das Waffengesetz anhängen wollte.

    Diesbezüglich stellte ich am nächsten Tag Strafanzeige, Vortäuschen einer Straftat, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger usw..
    Zwei Tage später erhielt ich die Aufhebung des Waffenverbotsverfahren und meine SSW, sowie LG, zurück, nebst kostenfreie amtliche Erlaubniss :F: Waffen zu besitzen.

    Ich bin erschüttert, was in Deutschland alles möglich ist.

    Um meine Petition kümmert man sich noch, aber nicht mehr in Deutschland

  • Zitat

    Original von Duke_ALF
    Anders als Oerni, habe ich beim Landtag NRW eine Petition gegen einen Richter eingereicht.
    Das reicht für eine Hausdurchsuchung [...]

    Was hast Du denn für eine Petition verfasst, dass die da gleich ne Hausdurchsuchung davon gemacht haben?

    Schlimmer als Luthers Thesen an der Wittenberger Schlosskrichentüre?
    :crazy2:

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (15. Juli 2006 um 13:05)

  • Zitat

    Original von 5-atü

    Was hast Du denn für eine Petition verfasst, dass die da gleich ne Hausdurchsuchung davon gemacht haben?

    Schlimmer als Luthers Thesen an der Wittenberger Schlosskrichentüre?
    :crazy2:

    1 These: Jeder der 18 ist und eine Waffe will soll auch eine auf Kosten des Staates bekommen.
    2. These: Wenn man will darf man sein LG auf dem Rücken ohne Futeral durch die Stadt tragen.
    usw.

  • Zitat

    Original von 5-atü

    Was hast Du denn für eine Petition verfasst, dass die da gleich ne Hausdurchsuchung davon gemacht haben?

    Schlimmer als Luthers Thesen an der Wittenberger Schlosskrichentüre?
    :crazy2:

    @ 5-atü,

    nein, aber es reicht, wenn man belegen kann das Rechtsbeugung vorliegt, die Dienstaufsicht nicht funktioniert und man sich weiter beschwert, da wieder das Konto geplündert werden soll.

    Der Rest wird zu politisch, da der Landtag NRW involviert ist.

    Die Sache läuft auch noch, nachdem der Europäische Bürgerbeauftragte Menschenrechtsverletzungen auf nationaler Ebene bescheinigt hat.

    Schwebendes Verfahren, nennt man das dann auch.

    Für manchen Amtsträger wird das noch peinlich, zum Glück lief alles über den üblichen Schriftverkehr ab und ist somit belegbar.

    Zurück zum Thema: Oerni sollte auf die Akteneinsicht bestehen, dann hat auch er Hintergrundinformationen.

    Anbei, einer hatte in diesem Thread Fotos einer Polizistin und ihres Dienstwagen eingestellt.
    Erinnert mich an die Seite: http://www.justizirrtum.de

    Viele Grüße

    Alf