Beiträge von Bockaufblock

    Ich denke es ist ein 98er Geschoss. Die Einschnürung ist sicherlich vom Hülsenmund. Solche und ähnliche Basteleien sind häufig in den Gräben an der Front im ersten Weltkrieg entstanden. Zwischen den Gefechten herrschte oft Langeweile und wer handwerklich begabt war bastelte sich aus den unterschiedlichsten Utensilien kleine Gegenstände. Hülsen wurden ebenfalls gern umgestaltet. Manche schnitzten auch.

    Interessanter Fund.

    Gruß, Micha.

    Man sollte aber träumen dürfen. Und genau um solche nicht ganz einfache und nicht alltägliche Fragen zu klären ist das Forum bestens geeignet. Ich gehe für meine Basteleien auch den Weg über den Büchsenmacher und der wiederum auf Nummer Sicher über die Einzelprüfung beim Beschussamt. Die Hürde für eine nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungsgenehmigung ist durch das fehlnde Bedürfnis kaum zu nehmen . Fakt ist, denke ich, dass im Luftdruckwaffenbereich definitiv Bedarf für hochwertige, möglichst aus Stahl gefertigte Repliken besteht. Zinkplempen gibt's genug.

    NC9210: sehr gut herausgestellt!

    Gruß, Micha.

    Okay, danke, stimmt tatsächlich. In der Anlage 1 des Waffengesetzes steht's. Also zur Herstellung doch immer besser den Weg über den Büchsenmacher (mit Herstellungserlaubnis). Nur der Erwerb und Besitz ist dann frei, da gleichgestellt mit dem Gegenstand für dem es bestimmt ist (Luftdruckwaffe).

    Gruß, Micha.

    Das Griffstück ist auch immer ein wesentliches Teil. Genau wie der Verschluss. Außer bei Luftdruckwaffen. Wie hier der Rahmen. Eher vergleichbar mit einem Gehäuseteil bei Luftdruckwaffen. Oder ist das Griffstück von einer GBB auch ein wesentliches Teil? Es kommt drauf an wofür es bestimmt ist. Luftdruckwaffen haben als wesentliche Teile im Sinne des Waffengesetzes den Lauf und das für die Energieerzeugung verantwortliche System (Kolbenraum oder Ventileinheit) . Oder bin ich so auf dem Holzweg?

    In dem hier vorliegenden Fall geht es ja um den
    Rahmen der ein wesentliches Waffenteil ist. Dieser
    unterliegt der Erlaubnispflicht bezgl. Herstellung
    und Besitz.

    Richtig im Bezug auf Schreckschuss und EWB Waffen. Bei einer :F: Luftdruckwaffe ist der Rahmen kein wesentliches Teil. Auch unabhängig von der eventuellen :F: Markierung. Aber der Unterschied ergibt sich spätestens im eingebauten Zustand. Die Zweckbestimmung also macht's.

    Zur Anfertigung eines Rahmens für einen geborenen LEP-Revolver bräuchte es keinerlei Genehmigung. Aber das riskieren?

    Gruß, Micha.

    Bockaufblock
    1. Mai 2021 um 19:15

    Auch eine CO2 Replik einer historischen Waffe.

    Gruß, Micha.

    @ flupp... : Wenn Du meinst dass ein LEP Umbau aus einer SRS kein Ding wär, dann bemühe Dich doch darum. Meinem Büma wäre das zu kritisch. Und mir übrigens auch. Nenne es gern vorauseilender Gehorsam. Aber die wesentlichen Teile zur scharfen Waffe unterscheiden sich eben nur geringfügig. Schon wegen des verwendeten Materials. Einen Zinkklumpen, der aussieht wie ein Navy ist ja auch nicht erstrebenswert.

    Ich werde in meinem Kämmerlein weiterkonstruieren und dann an passender Stelle (die CO2 Variante hat ja im eigentlichen Sinne mit dem Thema hier bis auf 'Navy' nicht viel zu tun) wenn etwas vorzeigbares sich entwickelt dazu schreiben.

    Bei LEP bin ich leider raus.

    Gruß, Micha.

    Es gibt keinen C02 Navi. Auch nicht in Softair. Deshalb würde ich den Aufwand, wenigstens eine Kleinserie in Stahl zu bauen, betreiben.

    Dabei muss sehr viel Zeit und Geld investiert werden. Und würde ich dies in LEP machen und am Ende würde mir jemand erklären, dass mein Navy nun gleichgestellt mit einem Umbau aus einer scharfen Waffe und nun EWB-pflichtig ist, würde ich abkotzen. Deshalb sorry, aber LEP ist für mich an dieser Stelle keine Option.

    Gruß, Micha.

    Also ich bin, was die von mir beschriebene Variante betrifft, dabei Lösungen zu finden. Ich habe nun einen 1851er Schreckschuss besorgt, das Griffstück ausgemessen und eine Lösung für das Schlagventil gefunden. Eine 8g CO2 Kapsel passt übrigens rein ohne dass der Griff wie beim Umarex SAA vergrößert werden müsste. Die originale Hahnfeder muss etwas gerückt werden, könnte aber übernommen werden. Auch wenn es sich entwickelt, wird Weihnachten sicherlich knapp. Ich will ja keinen Umbau betreiben sondern komplette Neuerstellung. Dazu muss ich auch noch mit einem Büchsenmacher das Projekt bequatschen...

    Mich hat es jedenfalls infiziert.

    Gruß, Micha.

    Ja, das geht. Macht aber auch ordentlich Arbeit
    und die Schreckschuß-Revolver kosten

    Übrigens wär ein Bau eines Conversion aus Uberti-Teilen bestimmt grenzwertig, da er im Grunde wahrscheinlich unter die WBK Pflicht fallen würde.

    Nur wenn es ein Umbau einer bereits existierenden
    Waffe ist, eine neue Anfertigung als LEP ist frei. Man
    kann das leicht an der Trommel erkennen, die ist
    für LEP in Stufen gebohrt.

    Als Vorderlader für Bleikugeln mit gezogenen Lauf und der Option Zündhütchen zu verballern.

    Das fällt dann leider unter die Erlaubnispflicht.
    Nur einschüssige Vorderlader sind frei

    Klar macht's ordentlich Arbeit, von 150 Piepen wie die Zinkplempen kosten kann man sich verabschieden.

    Zum Vorderladerthema: ein Vorderlader ist eine Feuerwaffe, eine CO2 Luftdruckwaffe bei der die Kugeln von vorn in die Kammer geladen werden bleibt eine Luftdruckwaffe.

    Dass sie trotzdem Zündhütchen verfeuern kann ist reine Show, da der CO2 Gaskanal nicht mit den Pistons verbunden wär.

    Gruß , Micha.

    Ich bin zwar nicht so der Westernfan, aber so ein Colt Navy als Luftdruck - Revolver hat definitiv seinen Reiz.

    Einen Waffenhersteller für eine LEP Variante zu begeistern wär durch den beschränkten Markt sicherlich eher schwer.

    Übrigens wär ein Bau eines Conversion aus Uberti-Teilen bestimmt grenzwertig, da er im Grunde wahrscheinlich unter die WBK Pflicht fallen würde.

    Für einen gangbaren Kompromiss halte ich eine CO2 Version. Vielleicht mit 8g Kapsel, dass die Dimension das Griffs nicht so klobig wird. Als Vorderlader für Bleikugeln mit gezogenen Lauf und der Option Zündhütchen zu verballern. Der CO2 Gaskanal durch die Trommelachse, dann hoch in die Kammer und die Pistons blind. Und ganz wichtig: das alles in Messing und Stahl.

    In Gedanken habe ich ihn schon fertig, man müsste Mal anfangen eine Machbarkeitsstudie durchzuführen....

    Gruß, Micha.

    Dankeschön! Ich würde wirklich meinen es handelt sich um Birke. Ganz hell und zäh, lässt sich schwer beschreiben. Nussbaum ist es definitiv nicht. Der vordere Bereich ist sehr dunkles Nussbaum. Krasser kann der Unterschied kaum sein:

    Von einer schönen Maserung war auch keine Rede. Ich nahm Spiritusbeize zum eliminieren des Farbunterschieds und imitierte dabei durch tupfen schöne Maserung. Den letzen Unterschied eliminierte eine reichliche True-Öl-behandlung. Also auch der Schaft: mehr Schein als Sein. Passend zum Stainless aus der Dose. Ein Meisterstück ist das ganz sicher nicht, es war zwar ein umfangreicher Umbau, aber mit handwerkliche Vollendung hat das nichts zu tun. Da war meine Blockbüchse etwas anderes.

    Übrigens hatte ich bei der WOM mir mehr Teilnehmer gewünscht, viele andere machen auch tolle Arbeiten, die sie hin und wieder hier im Forum zeigen.

    Gruß, Micha.

    Herzlichen Dank!

    Ich freue mich riesig, noch dazu ich vom Fotografieren keine Ahnung habe. Ich habe die Ruger profan mit meinem Handy fotografiert und es zur Größenanpassung an meinen Laptop geschickt. Qualitativ ist mein Foto ganz sicher nicht das schönste.

    Was ich aber lustig finde, war die Reaktion von PR90 auf meine Foto-Einsendung:

    'leider ist das Thema diesen Monat auf F-Waffen begrenzt.' Das zeigte mir deutlich, dass mein Umbau ganz schön Verwirrung stiftet. Meine Deko mit alten Jagdrucksack und Fernglas hat bestimmt mit beigetragen.

    Auf meinem Profil findet Ihr die Entstehungsgeschichte zu meinem Rugerstutzen:

    https://www.co2air.de/wcf/user/165824-bockaufblock/

    Vielen Dank auch an Allen, die für mich gestimmt haben, noch dazu ich die anderen Arbeiten auch sehr schick finde und nicht jeder die Möglichkeit hat, so einen Aufwand wie bei meiner Ruger zu betreiben. Deshalb hätte bestimmt jeder Beitrag das Zeug zur WOM gehabt.

    Gruß, Micha.

    Ich hatte die nichtgewerbsmäßige Herstellungsgenehmigung für erlaubnisfreie Waffen beantragen wollen, wäre aber am Bedürfnis gescheitert. Die Behörde hat so den Fall durchgespielt und geprüft ohne dass Gebühren angefallen sind. Hätte ich sie beantragt, wären trotz Versagung die Gebühren fällig geworden. Ein fast ungangbarer Weg. Chancen bestehen da fast nur bei Meisterausbildung, Forschung oder Brauchtumspflege. Deshalb der Weg zum Büchsenmacher. Seine Entscheidung für das Beschussamt ist für mich in Ordnung.

    Ja, ich bearbeitete auch wesentliche Teile der Luftdruckwaffe. Das ist schon ein anderes Niveau, aber die Problematik, ein :F: aufbringen zu lassen ist schlussendlich nicht unähnlich.

    Ich denke, klar ist,fehlt das :F: ist es egal, ob das ursprüngliche Teil mit :F: daneben liegt. Der unkomplizierteste Weg wird sicher sein mit den Teilen zum Büma zu gehen, ihm das Anliegen erklären, höflich zu bitten und dann erst umzubauen, dass er direkt sieht was gemacht wird und er haut sein :F: drauf.

    Gruß, Micha.

    Ich habe schon mehrmals von Bümas eine Abfuhr bekommen. Vielleicht war meine damals geplante Bastelei denen auch zu kritisch:

    Bockaufblock
    1. Mai 2021 um 19:15

    Ich war dann froh, dass dies jemand für mich tat. Er sagte aber auch, dass er selbst nicht prüft und hat es dem Beschussamt vorgestellt. Er wollte bestimmt auch auf Nummer sicher gehen. War ja auch ein ganz spezielles Projekt.

    Als in Inverkehrbringer mit Herstellungsgenehmigung dürfte der Büma sicherlich das :F: selbst aufbringen.

    Beim Beschussamt hatte ich sonst immer Hilfe bekommen. Vorher halt abklären. Aber im Falle meiner Blockbüchse war mir es auch zu heiß, erstmal loszulegen und dann Mal zu gucken. Wenn da so viel Arbeit drin steckt und dann gibt es Probleme und die Büchse wird eingezogen, hat man gar nichts gekonnt.


    Gruß, Micha.