ZitatOriginal von promillo
Duch die Wiederholung wird das auch nicht wahrer.
Eine Waffe ist immer dann zur Verteidigung "geeignet", wenn ihr Besitzer sich damit verteidigt.
Es GIBT KEINE FESTE ZWECKBESTIMMUNG TOTER GEGENSTAENDE, DER BENURTZER ALLEIN ENTSCHEIDET.[...]
BTW, wenn die UZI angeblich ungeeignet sei, warum haben wir die dann (sogar als boeseboeseboese Vollautos) als persoenliche Verteidigungswaffe bei den Panzerbesatzungen der BW gehabt?.
Du hast offensichtlich von Combat-Schiessen und Definitionen einer Verteidigungswaffe unter der unterschiedlichen Aufgabenbereiche dieser in ziviler/militräischer/polizeilicher Sicht keine Ahnung oder?
Ich zitiere einmal aus der gängigen Fachliteratur
Der italienische Waffenspezialist, Roberto Teppa hat in Analysen diverser Terroranschläge in Italien in den 70er Jahren nachfolgende Erkenntnis gewonnen
Das Überraschungsmoment ausnutzend, feuern Terroristen binnen einer Sekunde 10-15 mehr oder weniger gezielte Schüsse auf die Überfallenen ab. Die Sicherheitskräfte jedoch müssen ihre Maschinenpistolen zumeist erst entsichern und spannen, ehe diese Feuer bereit sind. Das dauert mehrere Sekunden, mitunter, geschockt durch den Überfall, sogar noch länger.
Diese Sekunden, so der Konstrukteur, seien entscheidend, führen so zum Erfolg der Terroristen.
Man müsse die Sicherheitskräfte also mit Waffen ausrüsten, die zwar gegen unbeabsichtigte Schussabgabe gesichert, dennoch aber Feuerbereit sind, ohne beim Überfall erst gespannt und entsichert zu werden.
[...]
Wenige Modelle ausgenommen, kann die gespannte Maschinenpistole zwar gesichert werden, da man das Risiko unbeabsichtigter Schussabgaben kaum eingehen will, wird sie jedoch nur selten in diesem Zustand getragen. Der Schütze muss also, wie oben beschrieben, Feuerbereitschaft herstellen, erst dann kann er schiessen.
Von diesem Prinzip abweichend, entwickelte der Konstrukteur die Spectre Maschinenpistole. Eine aufschiessende, jederzeit Feuerbereite, gegen unbeabsichtigte Schussabgabe gesicherte und masseverriegelte Waffe.
Wie im Text deutlich ist also eine zuschiessende Waffe für eine Verteidigung kaum bis überhaupt nicht geeignet.
Die UZI wird von der Bundeswehr als Verteidigungswaffe für Kradfahrer oder Kampfunterstützungseinheiten bzw. Panzerbesatzungen eingesetzt.
Wenn man mal davon absieht das die Beschaffung der UZI gegen MPL und MP5 aus politischen Gründen geschah müsste schon ein Leie die unterschiedlichen Aufgabenbereiche erkennen.
Bei einer militärischen Verteidigungswaffe für zum Beispiel Panzerbesatzungen kommt es auf
-Kompaktheit im Sinne das die Waffe in der Beengtheit eines Panzers mitgeführt werden kann
-Hohe Magazinkapazität
-Hohe Feuergeschwindigkeit
an.
Bei einer zivilen/polizeilichen Verteidigungswaffe
-Kompaktheit im Sinne das die Waffe verdeckt getragen werden kann
-Sicherheit und schnelle Feuerbereitschaft
-Hohe Mannstopwirkung bei geringer Umfeld Gefährtung
Das ganze geht auch noch weiter, in den Unterschiedlichen Kampfentfernungen, Munitionssorten usw.
Ein militärischer Feuerkampf wird in der Regel auf Entfernungen ab 100m geführt
Ein polizeilicher Feuerkampf im Nahkampf bzw. bis 50m in urbaner Umgebung.
Ein ziviler Feuerkampf in der Selbstverteidigung erfolgt in der Regel ausschliesslich im Nahkampf unter beengten Bedingungen.
Du siehst also das eine Waffe für sich schon eine Zweckbestimmung hat und das eben nicht nur vom Benutzer abhängig zu machen ist.
Da könnte man noch viel mehr dazu schreiben, habe aber gerade wenig Zeit (Muss noch ins Fitness-Studio) und Lust
Im Visier oder DWj, eine der letzten Ausgaben, war einmal ein Artikel zu diesem Thema (Verteidigung mit einer Schusswaffe)