Der Griff einer herkömmlichen Sichel ist allerdings erheblich kürzer und die Klingenform ist anders.
Und zu 100% würde ich mich nicht auf die Sache mit der Zweckbestimmung durch den Hersteller verlassen. Wenn da durch z.B. eine Polizeikontrolle ein Verfahren entsteht und ein Gutachter dann zum Schluss kommt, dass Waffeneigenschaften gegeben sind und der Hersteller den Zweck nur alibimäßig friedlich gestaltet hat, ist man gekniffen.
Tchibo hatte bei seinem legendären Klopfmassagestab einen sehr friedlichen Bestimmungszweck, der Feststellungsbescheid hat trotzdem einen verbotenen Gegenstand konstatiert.