Schreckschuss Munition aus dem EU Ausland

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 3.752 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Dezember 2023 um 10:03) ist von hutzy456.

  • Und selbst wenn du da was von der Behörde bekommst, das wird fast immer eine schwammige Aussage sein, schriftlich tun die sich aus Erfahrung noch schwerer als mündlich, da möchte keiner in die Verantwortung genommen werden.

  • Hallo zusammen,

    Kleiner Nachtrag

    Habe heute tatsächlich eine Antwort der zuständigen Stelle mit einer brauchbaren Antwort erhalten. siehe unten

    Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.

    Das Verbringen von Munition für Schreckschusswaffen ist erlaubnisfrei (vgl. § 29 Waffengesetz i.V.m. Nr. 29.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7.4 Waffengesetz).

    Es ist also möglich, sich im EU-Ausland Munition für die Schreckschusswaffen zu kaufen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • "Verbringen" heißt aber, dass du selbst ins Ausland fährst, dort einkaufst und es nach Deutschland bringst. Hast du das vor? Dass das erlaubt ist, hätte dir jeder vorher sagen können.

    Verbringen ist nicht dasselbe wie im Ausland online bestellen. Da gelten ganz andere Vorschriften, nämlich Export aus dem Ausland, Import nach Deutschland (durch dich: du bist in dem Fall der Importeur) und Transport durch Dritte.

  • Ich lese das so:

    Wenn das Verbringen erlaubnis frei ist, es also keine irgendwie gearteten Erlabnistatbestände gibt, dann darf das jeder Hinz und Kunz.

    Damit auch jeder Transportdienstleister.

    Und wenn schon das tatsächliche Über-die-Grenze-transportieren erlaubt ist, dann gilt das nach jeder mir bekannten Logik auch für den Bestellvorgang, also das Veranlassen des Transports.


    Stefan