Rechtslage in Österreich??

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 4.624 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Dezember 2005 um 18:46) ist von Promo.

  • Hallo!

    Ich möchte noch zwei Fragen anhängen:

    In Deutschland ist das mit dem Laser-Point (bzw wie lautet der Name für das mit dem roten Punkt?(nicht das im ZF sondern der projezierte) ja offensichtlich verboten, aber gilt dies ebenso für Österreich?

    Wie sieht es mit der Verwendung eines Schalldämpfers in Österreich aus? In Deutschland ist die Verwendung ebendieser an F-Waffen gestattet, da es aber diese lt. österr. Gesetz bei uns nicht gibt (bzw. sie fallen mit den normalen LG's zusammen), drängt sich mir nun die Frage auf, ob ich an jedes LG einen Schalldämpfer montieren darf.

    Kleiner Zusatz zur 2. Frage: Es steht bei jedem Schalldämpfer dabei "nur für F-Waffen". Ist damit das Gesetz gemeint, oder ist der SD allgemein nicht geeignet für WBK-Pflichtige Waffen?

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Ich denke, beides: in Verbindung mit einer nicht :F: - Waffe wird der Dämpfer in D zum verbotenen Gegenstand, außerdem denke ich, daß sich z.B. der Weihrauchdämpfer mit seinen 2 Plastiklockenwicklern und dem Papiertaschentuch im Innern bei etwas Mündungsfeuer in Wohlgefallen auflösen würde.

  • @ ulli_s

    Hast du den vorigen Post denn gelesen ??

    Promo kommt aus Österreich !!! Er will über die Rechtslage in Österreich aufgeklärt werden !!

    Und was willst du mit Mündungsfeuer bei einem 16 Joule Luftgewehr ???


    Ich kenne zwar die rechtliche Lage in Österreich nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass es auch dort verboten ist Schalldämpfer ab einer gewissen Joule Zahl aufzusetzen.

    Mfg

    KillFrenzy

    P.S. Es steht sogar unter seinem Avatar, dass er aus Ober-Österreich kommt.

    P.P.S. Sogar der Thread-Name lautet : Rechtslage in Österreich ??

  • Zitat

    In Deutschland ist das mit dem Laser-Point (bzw wie lautet der Name für das mit dem roten Punkt?(nicht das im ZF sondern der projezierte) ja offensichtlich verboten, aber gilt dies ebenso für Österreich?

    Nö, also an Airsoftguns darfst du auf jeden Fall Laserpointer bauen, dann sollte das auch für LGs gelten.

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Zitat

    Original von ulli s
    ... in Verbindung mit einer nicht :F: - Waffe wird der Dämpfer in D zum verbotenen Gegenstand...


    Falsch, ein Schalldämpfer ist niemals ein verbotener Gegenstand sondern "nur" Erlaubnispflichtig.
    Jäger auf Friedhöfen bekommen diese Erlaubnis zb.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (8. Dezember 2005 um 16:51)

  • Servus,

    lampen und laser sind in Österreich erlaubt.

    Schalldämpfer weiß ich jetzt nicht.

    Wie schon gesagt man muss da aufpassen ob man jagen oder einfach nur schießen tut.
    Bei den Jägern sind zum beispiel zf-nachtsichtgerät, laser, lampen,etc. verboten.
    Als Jäger muss man waidgerecht jagen, dass heißt es gibt einschränkungen in Munition und Zielhilfen.

    Als normaler waffenbesitzer hat man gewisse freiheiten.

    Prinzipell kann man fast alles erwerben und verwenden was so angeboten wird.

    Betreffend schießen mit Luftdruckwaffen:
    Hab da noch mal nachgeblättert. Man darf überall schießen, außer in öffentlich Gebäuden;

    der Platz wo man schießt: da darf es zu keiner gefährdung anderer kommen.
    (Sprich ich könnt auf der Straße schießen, werd aber trotzdem bestraft weil ich ja einen Autofahrer zufällig anschießen könnte)

    Dieser Punkt ist eigendlich sehr streng. denn ich kann zwar in meinem Garten schießen. aber wenn da nur ein "Zaun" von 50cm Höhe ist, dann kann ich angezeigt werden.

    Prinzipell kann man sagen, wenn ein "Schießunfall" passiert, dann ist man dran und die Bestrafungen sind hart.
    Es kann leicht sein das man bei einem relativ kleinen Vergehen, schnell ein lebenslanges Waffenverbot bekommt.

    Hoffe geholfen zuhaben.

    mfg

    testplayer

    PS: Wenn man sich in Österreich als Waffenbesitzer oder Waffeninteressierter outet wird man eh schon genug von der Gesellschaft bestraft. -> Das geht soweit das Sportschützen ihre Waffen in Plastikwasserröhren verstecken um nicht angezeigt zu werden. Wenn einen die Polizei aufhaltet muss man lang und breit erklären das man kein Wilderer ist, etc. -> Es ist nicht geil ein Waffenbesitzer zu sein (nach dem Song: "Es ist geil ein A* zu sein")

    :nuts: Ich hatte eine Vision: BLEI fliegt :nuts:

    :direx: Wer Rechschreibfehler sieht kann sie behalten.

    Einmal editiert, zuletzt von testplayer (8. Dezember 2005 um 18:18)

  • Hallo!

    Dann besten Dank für die Antworten, kann ich also beruhigt ein LG kaufen, und eventuell mal nen Laserpointer raufmontieren (:) [nicht zum wirklichen zielen, aber ich finde wenn man in der Dämmerung damit schiessen will, sieht es gut aus].

    Wegen dem Schalldämpfer suche ich halt noch nach Antworten - falls jemand was weiß ... :ngrins:

    PS: haben beim Haus eh 11.000m² Grund, denke nicht dass sich da ein Nachbar aufregen wird :nuts:

    Grüße Georg

    *edit*

    Hatte noch was vergessen. Dh. die handelsüblichen Schalldämpfer verstehen sich auch mit den WBK-pflichtigen Waffen? Jetzt nicht vom passen, sondern ob diese Teile dann die doch viel größeren Gewalten lange mitmachen..

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (8. Dezember 2005 um 20:31)

  • Die "Gewalten" wirken ja nicht auf den Schalldämpfer. Wenn es ein starkes Prellschlag gewehr ist sollte er genügend gut befestigt werden.

    Es kann bloß sein, dass der Schalldämpfer(für :F:-Waffen) nicht so toll dämpft, weil man bei starken LG's ein größeres Volumen im Schalldämpfer benötigt.

    Mfg

    KillFrenzy

  • Wenn Du es wirklich GENAU wissen willst, frage mal bei denen nach: http://www.iwoe.at
    Dort WEISS man Bescheid und vermutet nicht nur.

    Das Oesterreichische WaffG ist in vielen Dingen liberaler und besser als unseres, in anderen aber geradezu musterdeutsch und duemmlich restriktive Show.

    Aber da kann die die IWOe weiterhelfen.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Okay, habe mich mal in das Waffengesetz eingelesen - stammt allerdings von 1996 auf der IWÖ-Website.
    Auf der Seite 24 kann ich die für LG's geltenden Bestimmungen entnehmen - darin ist auch der §17 erwähnt. Dieser umfasst die folgende Textpassage:

    "Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen
    [...]
    5. von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die Vorrichtungen allein;"

    Demzufolge ist dann der Besitz von Schalldämpfern alleine illegal in Österreich?!
    Werde wohl nicht umhin kommen, dem IWÖ ein Mail zu schicken...

    Grüße Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Tag,

    War heute bei dem Waffenhändler meines Vertrauens - als ich den Verkäufer frage, ob Schalldämpfer in Österreich legal sind, meinte der nur "Nein". Ich begründete meine Frage damit, dass diese in Deutschland legal sind, und es hieß hierauf auch nur "davon weiß ich nichts".
    Naja, also mal die Antwort des IWÖ abwarten.

    Grüße Georg

    PS: Ist der Knall einer Hunter 1250 wirklich so extrem laut [in der unzensierten Version], da er eine liegen hatte - um 450€ :nuts:

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Na dass ist ja super, heißt ich brauch nur ein Luftdruckgewehr und die entsprechende Feder dazu, einbauen lassen und los gehts???

    Hab schon mal mit so nem Gewehr geschossen, aber nur auf 10 Meter wirklich treffgenau. Wenn man auch auf 50 Meter schießen will, macht das sicher Sinn so ne Feder.

    All i wanna see, is my enemies bleed...

  • Hallo!

    Denke du hast da was falsch aufgefasst. Das Teil ist standartmäßig "scharf" und macht [lt. deren Katalog] 380m/s.

    Grüße Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Na ja...also der normale Hunter 1250 knallte schon ziemlich derb da er ja nicht wie üblich ne kastrierte Feder drinne hat sondern im Druck entlastet wird was allerdings schlecht für die Feder ist da der Kolben dann SEHR hart aufschlägt (die bohrung ist stolze 3mm stark!!)

    Du musst dir einfach mal reinziehen wie sich gut 80ccm Luft auf über 150Bar komprimiert rund 1,5m von deinem Ohr entfernt anhören könnten....ICH hatte zumindestens öfters mal ein kurzes piepen im Ohr als meiner noch neu war und gedieselt hat...von der Lautstärke her war er anfangs sogar lauter wie eine normale CO2-Pistole (genau: wie die CP88 4 Zoll)

    später gings dann....habe ihn aber verkauft da ich auf SSW's vollkommen abfahre und umgestiegen bin (habe jetzt gar keine LG's oder LP's oder Softairs mehr!)....Pupsnase hat sicherlich wahre Freude dran....war ja auch ein klasse teil.

    Aber hey...du als Ösi....sollte doch sicher kein Problem sein auch ein Webley und Scott Patriot Export in 5,5mm zu kaufen oder?

    Das hat mit seinen 42 Joule so ne Power da werden die Diabolos zu Staub zerhagelt wenn du in den Kugelfang schießt ;D

    Der Hunter 1250 ist aber auch ne klasse wahl...kannste ruhig nehmen!
    Hat ja nen tollen abzug der große....(und ne Halteklinke für den Kolben die bei manchen Leuten schon gebrochen ist, da sind aber einzelfälle welche man z.b. auf http://www.reviewcentre.com --> shooting nachlesen kann)

  • Zitat

    Sg. Herr [...]!
    Grundsätzlich sind sowohl Schalldämpfer als auch Gewehrscheinwerfer in
    Österreich verboten wie aus § 17 zu entnehmen ist. Dies gilt auch für
    Luftdruckwaffen.
    Detailliertere Auskünfte durch unsere Vereinsjuristen gibt’s kostenlos für
    IWÖ-Mitglieder.

    Mit freundlichen Grüßen: Heinz Weyrer/IWÖ-Büro

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)