Banning Guns In the U.K. Has Backfired

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 9.690 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. September 2004 um 22:45) ist von Leuchtturm.

  • Zitat

    Original von promillo
    Duch die Wiederholung wird das auch nicht wahrer.
    Eine Waffe ist immer dann zur Verteidigung "geeignet", wenn ihr Besitzer sich damit verteidigt.
    Es GIBT KEINE FESTE ZWECKBESTIMMUNG TOTER GEGENSTAENDE, DER BENURTZER ALLEIN ENTSCHEIDET.

    [...]

    BTW, wenn die UZI angeblich ungeeignet sei, warum haben wir die dann (sogar als boeseboeseboese Vollautos) als persoenliche Verteidigungswaffe bei den Panzerbesatzungen der BW gehabt?.

    Du hast offensichtlich von Combat-Schiessen und Definitionen einer Verteidigungswaffe unter der unterschiedlichen Aufgabenbereiche dieser in ziviler/militräischer/polizeilicher Sicht keine Ahnung oder?

    Ich zitiere einmal aus der gängigen Fachliteratur

    Der italienische Waffenspezialist, Roberto Teppa hat in Analysen diverser Terroranschläge in Italien in den 70er Jahren nachfolgende Erkenntnis gewonnen

    Das Überraschungsmoment ausnutzend, feuern Terroristen binnen einer Sekunde 10-15 mehr oder weniger gezielte Schüsse auf die Überfallenen ab. Die Sicherheitskräfte jedoch müssen ihre Maschinenpistolen zumeist erst entsichern und spannen, ehe diese Feuer bereit sind. Das dauert mehrere Sekunden, mitunter, geschockt durch den Überfall, sogar noch länger.

    Diese Sekunden, so der Konstrukteur, seien entscheidend, führen so zum Erfolg der Terroristen.

    Man müsse die Sicherheitskräfte also mit Waffen ausrüsten, die zwar gegen unbeabsichtigte Schussabgabe gesichert, dennoch aber Feuerbereit sind, ohne beim Überfall erst gespannt und entsichert zu werden.

    [...]

    Wenige Modelle ausgenommen, kann die gespannte Maschinenpistole zwar gesichert werden, da man das Risiko unbeabsichtigter Schussabgaben kaum eingehen will, wird sie jedoch nur selten in diesem Zustand getragen. Der Schütze muss also, wie oben beschrieben, Feuerbereitschaft herstellen, erst dann kann er schiessen.

    Von diesem Prinzip abweichend, entwickelte der Konstrukteur die Spectre Maschinenpistole. Eine aufschiessende, jederzeit Feuerbereite, gegen unbeabsichtigte Schussabgabe gesicherte und masseverriegelte Waffe.

    Wie im Text deutlich ist also eine zuschiessende Waffe für eine Verteidigung kaum bis überhaupt nicht geeignet.

    Die UZI wird von der Bundeswehr als Verteidigungswaffe für Kradfahrer oder Kampfunterstützungseinheiten bzw. Panzerbesatzungen eingesetzt.

    Wenn man mal davon absieht das die Beschaffung der UZI gegen MPL und MP5 aus politischen Gründen geschah müsste schon ein Leie die unterschiedlichen Aufgabenbereiche erkennen.

    Bei einer militärischen Verteidigungswaffe für zum Beispiel Panzerbesatzungen kommt es auf

    -Kompaktheit im Sinne das die Waffe in der Beengtheit eines Panzers mitgeführt werden kann
    -Hohe Magazinkapazität
    -Hohe Feuergeschwindigkeit

    an.


    Bei einer zivilen/polizeilichen Verteidigungswaffe

    -Kompaktheit im Sinne das die Waffe verdeckt getragen werden kann
    -Sicherheit und schnelle Feuerbereitschaft
    -Hohe Mannstopwirkung bei geringer Umfeld Gefährtung


    Das ganze geht auch noch weiter, in den Unterschiedlichen Kampfentfernungen, Munitionssorten usw.

    Ein militärischer Feuerkampf wird in der Regel auf Entfernungen ab 100m geführt

    Ein polizeilicher Feuerkampf im Nahkampf bzw. bis 50m in urbaner Umgebung.

    Ein ziviler Feuerkampf in der Selbstverteidigung erfolgt in der Regel ausschliesslich im Nahkampf unter beengten Bedingungen.


    Du siehst also das eine Waffe für sich schon eine Zweckbestimmung hat und das eben nicht nur vom Benutzer abhängig zu machen ist.

    Da könnte man noch viel mehr dazu schreiben, habe aber gerade wenig Zeit (Muss noch ins Fitness-Studio) und Lust

    Im Visier oder DWj, eine der letzten Ausgaben, war einmal ein Artikel zu diesem Thema (Verteidigung mit einer Schusswaffe)

  • @michalive: Meine "seltsamen Argumente" waren ironisch gemeint. Lies es dir nochmal durch und du erkennst es hoffentlich.

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von nolimitsoldier
    @michalive: Meine "seltsamen Argumente" waren ironisch gemeint. Lies es dir nochmal durch und du erkennst es hoffentlich.

    Der Absatz mit "Miliz" meinte auch nicht Dich sondern Promilo. Falsch geqoutet :confused2:

  • promillo

    Zitat

    ...oder gar dem perfiden und faschistischen "staatlichen Gewaltmonopol"

    Solche unreflektierten Anarcho-Sprüche kommen normalerweise aus der linksradikalen Ecke - die ja eigentlich nicht so ganz Deiner politischen Richtung entspricht? ;)

    Da kein Bürger seinem Mitbürger Gewalt oder sogar Selbstjustiz zubilligen will, gibt es seit langem das so genannte staatliche Gewaltmonopol, dieses wurde eingerichtet, um Einzelne, die die Regeln nicht einhalten, zur Räson zu bringen; hierzu zählt insbesondere das Strafgesetz.

    Sollen wir stattdessen etwa wieder das individuelle Faustrecht oder die Blutrache von Familien-Clans einführen? :crazy2:

    Ich habe nichts dagegen, wenn jemand im anonymen Web "mal so richtig die Sau rausläßt", trotzdem sollte man mit solchen Parolen, die unser demokratisches Rechtssystem grundsätzlich in Frage stellen, doch etwas vorsichtiger sein - abgesehen davon passen solche radikalen politischen Ansichten IMHO eigentlich auch nicht zu Deinem seriösen "E.L.F."-Erscheinungsbild auf der IWB...


    @michalive, ivtu

    :respect: Ich finde es beachtlich, dass es auch noch Leute gibt, die es tatsächlich wagen, gegen den gleichgeschalteten Waffenlobby-Strom mit seinen Standardparolen zu schwimmen - wie er in manchen anderen Waffenforen vorherrscht - und sich dabei ihr kritisches, selbstständiges Denken erhalten haben.


    matt-x

    Zitat

    Alles freigeben ist ebenso falsch wie alles verbieten! Ein sinnvoller und überlegter Umgang mit dem Thema Waffen (und dem gesunden Menschenverstand) ist es was wir brauchen - radikale Parolen, ob nun pro oder kontra, nützen überhaupt nichts.


    Das bringt es wohl auf den Punkt! :new11:

    Ciao

    Mulder

  • Ich bekenne mich :(
    Ich interessiere mich für Waffen(bis Kaliber "Dicke Berta")
    Ich interessiere mich für :F: Waffen
    Ich interssiere mich für Waffen >0,5 Joule
    Ich interessiere mich für RC-Schiffsmodellbau
    Ich interessiere mich für RC-Modell-Car's(Verbrenner)
    Ich interessiere mich für RC-Flieger
    Ich interessiere mich für Aquaristik
    Ich interessiere mich für Terraristik,
    und nebenbei nehme ich noch am Straßenverkehr teil.
    Jedes dieser Interessen befähigt mich einen Menschen zu verletzen,oder gar zu töten.
    Achja,ganz vergessen...ich habe noch Gartenbaugeräte,Bohrmaschine,Stichsäge,Tacker,Airbrush....und nee menge Messer,Gabeln und Scheren befinden sich auch noch in meinen besitz....ich hoffe die S.E.K lässt mich ausschlafen bevor sie meine Wohnung stürmt... :new16:

    Der Mensch ist Anfang alles Übels...und da nützt kein Gesetz :crazy3:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat


    Der Mensch ist Anfang alles Übels...und da nützt kein Gesetz :crazy3:

    Das hast Du jetzt aber schön gesagt!

    Gruß,

    Reinhard

    Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum ist das noch nicht ganz sicher.
    (Albert Einstein)

  • @ reini

    Zitat

    Das hast Du jetzt aber schön gesagt!

    Sagen wir mal ganz einfach =es auf den Nenner gebracht !
    Wer benutzt den offensiv auf dieser Welt "Waffen" um zu töten?
    Kommt mir jetzt bitte nicht mit Raubtiere,die benutzen die nur zum überleben und weil die Natur sie dafür auserkoren hat.
    Der Mensch glaubt das er in der Evulation an erster Stelle steht,shit...er steht kurz vor dem Aussterben :crazy2:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Mulder:

    Sorry, wenn ich nochmal widerspreche, aber:
    Es gibt kein staatliches Gewaltmonopol.
    Bitte zeige mir ein Gesetz, in dem das verankert sein soll.
    Es gibt ein Grundgesetz, in dem geht alle Gewalt vom Volke aus und in dem gibt es die ausdrueckliche Erlaubnis zum Widerstand gegen all jene, die die Verfassung angreifen, egal ob staatlich oder nicht.
    Es gibt das StGB mit dem Jedermannsparagraphen und dem Notwehrrecht.
    Aber es gibt KEIN STAATLICHES GEWALTMONOPOL und wenn es das denn gaebe, waere es leider Zeit fuer Art.20(4).
    Ich hoffe, wir werden diese Zeit nie (wieder) erleben muessen.
    Daher reagiere ich auch so allergisch auf dieses schlimme Wort vom staatlichen Gewaltmonopol, denn es ist nichts anderes, als der direkte Bruch des Grundgesetzes und diverser anderer Gesetze. Denn unser demokratisches Rechtssystem lebt gerade davon, dass der Staat eben kein Gewaltmonopol hat und je haben darf.
    Er hatte es 1933-45 und er hatte es in der "DDR" bis 1989/90. Das reicht. Mehr brauchen wir davon nie wieder.


    @Michalive:
    Diese technischen Details aendern nichts an der Tatsache, dass tote Gegenstaende nur durch ihren Benutzer zu Angriffs- oder Verteidigungswaffen werden.


    ivtu:
    Bei der britischen Statistik scheint es sich um eine aehnliche "Reform" zu handeln, wie die unserer Arbeitslosenstatistik.
    Man zaehlt nun anders, um das gewuenschte Ergebnis zu bekommen.


    @All: Sorry, hat etwas gedauert, war ein wenig im Stress.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (23. September 2004 um 21:28)

  • Zitat

    Original von promillo
    ivtu:
    Bei der britischen Statistik scheint es sich um eine aehnliche "Reform" zu handeln, wie die unserer Arbeitslosenstatistik.
    Man zaehlt nun anders, um das gewuenschte Ergebnis zu bekommen.


    Sorry promillo, aber genau andersrum wird ein Schuh draus. Bei der Arbeitslosenstatistik wird so gezählt, daß am Ende geringere Arbeitslosenzahlen herauskommen. In Großbritanien wird seid 2002 so gezählt, daß die Zahlen höher werden. Im Grunde waren alle Zahlen vor 2002 zu niedrig, was am Ende zu der falschen Schlußfolgerung führt, die Zahlen wären "explodiert".
    Gruß
    Ralph

  • Zitat

    Original von promillo
    Es gibt kein staatliches Gewaltmonopol.
    Bitte zeige mir ein Gesetz, in dem das verankert sein soll.

    Das steht auch, tatsächlich, nicht im Grundgesetz, es ist ein Grundprinzip moderner Zivilisation und des Verfassungsstaates und wird/wurde auch so vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt und in den Verfassungsrang erhoben!

    Gewaltmonopol ist ein auf den Soziologen Max Weber zurückgehender Begriff. Er besagt, daß in einem rechtlich geordneten Gemeinwesen der Staat ein Gewaltmonopol haben müsse, mit der Folge, daß allein staatliches Handeln die Anwendung physischer Gewalt legitimieren kann.

    Der Begriff ist freilich so ambivalent wie bereits derjenige der Gewalt: Dann nämlich, wenn Gewalt in der negativen Konnotation des Zwanges gebraucht und einem positiven Begriff wie Macht gegenübergestellt wird, ist Gewalt gerade nicht dasjenige, worauf der Staat ein Monopol geltend machen will und darf. Das ist allerdings mit dem Gewaltmonopol des Staates auch nicht gemeint.

    Wie jedes Monopol ist auch dieses Gewaltmonopol der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt: der Staat wird des ihm zuzumessenden Gewaltmonopols nur dann gerecht, wenn er die Gewalt unabhängig im Sinne der Gesamtheit seiner Bürger und unter Wahrung der individuellen Freiheiten ausübt. Dies soll unter anderem durch das Prinzip der Gewaltenteilung gewährleistet werden.


    Zitat

    Es gibt ein Grundgesetz, in dem geht alle Gewalt vom Volke aus und in dem gibt es die ausdrueckliche Erlaubnis zum Widerstand gegen all jene, die die Verfassung angreifen, egal ob staatlich oder nicht.
    Es gibt das StGB mit dem Jedermannsparagraphen und dem Notwehrrecht.
    Aber es gibt KEIN STAATLICHES GEWALTMONOPOL und wenn es das denn gaebe, waere es leider Zeit fuer Art.20(4).

    Das Widerstandsrecht findet schon im Grundgesetz seine Einschränkung

    "...wenn andere Abhilfe nicht möglich ist"

    Beispielsweise dann wenn Terroristen eine ganze Stadt einnehmen und der Staat mit seinen Organen die innere Sicherheit in diesem Gebiet nicht mehr aufrechterhalten können, da zahlenmässig unterlegen oder in Gefangenschaft.

    Nur in solch einer Situation hat der Bürger das Recht zum Widerstand bzw. in einer Situation in der Gerichte oder Polizei nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Im weitern gibt es in der gängigen Rechtssprechung das Prinzip des "allgemeinen Lebensrisiko"

    Unterschritten wird diese Gefahrenschwelle durch das unvermeidbare Restrisiko. Als solches werden Gefahren bezeichnet, die außerhalb des menschlichen Erkenntnisvermögens liegen. Diese sozial-adäquate Last ist von allen Bürgern zu tragen. Grundrechtliche Schutzpflichten garantieren keine totale Sicherheit.

    Zitat


    Ich hoffe, wir werden diese Zeit nie (wieder) erleben muessen.
    Daher reagiere ich auch so allergisch auf dieses schlimme Wort vom staatlichen Gewaltmonopol, denn es ist nichts anderes, als der direkte Bruch des Grundgesetzes und diverser anderer Gesetze. Denn unser demokratisches Rechtssystem lebt gerade davon, dass der Staat eben kein Gewaltmonopol hat und je haben darf.
    Er hatte es 1933-45 und er hatte es in der "DDR" bis 1989/90. Das reicht. Mehr brauchen wir davon nie wieder.

    Was soll der Blödsinn eigentlich?

    Was willst Du?

    Das Recht zur Selbstjustiz?

    Das staatliche Gewaltmonopol umfasst alle hoheitlichen Aufgaben des Staates

    Angefangen von der Aufrechterhaltung der inneren wie äusseren Sicherheit, das Justizwesen, die Polizei etc.

    Das ist das Gewaltmonopol, was Du abschaffen bzw. negieren willst!

    Staatliches Gewaltmonopol meint eben nicht Gewalt gegen seine Bürger, wie Du uns weiß machen möchtest. sondern die Durchsetzung hoheitlicher Staatlichkeit!

    Angefangen über die Polizei- und Ordnungsrechtlichengesetze der einzelnen Länder über das Justizsystem bis hin zur Bundeswehr.


    Das was Du hier propagierst ist die Abkehr vom Grundprinzip des Verfassungsstaates und moderner Zivilisation.

    Äusserst Bedenklich...

    Ich rate Dir dringend den Gang zur nächsten Bibliothek! Lese einmal die gängigen Grundgesetzkommentare und Abhandlungen über Staatsrecht bzw. Grundlagen des modernen Verfassungsstaates durch!

    Und lasse die Finger von den rechten antidemokratischen "Widerstandsrecht"-Spinnern!

  • @Michalive:
    Ok, vielleicht habe ich mich unklar ausgedrueckt, aber irgendwie hast Du micht komplett missverstanden.

    Ich will keine Selbstjustiz und aehnlichen Unsinn, sondern einfach nur einen demokratischen Rechtsstaat erhalten und der DARF kein GEWALTMONOPOL haben. Du sprichst ja auch selber sogar von Gewaltenteilung.
    Sonst haben wir naemlich eine neue "DDR" oder ein 4. Reich.
    Dieses GEWALTMONOPOL war das Kennzeichen dieser Regime.

    Der Staat hat daher ebenso wie der Buerger, der ja eigentlich der Souveraen ist, die Gesetze zu achten.

    Wenn aber Ministerialbuerokraten hergehen und in die Begruendung zum WaffG reinschreiben, dass Waffen ihrem Wesen nach Gegenstaende seien, die der Staat gegen seine Buerger einsetzt, dann schrillen zumindest bei mir saemtliche Alarmglocken denn solche Aeusserungen passen wirklich nicht mehr in einen demokratischen Rechtsstaat.

    DAs ist die echte Gefahr fuer unsere Demokratie und nicht die Phantasien von Selbstjustiz, die ausbrechen wuerde, wenn man muendige Buerger hat.
    Argh...

    Vielleicht ist ja einfach der Begriff selber das Problem, ich wuerde ihn nie verwenden, weil er eben Dinge impliziert, die in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Platz haben duerfen.
    Demokratie stirbt zur Zeit scheibchenweise.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • @ promillo

    Zitat

    Wenn aber Ministerialbuerokraten hergehen und in die Begruendung zum WaffG reinschreiben, dass Waffen ihrem Wesen nach Gegenstaende seien, die der Staat gegen seine Buerger einsetzt,


    Daraus lese ich das die (nicht nur heutige ) Regierung immer mehr "Angst" vor der eigenen Wählerschaft bekommt,nur frage ich mich woher diese (begründete?) Angst wohl herkommen mag :new16:

    >Mündige Bürger nennt man Personen,
    von denen erwartet wird,
    daß sie einmal zur Wahlzeit ihre Stimme für die
    richtige Partei erheben und danach den Mund halten<

    Ron Kritzfeld

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.