LEP Colt SAA Stahl Rahmen

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 913 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. April 2024 um 20:48) ist von Bockaufblock.

  • Guten Tag,

    Ich habe seit längerem eine Idee die mir nicht ganz aus dem Kopf gehen will. Und zwar finde ich es schade das der ME Colt SAA nur einen Rahmen aus Zink hat. nun gibt es im Internet Seiten und Firmen die Teile nach eigenem Plan anfertigen. InstaWerk müsste denke ich so ein Unternehmen sein. Kann man nun nicht den Rahmen digitalisieren oder eine Planzeichnung anfertigen und sich diesen aus Stahl herstellen lassen? Ich denke, dass das mit dem Waffenrecht dann schwierigkeiten geben könnte, teuer und unfassbar aufwendig wäre es ebenfalls. Aber es ist ja nur eine Idee und ich weiß nicht ob sie absolut nutzlos ist oder ob da noch jemand mal dran gedacht hat.

    Danke fürs Lesen,

    Mit freundlichen Grüßen.

  • Rahmen hat den PTB Stempel und der ist ein entscheidendes Bauteil. Du wirst wohl nur sehr schwer jemanden finden der dir das Bauteil herstellt, denn es ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Somit macht ihr euch beide, der Hersteller und der Auftraggeber strafbar. Ist leider so.

    Gerade bei den alten Westernwaffen die hier und da eine Macke am Rahmen haben, wäre es schön, wenn man auf diese Weise Ersatz bekäme. Das ist aber ausgeschlossen, sofern die nicht mehr hergestellt werden. Da kann man dann immer nur einen Rahmen mit gleicher PTB besorgen, wenn man einen guten bekommt und umbauen.

    So ist das Waffengesetz hier in Deutschland.

  • Ich denke hier geht es um die LEP-Version,
    die hat keinen PTB-Stempel.
    Das Ganze wird an den Kosten scheitern.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ja, abgesehen davon, dass wohl das :F: gemeint ist - der ME Bull Barrel hatte früher dieses :F: auf dem Laufmantel. Schlottmann hat dann einen eigenen Laufmantel ganz ohne :F: im Angebot. Wenn man den montierte, war auf dem Revolver gar kein :F: mehr. Sowas.

  • Das F kann man ja anbringen, das ist das kleinste Problem.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Das muss kein Büchsenmacher ausführen, das F
    ist kein geschütztes Zeichen, das darf jedermann
    anbringen. Die Einschränkung liegt darin dass
    man ohne F eine erlaubnispflichtige Waffe hat
    die man nicht haben darf - daher kann man nicht
    so einfach eine Waffe nachstempeln. Ein Teil das
    nicht der Erlaubnispflicht unterliegt (Laufmantel)
    darf jeder besitzen und halt auch stempeln. Der
    Austausch an der Waffe ist dann ebenso zulässig.

    Herr Schlottmann liegt mit seiner Aussage leider
    falsch - eine Waffe ohne F ist erlaubnispflichtig!

    In dem hier vorliegenden Fall geht es ja um den
    Rahmen der ein wesentliches Waffenteil ist. Dieser
    unterliegt der Erlaubnispflicht bezgl. Herstellung
    und Besitz. Daher muss der Hersteller F-stempeln.
    Durch den F-Stempel entfällt die Erlaubnispflicht
    für den Besitz und das Teil wird frei (sofern es für
    eine freie Waffe bestimmt ist - das geht nicht für
    Teile von scharfen Waffen!)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Das muss kein Büchsenmacher ausführen, das F
    ist kein geschütztes Zeichen, das darf jedermann
    anbringen.

    Dann wäre es auch legal, statt der F-Prägung einfach einen F-Aufkleber anzubringen? So kommen ja manche Waffen auch direkt ab Werk. Wäre günstiger, als 63 Euro für einen Schlagstempel auszugeben.

  • Im Prinzip ja, Anschütz hat das sogar mal gemacht.
    Wenn der Aufkleber abgeht ist das Problem aber groß!

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  • In dem hier vorliegenden Fall geht es ja um den
    Rahmen der ein wesentliches Waffenteil ist. Dieser
    unterliegt der Erlaubnispflicht bezgl. Herstellung
    und Besitz.

    Richtig im Bezug auf Schreckschuss und EWB Waffen. Bei einer :F: Luftdruckwaffe ist der Rahmen kein wesentliches Teil. Auch unabhängig von der eventuellen :F: Markierung. Aber der Unterschied ergibt sich spätestens im eingebauten Zustand. Die Zweckbestimmung also macht's.

    Zur Anfertigung eines Rahmens für einen geborenen LEP-Revolver bräuchte es keinerlei Genehmigung. Aber das riskieren?

    Gruß, Micha.

    Einmal editiert, zuletzt von Bockaufblock (17. April 2024 um 13:40)

  • Der Rahmen ist immer ein wesentliches Teil.

    Die Herstellung und Bearbeitung ist daher
    immer erlaubnispflichtig.

    Der Erwerb und Besitz ist frei wenn das Teil
    für eine freie Waffe bestimmt ist.

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  • Das Griffstück ist auch immer ein wesentliches Teil. Genau wie der Verschluss. Außer bei Luftdruckwaffen. Wie hier der Rahmen. Eher vergleichbar mit einem Gehäuseteil bei Luftdruckwaffen. Oder ist das Griffstück von einer GBB auch ein wesentliches Teil? Es kommt drauf an wofür es bestimmt ist. Luftdruckwaffen haben als wesentliche Teile im Sinne des Waffengesetzes den Lauf und das für die Energieerzeugung verantwortliche System (Kolbenraum oder Ventileinheit) . Oder bin ich so auf dem Holzweg?

  • Das Griffstück von Kurzwaffen ist ein
    wesentliches Teil - ohne Ausnahme.

    Eine GBB ist -sofern unter 0,5 J- keine
    Waffe sondern ein Spielzeug.

    Die Bestimmung hat Einfluss auf die
    Erlaubnispflicht für Erwerb und Besitz.

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  • Okay, danke, stimmt tatsächlich. In der Anlage 1 des Waffengesetzes steht's. Also zur Herstellung doch immer besser den Weg über den Büchsenmacher (mit Herstellungserlaubnis). Nur der Erwerb und Besitz ist dann frei, da gleichgestellt mit dem Gegenstand für dem es bestimmt ist (Luftdruckwaffe).

    Gruß, Micha.

  • Man sollte aber träumen dürfen. Und genau um solche nicht ganz einfache und nicht alltägliche Fragen zu klären ist das Forum bestens geeignet. Ich gehe für meine Basteleien auch den Weg über den Büchsenmacher und der wiederum auf Nummer Sicher über die Einzelprüfung beim Beschussamt. Die Hürde für eine nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungsgenehmigung ist durch das fehlnde Bedürfnis kaum zu nehmen . Fakt ist, denke ich, dass im Luftdruckwaffenbereich definitiv Bedarf für hochwertige, möglichst aus Stahl gefertigte Repliken besteht. Zinkplempen gibt's genug.

    NC9210: sehr gut herausgestellt!

    Gruß, Micha.