!! Achtung !!
Heute ist nochmal ein aktueller Erlass vom Innenminister herausgekommen. Den Schrieb habe ich von einem bekannten Polizeibeamten und wurde allen Polizeidienststellen ausgehändigt.. Aus akutellem Anlass erinnert er nochmal an die Vorschriften zur Silvesternacht.
Was soll ich sagen außer: Scheisse, scheisse, scheisse...!!!!!!!
Da steht drin, dass das Verschießen von Pyromunition aus Schreckschußwaffen zu Silvester nach erneuter Prüfung definitiv VERBOTEN ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Geldstrafe und Einzug der Waffe sind die Folge. Die Thematik dreht sich darum, dass mit der Waffe bei alkoholisierten Leuten schnell Verletzungen auftreten können und die Verwendungssicherheit NICHT das bloße senkrechte Ausrichten der Waffe bedeutet. Die Geschoße würden nämlich, aufgrund der Steighöhe, auf benachbarten Grundstücken runterkommen. Die Verwendungssicherheit KANN somit nicht sichergestellt werden und jedes abschießen von Pyrotechnischer Munition stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Also: Schreckschußwaffen mit Pyromunition zu Silvester sind ab sofort definitiv verboten laut neuem Erlaß, wie man die Munition auch abschießt oder nicht. Der Erlaß ist deswegen nochmal rausgegeben worden, um die stille Duldung der bisherigen Jahre aufzuheben und stärker zu beanstanden.
Soviel dazu die Polizei...
Und dabei war die Bestellung gerade fertig....MIST!