Kleiner Waffenschein?? Blödsinn oder?

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 4.898 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2005 um 19:11) ist von promillo.

  • Hallo,
    Auf N24 habe ich gerade einen bericht gesehen von 2 Polizisten auf Streife.. laufen ja öfters in letzter Zeit.. naja.. zumindestens haben die ein Eheparr angehalten, wegen einer eingeschalteten Nebelschlussleuchte. Nach auforderung den Verbandskasten zu zeigen... usw. sah die Polizei 3 Luftgewehre im kofferraum.. und verlangten daraufhin den kleinen Waffenschein " Der zum Führen notwendig sei"????... kann doch net stimmen zum Führen benötig man doch eh nen Normalen Waffenschein , oder? Transportieren ist ja frei.. Die haben dann die Gewehre mitgenommen..

    MFG

    Jens

  • Das ist so nicht richtig:

    Das " Führen" wird folgendermaßen definiert:

    Benutzen, oder dabeihaben von so ein Ding, ausserhalb des Privatgeländes!

    Und daher geht das schon in Ordnung!

    Ich mag keine Waffen, außer Sportwaffen, diese liebe ich!

  • Für :F:-Waffen braucht man den "großen" Waffenschein.
    Den kleinen Waffenschein braucht man für SSWs.
    Wenn die Waffe nicht zugriffsbereit im Kofferraum ist,braucht man aber eigentlich gar nix.

    Linux is like a wigwam-
    no windows,no gates
    and an apache inside.

  • Also, das das schon wieder läuft...
    Das lief bestimmt schon vor nem Jahr.

    Ob die die LGs nur gefürt oder transtportiert wurden, darüber kann man sich streiten. Meiner Meinung nach zwar nicht zugriffsbereit, aber auch nicht verpackt.

    Egal, auf jeden Fall, hatten die Polizisten unrecht.

    Wenn es ein transportieren war, wäre nichts vonnöten gewesen.
    Wenn es ein führen war, hätten die Leute einen Waffenschein gebraucht. Nein, keinen KWS, sondern einen richtigen (den in D vllt eine Handvoll Menschen haben).
    Der KWS gibt NUR für PTB SSWs! Also nix mit CO2, Druckluft oder Softair.
    Die Leute haben wenn ich mich recht erinner nochmal irgendwas nachgewiesen. Angeblich ein KWS. Das die Polizisten falsch lagen, wurde nicht gesagt.

    /€ zu langsam

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (25. Oktober 2005 um 20:08)

  • Wenn die LGs ungeladen und nicht zugriffsbereit sind, dürfen die Polizisten doch nix machen :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von pinkerfisch (25. Oktober 2005 um 20:06)

  • Hallo,

    auch wenn ich kein Experte bin.

    Der KWS wird für das "Führen" von Schreckschuss- oder Gaswaffen benötigt.

    "Führen" bedeutet vereinfacht , dass die Waffe außerhalb des befiedeten Besitztums griff- und schussbereit ist.

    Druckluftwaffen dürfen sowieso nicht ausserhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, nicht ohne KWS und nicht mit KWS.

    Sie werden "transportiert" ! Nicht griffbereit und nicht schussbereit!!

    Das ist dann kein Problem.

    Wenn auch stark vereinfacht, aber so wird es vielleicht verständlich.


    Gruß

    Musashi

    Einmal editiert, zuletzt von Musashi (25. Oktober 2005 um 20:04)

  • ja dann sind wir ja alle der selben Meinung.... die Polizisten haben einen groben Fehler gemacht... ob die Waffen geführt wurden, naja vieleicht hatten se da ja recht.. lagen offen im Kofferraum... Aber mit dem KWS war eindeutig mehr als Falsch!!!

  • Zitat

    Original von pinkerfisch
    Wenn die LGs ungeladen und nicht zugriffsbereit sind, dürfen die Polizisten doch nix machen :confused2:

    So ist es, ein verschlossener Kofferraum sollte die Vorraussetzung "nicht zugriffsbereit" erfüllen. Wichtig für den Transport ist allerdings auch, das Waffe (zb im Kofferraum) und Munition (zb im Handschufach), getrennt voneinnander transportiert werden.

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Wobei Diabolos soweit ich weiss keine Munition im Sinne des Gesetztes sind.

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    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Mag sein, ich bin auch kein Rechtsexperte, aber soweit ich weiss geht´s darum das die Waffe nicht schnell schußbereit gemacht werden kann.
    Außerdem, ob man das mit den Polizisten während einer Kontrolle diskutieren sollte?

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)

  • Im Notfall sollte man sowas seinen Anwalt diskutieren lassen und selber gar nichts sagen, bis auf die Personalien.

    Ich hab selber allerdings immer eine Ausgabe des Visier Waffngesetzheftchens im Handschuhfach, wenn das zitieren daraus aber nicht helfen sollte (Bisher wars nicht noetig, ich denke ausserdem, dass Polizisten in der Regel lesen koennen), dann wird es jemandem uebergeben, der damit sein Geld verdient...und dann darf der fuer sein Geld aber auch einige Hintern treten.
    ;)

    Ansonsten haben die Vorposter alles relevante gesagt, der KWS gilt AUSSCHLIESSLICH fuer PTB-Schreckschusswaffen.

    Zum Thema gibts unter http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/kws.pdf und http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/silvester.pdf die passenden Infos als PDF.
    Ausdruchen und mitnehmen, wenn man schon zu geizig ist, die 5 Euro fuers Visier WaffG zu loehnen.
    und fuer alle die, die damit nicht weiterkommen, gibts unter http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/raliste.htm auch gleich den passenden Anwalt.
    Oder man ist im FWR und wendet sicch dort hin. Wenn dann noch ne Oerag-RSV dazu kommt, kann man solchen Kindereien, wie im Fernsehen mal wieder gezeigt, getrost entgegensehen. Denn spaetestens die 2. Instanz wird den Buetteln das WaffG um die Ohren hauen.
    Wichtig ist nur, dass die Waffen nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert werden. Das LG ohne Futteral auf dem Beifahrersitz waere auch mit Anwalt eine Garantie fuer massig Aerger und Strafe.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von promillo
    Im Notfall sollte man sowas seinen Anwalt diskutieren lassen und selber gar nichts sagen, bis auf die Personalien.....

    Promillo,

    wir waren uns selten so einig! Besonders unter dem Aspekt dass Ordnungshüter fast ausschliesslich in Gruppierungen von mindestens 2 Personen auftreten. Warum wohl?! Und Erklärungsversuche in der Aufregung, sofern diese nicht von fachkundigen Personen vorgetragen werden, führen ganz schnell zu weiteren Problemen.

    Gruss
    Alfred

  • Aussage meines Rechtsanwalts:

    "Was ein Polizist an rechtlichen Äusserungen von sich gibt ist ohne jeden Belang. Ein Polizist ist nur Erfüllungsgehilfe der Staatsanwaltschaft"

    Von daher ist es völlig unerheblich was ein Polizeibeamter zum Waffenrecht denkt oder sagt!

    Zum Bericht! Das sind in erster Linie Wiederholungen bzw. Konserven aus Pro7/SAT1 Beständen die auf N24 gebracht werden!

    Es ist daher wohl anzunehmen das diese Reportage aus der Anfangszeit des neuen Waffenrechts stammte und die Beamten noch nicht geschult wurden.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Original von pinkerfisch
    Wenn die LGs ungeladen und nicht zugriffsbereit sind, dürfen die Polizisten doch nix machen :confused2:

    Und auch nur zum Transport! Einfach so die Waffe im Kofferraum ist auch nicht erlaubt!

    Oben rechts im Forum gibt es einen Link zum Waffenrecht! Warum liesst das eigentlich niemand?

    § 12

    Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    [...]

    3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

    3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

    4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;

    5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Wobei man auch darauf achten sollte was man für einen PKW fährt. Da stand letztins ein sehr guter Bericht in der VISIER drinnen. Bei einem normalen PKW reicht ein einfaches Futteral wo die Waffe im Kofferaum verstaut ist da man hier NICHT von innen an die Waffen kommen kann. Fährt man jedoch einen Kombi so ist es wieder ein problem da man hier keine feste Abtrennung zum Innenraum hat. Hier muss die Tasche oder der Koffer verschlossen sein. Auch sollte der Waffenkoffer oder das Futteral auf dem Rücksitz liegen muss es zugesperrt sein (z.b. über ein Vorhängeschloß).

    Ansonsten ist das mit dem KWS für Luftdruckwaffen nonnsens pur.

    Gruß
    Thomas

  • Zitat

    Originally posted by Michalive2

    Und auch nur zum Transport! Einfach so die Waffe im Kofferraum ist auch nicht erlaubt!
    ....

    Genau. Man muss wissen, WAS man sagt, WENN man etwas sagt.
    Wenn man es nicht 100%ig weiss, muss man die Klappe halten.
    Wer so dumm ist und im Fall des Falles zugibt, das er die Plempen schon wochenlang im Auto spazieren faehrt, hat eher ein Problem, als jemand, der bei gleichem Sachverhalt nichts sagt und den Rest den Fachmann machen laesst.
    Wobei im Fall der beduerfnisfreien :F:-Waffen auch da ein GUTER Anwalt noch etwas reissen koennte, wenn der Richter mitspielt.

    Aber besser ists, wenn mans als juristischer Laie mit Nuhr haelt. ;)

    Den Visier-Artikel halte ich persoenlich fuer etwas ungluecklich, da er vom worst case ausgeht (Delinquent verplappert sich, Anwalt hat keinen Schimmmer vom WaffG, die Erstinstanz ebenso) und daher seeeeeeeeehr vorsichtig formuliert wurde.

    Eine besondere PKW-Form ist im WaffG naemlich nirgendwo gefordert, man kann daher auch als Fussgaenger mit entsprechendem Futteral und Extratasche fuer Mun zum Stand spazieren, ohne dass etwas passieren sollte, was der GUTE Anwalt nicht notfalls wieder geraderuecken koennte. Auch Schloesser schreibt das WaffG nirgendwo explizit vor.
    Wobei das Machwerk allerdings wirklich so schlecht formuliert wurde, dass ein Extra Vorgaengeschloss im Vorfeld viel Arbeit sparen kann.
    Ob und wie man das in praxi macht, ist dem sachkundigen Waffenbesitzer dann selber ueberlassen. Visier hats halt so dargestellt, dass ihm niemand an den Karren fahren kann.
    Fuer Jaeger auf dem Weg ins Revier sieht das ganze dann auch wieder anders aus.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Auch darauf ist zu achten:

    Zitat

    "sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;"

    Der vom Bedürfnis umfaßte Zweck ist das Schießen mit dem Ding. Demzufolge sind wir ja alle, wenn wir eine Druckluftwaffe im Kofferraum befördern und angehalten und gefragt werden, auf dem Weg zum oder vom Schießstand oder Büchsenmacher zurück, nicht wahr?

    Also bitte nichts erzählen, man sei gerade im Café gewesen oder man wolle dem Luftgewehr nur mal die Gegend zeigen ...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...