Interpetiert mal das...

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 3.204 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. April 2006 um 09:00) ist von ManEater.

  • Wie würdet Ihr diesen Text in Zusammenhang mit Tuningfedereinbau interpretieren??

    Grundsätzlich ist die Zulassung von Softair-Waffen, welche mit Federkraft betrieben werden nur so lange gültig, wie auch die bei der Abnahme der Waffe eingebaute Feder verwendet wird. Es gibt keine Ausnahme, welche den Austausch von Federn erlauben würde. Die Einzige Ausnahme sind Gas- bzw. Pressluft betriebene Waffen, bei welchen der Druck reguliert werden kann. Diese müssen aber so beschaffen sein, dass die maximal zulässige Geschossenergie selbst bei der höchst möglichen Einstellung nicht überschritten werden kann.


    So wie ich das sehe heisst das man darf die Feder nicht mal dem Sonnenlicht aussetzen, man könnte ja eine stärkere einbauen. Die originale darf nicht mal die kaputte Feder gatauscht werden da keine Ausnahme, natürlich geht das, wäre ja blöd ne 300€ Knifte wegen einer kaputten 10€ Feder wegzuwerfen...

    Ergo Federtuning allgemein verboten.

    He who fights and runs away can run away another day.

    Einmal editiert, zuletzt von Enforcer1975 (10. April 2006 um 19:05)

  • Da es bei Softairwaffen keinen Einzelbeschuß gibt, ist wohl der Feder-TYP gemeint und nicht die jede einzelne Feder für sich.

    "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst!"

  • Ich darf nur dieselbe Federstärke einbauen und nix anderes...Hab mal nen BüMa angerufen, war sich zu fein an ner Airsoft zu schrauben, der Noob. Normal müsste da ein Mechatroniker ran.

    He who fights and runs away can run away another day.

    Einmal editiert, zuletzt von Enforcer1975 (10. April 2006 um 19:23)

  • Zitat

    Hab mal nen BüMa angerufen, war sich zu fein an ner Airsoft zu schrauben, der Noob.

    Der was?

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Immer diese Wortspielereien hier :n17:

    Würde sagen das kommt wohl von Newbie, könnte auch was von Rookie drinstecken, beides steht im Endeffekt für einen Anfänger.

    Und eine gleichwertige Feder einzubauen ist legal, Einzelabnahmen gibts nur bei Selbstimport, ansonsten gibts nur Bauartzulassungen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    sorry, aber ich bin der meinung das man "noob" sehr universell einsetzen kann.


    Stimmt, dann darf ich dich jetzt aber auch Tastatur-Noob nennen :))

    remove

  • Zitat

    Original von germi
    Immer diese Wortspielereien hier :n17:

    Würde sagen das kommt wohl von Newbie, könnte auch was von Rookie drinstecken, beides steht im Endeffekt für einen Anfänger.

    Und eine gleichwertige Feder einzubauen ist legal, Einzelabnahmen gibts nur bei Selbstimport, ansonsten gibts nur Bauartzulassungen.

    Ersteres ist mit klar, zewites auch ( schon gesehn dass es geht )...

    ...aber was ist Bauartzulassung??

    Und warum zum Teufel werden dann bei uns Tuningfedern für Airsofts angeboten, aber es steht nicht "Einbau in Deutschland verboten" nebendran wie bei den Selectorplates...?

    He who fights and runs away can run away another day.

    2 Mal editiert, zuletzt von Enforcer1975 (10. April 2006 um 23:31)

  • Warum.. warum.....warum :D
    Man, es ist halt so das es verboten ist! Das bezieht sich auch auf andere Sachen. Guck dir mal an was es alles an Zubehör für Autos gibt. Sportauspüffe, Rennauspüffe, spezielle Scheinwerfer/Rückleuchten, Unterbodenbeleuchtung, Chip Tuning.. usw. Vieles davon darf man auch nicht ans Auto bauen bzw. bekommt man niemals eingetragen :new16:

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Weil die Selectorplate die Waffe zu etwas machen würde was in DE so oder so Illegal währe egal ob von Büchenmacher vorgenommen oder nicht, es sei denn unter 0,5J ...............Ihr wisst schon was ich meine, nur ICH weiß nicht ob ich das hier so rausposaunen darf, ich hoffe meine Gedankengänge sind soweit klar :confused2:
    (nur leider nicht immer :crazy2:)

    Eine Feder ist ja nicht grundsätzlich illegal, man(n) muss sie nur von einer Fachperson einbauen lassen um die Gültigkeit des Prüfstempels zu bestätigen.
    Aber eigentlich haste recht (@ Enforcer) eigentlich sollten die echt hinschreiben dass ein Einbau nur von einem Büchsenmacher vorgenommen werden darf.

    Mfg
    Falcon

  • Zitat

    Original von Enforcer1975


    ...aber was ist Bauartzulassung??

    Der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) wird ein Muster übersandt. Die überprüfen das auf Herz und Nieren, wenn die ihr ok geben, darf der Hersteller die Waffe herstellen bzw. der Importeur die importieren. Die Waffen müssen dabei genau dem Muster entsprechen.

    Einzelne Waffen werden nicht geprüft.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bauartzulassung

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (10. April 2006 um 23:16)

  • Zitat

    Original von Falconmaximus
    Weil die Selectorplate die Waffe zu etwas machen würde was in DE so oder so Illegal währe egal ob von Büchenmacher vorgenommen oder nicht, es sei denn unter 0,5J ...............Ihr wisst schon was ich meine, nur ICH weiß nicht ob ich das hier so rausposaunen darf, ich hoffe meine Gedankengänge sind soweit klar :confused2:
    (nur leider nicht immer :crazy2:)

    Eine Feder ist ja nicht grundsätzlich illegal, man(n) muss sie nur von einer Fachperson einbauen lassen um die Gültigkeit des Prüfstempels zu bestätigen.
    Aber eigentlich haste recht (@ Enforcer) eigentlich sollten die echt hinschreiben dass ein Einbau nur von einem Büchsenmacher vorgenommen werden darf.

    Mfg
    Falcon

    Selector plate ist klar...hab ja auch eine ( nicht eingebaut )

    falcon
    Das geilste ist aber dass sich die BüMas zu fein sind überhaupt einer Airsoft anzufassen. Hab schon einen angerufen, der wollte nicht und dann hatte ich keinen Bock mehr den zweiten anzurufen. Aber definitiv geht es, ist nur ein haufen Sucharbeit wegen einem zugelassenen BüMa ( die brauchen auch ne Zulassung um Airsofts modifizieren zu dürfen ) Dann geht das Teil zum Beschussamt und wieder zurück...Beschussgebühren + BüMagebühren...mal wieder typische deutscher Bürokratiewald eben. Kostenpunkt 150€ + BüMakosten

    He who fights and runs away can run away another day.

  • Ungeachtet der oberen Antworten:

    Eigentlich ist es doch egal welche Feder ich in meine :F:Waffe einbaue solange sie nicht über 7,5 Joule kommt ,oder?

    Edit: Auch ohne vorzeigen der Waffe in irgetwelchen Gesetzlichen-Einrichtungen...

    Gruß Edel

    Ich lebe lieber in der Wüste der Realität als im Garten der Illusion.

    Einmal editiert, zuletzt von Edelweiss (11. April 2006 um 00:17)

  • Zitat

    Original von Edelweiss
    Eigentlich ist es doch egal welche Feder ich in meine :F:Waffe einbaue solange sie nicht über 7,5 Joule kommt ,oder?

    ... prüfungsmäßig abgenommen wurde sie mit der ORGINAL-Feder!

    Und nun les nochmal das blaue oben ! ;)

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Ja aber muss man jeder änderung bei der Prüfstelle kontrolieren lassen? Das würde ja bedeuten das die Waffen generell bei jeder änderung vorgezeigt werden müssten... nicht nur wegen der Feder ???

    Ich lebe lieber in der Wüste der Realität als im Garten der Illusion.

  • ... grundsätzlich darf nur der Berechtigte Waffen umbauen, Instandsetzen, verändern usw.

    Nur weil behördlicherseits bei Schäften und Griffen sowie Zielhilfen darüber hinweggesehen wird, heisst das noch lange nicht, dass jeder ohne Waffenherstellungslizenz so mal eben "tunen" darf, was das Zeug hält ...

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    § 26

    Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

    (2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.

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