Es gibt 801 Antworten in diesem Thema, welches 97.013 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2024 um 13:46) ist von heathghost.

  • Erst wurden Langwaffen-Repetierer und Kleinkaliberwaffen aus dem Verkehr gezogen, mit dem Hinweis auf Terrorismusbekämpfung, obwohl Terroristen so etwas nie benutzt hatten

    Stimmt das so? Ich dachte, dass die Initialzündung diese Landmanngewehre waren, und das sind doch KK, oder?

    wie dem auch sei. War bisher immer davon ausgegangen, dass die bei der RAF wirklich zum Einsatz kamen. Aber ist ja hier auch nicht Thema.

    Einmal editiert, zuletzt von nobster (4. Oktober 2023 um 20:03)

  • Meine Güte!

    Endlich schickt sich mal ein Verband an, etwas zu tun und mal auf den Tisch zu hauen und sicht nicht kratzfüßig und ehrerbieterisch der Politik zu unterwerfen! Anstatt sich darüber zu freuen und mitzumachen, höre ich hier nur Bedenken!

    Mir stinkt das Waffenrecht seit Jahren!!!

    Spätestens als ich mein Einhandmesser gegen die Zweinhandklinge austauschen musste,

    als ich mein gutes altes G3-Magazin (als Hommage an meine Dienstzeit) entsorgen durfte,

    oder als ich feststellte, dass mein B-Schrank fortan nur noch für Nicht-WBK-pflichtige Gegenstände taugt.

    Oder dass ich als Legalwaffenbesitzer - selbst (nur) mit KWS - in einer Waffenverbotszone genauso behandelt werde wie der Intensivstraftäter.

    Die Verbände haben bisher wenig bis gar nichts getan!

    Der DSB ist der größte und anbiedernste Verband überhaupt! Doch die anderen stehen dem aber nicht nichts nach.

    Bei jeder Verschärfung immer schön abnicken und noch den Hintern hinhalten - vielleicht ist das doch nicht so schlimm.

    Und allen Mitgliedern verbieten, sich einzumischen. Man ist ja hierarchisch organisiert.

    Wollen die uns veräppeln?!

    Die Evaluierung des Waffengesetzes macht jetzt keine externe Beraterfirma, sondern das BMI selbst.

    Was soll da wohl rauskommen?!

    Das ist ja so, als würde man die Firma Tönnies damit beauftragen eine Anleitung für liebevolle Tierhaltung zu schreiben.

    Es ist längst an der Zeit, den Spieß umzudrehen und nicht nur untertänig alls abzunicken, was die Politik gerne hätte!

    Was ist aus all den großen Hoffnungen der "Interessensvertretungen" geworden?

    FWR, FvLWB, usw.? Außer ein paar bunten Aufklebern kam da nicht viel.

    Und das bisschen, was zu hören war, war bestenfalls Schadensbegrenzung - keine Forderung!

    Von einem Interessensverband erwarte ich, dass die Interessen der Mitglieder wahrnimmt und einfordert!

    Das maximale fordern und das bestmögliche erzielen! Wie eine Gewerkschaft:

    15% einfordern. Bekommt man nur 2% angeboten, gleich mal nachtreten, streiken, usw. um am Ende 5% zu bekommen.

    Und nicht Gehaltsstopp oder Kürzungen! (wie es der DSB machen würde)


    Hat sich hier jemand die Tage mal hingesetzt und einen Brief an einen der Schießsportverbände geschrieben?

    (siehe auch den Aufruf von Tactical-Dad auf Youtube "Bitte kommentiere dieses Video nicht!!!" vom 02.10.)

    Ja, ich habe es gemacht und an

    DSB

    BDS

    DSU

    Kyffhäuser

    BdMP und

    Reservistenverband

    meine Email geschickt, sie für ihre bisherige Untätigkeit gerügt und sie aufgefordert, die Aktion des VDB zu untersützen.

    (DJV und andere stehen noch aus)


    Wechselnde Streitthemen

    Dass der VDB jetzt zwei Mal die Woche ein Thema vorgibt, das dskutiert werden sollte, bietet ebenso Gegelenheit, die Verbände zu kontaktieren und zu gehen und sie an ihrer Ehre zu packen. Wie kann es sein, dass ein Soldat mit Anfang zwanzig mit allem möglichen Schießen darf, man ihm aber im heimischen Verein das Schießen mit Großkaliber erschwert?! Wieso kann ein Erstklässler an der Schießbude mit dem Luftgewehr schießen, aber nicht im Schützenverein? Warum darf der Jungjäger mit zarten 16 Jahren mit einem .44er durch den Wald laufen und schießen - der Sportschütze jedoch nicht mal auf dem sicheren Schießstand?!

    Nachwuchsförderung, usw. das spielt da alles mit rein

    Ich freue mich jedenfalls, dass ich für meine neuen "Brieffreunde" somit genügend Gesprächsstoff für die nächsten Wochen habe. 8)


    Beste Grüße aus Mainz,

    Helge

    P.S.: bevor ihr hier weiter sinniert, dass das ja "doch nicht so toll" und "vielleicht solllte man..." - nicht jammern - (mit)machen!

    (oder Klappe halten!)

    Fördermitglied des VDB.

  • Ein Polemik-Filter wäre hier hilfreich.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Vielleicht interessant, wie das Leute sehen, die mit Waffen nix zu tun haben. Ich selbst komme aus einem eher 'waffenkritischen' , um nicht zu sagen 'waffenablehnenden' Umfeld. Dazu zählte ich mich bis vor zwei bis drei Jahren auch noch. Dass ich jetzt alles mögliche an freien Waffen im Schrank lagere, ist dem Umstand geschuldet, dass ich einen Fotoauftrag mit einer möglichst realistisch wirkenden Waffe hatte.

    Die Technik begeisterte mich, das Schießen auf Scheiben, die Haptik usw. - Rest kennt ihr ja alle selbst.

    Meinem Umfeld erzählte ich nach und nach davon. Von anfänglicher Ablehnung bis hin zu tatsächlichem Interesse (wenig) war alles dabei.

    Mein Hobby, bzw eines meiner Hobbys wurde zwar etwas misstrauisch beäugt aber durchaus toleriert und manche wollten es tatsächlich auch mal selbst testen.

    Auf die Aktion des VDB angesprochen (natürlich mit vielen Erklärungen),war der Großteil dem Ganzen gegenüber eher positiv gestimmt. Die Undurchsichtigkeit und unlogische Regelungen wurden kritisiert. Das Argument, dass die Legalwaffenbesitzer kaum eine Rolle spielen bei Straftaten - und wenn, dann meist mit Vorankündigung wie in Hamburg) wurde durchaus verstanden. Dass Waffenbehörden und Sachbearbeiter bei einer eindeutigen Rechtslage mehr Zeit für ihre Aufgaben haben und sich so z. B. besser um Problemfälle oder die Polizei sich um illegale, wirklich gefährliche Waffen(-Besitzer) besser kümmern können. (Weil sie nicht damit beschäftigt sind, ob sich ein Messer jetzt ein- oder zweihändig öffnen lässt oder ob eines einen halben Zentimeter zu lang ist....usw)

    Ich sehe da bei richtiger Herangehensweise durchaus eine Chance. Wir dürfen nicht vergessen, dass bestimmt 90% der Bevölkerung, wenn nicht gar mehr, erstmal nix mit Waffen am Hut haben. Wobei sich das gerade auch durch den Ukraine-Krieg etwas ändert. Der Zeitpunkt für die Aktion ist super gewählt und ich unterstütze die Aktion durch Aufklärung in eher nicht waffenaffinen Kreisen. Emails sind natürlich auch schon raus - auch wenn ich nur "F-" und "PTB-Waffen" habe.

    Geben wir der Sache eine Chance. Denn wer gar nicht kämpft, der verliert auf jeden Fall.

  • Wir dürfen nicht vergessen, dass bestimmt 90% der Bevölkerung, wenn nicht gar mehr, erstmal nix mit Waffen am Hut haben.

    Und das ist falsch!

    Das mag mit ein Grund sein, weshalb DSB & Co. für sich meinen, die Meinungshoheit beim Waffengesetz zu haben, weil ja NUR ihre Mitglieder davon betroffen sind. Von wegen!


    Nachfolgend mal ein paar (fiktive) Fälle/ Beispiele:

    Opa Paschulke (71), der auf dem Weg zum Schrebergarten in eine allgemeine Verkehrskontrolle kommt, wo dann sein Taschenmesser mit Einhandklinge (welches er vor ein paar Jahren - nichts ahnend - mal beim Discounter gekauft hatte) beanstandet und eingezogen wird - plus OWi!

    Familie Bullerbü, die den 5. Geburtstag ihrer Tochter im Stadtpark feiert und zum Anschneiden der veganen, laktose- und glutenfreien rosa Einhorn-Torte das IKEA-Küchenmesser mit 22cm Klingenlänge dabei hat, welches den vorbei streifenden Leuten vom Ordnungsamt gleich unangenehm auffällt.

    Lilly Müller (17), die eigentlich immer ein Pfefferspray dabei hat, aber beim Besuch der neuen Disko den Bahnhofsbereich queren muss, der vor einigen Jahren zur Waffenverbotszone deklariert wurde - und sie nun im Gewissenskonflikt steht.

    Malte-Sören (11), der seine verdammt echt aussehende Spielzeugwaffe (z.B. SOHNI-WICKE "Special Agent P99") im Rucksack zu seinem Freund mitnimmt, um dort im Haus (die Eltern sind gerade nicht da), mal ein wenig Räuber und Gendarm zu spielen.

    Lars Grünfeldt (47), der mit der S-Bahn stadtauswärts fährt, um seinem Hobby Bushcraft nachzugehen. Statt der Axt hat er sich heute für die Machete entschieden, die aus seinem Rucksack herausragt und das Interesse der Bundespolizei weckt...

    Kai-Uwe Leinfelder (36), der sich zu seinem Faschings-Outfit als Cowboy auch die silberne KADETT 912 (die mit den 100er Papierstreifen-Knallplättchen) umschnallt und damit gegen den Anscheinsparagrafen verstößt.

    Beate Ringsdorfer (53), die aus dem Nachlass (und der jugendlichen "Ninja-Phase") ihres viel zu früh verstorbenen Mannes, die schön polierten Wurfsterne, Balisongs und Schwerter bei Kleinanzeigen.de anbietet.

    Wie auch Karl-Heinz Mustermann (58), der sich (dummer Weise) auf den Deal einlässt...

    (Alle Ähnlichkeiten mit lebenden Personen und realen Handlungen sind rein zufällig)


    Es geht also nicht immer nur um das, was wir (oder Otto Normalverbraucher) klassisch als "Waffe" bezeichnen und verstehen würden.

    Aber dennoch und mittlerweile die Gefahr besteht, jederzeit und oftmals unwissend, gegen das Waffengesetz zu verstoßen.

    Die ausführenden Organe haben ja ähnliche Schwierigkeiten, richtig zu entscheiden, ob dieses oder jenes Teil erlaubt oder verboten ist.

    Rechtfertigt der o.g. Ausflug von Lars, so schön mit grüner Cargo-Hose, Wanderstiefeln, Flanell-Hemd, Bushhut und dem alten Bundeswehr-Rucksack die Anahme, dass er die Machete transportieren darf? Ist Bushcraft/Survival/Outdoorleben ein "ein allgemein anerkannter Zweck"? Und wie sieht das der Förster, wenn er ihn damit im Wald erwischt?

    Ist das krumm gebogene messer, mit dem ungewöhnlich abstehendem Griff nun ein Karambit- oder Faustmesser? Oder wie der Hersteller das "Apple Master" anpreist, das ideale Werkzeug, um Äpfel zu schälen und zu schneiden?!

    Das sind so alleine die Tücken des Alltags, bei denen ich mir wünschte, dass es für den normalen Verbraucher klarer - und idealer Weise - entkriminalisiert wird.

    Vor 20, 30 Jahren waren die oben beschriebenen Fälle überhaupt kein Thema. Und auch heute noch würde ich diesen Personen keine bösen Absichten unterstellen und auch keine Gefahr für die Allgemeinheit sehen.

    Ich würde da eher die geistigen Fähigkeiten jener Menschen infrage stellen, die das SEK rufen, weil da zwei Jungs mit Knallplättchenpistolen über den Spielplatz laufen oder weil man im Februar auf dem Parkplatz des Bürgerhauses einen Cowboy mit silbernem Colt beobachtet hat...


    Dabei könnte es soviel einfacher sein: wer sich nichts hat zu schulden kommen lassen, sollte auch all die Messer, Sprays, usw. besitzen und führen dürfen. Wer bereits vorbestraft ist (insb. wegen Körperverletzung, Raub, usw.) eben nicht - mit entsprechenden Möglichkeiten der Ahndung.

    Oder anders gefragt: von wem geht mehr Gefahr aus - vom WBK-Inhaber mit dem 17cm Bowie-Knife am Gürtel

    oder dem Intensivstraftäter mit dem 42a-konformen, nicht verriegelndem Einhandmesser in der Jackentasche?

    Und weshalb nehmen die Leute Pfefferspray & Co. mit, wenn sie so Areale wie am Bahnhof passieren müssen?

    Wegen des "Waffennarren mit Kampfmesser" (BILD) oder wegen des falsch verstandenen Menschens unbestimmter Provenienz,

    der auch nach 5 Jahren noch nicht so gut zwischen Recht und Unrecht in unserem Land unterscheiden kann?

    Fördermitglied des VDB.

  • Ein Polemik-Filter wäre hier hilfreich.

    Es gibt Menschen die es für Ihr Selbstwertgeführ brauchen, andere und deren Ideen und deren Arbeit schlecht zu machen. Menschen mit einem derartigen Charakter sind das Probem das wir alle (Waffenbesitzer) haben. Ein Hydra-Filter wäre für uns alle sehr hilfreich....

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Ehrlich gesagt sehe ich im Thread hier kaum generelle Kritik an der VDB-Aktion, abgesehen davon, dass manche die Befürchtung haben, bei einer sauber verfassten Neuauflage würden die Gesetzeslücken, die sie vermeintlich gefunden haben, geschlossen.

    Ich bin auch voll für eine komplette Neuformulierung mit sachlich basierten Argumenten und ohne übertriebene Regulierungswut.

    Ich sehe nur Aspekte des Außenauftritts als nicht optimal an und habe das auch begründet.

    Und wer jetzt meint, Kritik sei hier nicht angebracht, dem sei das Zitat von Philip Rosenthal ans Herz gelegt:

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein."

    Besser werden kann man nur, wenn man Schwachstellen erkennt und abstellt.

    Ob es hilfreich für die Weiterentwicklung ist, jedwede Kritik mit "Mitmachen oder Klappe halten" niederbügeln zu wollen, mag jeder für sich entscheiden.

    Ich für mich werde nicht einfach die Klappe halten, wenn ich denke, ein Problem gefunden zu haben. Dafür ist mir die Sache zu wichtig.

    Und nach allem, was ich vom VDB bisher mitbekommen habe, wird man auch dort keine Probleme mit sachlicher Kritik haben.

    Du hast viele Fälle aufgezeigt, die deutlich machen, wie wichtig eine Neuausrichtung wäre. Und auch, dass nicht nur organisierte Gruppen davon betroffen sind, sondern jeder hier im Land.

    Und in dieser Sache bin ich voll bei dir.

    Ich muss aber auch mal die Verbände ein wenig in Schutz nehmen. Ja, sie haben in der Vergangenheit viele Fehler gemacht und zu sehr nur auf ihre Interessen geschaut.

    Allerdings haben die Verbände bei der letzten Verschärfung 2019 gemerkt, dass es so nicht funktioniert und alle an einem Strang gezogen.

    Nützt aber nicht viel, wenn bayrische Wirtshausdampfplauderer ihre Pläne selbst gegen den Rat der ihnen unterstellten Sachverständigen durchboxen.

    Ansonsten noch eine Anmerkung aus Moderatorensicht:

    Das Thema ist wichtig und es ist extrem kontraproduktiv, wenn jetzt Leute anfangen, hier persönliche Kleinkriege auszufechten.

    Also setzt euch einfach auf die Finger, bevor ihr meint, jetzt einem User für seinen Kommentar unbedingt einen Spruch reinzudrücken!

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Wenn die offenen Laser an Armbrüsten wieder frei wären, wäre das schon eine Hilfe.

    Das ist ein sehr gutes Beispiel für die dringende Evaluierung des Waffengesetzes. Das Laserverbot (genauer gesagt das Verbot von Gegenständen, die das Ziel beleuchten) taucht erstmals im Waffengesetz 1972 auf, als es noch gar keine Waffenlaser gab. Der genaue Grund für das Verbot ist mir nicht bekannt, ich müsste spekulieren. Aber das Gesetz war und ist geprägt vom Motto "so wenig Waffen wie möglich im Volk", und hier steht das Bedürfnisprinzip im Vordergrund. Man fragt nicht "sind diese Waffen besonders gefährlich", sonder man fragt "wozu braucht man sowas?".

    Der Spaßfaktor beim legalen Plinken oder beim Airsoft-Spielen bleibt bei dieser "puritanischen" Auslegung außen vor.

    Sind Laser nun verschwunden in Deutschland? Natürlich nicht. Man kann Ziel-Laser jederzeit bestellen, in Österreich oder sogar auf amazon - sie werden angepriesen als "Billard Laser", sind aber ganz klar Schusswaffenlaser mit Picatinny-Montage und H/V Justage. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus 2008 sind solche Gegenstände nur illegal, wenn sie wirklich an einer Waffe montiert sind. Das hat auch Eingang in die WaffVwV gefunden. Es gibt ziemlich sicher Abertausende solcher Laser in Deutschland. Passieren tut damit - nichts. Viele "Käufer" sind aber zu Straftätern geworden, weil sie den Laser an eine Softair etc. geschraubt haben. Die öffentliche Sicherheit hat aber dadurch sicher nicht gelitten.

    Die richtige Frage ist also: Welche Deliktrelevanz haben solche Gegenstände? Laser wurden meiner Meinung nach möglicherweise nur deshalb verboten, weil man in Hollywood-Filmen diese Attentate mittels Laser zu sehen bekommt. Aber in Deutschland sind Attentate mit Scharfschützengewehren extrem selten - ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wann es so eine Straftat hier zuletzt gegeben hat, Zudem würde ein ECHTER Attentäter sicher NICHTS verwenden, was sein Opfer auf den bevorstehenden Schuss aufmerksam machen könnte. Also kann man den Laser vergessen, aus Sicht eines "Snipers".

    Auch ein Blick ins Nachbarland Österreich, in dem Laserzielgeräte legal sind, zeigt keinerlei Auffälligkeiten von Lasern bei Straftaten mit Schusswaffen.

    Eine Evaluierung des Verbots mit dem Blickwinkel "Deliktrelevanz" würde zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen: Überflüssig, kann weg.

    Ob man Laser bzw. Waffenlampen jagdlich verwenden sollte, das ist eine ganz andere Frage. Aber die gehört nicht ins Waffengesetz.

  • Lieber Esti,

    bitte nimm es nicht persönlich (und alle anderen bitte auch nicht)!

    Ich wollte damit herausstellen, dass es wichtig ist, sich aktiv einzusetzen - ggf. auch Verbesserungsvorschläge zu machen, um die Aktion zu optimieren - und sich NICHT an Kleinigkeiten, Rechtschreibfehlern oder einer etwas direkteren Art zu stören, um dann gar nicht tätig sein zu wollen/ können/ müssen.

    Die Verbände haben jahrzehntelang nach Gutsherrenart geherrscht und dem kleinen Mann das Recht abgesprochen, sich in die Diskussionen einzumischen (siehe zuletzt der Briefgenerator). Wir leben in einem freien Land und auch wenn ich als Demokrat ertragen muss, welche Regierung zustande kommt und was sie entscheiden - aber ich kann trotzdem Olaf Scholz (oder wem auch immer) einen Brief schicken und ihm schildern, was mich stört und was ich mir wünsche.

    Bei den Verbänden kommt jedoch noch hinzu, dass ich sie weder gewählt habe, noch eine Wahl hatte.

    Da aber die Verbände - auch ohne dass ich bei ihnen (derzeit) Mitglied bin - auch mein waffenrechtliches Leben beeinflussen,

    kritisiere ich sie und teile ihnen das auch schriftlich mit.

    Mag sein, dass mir der DSB einen lebenslangen Bann ausspricht oder der Reservistenverband mir die Auskleidung nahe legt - kein Problem!

    Ich kann auch ohne sie. Wenn denen aber klar wird, dass genau das passieren kann, dass die Leute sich nicht mehr unter die Knute des Verbandes stellen, sondern eigene Ideen, Wünsche haben, ja sogar Forderungen stellen - dann dürfte den Herren so langsam klar werden, dass sie nicht mehr das Zentrum der Macht darstellen. Da hilft dann auch "Ich liebe euch doch alle!" nicht mehr.


    Also: lasst uns hier nicht untereinander die Köppe einhauen, sondern die Kraft und Energie nutzen und die Ideen des VDBs voranzutragen, damit der Wille der Waffenbesitzer auch endlich Gehör findet!

    Danke.

    Beste Grüße,

    Helge

    Fördermitglied des VDB.

  • Vielleicht ist es Zeit für einen neuen Verband? Dann könnte es auch ein paar interessante neue Disziplinen geben.

    "1000/80 Langwaffe 100 Meter" zum Beispiel. MIndestens 1000 Joule, maximal 80 dB Schussknall - also massiv schallgedämpft, fettes Kaliber und Unterschall. Wir würden ganz andere Waffen zu sehen bekommen und umweltfreundlich wäre es auch.

  • Laser wurden meiner Meinung nach möglicherweise nur deshalb verboten, weil man in Hollywood-Filmen diese Attentate mittels Laser zu sehen bekommt. Aber in Deutschland sind Attentate mit Scharfschützengewehren extrem selten

    Laser sind für Entfernungen gedacht, auf denen man sonst Reflexvisiere einsetzt. Dass Scharfschützen die verwenden, wäre mir neu.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Im Film schon?

    Ich dachte es hängt mit dem "Anleuchten des Ziels" zusammen. Deshalb sind auch Taschenlampen an Waffen nicht erlaubt und m.W stammt das aus dem Reichsjagdgesetz?

    Finde ich praktisch total sinnlos. Ich war in so einer Situation wo ein Jäger ein Unfallwild erlösen musste. Ich musste ihm leuchten mit der Taschenlampe. Er wollte nicht mit der Kurzwaffen schießen, da es mitten in der Nacht war und er nur für die Langwaffe einen Schalldämpfer nutzen darf. Schlecht geregelt...

  • Es hat übrigens nie irgend wer Laservisiere verbieten wollen. Das Verbot entspammt der Wildererproblematik der 60er Jahre. Die Wilderer haben Scheinwerfer auf ihre KK Gewehre montiert um das Wild zu blenden, damit es stehen bleibt und sich nicht bewegt. Also wurden Gegenstände verboten die das Ziel beleuchten. Als das WaffG 1972 geschrieben wurde, gab es noch gar keine Laservisiere. Als diese dann in den 80er entwickelt wurden, fielen sie halt auch eben unter diese Definition. Das war also nicht der Wille des Gesetzgebers, aber durch die blöde Formulierung müssen wir jetzt halt mit diesem Verbot leben. Das mal wieder nicht das Geringste zur inneren Sicherheit beiträgt. Gewildert wurde übrigens trotz dem Verbot von Scheinwerfern auf Waffen, das Wildern selber war ja eh schon verboten, und der illegale Waffenbesitz, und das Führen ohne Waffenschein....

    Auch den Tschibo Rückenklopfer wollte niemand verbieten, aber er unterlag halt eben auch automatisch der Definition von Totschlägern. Dumm für Tschibo, ist aber so.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Wenn die offenen Laser an Armbrüsten wieder frei wären, wäre das schon eine Hilfe.

    Das ist ein sehr gutes Beispiel für die dringende Evaluierung des Waffengesetzes. Das Laserverbot (genauer gesagt das Verbot von Gegenständen, die das Ziel beleuchten) taucht erstmals im Waffengesetz 1972 auf, als es noch gar keine Waffenlaser gab. Der genaue Grund für das Verbot ist mir nicht bekannt, ich müsste spekulieren.

    [...]
    Eine Evaluierung des Verbots mit dem Blickwinkel "Deliktrelevanz" würde zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen: Überflüssig, kann weg.
    Ob man Laser bzw. Waffenlampen jagdlich verwenden sollte, das ist eine ganz andere Frage. Aber die gehört nicht ins Waffengesetz.

    Am ersten, eigenständigen Waffengesetz waren natürlich auch DSB und DJV beteiligt. Und diese hatten bereits zuvor ihre Richtlinien festgelegt.

    Bei den Zielhilfen, die wir heutzutage eher als "taktisch" verstehen, war besonders der Jagdverband daran interessiert, diese nicht zuzulassen - um der Wilderei entgegen zu wirken. Dazu hieß es damals:

    Zitat

    §37 Verbotene Gegenstände

    1. Schusswaffen, die ...

    a) über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können.

    [...]

    2. Vorrichtungen, die zum Anleuchten oder Anstrahlen des Zieles dienen und für Schusswaffen bestimmt sind.

    Wer schon Verbotenes tut (wie der Wilderei nachzugehen), der wird sich auch nicht von einem solchen Verbot aufhalten lassen.

    Die Pappnase haben natürlich alle anderen auf, die sich an Recht und Ordnung halten und nicht Schlimmes im Schilde führen -

    ganz egal, ob ein Laser auf einer Armbrust oder die taktische Lampe an der Airsoft/ Schreckschuss.

    Darum: diese Regelung abschaffen!

    Ganz egal, ob da Geschosse (z.B. Plastikkugeln mit 0,08J, Diabolos mit 7,5J oder Halbmantelgeschosse mit 3.000 J), heiße Gase (mit oder ohne Reizstoff) rauskommen - oder ob da Bolzen oder andere Objekte durch die Luft befördert werden.

    Fördermitglied des VDB.

  • Dein Beispiel Laser ist gut. Aus praktischer Sicht machen die in den wenigsten zivilen Fällen wirklich Sinn, allerdings gibt es halt auch keine Deliktrelevanz (abgesehen davon, wenn es Verurteilungen aufgrund von illegalem Besitz gibt) und eine Freigabe dürfte sich nicht auf die öffentliche Sicherheit auswirken.

    Aus jagdlicher Sicht macht die Verwendung von Lasern keinen Sinn, von Lampen schon. Zum einen hätte man bei Fangschüssen nach Wildunfällen die Hände frei für eine bessere Waffenkontrolle, zum anderen wäre bei der mittlerweile sowohl waffenrechtlich als auch in vielen Bundesländern jagdrechtlich legalen Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten die Nutzbarkeit der Geräte deutlich höher, wenn man eine IR-Lampe anbauen könnte und man müsste sich nicht mit Hilfskonstrukten verbiegen.

    Deswegen liegt hier jetzt der Ball beim Waffengesetz.

    Vielleicht ist es Zeit für einen neuen Verband? Dann könnte es auch ein paar interessante neue Disziplinen geben.

    "1000/80 Langwaffe 100 Meter" zum Beispiel. MIndestens 1000 Joule, maximal 80 dB Schussknall - also massiv schallgedämpft, fettes Kaliber und Unterschall. Wir würden ganz andere Waffen zu sehen bekommen und umweltfreundlich wäre es auch.

    Dafür müsste der neue Verband solche Disziplinen erstmal beim Bundesverwaltungsamt genehmigt bekommen.

    Das wird kaum passieren, weil ja dann die Ängste vor flüsterleisen tödlichen Schüssen in James Bond-Manier, die Film und Fernsehen bei den Verantwortlichen geschürt haben, wieder hochkommen.

    Abgesehen davon, deine Beispieldisziplin würde wahrscheinlich nicht funktionieren. Eine Waffe mit 1.000 Joule auf unter 80 dB bringen, ist wahrscheinlich aussichtslos. Die Reduktion der Geschossgeschwindigkeit erhöht massiv das Geschossgewicht und dadurch die benötigte Pulvermenge sowie den Geschossdurchmesser (im Bereich von ~10mm Langwaffengeschossen) was auch die Blendenöffnung des Schalldämpfers vergrößert und damit dessen Wirkung reduziert.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ob man nun alle Fantastereien und Exoten durchboxen muss... weiß nicht.

    Es wäre jedoch schon mal ein Gewinn, wenn man die 7,5J Grenze auf 16 J anheben würde.
    (auch da mal schauen, wie unsere europäischen Nachbarn das handhaben)

    Fördermitglied des VDB.

  • Die Punkte auf dem Papier sehen ja gut aus, mir fehlt allerdings der Punkt "Kosten" (oder habe ich den übersehen?).

    Sportschütze sein ist mittlerweile auch eine recht kostspielige Angelegenheit, die jede Behörde jeder Gemeinde unterschiedlich für sich auslegen kann.

    Für Kontrollen/Überprüfungen usw. ist man in manchen Gegenden schon mit jährlichen behördlichen Kosten von ca. 200€ dabei, dazu kommen dann die laufenden Kosten für Verein und Verbrauchsmaterialien.

    Alleine die Kosten sind für einige schon ein riesen Hindernis den Sport zu betreiben.

    Warum werden Sportschützen und Jäger für Kontrollen zur Kasse gebeten, Autofahrer bei Verkehrskontrollen aber nicht?

    Das Problem der hohen finanziellen Hürden für den Waffenbesitz werden wir in kommenden Forderungen ebenfalls aufgreifen.
    Was das Thema der kostenpflichtigen Aufbewahrungskontrollen angeht: Wir begleiten derzeit eine entsprechende Klage.