Und selbst wenn du da was von der Behörde bekommst, das wird fast immer eine schwammige Aussage sein, schriftlich tun die sich aus Erfahrung noch schwerer als mündlich, da möchte keiner in die Verantwortung genommen werden.
Schreckschuss Munition aus dem EU Ausland
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Hallo zusammen,
Kleiner Nachtrag
Habe heute tatsächlich eine Antwort der zuständigen Stelle mit einer brauchbaren Antwort erhalten. siehe unten
Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Das Verbringen von Munition für Schreckschusswaffen ist erlaubnisfrei (vgl. § 29 Waffengesetz i.V.m. Nr. 29.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7.4 Waffengesetz).
Es ist also möglich, sich im EU-Ausland Munition für die Schreckschusswaffen zu kaufen.
Mit freundlichen Grüßen
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"Verbringen" heißt aber, dass du selbst ins Ausland fährst, dort einkaufst und es nach Deutschland bringst. Hast du das vor? Dass das erlaubt ist, hätte dir jeder vorher sagen können.
Verbringen ist nicht dasselbe wie im Ausland online bestellen. Da gelten ganz andere Vorschriften, nämlich Export aus dem Ausland, Import nach Deutschland (durch dich: du bist in dem Fall der Importeur) und Transport durch Dritte.
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das nette amtsdeutsch . muß man verstehen können....
gruß edwin
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Ich lese das so:
Wenn das Verbringen erlaubnis frei ist, es also keine irgendwie gearteten Erlabnistatbestände gibt, dann darf das jeder Hinz und Kunz.
Damit auch jeder Transportdienstleister.
Und wenn schon das tatsächliche Über-die-Grenze-transportieren erlaubt ist, dann gilt das nach jeder mir bekannten Logik auch für den Bestellvorgang, also das Veranlassen des Transports.
Stefan
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https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html
7.2 und 7.4 sind hier interessant. Auch meine (untere) Waffenbehörde verweißt, nach Rücksprache mit der oberen Waffenbehörde, auf genau diese Anlage und diese beiden Punkte. Ich hab explizit nach dem Import gefragt aus anderen EU-Ländern.
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Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Ich liebe diesen Satz.
Er deckt viel ab, ist höflich, bestimmt und dennoch unverbindlich.
Eine Perle der deutschen Grammatik.
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Also wenn ich das verbringen so lese
Würde ich auch sagen das dass fürs mitnehmen aber auch fürs versenden gilt.
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