Rechtliches

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 13.203 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Dezember 2005 um 23:44) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Zitat

    Original von azzy
    Letzte Seite:
    "In der Vollzugspraxis zu beachten:

    - Das Schießen (mit Kartuschenmunition, pyrotechnische Munition) ohne einen erforderlichen Erlaubnisschein nach § 10 Abs. 5 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG dar."

    Das gilt ja für die Öffentlichkeit, den Erlaubnisschein bekommt ja idR niemand, aber wird in dem Schreiben gesagt, dass es sich auf das eigene Grundstück bezieht?? ???

  • Zitat

    Original von Reefa
    mir ist egal was die sagen sicher ist das ich zu Silvester soviel Pyro Munition verballere wie ich will schliesslich räume ich meinen Dreck dannach auch wieder weck

    Ach reefa,
    das hilft uns hier jetzt echt nicht weiter.

    Dafür kannst du gerne einen anderen Thread aufmachen. Wir versuchen hier rauszufinden, ob sich irgendwelche Minister wieder ein paar Gemeinheiten ausfgedacht haben oder ob azzy nur etwas falsch interpretiert. Das Beamtendeutsch ist nicht leicht zu durchschauen.

    @alle: Also bitte lasst soclhe unqualifizierten Antworten zu diesem Thema.

    Gruß

    cz75

  • Zitat

    Original von azzy
    Es ist eine Auslegung des Innenministers bezüglich des Gesetzestextes. Sowas bekommen Polizeibehörden zur Vollzugspraxis.

    Letzte Seite:
    "In der Vollzugspraxis zu beachten:

    - Das Schießen (mit Kartuschenmunition, pyrotechnische Munition) ohne einen erforderlichen Erlaubnisschein nach § 10 Abs. 5 WaffG stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG dar."

    Das ist schon eine echte Frechheit (natürlich nicht von Dir, azzy, sondern vom Innenministerium). Für das Schießen mit Kartuschenmunition auf dem eigenen Grundstück ist nämlich KEIN Erlaubnisschein erforderlich. (§12 Abs. 4).

    Marcus

  • Folgendes:

    Das Schreiben ist von meinem Vater. Er ist Polizeibeamter. Wollte das net an die Glocke hängen da ich net wußte ob er es rausgeben darf. Verständlich oder? Ich habe ihn gefragt und er scannt es spätestens morgen ein und ich stelle es online.

    Zufrieden? Geierwallis. Ihr glaub nix, wenn ihr es net seht.

    Ich habe noch mit ihm geredet, wie er selbst in Zukunft handeln wird: Er selbst meint, dass die Polizei, wenn sie direkt davon Wind bekommt, eingreifen soll, es meist aber nicht unbedingt tut. Entscheidungssache, Aufwand, Geringfügigkeit etc.. Der Innenminister MUSS aber eine klare Stellung dazu einnehmen.
    Falls ihr also an einen Sheriff kommt, ist die Knarre weg.

    Ehrlich gesagt finde ich es aber sehr seltsam, dass sich euer Hass auf die Behörden in erster Linie auf mich entlädt aka Panikmacher.

    Einmal editiert, zuletzt von azzy (12. Dezember 2005 um 21:55)

  • Zitat

    Original von azzy
    Boah...locker und net so aggressiv! Das ist ein Schreiben von 3 Seiten und wenn ich das abscanne bekomme ich einen Heidenärger. Kapierst du das net? Sei froh das ich die Info gebe. Es ist eine Auslegung des Innenministers bezüglich des Gesetzestextes. Sowas bekommen Polizeibehörden zur Vollzugspraxis..

    Aha, Geheiminfos einer Geheimquelle die nicht weitergegeben werden dürfen :laugh:
    Solltest du die Ausführungsbestimmungen zum WaffG für Vollzugbeamte im Polizei-Einzeldienst meinen kenne ich die sicher besser als Du.
    Und ja ich wäre froh Informationen zu bekommen die stimmen - nur leider gibst Du keine Informationen, dazu würde nämlich ein nachprüfbarer Inhalt gehören. Also einscannen und wir sehen weiter was an der ganzen Sache dran ist b.w. welche Relevanz dieser Erlass hat.

    Übrigens ist für die Verwendung von Kartuschenmunition auf dem eigenen, befriedeten Grundstück keine Erlaubnis notwendig. Alleine daran zeigt sich schon dass hier einiges heisser gekocht als gegessen wird!
    Also entweder konkrete Angaben, sachlich und nachvollziehbar oder :n23:

    Ausserdem immer schön freundlich bleiben!

  • Zitat

    Original von azzy
    Folgendes:

    Das Schreiben ist von meinem Vater. Er ist Polizeibeamter. Wollte das net an die Glocke hängen da ich net wußte ob er es rausgeben darf. Verständlich oder? Ich habe ihn gefragt und er scannt es spätestens morgen ein und ich stelle es online.

    Zufrieden? Geierwallis. Ihr glaub nix, wenn ihr es net seht.

    .

    Hall Azzy,

    das wäre echt Klasse, wenn das klappen würde. Dann könnten wir uns hier im Forum alle mit dem Text auseinandersetzen, vieleicht bzw hoffentlich ist es ja gar nicht so schlimm. Aber wichtig ist das schon für uns alle.

    Danke

    Gruß

    cz75

  • Zitat

    Original von azzy
    Folgendes:

    Das Schreiben ist von meinem Vater. Er ist Polizeibeamter. Wollte das net an die Glocke hängen da ich net wußte ob er es rausgeben darf. Verständlich oder? Ich habe ihn gefragt und er scannt es spätestens morgen ein und ich stelle es online.

    Zufrieden? Geierwallis. Ihr glaub nix, wenn ihr es net seht.

    Ich habe noch mit ihm geredet, wie er selbst in Zukunft handeln wird: Er selbst meint, dass die Polizei, wenn sie direkt davon Wind bekommt, eingreifen soll, es meist aber nicht unbedingt tut. Entscheidungssache, Aufwand, Geringfügigkeit etc.. Der Innenminister MUSS aber eine klare Stellung dazu einnehmen.
    Falls ihr also an einen Sheriff kommt, ist die Knarre weg.

    Ehrlich gesagt finde ich es aber sehr seltsam, dass sich euer Hass auf die Behörden in erster Linie auf mich entlädt aka Panikmacher.

    Hi Azzy

    Na also, und warum nicht gleich so? Ok, ich hab zum teil verständnis für dich aber hab auch verständnis dafür daß wir hier erstmal nicht alles für Wahr halten was irgendjemand (vor allem bei neulingen) hier reinposaunt. Sicherlich wird dir dein Vater auch bestätigen daß dies nur für die Öffentlichkeit gild (Schießen auf der Straße außerhalb des eigenen Grundstückes), denn auf dem eigenen Grundstück kann ich das ganze Jahr schießen mit was ich möchte und so steht es auch im Waffengesetz. Das zeigt mir auch dein satz "wenn ihr an einen Sherrif kommt", zu mir auf das Privatgrundstück kommt sicherlich kein Sherrif.

    Gruß
    Para

  • Leute Leute,
    wenn's wirklich so wäre hätte das ganze längst bekannt sein müssen.

    Unsere Regierung ist zwar langsam aber nicht so langsam das sie am Heilig Abend ein Gesetz verkündet, welches verbietet Weihnachtsbäume aufzustellen.
    Auserdem machts keinen Sinn das die Pyroartikel verkauft werden dürfen wenn man sie nicht abbrennen darf.

    Meint ihr nicht das DWJ, Caliber oder eben Visier hätten hiervon längst Wind bekommen wenn was dran wäre?
    Herr Eichstätt, sie haben das Wort.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Zitat

    Original von Eifelyeti
    Leute Leute,
    wenn's wirklich so wäre hätte das ganze längst bekannt sein müssen.

    Unsere Regierung ist zwar langsam aber nicht so langsam das sie am Heilig Abend ein Gesetz verkündet, welches verbietet Weihnachtsbäume aufzustellen.
    Auserdem machts keinen Sinn das die Pyroartikel verkauft werden dürfen wenn man sie nicht abbrennen darf.

    Meint ihr nicht das DWJ, Caliber oder eben Visier hätten hiervon längst Wind bekommen wenn was dran wäre?
    Herr Eichstätt, sie haben das Wort.

    Und deswegen bin ich STINKSAUER!! Es ist ein Schrieb zur Vollzugspraxis für Polizeibeamte, der aber weder öffentlich irgendwo steht noch sonstwas. Eine Schweinerei denn der Bürger ist nicht vollends aufgeklärt über seine Rechte.

    Fakt ist: Sollte einer ankommen und dich belangen wollen, kann er es streng rechtlich machen. Man kann jetzt auf die Toleranz der Behörden hoffen, rein rechtlich kann man keinem mehr kommen....

    Warum net gleich so? Hab ich gesagt und du anscheinend auch erkannt. Ich wollte, KONNTE aber net direkt. Die Angst, dass mein Vater dafür belangt wird ist größer, als die, dass mir hier wer nicht glaub, soviel ist sicher....
    So....wer gibt mir Webspace? Ich bin so außer mir, hab meinen Vater gebeten direkt zu scannen. Kommt gleich. Achtet besonders auf die letzte Seite.
    Noch eine Anmerkung von ihm: Der Brief bezieht sich auf das Waffenrecht von 2003, ist aber 2004 datiert und jetzt wieder neu herausgegeben worden (als eine Art Notiz). Nicht das ihr euch über die Daten wundert.

  • Also nochmal ganz langsam zum Mitschreiben:

    Das Führen (außerhalb eines Privatgrundstückes) ist nur mit dem kleinen Waffenschein erlaubt.

    Das Schießen außerhalb eines Privatgrundstückes ist VERBOTEN (außer mit einem Erlaubnisschein, den keiner kriegt).

    Das Führen auf dem eigenen Grundstück oder auf einem fremden Grundstück mit Erlaubnis des Besitzers ist ERLAUBT.

    Das Schießen auf dem eigenen befriedeten Grundstück oder auf einem fremden befriedeten Grundstück mit Erlaubnis des Besitzers ist ERLAUBT.

    Das war der Stand von 2003, und das ist der Stand von heute. Ich glaube erstmal nicht, dass in dem Erlass was anderes steht, auch wenn es vielleicht neblig formuliert ist.

    Und ich habe in diesem Thread auch noch nichts konkretes gelesen, das klar zeigt, dass in dem Erlass was anderes behauptet wird.

    Gruß,
    Marcus

    azzy: wenn Du Webspace dafür brauchst, schick mir den Scan bitte per Mail zu, ich lade ihn dann hoch. ( os(at)co2air.de )

  • Wie gesagt, den letzten Satz hatte ich ja schon vorher zitiert, der die rechtliche Vollzugspraxis für Beamte regeln soll. Das ist für uns das Wichtigste. Falls ihr denn irgendeine findige, nebulöse Formulierung finden solltet, die dies irgendwie negiert: Nur her damit! Auch ich würde mich darüber freuen!! Ich bin nämlich net die Bild-Zeitung sondern einfach nur stinksauer.

    Edit: os@co2air.de ?? Richtig?

    Einmal editiert, zuletzt von azzy (12. Dezember 2005 um 22:20)

  • @ Old_Surehand,

    Danke für die nochmalige Aufzählung der derzeit gültigen und bekannten Faktenlage - ich denke das sollten wir, wenn überhaupt notwendig, als Diskussionsgrundlage nehmen. Bringt auch ein bisschen Ruhe und Übersichtlichkeit in die Situation.

    @ Azzy:
    Prima dass Du, b.w. Dein Vater, sich die Mühe gemacht haben das Schreiben einzuscannen. Das dürfte die optimale Lösung zur Klärung der Verhaltensweise an Silvester darstellen.

    Gruss
    Alfred

  • So...ich schicke es jetzt an os@co2air.de

    Ich hoffe inständig dass ihr

    a) eine Lücke in dieser Argumentation entdecken könnt, weder Vater noch ich haben da was gefunden

    und

    b) sachlich bleibt und nicht MICH als den Verursacher/Panikmacher oder sonstwas hier darstellt. Ich will lediglich dazu beitragen, die Situation zu klären. Ich finde man sollte für jede zusätzlich Info einfach mal dankbar sein.

    @ Alfha1802: Danke.

    Und ich hoffe ihr habt oben gelesen: Es dreht sich jetzt erstmal um NRW, andere Länder sollen diese Briefe mehr oder weniger auch bald bekommen, da die Innenminister weitgehend überinstimmend das Waffengesetz interpretieren.

    Dämliche Sache....


    Email is weg....

    Einmal editiert, zuletzt von azzy (12. Dezember 2005 um 22:28)

  • Zitat

    Original von azzy
    Ehrlich gesagt finde ich es aber sehr seltsam, dass sich euer Hass auf die Behörden in erster Linie auf mich entlädt aka Panikmacher.


    Wenn es mit meinem Post so rüberkam tut es mir leid.
    Es war natürlich nicht gegen dich gerichet.
    Es war gegen nimanden gerichtet.

    sry für offtopic!
    Ontopic:
    Wenn die Sherrifs kommen ist die Waffe weg?
    Wau das?
    Auch wenn man sich auf seinem eigenem Grundstück befindet?

  • Mail ist 2,5MB groß. Mein eMail Programm bleibt bei 100% stecken, weiß aber net was dat heißt.
    Hat OS die Mail jetzt nun bekommen oder net? Sonst ist sein Postfach evtl. voll und ich probier es nochmal bei ihm (oder jemand anderem).

  • Auf dem eigenen Grundstück darf man schießen, oder auf einem fremden mit Einverständnis des Besitzers oder Hausrechtseigentümers.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Falsch Germi... befriedetes Besitztum... Nicht Grundstück. Muss schon irgendwie "eingezäunt" sein.

    MFG Thommy

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von germi
    Auf dem eigenen Grundstück darf man schießen, oder auf einem fremden mit Einverständnis des Besitzers oder Hausrechtseigentümers.

    Gruß Marcel

    Lol. Genau. Kann ich mir den Scan ja glatt sparen wenn dat so klar is :evil:
    @ Thommy: Jo, das kommt auch noch dazu..... Vollkommen bescheuert. Was unterscheidet so eine kleine Rakete von einer Silvesterrakete? Letztere fliegen noch viel unkontrollierter!


    @ OS: Wie sieht es aus? Jetzt ist es wirklich weg (beim 2. Versuch).

    Einmal editiert, zuletzt von azzy (12. Dezember 2005 um 22:35)

  • Zur Lage: Ist wohl in 5 min Online.


    Hahaha...und mein Vater hat eine Mail bekommen von einem Waffenexperten von seiner Dienststelle. Er wußte ja, dass ich dat Ding vorbestellt hatte und meinte zu dem Typen, dass es ja unmöglich wäre sowas zu erlassen. Sogar der Typ meinte, dass man den Leuten, wenn sie auf ihrem Grundstück so "kleine Raketen" abschiessen, nur schwer erklären könnte, dass sie das nicht dürfen. Der Knackpunkt laut ihm: Diese "Raketen" fallen, da Munition einer Waffe, unter das Waffengesetz....... Und das ist der Haken am Ganzen.

  • Wenn du Probleme mit dem webspace hast, hätte auch noch was frei. Email kannst dann per PN haben. Poste die nicht gern im Forum (dürfte verständlich sein).