KWS und das legale Führen von EU SRS Waffen

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 4.967 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Dezember 2023 um 16:37) ist von El Tadashi.

Wir sind kurz weg ...

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  • Also der Grund warum 8mm Waffen in neu verboten wurden, lässt sich bestimmt nicht damit umgehen aus dem Ausland eine 8mm K Waffe zu kaufen ( die warscheinlich den Grund dafür ist)

    Ich meine mich zu erinnern, dass es beim Verbot eben um leichten Umbau zur scharfen ging. Ich denke nicht, dass im Ausland hergestellte 8mm Waffen so umgebaut wurden, dass die jetzt dem Gesetzgeber entsprechen. Warum auch.

  • Das ist einige Jahre her. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einfach weitergeschlafen hat um ehrlich zu sein. Aber zugegebenermaßen, wissen tu ich es auch nicht. Ich bin jetzt fest davon ausgegangen, dass man eben genau wegen der Problematik mittlerweile da nachgebessert hat. :/

    Allerdings hatte ich auch noch keine 8mm ausm Ausland in der Hand.

    Und nein, nur weil jemand eine 8mm Waffe kauft, würde ich hier nicht automatisch den Willen des Umbaus unterstellen.. Es soll Menschen geben, die sowas sammeln. Ganz ohne Absichten. :pinch:

  • Ohne Frage. So war das nicht gemeint. Natürlich gibt es Sammler und auch Leute, die das nicht im Sinn haben.

    Aber selbst im EU Auskand sind viele Waffen in 8mm komplett Lauf zu. Die haben eine Bohrung oben zum Austritt. Und der Altbestand ist ja unangetastet. 8mm Kartuschen gibts nur rar weil der Markt hier getötet wurde dadurch. Der Gesetzgeber hat da nur reagiert. Die Hersteller eben hierzulande nicht. Kann man drüber streiten inwieweit das Sinn macht.

  • Und warum sollte das ein Argument sein? Warum will man eine SSW in 8mm K besitzen, zumal die Munition dafür teuer und genauso schwer zu bekommen ist..?

    Mehr Modelle etc. mag stimmen, aber auch nur sehr eingeschränkt. Ist ja nicht so, als gäbe es nicht auch hierzulande hunderte Modelle. Wenn es bestimmte Modelle hier nicht zu kaufen gibt, hat das sicher einen Grund. Und da würde ich mir dann 2x überlegen, die aus einem anderen EU-Land zu importieren.

    Ich würde einfach mal salopp behaupten, die Sammelleidenschaft kennt keine Grenzen! ;) (Außer die rechtlichen Versteht sich) :!:

  • Naja Qualität ist eine Sache, dennoch gibt es viele Modelle welche für den einen oder anderen sicher interessant wären.

    Es müsste halt jemand mal den ersten Schritt wagen, und diese nach DE holen.

    Das Gesetz gibt es ja theoretisch her.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • Zu diesen EU Richtlinien hab ich Anfang des Jahres in zwei Shops in Österreich und Tschechien nachgefragt, ob sie sowas haben. Antwort Nein, deswegen kein Versand in EU Ausland. Berliner Behörde meint auch immer noch, dass es in keinem Land vorhanden , deswegen wäre ein Kauf dort strafbar in DE .

    Jeder kann seine Behörde nachfragen, und auch die online Shops im Ausland.

    Letze Email war im März bei mir:

    Sehr geehrter....

    aktuell habe ich keine Kenntnis von dem aktuellen Sachstand der Mitteilungen. Auf der Internetseite der PTB habe ich dazu lediglich folgende Informationen gefunden:

    „Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse, dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sind. Für nähere Informationen zum Zulassungsverfahren, den einzureichenden Unterlagen und Prüfmustern beachten Sie bitte das zur Verfügung gestellte Dokument.

    Einer Zulassung durch die PTB steht gleich, wenn die jeweilige Schusswaffe den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat.

    Hinweis:

    Da es in jüngster Vergangenheit Probleme mit falsch deklarierten SRS-Waffen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gab, sollten Sie sich beim Kauf einer Waffe ohne PTB-Zulassung schriftlich bescheinigen lassen, welche nationale Stelle die Konformität mit der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 festgestellt hat.

    Sollten Sie nach dem Lesen der unten verlinkten Informationen noch weitere Fragen zum Thema SRS-Waffen haben, kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mailadresse srs(at)ptb.de.“

    Ich würde Sie bitten, sich für weitere Fragen an die PTB unter der Adresse srs@ptb.de zu wenden.

  • Der Text von leuss ist unsichtbar (bei mir) - hier lesbar, wenn das bei anderen auch so sein sollte:

    Letze Email war im März bei mir:

    Sehr geehrter....

    aktuell habe ich keine Kenntnis von dem aktuellen Sachstand der Mitteilungen. Auf der Internetseite der PTB habe ich dazu lediglich folgende Informationen gefunden:

    „Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse, dürfen nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sind. Für nähere Informationen zum Zulassungsverfahren, den einzureichenden Unterlagen und Prüfmustern beachten Sie bitte das zur Verfügung gestellte Dokument.

    Einer Zulassung durch die PTB steht gleich, wenn die jeweilige Schusswaffe den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat.

    Hinweis:

    Da es in jüngster Vergangenheit Probleme mit falsch deklarierten SRS-Waffen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gab, sollten Sie sich beim Kauf einer Waffe ohne PTB-Zulassung schriftlich bescheinigen lassen, welche nationale Stelle die Konformität mit der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 festgestellt hat.

    Sollten Sie nach dem Lesen der unten verlinkten Informationen noch weitere Fragen zum Thema SRS-Waffen haben, kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mailadresse srs(at)ptb.de.“

    Ich würde Sie bitten, sich für weitere Fragen an die PTB unter der Adresse srs@ptb.de zu wenden.

  • Den Schwarzen Text markieren und oben in der Leiste auf den Pinsel gehen, den Markieren Text auf Weiß umstellen. :thumbup:

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Hallo, so wie ich das verstanden habe muss auf der Waffe der Hinweis auf die EU- Gesetzkonformität vermerkt sein. Das wäre dann der "Aufdruck" : EU 2019/69 und es muss ein Zertifikat der jeweiligen Prüfstelle dieser Waffe beiliegen, welches man dann auch mitführen müsste.

    Aber, ehrlich gesagt, die Waffen die mich interessieren sind hier in Deutschland, für Privatpersonen, damit leider immer noch verboten. Und somit ist es für mich nicht ganz so interessant.

    :dafuer: ... und immer Spaß dabei!

  • Hallo, so wie ich das verstanden habe muss auf der Waffe der Hinweis auf die EU- Gesetzkonformität vermerkt sein. Das wäre dann der "Aufdruck" : EU 2019/69 und es muss ein Zertifikat der jeweiligen Prüfstelle dieser Waffe beiliegen, welches man dann auch mitführen müsste.

    Aber, ehrlich gesagt, die Waffen die mich interessieren sind hier in Deutschland, für Privatpersonen, damit leider immer noch verboten. Und somit ist es für mich nicht ganz so interessant.

    Hast du da ne Quelle?

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Dass ein Zertifikat oder dgl. beim Kauf vorhanden sein muss, erscheint ueberfluessig.

    M.E. wuerde eine dauerhafte Kennzeichnung -wie z. B. :ptb: - ausreichen.

    Folgt man dem Grundsatz "so wenig Waffen wie moeglich im Volk" waere das Mitfuehren eines Zertifikats als weitere verwaltungstechnische Erschwerung verstaendlich.

  • Hmm, geht man nach der EU 2019/69 sollten alle Waffen ab Januar 2020 der Richtlinie entsprechen.

    Da aber andere Forderungen des Papiers nocht nicht erfüllt wurden, ist es eine Zitterpartie.

    EU-Strafen wegen einer Nichtumsetzung wird es wohl bei dem Thema (zu unwichtig?) nicht geben.

    PS: Leckere SSW gibt es z.B. in Ungarn. :whistling:

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Hallo, so wie ich das verstanden habe muss auf der Waffe der Hinweis auf die EU- Gesetzkonformität vermerkt sein. Das wäre dann der "Aufdruck" : EU 2019/69 und es muss ein Zertifikat der jeweiligen Prüfstelle dieser Waffe beiliegen, welches man dann auch mitführen müsste.

    Aber, ehrlich gesagt, die Waffen die mich interessieren sind hier in Deutschland, für Privatpersonen, damit leider immer noch verboten. Und somit ist es für mich nicht ganz so interessant.

    Ich betone das, meine obige Aussage, keine Rechtsberatung ist. Es ist lediglich meine Interpretation zu dem Thema.

    El Tadashi : Nein, ich habe keine Quelle dazu. Das ist so wie ich das Thema verstehe.

    :dafuer: ... und immer Spaß dabei!

  • Hallo, so wie ich das verstanden habe muss auf der Waffe der Hinweis auf die EU- Gesetzkonformität vermerkt sein. Das wäre dann der "Aufdruck" : EU 2019/69 und es muss ein Zertifikat der jeweiligen Prüfstelle dieser Waffe beiliegen, welches man dann auch mitführen müsste.

    Aber, ehrlich gesagt, die Waffen die mich interessieren sind hier in Deutschland, für Privatpersonen, damit leider immer noch verboten. Und somit ist es für mich nicht ganz so interessant.

    Ich betone das, meine obige Aussage, keine Rechtsberatung ist. Es ist lediglich meine Interpretation zu dem Thema.

    El Tadashi : Nein, ich habe keine Quelle dazu. Das ist so wie ich das Thema verstehe.

    Um es mal auf den Punkt zu bringen, es muss auf einer EU 2019/69 konformen SSW weder drauf stehen dass sie dem EU Recht entspricht, noch muss ihr ein Zertifikat beiliegen. Oder hat jemand von Euch schon mal bei einer nagelneuen SSW mit deutschem PTB Zeichen eines von Beidem gesehen?

    Auch die Aussage von der PTB ist nicht (ganz) richtig, dass die EU-SSW unbedingt ein "Zulassungszeichen" tragen müssen. Das hätte die PTB zwar gerne, aber den anderen EU-Zulassungsbehörden ist es ziemlich egal was die PTB gerne hätte. Diese Staaten hatten bisher kein Zulassungszeichen und werden auch keine einführen. Ich kenne Zulassungszeichen für die EU 2019/69 Richtlinie nur von Deutschland, Ungarn und Polen.

    Viel spannender ist die Frage, ob jetzt wieder alte SSWs von vor 1969 hier wieder frei verkäuflich sind. Ich zitiere das WaffG:

    "Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen". Wo soll da denn bitte etwas davon stehen, dass die Waffen der EU Richtlinie entsprechen müssen? Das steht weder in dem einen Satz, noch in dem restlichen Absatz aus der Anlage 2. Im WaffG steht lediglich, dass die Länder die Richtlinie in ihr Waffengesetz einbauen müssen, was fast alle nur für den Neuimport gemacht haben (Deutschland auch). Warum sollte also ein alter 9mm Korth Revolver nicht wieder frei verkäuflich sein? In Österreicht entspricht er nämlich den dortigen Rechtsvorschriften und ist dort immer noch frei verkäuflich. Und umgekehrt ist in Deutschland auch der Altbesitz noch frei verkäuflich, weil die allermeisten SSWs mit älteren PTB-Zulassungen der EU Richtlinie ebenfalls nicht entsprechen! Ich habe z.B. eine GPDA8 Pistole mit der PTB Nummer 389, die hat auch keine Schwächungen und würde heute keine Zulassung mehr bekommen. Auch der Lauf und das Kartuschenlager sind nicht zueinander versetzt. Fast alle Mitgliedsländer haben Altbesitztregelungen und damit entsprechen diese SSWs "den Rechtsvorschriften" dieses Staates. Der Österreicher darf ja auch heute noch so eine GPDA8 mit PTB-389 erwerben. Warum soll ich als Deutscher dann nicht auch einen Korth Revolver ohne PTB aus Österreich erwerben dürfen?

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.